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Zivil-militärische Zusammenarbeit

Ein Überblick über die Aufgabenzuordnung und Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen und dem Bundesheer.

Verständnis

Die "Militärische Landesverteidigung (MLV)" ist Aufgabe des Bundesheeres; dieses hat die Abwehr von militärischen Bedrohungen von außen sicherzustellen. Darüber hinaus kann auch die Abwehr von Bedrohungen im Staatsinneren erforderlich werden, wenn ein Zusammenhang mit von außen drohenden Gefahren vorliegt und eine wirksame Abwehr nur mit militärischen Mitteln möglich ist.

Im Einsatzverfahren Raumschutzoperation, aber auch in Abwehroperationen könnte es zu gleichzeitigen Einsätzen von Verbänden des Bundesheeres und Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes kommen. Sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze (sihpol AssE) und gleichzeitige Einsätze im Rahmen der MLV wären denkbar, aber auf Grund der erforderlichen Einheit der Führung sind diese eher unwahrscheinlich.

Die Assistenz
Im sihpol AssE treten die Organe des Bundesheeres daher grundsätzlich in die Aufgaben und Befugnisse jener Behörden und Organe ein, für welche Assistenz geleistet wird. Es gelangen alle Normen, die das Einschreiten der Organe der öffentlichen Sicherheitswachekörper regeln, wie zum Beispiel das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), nicht aber das Militärbefugnisgesetz (MBG) zur Anwendung.

Die unmittelbare Erfüllung der militärischen Aufgaben während eines sihpol AssE wie zum Beispiel die Bewachung militärischer Objekte unterliegen jedoch sehr wohl dem MBG. Die Ziele des sihpol AssE und die Befugnisse der eingesetzten Soldaten werden von der anfordernden Behörde festgelegt. Die taktischen Aufträge wie zum Beispiel der Objektschutz werden vom militärischen Kommandanten der Assistenzkräfte erteilt, und diesem obliegt auch die militärische Befehlsgebung an die Assistenzkraft.

Aus dem bisher Dargestellten wird deutlich, dass zur Sicherstellung der inneren und äußeren Sicherheit eine gute Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen erforderlich ist und vorhandene Ressourcen bereits in der Vorbereitungsphase aus Rationalisierungsgründen gegenseitig zu nützen sind. Im Folgenden gehen wir auf die bisherige Zusammenarbeit, künftig beabsichtigte Maßnahmen und das Funktionieren der uns so wichtigen Systeme für Schutz- und Hilfeleistung sowohl im nationalen wie auch im internationalen Bereich ein.

Gegenseitige Unterstützung

BMI wird derzeit im Rahmen eines interministeriellen Abkommens bei der Einsatzvorbereitung durch die Eignungsuntersuchung seines Personals für Auslandseinsätze beim Bundesheer, durch eine Einweisung in den jeweiligen Einsatzraum sowie durch logistische Hilfestellung beim Transport unterstützt. Eine Inanspruchnahme von Ausbildungsunterstützung durch das BMI ist für die Aufstellung der Militärpolizeikompanie (MPKp) für die Komponente Polizeiaufgaben geplant. Eine Zusammenarbeit im Rahmen der MP-Kurse des KdoIE mit der WEGA läuft seit mehreren Jahren sehr erfolgreich.

Ausbildung und Vorbereitung

Im Hinblick auf die im Einsatzkonzept des Bundesheeres angesprochene subversivsubkonventionelle Bedrohung, gewinnt die Zusammenarbeit mit dem BMI im Bereich des sihpol AssE zunehmend an Bedeutung. Diesem Umstand wird unter Anderem mit der Durchführung von Übungen von Verbänden des Bundesheeres zum Thema "sihpol AssE" Rechnung getragen, an denen regelmäßig Vertreter der Sicherheitswachekörper mitwirken.

Des weiteren unterstützt das Bundesheer das BMI fallweise durch Beistellung von Heeresgut wie anlässlich des "European Economic Summit" in den Jahren 2001 und 2002 in Salzburg. Die Hilfeleistung umfasst vor allem die logistische Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, das sind die Beistellung der Unterkunft, Verpflegung sowie Land- und Lufttransporte etc. Zur Unterstützung der Sicherheitskräfte im Rahmen von AssE ist für militärische Kräfte eine entsprechende sicherheitspolizeiliche Ausbildung notwendig. Die Zusammenarbeit im Bereich "Crowd Control Training" ist daher eines der künftigen Schwergewichte der Zusammenarbeit zwischen BMLV und BMI.

Staatliches Krisenmanagement (KRIMA)

Die Koordination in Angelegenheiten des KRIMA und des Zivilschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) fallen, wurde mit der Bundesministeriengesetz - Novelle 2003, BGBl I, Nr. 17/2003, dem BMI zugeordnet, darüber hinaus wirkt dieses bei der zivilen Landesverteidigung mit.

