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Expertenstäbe

Militär-Experten gesucht!

Sie haben
  • zumindest ein abgeschlossenes Studium,
  • mehrjährige Berufserfahrung,
  • und sind Angehörige(r) des Miliz- oder Reservestandes?

Dann können Sie Experte in einem der neuen Expertenstäbe des Österreichischen Bundesheeres werden! [Zum Anmeldeformular]

Was sind Expertenstäbe?

Für viele seiner Aufgaben benötigt das Bundesheer das zivile Spezialwissen von Experten. Oft sind im Berufskaderpersonal aber keine oder nicht genügend Spezialisten mit den notwendigen Fachkenntnissen verfügbar. Deshalb erfüllen die Angehörigen des Miliz- und Reservestandes hier eine besonders wichtige Aufgabe. Sie können ihre zivilen und/oder militärischen Qualifikationen in die Expertenstäbe des Heeres einbringen.

Insgesamt werden ca. 400 Experten-Arbeitsplätze in derzeit mehr als 120 verschiedenen Bereichen geschaffen - vom Alpinwesen bis zum Zollwesen.

Eingerichtet werden diese Arbeitsplätze bei Kommanden, Dienststellen und anderen Organisations-Elementen in ganz Österreich.

Die Vorteile für Sie:

Durch die Arbeit in einem Expertenstab können Sie bei entsprechendem militärischen Bedarf Ihre Waffenübungstage in Ihrem Expertenbereich leisten. Weiters können Sie unter Umständen Ihr Wissen mit anderen Experten austauschen und dadurch Ihre berufliche Qualifikation weiter vertiefen. Davon profitieren nicht nur Sie, sondern auch Ihr ziviler Arbeitgeber.

Wer ist ein Experte?

Für die neuen Expertenstäbe suchen wir:


  • Wehrpflichtige aller Personen- und Dienstgradgruppen des Miliz- und Reservestandes oder Frauen in Milizverwendung, die nach den gültigen Bestimmungen beordert werden können oder Soldaten im Dienstverhältnis, die zusätzlich zu ihrer Funktion in der Friedens-/Einsatzorganisation aufgrund ihrer zusätzlichen Spezialkenntnisse als Experten eingesetzt werden sollen und denen ein Expertenstatus durch eine hiezu berechtigte Stelle zuerkannt wurde.

Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass jemand nur dann ein Experte ist, wenn

  • er/sie eine entsprechende schulische oder berufliche Bildung nachweisen kann (das bedeutet grundsätzlich zumindest ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium) und
  • dies aus dem tatsächlich ausgeübten beruflichen Tätigkeitsfeld bzw. der Berufsbezeichnung ableitbar ist (das bedeutet zumindest mehrjähriges Berufspraktikum) oder
  • er/sie sonstige Gründe nachweisen kann, warum er/sie ein(e) Experte(in) auf einem gewissen Gebiet zu sein glaubt (z.B. aufgrund Dienstverrichtung, Zusatzbeschäftigung, Hobby, etc.) und
  • er/sie die persönliche Bereitschaft für Einsätze im Inland und gegebenenfalls im Ausland im Expertenbereich bekundet.

Im Vordergrund jeder Beorderung als Experte oder Zuordnung eines Expertenstatus steht eindeutig der für das Bundesheer erwartbare Nutzen aufgrund des Expertenwissens und aufgrund der persönlichen Bereitschaft von Milizsoldaten zu Einsätzen im In- und/oder Ausland!

Wie werde ich Experte?

Wenn Sie Interesse daran haben, in der neuen Miliz des Bundesheeres direkt und effizient mitzuarbeiten und Sie vermeinen, Experte in einem angeführten Bereiche zu sein, dann müssen Sie wie folgt vorgehen:

  1. Die Grundvoraussetzungen für die Zuerkennung des Expertenstatus werden/wurden durch die jeweils zuständigen Leitstellen festgelegt und können je nach Expertenbereich unterschiedlich sein. Sie finden diese Grundvoraussetzungen in den "Kommentaren" in der Spalte "Grundvoraussetzungen für die Beorderung als Experte" in der Übersicht über die derzeitigen Expertenbereiche (.xls).

