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Inlandseinsätze

Hinsichtlich Assistenzen war das Jahr 2008 im Wesentlichen von vier Ereignissen geprägt, die die Anstrengungen des Bundesheeres dominierten. So wurden - nach Beginn am 22. Dezember 2007 - der Assistenzeinsatz nach SCHENGEN-Erweiterung im grenznahen Raum zur Republik Ungarn und zur Slowakischen Republik ganzjährig fortgesetzt und die Fußball-Europameisterschaft im Juni mit hunderten Soldaten des Österreichischen Bundesheeres in verschiedensten Funktionen begleitet. Darüber hinaus leisteten tausende Soldaten Hilfe nach den Frühjahrsstürmen "Paula" und "Emma" und den unerwartet großen Schneefällen im Dezember des Jahres.

Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz nach der SCHENGEN-Erweiterung (AssE/SchE)

Der Assistenzzweck dieses sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (sihpol AssE) liegt seit 22. Dezember 2007 bis heute in der Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsbereiche in den Regionen zur Slowakischen Republik und zur Republik Ungarn durch mobile und stationäre Beobachtungen, insbesondere zur Feststellung sicherheits- und fremdenpolizeilich relevanter Ereignisse bei sofortiger Verständigung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Für den AssE/SchE wurden durch das Österreichische Bundesheer bis zu 1 500 Soldaten bereitgestellt, wovon sich ein Teil unmittelbar im Einsatz befand und ein Teil ständig als Reserve in den Heimatgarnisonen bereitgehalten wurde.

Der Einsatzraum umfasst unverändert die zwei politischen Bezirke Gänserndorf und Bruck/Leitha in Niederösterreich sowie das Burgenland.

Die konkreten Assistenzaufträge an die militärische Truppe ergehen von der Bezirkverwaltungsbehörde in ihrer Funktion als Sicherheitsbehörde. Diese Aufträge werden auf dem militärischen Befehlsweg als Befehle an die Assistenztruppe (AssTr) umgesetzt.

Die Tatsache, dass die eingesetzten Soldaten nicht mehr unmittelbar an der Grenze Dienst versehen wie zwischen 1990 und 2007 im sogenannten Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung (AssE/GRÜ), sondern größtenteils in den Ortschaften patrouillieren, erhöhte im Gegensatz zum vorangegangenen Einsatz ihre Sichtbarkeit bei der Bevölkerung. Dies wirkte sich im subjektiv empfundenen Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Einsatzraum besonders positiv aus.

Im Zuge der täglichen Streifen in den Ortschaften, den Industrie- und Gewerbegebieten, Park&Ride-Anlagen, Parkplätzen großen Freizeit- und Einkaufseinrichtungen sowie bei Bahnhöfen und Einrichtungen der Energieversorgungsunternehmen wurden durch die eingesetzten Soldaten mehrfach strafgesetzwidrige Handlungen und verdächtige Sachverhalte beobachtet und der Polizei gemeldet, worauf diese in vielen Fällen erfolgreiche Erhebungen aufgrund von Straftatbeständen führen, aber auch präventiv einschreiten konnte.

Darauf ist es vor allem zurückzuführen, dass sich die Zusammenarbeit mit der Exekutive durchwegs positiv gestaltet, die Akzeptanz bei Exekutive und Bevölkerung sehr hoch ist und sich das Fehlen exekutiver Befugnisse (wie z. B. die Anhaltung von Personen) nicht negativ auf den Einsatz der Soldaten auswirkt.

Weitere sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze (sihpol AssE)

Auf Anforderung des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) wurde zwischen dem 2. und 30. Juni 2008, also während der gesamten Fußball-Europameisterschaft, durch das Amt für Rüstung und Wehrtechnik ein chemisches Labor bereitgehalten, um zum Schutz der Bevölkerung gegen allgemeine Gefahren einen adäquaten Beitrag zum sicheren und reibungslosen Verlauf der "EURO 08" zu leisten.

Der Assistenzzweck bestand in der Überprüfung von entnommenen Proben auf chemische Kampfstoffe und der Identifizierung von gefährlichen Stoffen, die von Kräften des BM.I übernommen werden hätten sollen. Wie allgemein bekannt, verliefen sowohl die Spiele selbst als auch die Zuschauerströme im Umfeld der Europameisterschaft (EM) weitgehend friedlich, sodass das Labor keine Proben übernehmen und identifizieren musste.

