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Laufbahn des Offiziers

Die Darstellung der Laufbahn entspricht den derzeit gültigen Richtlinien zum Redaktionsschluss!

Laufbahn

Wachtmeister
nach der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung und erlangter Eignung zum Offiziersanwärter.

Leutnant
nach 5 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes (Wirksamkeit jeweils ab 1.10
jenes Jahres, in dem die Gesamtdienstzeit erfüllt wird) und 63 Tagen Wehrdienstleistung ab
Beendigung der EF-Ausbildung mit abschließender Eignungsfeststellung nach der BWÜ.

Oberleutnant
nach 8 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes, davon Wartefrist von
einem Jahr ab Beförderung zum Leutnant, und 90 Tagen Wehrdienstleistung ab Beendigung
der EF-Ausbildung; mindestens eine Borderten-Waffenübung (BWÜ) als Leutnant.

Voraussetzungen:

Einteilung auf einem bewerteten Offiziersarbeitsplatz der Einsatzorganisation,
Persönliche und fachliche Eignung und
Kaderübungspflicht.

Ausbildungsabschnitte

Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung.

Zugskommandantenkurs 1. Teil - Führungsausbildung.

Zugskommandantenkurs 2. Teil - Führungspraxis.

Drei Fortbildungsseminare gemäß Laufbahnbild.

Beorderten-Waffenübung.

Die Ausbildung zum Leutnant endet mit der Eignungsfeststellung!
In der Folge Beorderten-Waffenübungen in der Einsatzfunktion.

Einheitskommandant, Fach-
oder Stabsoffizier


Die Weiterbildung ist nach der ersten Beorderten-Waffenübung ab
Beförderung zum Leutnant möglich!
Bei vorgesehener Einteilung auf einen Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe O1 hat der
Offizier einen Ausbildungsgang für die Überstellung in die Verwendungsgruppe O1 zu
absolvieren. Stabslehrgang 2, Führungslehrgang 2 und Lehrgang für höhere Dienste sind
verwendungsbezogene Ausbildungen für die jeweilige Funktion.

Laufbahn

Hauptmann
nach 12 oder 14 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und
mindestens 75 Tagen Wehrdienstleistung als Oberleutnant; davon als Ausbildungsinhalt
mindestens eine BWÜ als Oberleutnant sowie Lehrgänge und Seminare
gemäß funktionsorientiertem Laufbahnbild.

Major
nach 18 bis 22 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und
mindestens 166 Tagen Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Oberleutnant,
davon als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Hptm sowie Lehrgänge
und Seminare gemäß funktionsorientiertem Laufbahnbild.

Oberstleutnant
nach 24 bis 28 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und
mindestens 78 Tagen Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Mjr, davon als
Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Mjr sowie 20 Tage auf dem
Oberstleutnantwertigen Arbeitsplatz.

Oberst
nach 28 bis 32 Jahren Gesamtdienstzeit ab Beginn des Wehrdienstes und
mindestens 104 Tage Wehrdienstleistung ab Beförderung zum Oberstleutnant,
davon als Ausbildungsinhalt mindestens eine BWÜ als Obstlt sowie
mindestens 26 Tage auf dem Oberstwertigen Arbeitsplatz.

Ausbildungsabschnitte


Beorderten Waffenübung.

Führungslehrgang 1, Allgemeiner Teil.

Fünf Fortbildungsseminare

Führungslehrgang 1, Fachteil oder Stabslehrgang 1.

Beorderten-Waffenübung.

Stabslehrgang 1.

Weitere fünf Fortbildungsseminare.

In Folge Beorderten-Waffenübungen.

Bitte beachten:
Die Gesamtdienstzeit/Wartefristen werden von der Wertigkeit des Arbeitsplatzes
in der Einsatzorganisation bestimmt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beförderung!

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