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Terrorismusbekämfpung der EU

erschienen in der Publikation "Info Aktuell 3/2005" - Juli 2005

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Schlagworte zu diesem Beitrag:  Bedrohung, EU, Europa, Internationale Organisationen, Krieg gegen Terror, Terror

Abstract:

Terrorismusbekämpfung der EU vor dem 11. September 2001Kooperation im Rahmen des Europarates bis zum Maastrichter Vertrag
Die Antwort auf die terroristischen Anschläge der 70er Jahre, die durch die Staaten in Europa bereits als gemeinsame Bedrohung empfunden wurden, bestand in verschiedenen Kooperationsmaßnahmen wie z.B. im Bereich justizieller und polizeilicher Zusammenarbeit. Allerdings gab es aufgrund unterschiedlicher staatlicher Interessen Probleme in deren Umsetzung. Bis zum Jahr 2002 wurden nur in sechs europäischen Staaten spezifische Antiterrorismus-Gesetze beschlossen. Dabei handelt es sich um jene Staaten, die unmittelbare starke Erfahrungen mit Terrorismus gemacht hatten: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Portugal und Spanien.
Im Juni 1976 wurde durch den Rat Justiz und Inneres der Europäischen Gemeinschaft (EG) die so genannte TREVI-Gruppe ins Leben gerufen. Zweck dieser TREVI-Gruppe war die regelmäßige informelle Kooperation auf der Ebene der Minister, Hoher Beamter und Arbeitsgruppen. Am 27. Jänner 1977 wurde vom Europarat die European Convention on the Suppression of Terrorism (ECT) beschlossen. Terroristische Taten wurden weder als politische noch als auf politischen Beweggründen beruhende Straftaten gesehen, sondern als besondere Form der Kriminalität.

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