Abgesehen vom Zeitraum der "EURO 08" beschränkte sich die Leistung sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsätze auf das sechsmalige Alarmieren und Ausrücken von ABC-Abwehr-Spezialisten des Österreichischen Bundesheeres, um im Auftrag der Sicherheitsbehörden unbekannte chemische Substanzen zu bergen und zur chemischen Bestimmung in eine hiefür bestimmte Bundesanstalt zu transportieren. Glücklicherweise erwiesen sich die geborgenen Stoffe in keinem dieser Fälle des Jahres 2008 als chemische Kampfstoffe oder andere gefährliche Stoffe.

Assistenzeinsätze zur Katastrophenhilfe (AssE/KatHi)

Im Jahr 2008 leisteten Soldaten des Österreichischen Bundesheeres insgesamt über 16 000 Manntage und über 172 000 Mannstunden Hilfe nach Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges.

Im Besonderen sind zwei Höhepunkte hervorzuheben, das Aufarbeiten von Sturmschäden nach den Stürmen "Emma" und "Paula" zwischen Ende Jänner und Mitte März und das Beseitigen von ungewöhnlich viel Schnee im Dezember. Das Beheben von Sturmschäden im Frühjahr wurde mit Schwergewicht in den Bundesländern Steiermark und Kärnten, in den Bezirken Graz/Umgebung, Voitsberg, Weiz, Spittal an der Drau, Feldkirchen und St. Veit an der Glan geleistet.

Die unerwarteten Schneemassen brachen Mitte Dezember 2008 über Osttirol und Oberkärnten herein, wodurch der Straßen- und Schienenverkehr teilweise lahmlegt wurde und Hausdächer einzustürzen drohten. Eine Woche lang mussten meterhohe, schwere Schneelasten von den Dächern insbesondere öffentlicher Gebäude unter schwierigen Bedingungen durch Soldaten entfernt werden.

Davon abgesehen hatten die Soldaten des Österreichischen Bundesheeres - insbesondere die Pioniertruppe mit Unterstützung der Fliegertruppe - auch während des Jahres Gelegenheit, ihr Können unter Beweis zu stellen, sei es, dass Verklausungen beseitigt, Behelfsbrücken errichtet, Felsen gesprengt oder nach Verschütteten gesucht wurde. Auch im Jahr 2008 stand das Bundesheer gemäß dem Bundesverfassungsgesetz sowie seinem Slogan "Schutz und Hilfe" zur Unterstützung der Bevölkerung bei Elementarereignissen "Gewehr bei Fuß".

Einsatzrelevante Aspekte der Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung

Allgemeines:

Im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2008 wurden durch die AUSTRO CONTROL GmbH mit Zustimmung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) rund 23 600 Flüge ausländischer Militärluftfahrzeuge bewilligt. Davon wurden rund 9 600 Flüge tatsächlich durchgeführt.

Militärische Priorität "Alpha"-Flüge (Prio "A"-Flüge):

Prio "A"-Flüge sind Flüge mit zu militärischen Zwecken eingesetzten Luftfahrzeugen, die unmittelbar zur Erfüllung von Aufgaben des Bundesheeres durchgeführt werden.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 73 Prio "A"-Flüge durchgeführt. Dabei wurden 62 Luftfahrzeuge im Zusammenhang mit Luftraumverletzungen und aufgrund von fehlendem Funkkontakt zur zivilen Flugsicherung erfolgreich identifiziert (Identifizierungsauftrag).

Im Jahr 2008 wurden zwei Eskorten durchgeführt. Dabei wurde durch zwei O58 (OH-58 "Kiowa") des ÖBH ein Hubschrauber der tschechischen Luftwaffe des Typs MI8 mit dem tschechischen Verteidiungsminister an Bord im Zuge eines Besuches des Truppenübungsplatzes Allentsteig eskortiert.

Bei erwartbaren Ereignissen können eigene Luftfahrzeuge zur Verkürzung der Reaktionszeit in der Luft bereitgehalten und so sehr schnell wirksam werden (Luftpatrouille). Es wurden insgesamt neun Luftpatrouillen durchgeführt, z. B. im April 2008 im Zuge des Besuches des U.S.-Präsidenten in Kroatien sowie im Juni im Rahmen seines Besuches in Slowenien. Am 24. September 2008 wurde eine Luftpatrouille aufgrund einer Terrorwarnung für eine Maschine der israelischen Fluggesellschaft EL AL über Tirol durchgeführt. Die verbleibenden sechs Luftpatrouillen wurden im Zusammenhang mit NORAC (NORAC - No Radio Contact) durchgeführt, um gegebenenfalls kurzfristig wirksam werden zu können.

NORAC:

Es wurden insgesamt 36 Luftfahrzeuge abgefangen, die den Funkkontakt zur zivilen Flugsicherung zeitweilig verloren hatten und somit eine Gefährdung der Flugsicherheit im Luftraum darstellten.

