Österreich ratifizierte die Haager Konvention 1954 im Jahr 1964. Damit ist die Umsetzung der Konvention auf staatlicher Ebene Österreichs geregelt. Darüber hinaus befassen sich unterschiedliche nichtstaatliche Institutionen und Organisationen mit dem Schutz von Kulturgut. Um einen effektiven Schutz und entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen zu erreichen, ist ein Austausch zwischen den jeweiligen österreichischen Akteuren wie auch den international zuständigen Stellen von entscheidender Bedeutung. In Österreich spielen dabei verschiedene Organisationen und Institutionen eine wichtige Rolle:
Das Bundesheer verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Kulturgüterschutzes. So werden bereits seit 1976 Kulturgüterschutzoffiziere ausgebildet, dabei wird besonderer Wert auf die praktische Umsetzung gelegt. Über die Jahre hinweg wurde der Kulturgüterschutz zum Teil von militärischen Planspielen und Übungen. Darüber hinaus wird dieser im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit geübt und praktiziert. National wie auch international besteht ein steter Austausch, der bereits zahlreiche gemeinsame Initiativen und Projekte hervorbrachte.
Ein Beispiel hierfür ist die „Wanderausstellung Kulturgüterschutz”, die in Kooperation des Bundesheeres mit der Österreichischen Gesellschaft für Kulturgüterschutz erarbeitet wurde.