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Wie werde ich Leistungssportler?

Der Bundesheer-Leistungssportler ist ein ausdrücklich in dieser Funktion bestellter Hoffnungs-/Leistungsträger im österreichischen Spitzensport. Seine Aufgabe ist vorrangig die erfolgreiche Teilnahme an internationalen Sportwettkämpfen als Repräsentant Österreichs und die hiezu erforderliche Vorbereitung. Sein positives Erscheinungsbild als Soldat ist dabei ein wertvoller Beitrag für das Image des Bundesheeres im Sinne der umfassenden Landesverteidigung.

Wie werde ich Bundesheer-Leistungssportler?

Für eine Bestellung zum Bundesheer-Leistungssportler ist für Männer grundsätzlich der Weg über den Grundwehrdienst und für Frauen über den Ausbildungsdienst vorgesehen, wobei sich der Unterschied durch den ungleichen Zugang der Geschlechter zum Bundesheer (Wehrpflicht bzw. Freiwilligkeit) ergibt.

Einstieg für Männer:

Eine Bewerbung zur Ableistung des Grundwehrdienstes als Bundesheer-Leistungssportler erfolgt ausschließlich über Nominierung des zuständigen Bundes-Fachverbandes an die Bundes-Sportorganisation. Für Schwerpunktsportarten wird dem Bundesheer-Sportfachoffizier eine Mitbeurteilung der sportlichen Leistung im Zusammenwirken mit dem Bundes-Fachverband eingeräumt. Die Hauptkriterien für Erlangung/Erhalt der Funktion als Bundesheer-Leistungssportler sind die uneingeschränkte Tauglichkeit (Wertungsziffer 5 bis 9 bei der Stellung) und der Nachweis entsprechender sportlicher Leistungen mittels Leistungsnachweis (Formblatt für Grundwehrdienst), der vom zuständigen Fachverband bestätigt sein und von der Bundes-Sportorganisation den Befürwortungsvermerk beinhalten muss. Sollten sich mehrere Sportler in der gleichen Sportart in einem Kalenderjahr bewerben, ist durch den Bundes-Fachverband eine Rangliste zu erstellen. Die nominierten Sportler werden ca. 100 Tage vor dem gewünschten Einrückungstermin von der Bundes-Sportorganisation dem Verteidigungsministerium zur Einberufung vorgeschlagen. Nach der Überprüfung werden die Sportler über die zuständigen Militärkommanden einberufen.

Einstieg für Frauen:

Interessentinnen müssen mittels Leistungsnachweis bis November/Dezember des Vorjahres der gewünschten Einberufung als Spitzensportlerin an die Bundessportorganisation genannt werden, wobei der Leistungsnachweis vom zuständigen Bundes-Fachverband bestätigt sein und von der Bundes-Sportorganisation den Befürwortungsvermerk beinhalten muss. Die Zusendung von Bewerbungsunterlagen an die Bewerberinnen erfolgt durch das vom Verteidigungsministerium in Kenntnis gesetzte Heerespersonalamt. Nach Rückerhalt der kompletten Unterlagen erfolgt eine Einladung durch das Heerespersonalamt zur militärischen Eignungsprüfung in das Prüfzentrum in Linz. Eine festgestellte Eignung ist gleichbedeutend mit einer Zulassung zur Athleten-Beurteilungskonferenz, in der letztendlich über die Aufnahme in den Ausbildungsdienst entschieden wird.

Verpflichtung:

Hinsichtlich einer freiwilligen Längerverpflichtung und somit über Aufnahme, Weiterverbleib und Ausscheiden von Athleten als längerverpflichtete Bundesheer-Leistungssportler im Status "Militärperson auf Zeit" entscheidet das Verteidigungsministerium/Generalstabsabteilung im Rahmen der jährlich im Mai stattfindenden Athleten-Beurteilungskonferenz im Zusammenwirken mit dem Heeres-Sportzentrum, der Bundes-Sportorganisation und dem Bundes-Fachverband.

Eine Aufnahme als Leistungssportler ist auch bei erbrachter Leistung nur dann möglich, wenn die Zustimmung des Bundes-Fachverbandes bzw. des Heeres-Sportzentrums gegeben ist, und im Leistungssportkontingent des Heeres-Sportzentrum ein freier Arbeitsplatz vorhanden ist.

Die sportartspezifischen Einrückungstermine sowie weitere Informationen und Formulare (Leistungseinstufung, Einberufung und Bestellung, Längerverpflichtung, Rechte und Pflichten, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) sind auf der Formular-Seite ersichtlich (DBHLS - 2012).

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