Assistenzvorkehrungen im Zusammenhang mit der "EURO 08"

Im Zeitraum vom 7. bis 29. Juni 2008 fand in Österreich und der Schweiz die Fußball-Europameisterschaft "EURO 08" statt. Dieses Gemeinschaftsprojekt der Schweiz und Österreichs stellte die größte je in Österreich abgehaltene Sportveranstaltung dar. Als einzigartiges Sportgroßereignis stellte die "EURO 08" Österreich vor allem aufgrund des großen nationalen und internationalen Zuschauerzustroms zu den Spielorten vor große logistische und sicherheitstechnische Herausforderungen, die durch das Zusammenwirken aller Behörden und Organisationen bewältigt werden musste.

Obwohl keine konkreten Hinweise für terroristische oder sonstige Bedrohungen Österreichs vorlagen, konnten vor allem vor dem Hintergrund der weltpolitischen Lage und der Aktivitäten des transnationalen Terrorismus Anschläge in Österreich nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Trotzdem wurde die Wahrscheinlichkeit der Bedrohung von militärischen Rechtsgütern in diesem Zeitraum als gering beurteilt.

Neben eigenen Leistungen wie z. B. dem Austausch von Verbindungsorganen, dem Betreiben von Gefechtsständen, Maßnahmen der Eigensicherung und Eigenversorgung, Protokollaufgaben und der Aufrechterhaltung der Lufthoheit umfassten die Leistungen des Österreichischen Bundesheeres anlässlich der "EURO 08" v. a. Unterstützungsleistungen für Einsatzorganisationen und Austragungsstätten und das Bereithalten von Kräften für allfällige Assistenzeinsätze.

Hierzu wurden zwei verminderte ABC-Abwehrkompanien, ein mobiles Patientendekontaminationselement, Patiententransportkapazität für jeweils über 100 Personen je Spielort, je vier Hubschrauber pro Spielort für Transport-, Verbindungs- und Notarzttransportzwecke und ein Fliegerabwehrverband für allfällige sicherheitspolitische Assistenzeinsätze bereitgehalten.

Neben tausenden Einsatzkräften des BM.I und der Österreichischen Hilfs- und Rettungsorganisationen versahen an einzelnen Spieltagen bis zu 3 000 Soldaten mit bis zu 50 Luftfahrzeugen des Österreichischen Bundesheeres in verschiedensten Aufgabenfeldern ihren Dienst und leisteten ihren Beitrag für einen sicheren und reibungslosen Verlauf der EM. Insgesamt leistete das Bundesheer für die "EURO 08"ca. 55 000 Manntage!

Unterstützungsleistungen des Österreichischen Bundesheeres

Rechtsgrundlagen:

Die Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres sind unmittelbar und abschließend auf der Ebene des Verfassungsrechts (Art. 79 B-VG) normiert. Demnach obliegt dem Österreichischen Bundesheer als primäre und originäre Kernaufgabe die militärische Landesverteidigung; daneben sind zwei Assistenzfälle (im Rahmen einer "sicherheitspolizeilichen Assistenz" bzw. bei Elementarereignissen im Sinne von Natur- und technischen Katastrophen) sowie Einsätze im internationalen Krisenmanagement (Wehrgesetz, KSE-BVG) vorgesehen.

Unterstützungsleistungen durch das Bundesheer stellen keine originäre Kernaufgabe dar, sondern vielmehr eine "Serviceleistung", zu der das Österreichische Bundesheer aufgrund der Geräteausstattung sowie der spezifischen Gliederung seiner Verbände und seiner Ausrüstung oftmalig als einzige Organisation in der Lage ist, diese zu leisten.

Eine Unterstützungsleistung durch das Österreichische Bundesheer ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nur dann zulässig, wenn sie der Ausbildung des Bundesheeres im Rahmen der militärischen Landesverteidigung ("allgemeine Einsatzvorbereitung" nach § 2 Abs. 3 WG 2001) dient oder aus "wehrpolitischen Gründen" durchgeführt werden könnte.

Basis:

Die Unterstützung durch das Bundesheer wird im Grundsatzerlass für die "Unterstützungsleistungen durch das Österreichische Bundesheer" (Ulstg/ÖBH) vom 16. Oktober 2007, GZ S93339/46-EFü/2007, geregelt.

Unterstützungsleistungen können für heeresfremde Antragsteller im Inland, in Form von:

  • Leistungen im Rahmen der Ausbildung (LstgiRdAusb) und
  • Beistellungen von Heeresgut (BeistHG),
  • grundsätzlich gegen Ersatz von Kosten und Erfüllung von vorgeschriebenen Auflagen durch den Antragsteller
durchgeführt werden.

