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Zugangsvoraussetzungen

Offiziersanwärter haben ein strenges Auswahlverfahren zu durchlaufen Offiziersanwärter haben ein strenges Auswahlverfahren zu durchlaufen.

Zur Truppenoffiziersausbildung werden jene Soldatinnen und Soldaten zugelassen, die die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllen, das Auswahlverfahren zur Truppenoffiziersausbildung positiv absolviert und einen Studienplatz zugewiesen bekommen haben.

Die Anzahl der Studienplätze unterliegt einer jährlichen Änderung und richtet sich nach dem Personalbedarf im Offiziersbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Die allgemeinen Zulassungsbedingungen zur Truppenoffiziersausbildung sind:

Positive Eignungsprüfung zum Ausbildungsdienst mit dem Ergebnis "Geeignet für eine Offiziersverwendung".

Nachweis der allgemeinen Universitätsreife durch Reife- und Diplomprüfung, Reifeprüfung bzw. Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder Zusatzprüfung für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung.

Einschlägige berufliche Qualifikation. Diese wird erreicht durch den erfolgreichen Abschluss der Kaderanwärterausbildung 1 bzw. im Falle der Erlangung der allgemeinen Universitätsreife durch die Zusatzprüfung für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung durch den positiven Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO (Unteroffiziersausbildung).

Lebensalter von höchstens 37 Jahren im Kalenderjahr des Auswahlverfahrens. In begründeten Einzelfällen kann ein Überschreiten der Altersgrenze genehmigt werden.

Darüber hinaus haben sich Berufsoffiziersanwärter dem Auswahl- und Aufnahmeverfahren zu unterziehen.

Auswahl- und Aufnahmeverfahren

Um einen der limitierten Plätze für die Ausbildung zum Offizier zu erlangen, muss das Auswahl und Aufnahmeverfahren durchlaufen werden. Die Anforderungen an einen Offizier sind hoch! Dementsprechend erhalten nur die Bestqualifiziertesten einen Ausbildungsplatz. Das bedeutet:

  • Teilnahme an der Kaderanwärterausbildung 2/Jäger/BOA.
  • Während der Kaderanwärterausbildung 2/Jäer/BOA erfolgt eine laufende Beurteilung hinsichtlich der Führungsfähigkeiten.
  • Am Ende der Kaderanwärterausbildung 2/Jäger/BOA ist eine Prüfung abzulegen - die Dienstprüfung für MBUO/Teil 1. Diese Prüfung umfasst die Prüfungsfächer 'Waffen-, Geräte- und Fachausbildung' sowie 'Führen und Aufgaben im Einsatz'. Die Prüfung erfolgt sowohl in schriftlicher als auch in praktischer Form.
  • Außerdem ist die Zulassungsprüfung zur Truppenoffiziersausbildung zu absolvieren. Die Zulassungsprüfung umfasst die Prüfungsfächer 'Führungsausbildung Teil 1' und 'Körperausbildung'.

Im Bereich Führungsausbildung wird sowohl schriftlich als auch praktisch überprüft, ob der Bewerber die Grundlagen einen Jägerzug zu führen beherrscht.

Im Bereich der Körperausbildung sind folgende Limits zu erbringen:

  • 2400 Meter Lauf: Das Limit ist alters- und geschlechtsabhängig. Bespiel Männer bis 29 Jahre 11:30 Minuten, Frauen bis 29 Jahre 12:30 Minuten.
  • Liegestütz: Das Limit ist alters- und geschlechtsabhängig. Bespiel Männer bis 29 Jahre mindestens 25, Frauen bis 29 Jahre mindestens 15.
  • Hindernislauf: Die Hindernisbahn ist ohne Zeitlimit jedoch in einem Zuge zu überwinden.
  • Schwimmen: Es sind ohne Unterbrechung 300 Meter im freien Stil ohne Zeitlimit zu schwimmen.

Militärspezifischer Test

Der Miliärspezifische Test besteht aus dem Soldatenparcours und dem 3.200 Meter-Gepäcksmarsch. Es ist das Leistungsprofil C zu erreichen. Das bedeutet, dass der Soldatenparcours in 4:15 Minuten und der Gepäcksmarsch in 29:32 Minuten zu erbringen sind.

Zulassungsprüfung für das Militärfallschirmspringen

Auch Fallschirmspringen ist Teil der Offiziersausbildung. Im Zuge der Zulassungsprüfung wird auch die Erbringung der für die Militärfallschirmsprungausbildung erforderlichen sportlichen Limits überprüft.

  • Klimmzüge: Mindestens 3
  • Sit-up: Mindestens 20
  • Hindernislauf: Die Hindernisbahn ist in weniger als 5:10 (Frauen 5:40) Minuten zu durchlaufen.

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