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Geschichte

1955 - 2005: 50 Jahre Bundesheer

Vom Schutz der Grenzen zum internationalen Einsatz

Bereits nach dem Wiedererstehen der Republik Österreich 1945 gibt es Ansätze für ein neues österreichisches Bundesheer. Die vier Alliierten Mächte (USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich), die Österreich von 1945 bis 1955 besetzten, verbieten diese Versuche jedoch. Erst ab 1948/49 entstehen in den westlichen Besatzungszonen Alarmbataillone der Gendarmerie, aus denen 1951/52 die "B-Gendarmerie" entsteht. 1955, als der Staatsvertrag Österreich seine Souveränität zurückgibt, umfasst diese B-Gendarmerie rund 7 500 Mann. Im Juli 1955 werden die Einheiten der B-Gendarmerie zu "Provisorischen Grenzschutzabteilungen" umgebildet und im Bundeskanzleramt entsteht das Amt für Landesverteidigung, aus dem 1956 das Bundesministerium für Landesverteidigung gebildet wird. Das Wehrgesetz vom 7. September 1955 bietet die Grundlage für die Aufstellung des Bundesheeres; es bestimmt die Ergänzung durch die allgemeine Wehrpflicht in der Dauer von zunächst neun Monaten. Die ersten Wehrpflichtigen werden am 15. Oktober 1956 einberufen.

Verfassung und Wehrgesetz regeln die Aufgaben des Bundesheeres:

  • die militärische Landesverteidigung,
  • der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Inneren, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Heeres in Anspruch nimmt, sowie
  • die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen.

Erst 1965 werden Einsätze im Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen zu den Aufgaben des Bundesheeres hinzugefügt.

Bis 1973 ist das Bundesheer in drei Gruppenbereiche (Kommanden in Wien, Graz und Salzburg) eingeteilt. Zunächst sind insgesamt neun Brigaden (drei Panzergrenadier- und sechs Jägerbrigaden) vorgesehen. Nach der ersten großen Reform 1962 ("Schleinzer-Habermann- Reform") Trennung in Einsatz- und Ausbildungsverbände: insgesamt sieben Einsatzbrigaden mit je einem Ausbildungsbataillon und außerdem je Gruppe ein Ausbildungsregiment (das im Falle der Mobilmachung als Brigade formiert werden soll). Die Jungmänner erhalten ihre Grundausbildung in den Ausbildungsbataillonen und dann die Verbandsausbildung in den Einsatzbataillonen. Der "Grenzschutz" besteht aus Reservisten, die in Grenznähe wohnen und im Ernstfall innerhalb weniger Stunden einsatzbereit sind.
In den 1960er Jahren wird das Konzept der "Umfassenden Landesverteidigung" (ULV) entwickelt und 1972 in die Verfassung übernommen. Neben der militärischen gibt es die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.
Nach dem Regierungswechsel 1970 beginnt ein längerer Reformprozess. Einsetzung der Bundesheer-Reformkommission 1970/71, Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate Präsenzdienst und 60 Tage Truppenübungen 1971. Seit 1975 besteht die Möglichkeit zur Ableistung eines "Zivildienstes" bei humanitären Organisationen usw. (bis 1993 mit "Gewissensprüfung" durch eine Kommission, danach längere Dauer des Zivildienstes).

Das Konzept der "Raumverteidigung" (nach dem ersten Armeekommandanten als "Spannocchi-Doktrin" bekannt) sieht vor, einen möglichen Aggressor nicht in einer großen Verteidigungsschlacht zu besiegen (wozu die materiellen und personellen Voraussetzungen fehlen), sondern statt dessen durch stetige Überfälle auf Nachschublinien zu zermürben. Damit soll der potenzielle Gegner von vornherein davon abgehalten werden, einen Durchmarsch durch Österreich zu versuchen ("hoher Durchmarschpreis"). Der 1975 beschlossene Landesverteidigungsplan wird 1986 veröffentlicht.

Das Bundesheer wird neu gegliedert mit einem Armeekommando (aufgestellt 1. Juli 1973, 1978 eingegliedert in das Ministerium als Sektion III, mit 1. Juli 1991 aufgelöst) und zwei Korps (Graz und Salzburg) anstelle der drei Gruppen. Das Heer besteht aus einer rasch verfügbaren Bereitschaftstruppe (30 Panzer-, Panzergrenadier- und Jägerbataillone) sowie der als Miliz aufgebauten Landwehr (mobile Landwehr mit acht Jägerbrigaden, raumgebundene Landwehr mit 30 Landwehr(stamm)regimentern sowie zahlreiche Wach- und Sicherungskompanien für den Objektschutz). Kern der Bereitschaftstruppe sind die Panzergrenadierdivision mit drei mechanisierten Brigaden sowie die Luftstreitkräfte (Fliegerdivision).

In den 1980er Jahren wird die Miliz weiter ausgebaut, allerdings zeigt sich bald, dass der zunächst vorgesehene Mobilmachungsrahmen von über 300 000 Mann aus personellen Gründen nicht erreicht wird. Nach den Änderungen in Europa ab 1989 (Ende des Ost-West- Konflikts) wird der Mobilmachungsrahmen schrittweise reduziert und das Bundesheer den neuen Gegebenheiten angepasst. 1991 wird das Armeekommando aufgelöst und aus dem Kommando der Panzergrenadierdivision ein neues III. Korpskommando (Baden) gebildet. Neben die drei Panzergrenadierbrigaden treten 13 Jägerregimenter, die aus den 30 Landwehrstammregimentern formiert werden. Die Einsatzorganisation umfasst 16 Brigaden mit einem Mobilmachungsstand von 150 000 Mann einschließlich der Reservisten ("Heeresgliederung neu 1995"). Damit verbunden ist das Abgehen von der Raumverteidigung und der Übergang zu einer grenznahen Einsatzdisposition.

Angesichts der Entwicklung in Europa wird 1998/2000 eine neue Heeresstruktur eingeführt: zwei Korps (Graz und Salzburg) mit insgesamt zwei Panzergrenadierbrigaden (3. und 4.) und drei Jägerbrigaden (1., 6. und 7.); der Mobilmachungsrahmen beträgt 120 000 Mann.

Univ-Doz. Dr. Erwin A. Schmidl

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