Finanzielle Ansprüche von Milizsoldaten
Die finanziellen Ansprüche von Milizsoldaten, die einen Präsenzdienst leisten, sind im Heeresgebührengesetz 2001 geregelt. Die Abrechnung dieser Geldleistungen erfolgt durch das Heerespersonalamt im Zuge der bargeldlosen Präsenz- und Ausbildungsdienst Abrechnung. Für die Dauer eines Präsenzdienstes gebühren Ihnen als Milizsoldat in jedem Fall
- Monatsgeld
- Pauschalentschädigung (ohne Antrag)
- Dienstgradzulage (ab Dienstgrad Gefreiter)
- Erhöhtes Monatsgeld
- Kostgeld
- Fahrtkostenvergütung
- Milizprämie (nur für Milizübungen)
- Einsatzprämie (nur für freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste)
- Entschädigung des Einkommensentgang (nur auf Antrag)
Finanzielle Ansprüche selbst berechnen
Mit dem hp@-Milizgebührenrechner können Sie Ihre voraussichtlichen finanziellen Ansprüche für die Dauer eines Präsenzdienstes selbst errechnen. Das aufgrund Ihrer Angaben zum Präsenzdienst ermittelte Ergebnis dient nur zu Informationszwecken und ist nicht als Bezugsbestätigung geeignet. Dabei werden alle Ansprüche, die ohne einen Antrag gebühren, berücksichtigt. Über eine die Pauschalentschädigung übersteigende Entschädigung des Einkommensentgang ist nach Ihrem Antrag durch das Heerespersonalamt mit Bescheid abzusprechen.