Im Sinne dieses Erlasses können auch Heeresangehörige als Antragsteller auftreten (z. B. bei Erdaushubarbeiten zum Eigenheimbau). Mit diesem Erlass werden Unterstützungsleistungen durch das Bundesheer geregelt, die nicht unter die Bestimmungen von:

  • Assistenzleistungen gem. § 2 Abs. 1 lit. c WG 2001 und
  • Amtshilfe gem. Art. 22 BVG, fallen.

Nicht berührt werden außerdem die Bestimmungen für

  • die militärische Öffentlichkeitsarbeit (ÖA),
  • Beschaffungsvorgänge durch die Rüstungsdirektion-ARWT,
  • den Unterstützungserlass für den ÖHSV,
  • die Heeresflugsportvereinigung (HFV) und für den
  • Host Nation Support (HNS; Anträge von fremden Streitkräften und NGOs aus dem Ausland).

Delegierungen:

Zur vereinfachten Umsetzung auf den diversen operativen Ebenen (SKFüKdo, KdoEU und den MilKden) wurden umfangreiche Aufgaben im Rahmen von Ulstg/ÖBH an diese delegiert. Dies gilt vor allem für die Bereiche

  • Beistellung von Unterkunft, Herstellung von Truppenverpflegung sowie Teilnahme an derselben,
  • Beistellung von Heeresgut (z. B. von Berge-Kfz, Kfz, Gerät, militärischer Infrastruktur etc.),
  • Personalbeistellung (z. B. zu Pioniereinsätzen),
  • Brückenbau mit Alu-Kriegsbrückengerät;
  • Genehmigung zur Mitbenützung mil. Infrastruktur;
  • Genehmigung zur Mitbenützung von GÜPl, WÜPl etc. sowie sonstiger Schieß- und Ausbildungsanlagen;
  • Anordnung zur Durchführung von Flugeinsätzen (z. B. Sekundärtransporte, Überprüfungsflüge für Lawinenwarnkommissionen etc. nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen).

Bei gleichzeitigem Einsatz von Kräften aus unterschiedlichen Kommanden der operativen Führung (SKFüKdo und KdoEU) ist grundsätzlich das Einvernehmen mit BMLVS/Sektion IV/Einsatzführung herzustellen und durch dieses entsprechend anzuordnen/abzulehnen.

Anordnungen/Erledigungen von Unterstützungsleistungen/ÖBH:

Ausnahmslos durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport verfügt werden:

  • Anträge anderer Organe des Bundes;
  • sämtliche Erledigungen von Anträgen mit dem Ersuchen um Leistung ohne/oder unter teilweiser Kostenvorschreibung;
  • der Brückenbau unter Verwendung der Pionierbrücke 2000;
  • der Einsatz des Faltstraßengerätes (FSG);
  • Genehmigungen zur Mitbenützung militärischer Sportanlagen und Sporteinrichtungen sowie
  • Unterstüzungsleistungen, die aufgrund bestehender Verwaltungsübereinkommen oder Verträge bereits durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport grundsätzlich angeordnet wurden (z. B. Grenzvermarkung, Ausbildungskooperationen, Grundsatzanordnungen für die anerkannten Einsatzorganisationen in den Bundesländern etc.);
  • Ulstg/ÖBH für den Österreichischen Skisportverband (ÖSV) zu den alljährlich stattfindenden Veranstaltungen im Rahmen des FIS-Weltcups.

Kosten:

Ulstg/ÖBH erfolgen gemäß den Bestimmungen im Bundeshaushaltsgesetz (BHG) grundsätzlich gegen vollen Kostenersatz durch den Antragsteller.

Ausnahmen hiezu (Kostenreduktionen oder Kostenerlass) können nur durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in Abstimmung mit dem Verteidigungsminister oder in Ausnahmefällen (nur wenn das ÖBH alleinig dazu befähigt ist, Unterstützungsleistung zu leisten) durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, im Zusammenhang mit einem hohen Ausbildungswert für die eingesetzte Truppe, genehmigt werden.

Da Ulstg/ÖBH grundsätzlich (gem. Grundsatzerlass) nur im Falle eines gegebenen Ausbildungswertes durchgeführt werden können, werden diese Leistungen im Rahmen der Ausbildung abgerechnet. Diese erbrachten Mehrdienstleistungen (MDL) werden grundsätzlich, unter Zuordnung von Mitteln, durch die übergeordneten Kommanden der operativen Führung oder die Militärkommanden (MilKden) getragen.

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