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Laufbahn und Ausbildung - Unteroffizier

Unteroffizier im Milizstand

Voraussetzungen:
Beorderung oder Sperrung in der Einsatzorganisation, Persönliche
und fachliche, Eignung, Trüppenübungspflicht oder 8 Monate Grundwehrdienst und 60 Tage Kaderübungspflicht.

Zu beachten ist:
Die Gesamtdienstzeit/Wartefristen
werden von der Wertigkeit des Arbeitsplatzes in der Einsatzorganisation bestimmt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung!

Verwendungsgruppe UO 2

Laufbahn

Ausbildungsabschnitte

GefreiterBeförderung nach 6 Monaten Gesamtdienstzeit und vbK-Abschluss.
Grundwehrdienst mit Basisausbildung, vorbereitender Kaderausbildung und Verbandsausbildung.
Korporal
Milizunteroffizierskurs 1.
2 Wochen Milizunteroffizierskurs 1.
Zugsführer
Milizunteroffiziersprüfung/MUOK 2 oder Bewährung in der Funktion bei einer Beorderten Waffenübung (BWÜ).
3 Wochen Milizunteroffizierskurs 2 mit Milizunteroffiziersprüfung.
Wachtmeister
Milizunteroffiziersprüfung/MUOK 2 und 1. BWÜ.
Beorderten-Waffenübung beim Mobverband.
Oberwachtmeister
nach 10 Jahren Gesamtdienstzeit, davon 8 Jahre Wartefrist ab Beförderung zum Wachtmeister und mindestens 74 Tagen Wehrdienstleistung als Wachtmeister; als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ.
Stabswachtmeister (UO 2)
nach 28 Jahren Gesamtdienstzeit und mindestens 46 Tagen Wehrdienstleistung als Oberwachtmeister; als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ.
In der Folge alle zwei Jahre Beorderten-Waffenübung beim Mobverband bis zum Ende der TÜ/KÜ-Verpflichtung.

Stabsunteroffizier im Milizstand

Die Weiterbildung ist ab der ersten BWÜ als Wachtmeister möglich!

Verwendungsgruppe UO 1

Laufbahn

Ausbildungsabschnitte

Stabswachtmeister (UO 1)
Stabsunteroffizierslehrgang 1. Abschnitt mit Prüfung sowie mindestens eine BWÜ und mindestens 46 Tage Wehrdienstleistung als Oberwachtmeister.
25 Tage Stabsunteroffizierslehrgang, 1. Abschnitt an der HUAk
Oberstabswachtmeister (UO 1)
nach 14 bis 22 Jahren Gesamtdienstzeit und mindestens 56 Tagen Wehrdienstleistung als Stabswachtmeister; als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ.
Alle zwei Jahre Beorderten-Waffenübung beim Mobverband.
Offiziersstellvertreter (UO 1)
nach 18 bis 30 Jahren Gesamtdienstzeit und mindestens 52 Tagen Wehrdienstleistung als Oberstabswachtmeister; als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ sowie Stabsunteroffizierslehrgang 2.Abschnitt/Fachausbildung (Zugskommandanten- oder Fachunteroffizierskurs).
2 - 3 Wochen Stabsunteroffizierslehrgang, 2. Abschnitt an der Waffengattungsschule.
Vizeleutnant
nach 24 bis 32 Jahren Gesamtdienstzeit und mindestens 52 Tagen Wehrdienstleistung als Offiziersstellvertreter; als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ. Die Weiterbildung ist ab der ersten BWÜ als Wachtmeister möglich!
Alle zwei Jahre Beorderten-Waffenübung beim Mobverband bis zum Ende der TÜ/KÜ-Verpflichtung.

Bitte beachten:
Die Gesamtdienstzeit/Wartefrist werden von der Wertigkeit des Arbeitsplatzes in
der Einsatzorganisation bestimmt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung!

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