    Sie werden daher ersucht, vor einer etwaigen Anfrage (telefonisch oder mittels Internet) zu prüfen, ob Sie diese Grundvoraussetzungen bereits erfüllen, oder (noch) nicht, da sonst unter Umständen falsche Erwartungen entstehen.

    Sollten Sie die Grundvoraussetzungen (noch) nicht erfüllen, so ersuchen wir Sie, vorerst keine Anfrage zur Beorderung als Experte in einem Expertenbereich zu stellen, da eine solche Anfrage grundsätzlich negativ beurteilt werden müsste.

  2. Erfüllen Sie die oben angeführten Grundvoraussetzungen und sind Sie ein Milizsoldat und haben Sie derzeit eine gültige Mobbeorderung? - Dann wenden Sie sich entweder über das [Anmeldeformular] an den Adressaten des Formulars oder an das für Sie zuständige mobverantwortliche Kommando (über den jeweiligen Bearbeiter für Milizangelegenheiten) hinsichtlich näherer Informationen.

  3. Dabei findet in der Regel bereits eine Grobauswahl - Details siehe unter "Wie erfolgen Bewerbung und Auswahl, wenn Sie ein Milizsoldat sind?" - statt.

  4. Anschließend wird die für den Expertenbereich zuständige Leitstelle Verbindung mit Ihnen aufnehmen - oder Sie nehmen Verbindung mit ihr auf - und Sie werden aufgefordert, unter Vorlage aller relevanten Zeugnisse, Diplome, Bestätigungen etc. Ihr Expertenwissen nachzuweisen, um Ihren Expertenstatus feststellen zu können(= Auswahl).

  5. Alle weiteren Informationen erhalten Sie nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens von der zuständigen Leitstelle und/oder vom für Sie zuständigen mobverantwortlichen Kommando.

  6. Erfüllen Sie die oben angeführten Grundvoraussetzungen und sind Sie ein Milizsoldat ohne gültige Mobbeorderung oder sind Sie ein Wehrpflichtiger im Reservestand? - Dann wenden Sie sich entweder über das [Anmeldeformular] an den Adressaten des Formulars oder an das für Sie zuständige mobverantwortliche Kommando (über den jeweiligen Bearbeiter für Milizangelegenheiten) hinsichtlich näherer Informationen.

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass alle Wehrpflichtigen des Reservestandes vor einer endgültigen Beorderung einen schriftlichen Antrag auf Versetzung in den Milizstand abgegeben müssen.

    Zusätzlich muss - entsprechend dem Wehrgesetz 2001 in der geltenden Fassung - der Wehrpflichtige eine freiwillige Meldung zu Milizübungen abgeben. Je nach Dienstgrad erfolgt die Einteilung von Offizieren auf einem Offiziersarbeitsplatz (150 Tage MÜ-Verpflichtung) oder für Rekruten, Chargen und Unteroffiziere auf einem Unteroffiziersarbeitsplatz (120 Tage MÜ-Pflicht).

Wie erfolgen Bewerbung und Auswahl, wenn Sie ein Milizsoldat sind?

Dafür ist folgender Ablauf festgelegt:

  • Entsprechend geäußertes Interesse oder geäußerte Bewerbung oder gezielte Auswahl eines Wehrpflichtigen des Miliz- oder Reservestandes oder einer Frau in Milizverwendung.
  • Einbringungen sind durch jene Stelle, bei denen sie eingebracht wurden, erstmalig zu sichten/beurteilen nach (= Grobauswahl):
    • Ist dieser Expertenbereich überhaupt vorgesehen?
    • Welches sind die dafür grundsätzlich vorgesehenen mobverantwortlichen Kommanden bzw. die Leitstelle bzw. welches mobverantwortliche Kommando wird gewünscht (z.B. aufgrund des Wohnsitzes)?
    • Erfüllt der Einbringer grundsätzlich die erforderlichen Voraussetzungen (siehe oben bzw. sonstige von den Leitstellen festgelegte Kriterien).
  • Information - in der Regel telefonisch oder mittels Internet - des Einbringers hinsichtlich des Ergebnisses der Grobauswahl und der weiteren Vorgehensweise.
  • Verbindungsaufnahme der Stelle, bei der ein Interesse/eine Bewerbung eingebracht wurde, mit der zuständigen Leitstelle und Übersendung etwaiger bereits vorhandener Unterlagen an die Leitstelle.
  • Die Leitstelle beurteilt den Bedarf und den Expertenstatus (und holt dabei etwaige zusätzlich erforderliche Informationen ein bzw. führt unter Umständen ein persönliches Gespräch mit dem Einbringer).
  • Die Leitstelle entscheidet schriftlich hinsichtlich des Expertenstatus (= Auswahl).
  • Die Leitstelle informiert - in der Regel mittels Internet - den Einbringer über die Entscheidung.
  • Bei positiver Feststellung des Expertenstatus
    • legt die Leitstelle im Einvernehmen mit dem Einbringer das mobverantwortliche Kommando fest und veranlasst unter Beischließung der schriftlichen Feststellung des Expertenstatus im Einvernehmen (z.B. hinsichtlich der Wertigkeit des Arbeitsplatzes) mit dem zuständigen mobverantwortlichen Kommando bzw. dem IKT und Cybersicherheitszentrum bzw. den Akademien und Schulen die Beorderung oder
    • gibt den Einbringer zur Beorderung als Experte frei (bei Beorderungsanträgen eines mobverantwortlichen Kommandos).
  • Ent-/Beorderungsanträge sind durch die zuständigen Stellen zu erstellen bzw. durchzuführen.

Was bedeutet "Leitstelle"?

Für jeden Expertenbereich ist eine Organisationseinheit in der Zentralstelle des Verteidigungsministeriums fachlich zuständig. Diese wird als "Leitstelle" bezeichnet.

Diese Leitstelle

  • erteilt allfällige Richtlinien hinsichtlich der Auswahl von Experten und prüft deren Einhaltung,

  • beurteilt, entscheidet (Kriterium auch: Bedarf und persönliche Bereitschaft für Einsätze im In- und/oder Ausland im Expertenbereich!) und bestätigt schriftlich die Zuerkennung des Expertenstatus als Grundlage für eine Beorderung oder für die Speicherung in PERSIS (Ressortangehörige),

  • steuert den jeweiligen Expertenbereich (z.B. durch Vorgaben, Aufträge für Bearbeitungen, bundesweite Personalkoordination, bundesweite Fachveranstaltungen),

  • hat in enger Abstimmung mit den mobverantwortlichen Kommanden alle erforderlichen fachspezifischen Maßnahmen (z.B. Fortbildung, Fachunterlagen, Besuch von Spezialseminaren, Tagungen, etc.) zu setzen.

    Hierbei sind insbesondere die auch bei den mobverantwortlichen Kommanden abgebildeten Fachbereiche zu nutzen (z.B. Rechtsberater), welche die Steuerung und Koordinierung "vor Ort" wahrzunehmen haben.

Militärischer Status, Ausbildung und Übungen

Personengruppe 1

Der Laufbahneinstieg der Personengruppe 1 mit Verwendung auf Arbeitsplätzen der Verwendungsgruppen O2 und UO erfolgt - neben den grundlegenden Voraussetzungen - mit nachstehend angeführter ziviler und/oder militärischer Qualifikation:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum Offizier des Truppendienstes ohne akademische Vorbildung.
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Unteroffizier ohne akademische Vorbildung.
  • Geleisteter Grundwehrdienst/Ausbildungsdienst ohne akademische Vorbildung.
  • Geleisteter Grundwehrdienst/Ausbildungsdienst mit Hochschulstudium mit zukünftiger Verwendung als Offizier des höheren Dienstes ("Expertendienst").

