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Von der Postkolonie zur Parastaatlichkeit - das Beispiel Schwarzafrika

erschienen in der Publikation "Jahrbuch für internationale Sicherheitspolitik 2001" (ISBN: 3-8132-0778-1) - Dezember 2001

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Schlagworte zu diesem Beitrag:  Afrika, Entwicklung, Staat, Souveränität, Demokratisierung, Dezentralisierung, Entwicklungshilfe, Zukunftsaspekt

Abstract:

Von der Postkolonie zur Parastaatlichkeit - das Beispiel Schwarzafrika

Afrika ist heute ein Raum vielgestaltigster Formen politischer Herrschaft. Es ist vor allem ein Ort, an dem neue politische Herrschaftsformen im Entstehen begriffen sind, nachdem die Utopie des modernen Staates an der "Postkolonie" gründlich gescheitert ist. Die vielerorts die Postkolonie ablösende parastaatliche Ordnung nimmt Abschied von den Grundsätzen der Zentralität und Hierarchie der staatlichen Ordnung. In Anknüpfung an zahlreiche Elemente vorkolonialer, kolonialer und nachkolonialer Ordnungen setzt sie ein Gefüge parastaatlicher Akteure, die sich die Herrschaft über Menschen, Regionen und Ressourcen streitig machen. Die parastaatlichen Akteure konstituieren eine horizontale Ordnung von konkurrierenden und zugleich verbundenen Herrschaftszentren. Die Zentralregierung ist auf eine Art intermediäre Schirmherrschaft in den Außenbeziehungen der parastaatlichen Ordnung beschränkt. Sie sorgt dafür, dass die internationalen Geber dem nationalen Zentrum mit Status, Beziehungen und Geld ihre Referenz erweisen, die nationalen politischen Akteure in den Foyers der Entwicklungsprogrammgestalter und -experten noch ein Wort mitreden und die klienteläre konzentrische Ordnung auch in der Hauptstadt noch einen Ort hat. Das nationale Herrschaftszentrum wird zum Ersten unter den intermediären Gleichen. Die parastaatliche Ordnung ist eine Ordnung der Parastaatlichkeiten. Neben der Zentralregierung gehören zu den parastaatlichen Akteuren vorrangig das vorkoloniale, koloniale und postkoloniale Häuptlingstum, das sich zu einem parastaatlichen Häuptlingstum entwickelt, das sogar den Anspruch auf ein regionales Gewaltmonopol geltend machen kann, und das Gefüge der Nichtregierungsorganisationen, die zu Akteuren einer parastaatlichen Entwicklungsherrschaft werden.

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