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Fitness

Körperliche Eignungsprüfung


Das Bestehen der körperlichen "Eignungsprüfung Allgemeine Kondition"
ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrgängen und Kursen.
Zweck der Überprüfung ist es, die körperlichen Leistungsfähigkeit festzustellen.
Für die Ausübung einer Kaderfunktion in der Einsatzorganisation ist jedenfalls
eine zumindest durchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit
(militärische Basisfitness) erforderlich.

Erfüllt ein Lehrgangsteilnehmer vor Beginn der Ausbildung nicht das geforderte
Leistungslimit, verfügt das BMLV auf Antrag des lehrgangsführenden Kommandos
von Amts wegen die vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst aus
militärischen Rücksichten!

Der Nachweis der körperlichen Leistungsfähigkeit ist durch Ablegen der
"Eignungsprüfung Allgemeine Kondition" – bestehend aus dem Prüfungsteil "Liegestütz”
("Kniebeuge”) und dem Prüfungsteil "2400m- Lauf” an der jeweiligen Akademie oder
Schule am Beginn von

Stabs- und Fachunteroffizierskursen,
allen Zugskommandantenkursen sowie
Führungs- und Stabslehrgängen

zu erbringen. Nähere Details sind im Erlass BMLV, GZ S93731/10-AusbA/2005 geregelt.

Mindestleistungen (Limits) bei der
Eignungsprüfung für Männer:

Alter 2.400m-Lauf Liegestütz Kniebeugen* 
20-2911:30min 25 -
30-3412:00min 23 -
35-3912:30min 21 50
40-4413:00min 19 47
45-4913:30min 17 44
50-5414:10min 15 41
55-5914:50min 13 37
60-6415:40min 11 33
*Ersatz anstelle von Liegestütz

Mindestleistungen (Limits) bei der
Eignungsprüfung für Frauen:

Alter 2.400m-Lauf Liegestütz Kniebeugen* 
20-2912:30 min 15 -
30-34 13:00 min 13 -
35-39 13:30 min 11 40
40-44 14:20 min 9 37
45-49 15:20 min 7 34
50-54 16:30 min 5 31
55-59 17:50 min 3 28
* Ersatz anstelle von Liegestütz

Beide Prüfungsteile der "Eignungsprüfung Allgemeine Kondition" sind am
selben Tag im zeitlichen Abstand von zumindest 15 Minuten und in der
Reihenfolge Laufen und Liegestütz (ab dem Alter von 35 in frei gewählter
Reihenfolge) durchzuführen. Ebenso können ab dem 35. Lebensjahr als
Alternative Kniebeugen statt Liegestütz gewählt werden.

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