Die Personen unter Punkt 2 bis 4 absolvieren nach der Einteilung die spezifische militärische Ausbildung zum Militärexperten (Militärexperten-Basisausbildung).

Personengruppe 2

Der Laufbahneinstieg der Personengruppe 2 mit Verwendung auf Arbeitsplätzen der Verwendungsgruppe O1 erfolgt - neben den grundlegenden Voraussetzungen - mit nachstehend angeführter ziviler und militärischer Qualifikation:

  • Offizier der höheren Dienste, welche aufgrund ihrer zivilen und militärischen Vorbildung in einer bestimmten Fachrichtung (z.B. Intendanzdienst) in die Verwendungsgruppe O1 überstellt worden sind.
  • Offiziere des Truppendienstes mit akademischer Vorbildung.
  • Unteroffiziere mit akademischer Vorbildung und abgeschlossener Stabsunteroffiziersausbildung (KAAusb 4 und 5) oder vergleichbarer Ausbildung.
  • Unteroffiziere mit abgeschlossener Kaderanwärterausbildung (KAAusb 1 bis 3) und Chargen mit akademischer Vorbildung und Militärexperten-Basisausbildung.

Offiziere unter Punkt 1 setzen nach Einteilung auf einen Arbeitsplatz des "Expertendienstes" die Laufbahn in der jeweiligen Fachrichtung fort. Eine gesonderte Militärexpertenausbildung ist nicht vorgesehen. Die Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad erfolgt somit mit dem bereits verfügten Dienstgradzusatz.

Offiziere unter Punkt 2 absolvieren den Ausbildungsgang für die Überstellung in die Verwendungsgruppe O1/Fachrichtung "Expertendienst". Mit Überstellung in die VerwGrp O1 erfolgt die Beförderung zu jenem Dienstgrad mit dem Zusatz "...experte", den die Offiziere bereits dauernd getragen haben.

Unteroffizieren unter Punkt 3 wird die Militärexperten-Basisausbildung angerechnet. Sie absolvieren weiterführend den Ausbildungsgang für die Überstellung in die Verwendungsgruppe O1/Fachrichtung "Expertendienst". Mit Überstellung in die VerwGrp O1 erfolgt die Beförderung zum "Oberleutnantexperten".

Unteroffiziere und Chargen unter Punkt 4 absolvieren weiterführend den Ausbildungsgang für die Überstellung in die Verwendungsgruppe O1/Fachrichtung "Expertendienst". Mit Überstellung in die VerwGrp O1 erfolgt die Beförderung zum "Oberleutnantexperten".

Entwicklungsmöglichkeiten für Soldaten der Personengruppe 1 auf Grundlage einer freiwilligen militärischen Höherqualifizierung auf Expertenarbeitsplätzen der Verwendungsgruppen O1, O2 und UO können sich ergeben:

Militärexperten mit abgeschlossener Ausbildung zum Offizier des Truppendienstes ohne akademische Vorbildung

  • bilden sich als Milizoffizier gem. den DB MOWbldg freiwillig weiter, erreichen damit höhere Dienstgrade und können auf einem Arbeitsplatz mit höherwertiger Funktionsgruppe verwendet werden.

Militärexperten mit abgeschlossener Ausbildung zum Unteroffizier ohne akademische Vorbildung

  • bilden sich als Milizunteroffizier gem. den DB MUOWbldg freiwillig weiter, erreichen damit höhere Dienstgrade und können auf einem Arbeitsplatz mit höherwertiger Funktionsgruppe verwendet werden oder
  • absolvieren die Nachhollaufbahn zum Offizier des Truppendienstes und können damit in die Verwendungsgruppe O2 überstellt werden und auf einen entsprechenden Arbeitsplatz eingeteilt werden.

