Auswahlverfahren
Das Jagdkommando-Auswahlverfahren beginnt unmittelbar vor Beginn des Grundkurses. Teilnehmen können grundsätzlich alle Soldaten des Bundesheeres (Berufs- und Milizstand), Bewerber müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Offizier, Unteroffizier, Charge, Einjährig Freiwilliger oder Grundwehrdiener.
- Absolute körperliche Fitness ist Voraussetzung, um die Auswahltestung erfolgreich zu bestehen.
- Bei der Stellung dürfen keine wesentlichen körperlichen Einschränkungen festgestellt worden sein.
- Sie müssen eine gültige erweiterte Verlässlichkeitserklärung bei Ihrem Stammtruppenkörper ausgefüllt haben.
- Sie dürfen keine Vorstrafen haben.
Das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren dient dazu, Sie hinsichtlich Ihrer körperlichen und geistigen Eignung für das Jagdkommando zu testen. Dabei müssen folgende körperlichen Leistungen erbracht werden:
- 5.000 Meter Laufen im Sportanzug unter 24 Minuten,
- 25 Liegestütze,
- 3 Klimmzüge,
- 30 Meter Klettern im Bärenhang am schräg gespannten Seil,
- 300 Meter in einem Zug Kleiderschwimmen ohne Zeitlimit (mit Hemd und Hose, ohne Schuhe),
- Wassersprung aus 10 Metern Höhe, auf Kommando und ohne Zeitverzug,
- Hindernisbahn unter 4:30 Minuten.
Bei Nichterreichung eines Limits besteht die Möglichkeit, die geforderte Leistung während des Auswahlverfahrens noch einmal zu erbringen. Zwei erfolglose Versuche bewirken automatisch das Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren.
Die psychologische Eignung der Kandidaten wird anhand psychologischer Tests durch den Psychologen des Jagdkommandos gegeprüft.
In einer Belastungsübung wird die Durchhaltefähigkeit und die Leistungsbereitschaft jedes einzelnen Jagdkommandosoldaten-Anwärters getestet. Diese Übung stellt den Höhepunkt des Auswahlverfahrens dar.