Militärexperten mit geleistetem Grundwehrdienst/Ausbildungsdienst ohne akademische Vorbildung

  • absolvieren entweder die Nachhollaufbahn zum Unteroffizier oder die Nachhollaufbahn zum Offizier des Truppendienstes und können damit in die Verwendungsgruppe UO bzw. in die Verwendungsgruppe O2 überstellt werden und auf einem entsprechenden Arbeitsplatz verwendet werden.

Militärexperten mit geleistetem Grundwehrdienst/Ausbildungsdienst mit Hochschulstudium mit zukünftiger Verwendung als Offizier des höheren Dienstes ("Expertendienst")

  • absolvieren den Ausbildungsgang für die Überstellung in die VerwGrp O1/Fachrichtung "Expertendienst" und können damit in die Verwendungsgruppe O1 überstellt werden und auf einen entsprechenden Arbeitsplatz eingeteilt werden.

Mit Überstellung in die VerwGrp O1 erfolgt die Beförderung zum "Oberleutnantexperten".

Achtung: Mit der Feststellung des Expertenstatus oder Beorderung als Experte ist nicht automatisch die Zuerkennung des Offiziers- oder Unteroffiziersstatus verbunden. Sollten Sie solches anstreben, haben Sie auf jeden Fall die dafür vorgesehene militärische Ausbildung zu absolvieren.

Experten können selbstverständlich auch an Übungen teilnehmen, wobei eine Zusammenziehung aller bei einem mobilmachungsverantwortlichen Kommando beorderten Experten vorgesehen ist. Diese Übungen werden für bis zu vier Tage zur militärischen Fortbildung im Abstand von zwei bis vier Jahren angestrebt und finden unabhängig von der reinen Expertentätigkeit statt.

Verwendungsabzeichen


Abzeichen für Miliz-Experten.
Die Abzeichen für militärische Experten.

Zur Stärkung des Zugehörigkeitsgedankens, zur zusätzlichen Motivation und als sichtbares Zeichen tragen militärische Experten eigene Abzeichen, die im Zuge einer Online-Abstimmung unter mehreren Entwürfen ausgewählt wurden.

Je nach Anzugsordnung tragen Experten ein Verwendungsabzeichen in Verbindung mit dem Dienstgradabzeichen (zusätzliche Aufschiebeschlaufe über dem Dienstgrad) bzw. ein Verwendungsabzeichen für den Ausgangs- bzw. Gesellschaftsanzug oder eine Anstecknadel für Zivilbekleidung.

Dabei ist das Tragen der Abzeichen wie folgt geregelt:

  • Trageberechtigt ist jede Person, der von ein oder mehreren Leitstellen ein Expertenstatus in zumindest einem Expertenbereich zuerkannt wurde.
  • Verwendungsabzeichen dürfen bei jeder Dienstverrichtung in Uniform getragen werden.
  • Die Anstecknadel darf getragen werden von Zivilbediensteten des Verteidigungsministeriums mit Expertenstatus und von Uniformtrageberechtigten des Präsenz- und Milizstandes mit Expertenstatus, wenn sie zivile Kleidung tragen.

Erhältlich sind die Abzeichen im Zuge des Zuerkennungsverfahrens über die Leitstelle.

Bereits bestehende Abzeichen:

Von wem bekommen Sie weiterführende Informationen?

Sollten Sie zusätzlich zu den oben ausgeführten Punkten noch Fragen haben, so wenden Sie sich:

  • bei inhaltlichen Fragen zu den Expertenbereichen ausschließlich an die zuständige Leitstelle,

  • bei organisatorischen und ablaufbezogenen Fragen oder wenn Sie direkt in Verbindung mit der für Sie zuständigen Leitstelle treten wollen:

    • An Ihren zuständigen Bearbeiter für Milizangelegenheiten oder
    • mittels unten angeführtem Anmeldeformular an den Adressaten dieses Anmeldeformulars.

Zum Anmeldeformular

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