Flugpolizei
Die Angelegenheiten der Flugpolizei des BMI umfassen die sicherheits-, ordnungs-, und verkehrspolizeilichen Flugeinsätze sowie den Hubschrauber-Rettungsdienst. Eine Kooperation mit den Luftstreitkräften des Bundesheeres erfolgt im Rahmen der Assistenz, zur Katastrophenhilfe und Grenzraumüberwachung.

Zivilschutz
Die Katastrophenhilfe fällt in den Kompetenzbereich der Länder. Diese sind verantwortlich für die Koordinierung des Zivilschutzes auf der operativen Ebene und koordinieren Feuerwehr und Rettungsdienste. Diese werden von Bund und Ländern subventioniert. Österreich verfügt über keine eigenen Zivilschutzeinheiten.

Warnzentralen
Zur Unterstützung des KRIMA wurde beim BMI eine Bundeswarnzentrale (BWZ) sowie Landeswarnzentralen (LWZ) den Ländern eingerichtet, die ständig besetzt sind.

"Koordinationsausschuss"
Bei Eintritt von Katastrophen, die mehr als ein Bundesland betreffen oder auf Landesebene nicht zu bewältigen sind, wird der "Bundeskoordinationsausschuss" aktiv. In den Bundesländern und in den Bezirken gibt es die Landes - bzw. Bezirkskoordinationsausschüsse. In diesen Koordinationsausschüssen ist das Bundesheer unabhängig davon, ob es zum Zeitpunkt Assistenz leistet oder nicht, vertreten.

Einsatz Bundesheer
Bei der ZMZ wirken die Militärkommanden im Rahmen der Assistenz- und Hilfeleistung mit. Dazu werden im Anlassfall Verbindungsoffiziere zum Land, zum Bezirk aber auch zur Bundesbahn und zur Post abgestellt. Der Einsatz des Bundesheeres erfolgt nur dann, wenn die zivilen Behörden oder Organisationen die Krise alleine nicht mehr bewältigen können und eine Assistenz gemäß § 2, Abs. 1, lit. b oder c WG 2001 beantragen. Die Organe des Bundesheeres werden in weiterer Folge der zivilen Behörde unterstellt.

Plattform IHKH
Zur Koordination der internationalen humanitären- oder Katastrophen-Hilfe wurde im Jahre 2002 mit Regierungsbeschluss die sogenannte "Plattform zur internationalen humanitären und Katastrophenhilfe (IHKH)" eingerichtet. Diese setzt sich unter dem Vorsitz des BMI aus folgenden Mitgliedern zusammen:
* BMaA, BMF, BMLV,
* Länder Wien und Vorarlberg
* Österreichisches Rotes Kreuz
* Österreichischer Feuerwehrverband
* Österreichischer Bergrettungsdienst.

Aufgaben IHKH
Die Plattform hat im Zuge der Vorbereitung eines Einsatzes der österreichischen Hilfskräfte die Kommunikation und Koordination sicherzustellen. Die Reaktions- und Entscheidungszeit durch gemeinsame Beurteilung der Lage und Erarbeiten von Lösungsvorschlägen wird dadurch wesentlich verkürzt. Die Plattform IHKH ist zuständig für sämtliche Einsätze im Rahmen des zivilen Krisenmanagements mit humanitärem Bezug. Sie kann daher auch in Vorbereitung einer Peace Support Operation (PSO) Vorschläge für Regierungsbeschlüsse stellen. Sie ist auch zuständig für die Koordination und Finanzierung von Kurzzeitprojekten im Rahmen der Soforthilfe über Ausgabengenehmigung des BMI. Die Verantwortung und Finanzierung mittel- und langfristiger Projekte erfolgt über das BMaA.

Gesetzliche Grundlagen
Der Beitrag des Bundesheeres zum staatlichen Krisenmanagement ist beim
* Sihpol AssE gernäß § 2, Abs. 1, lit. b, WG 2001,
* KatHilE gernäß § 2, Abs. 1, lit. c, WG 2001 und
* PSO, IHKH, Rette- und Bergedienst (RuB) und Such- und Rettungsdienst (SuR) gemäß § 2, Abs. 1, lit. d, WG 2001 bzw. KSE-BVG
grundgelegt.

Internationale Zusammenarbeit

Der Begriff "IHKH" ist eine österreichische Begriffsbestimmung. Auf internationaler Ebene hat jede Organisation dafür einen anderen Begriff. Unter "internationaler Katastrophenhilfe" wird in Österreich noch immer die zivile und militärische Hilfe nach einer Naturkatastrophe - natürlichen oder künstlichen Ursprungs - verstanden. Im Rahmen der Umsetzung in den internationalen Organisationen gehen die sicherheitspolitischen Interessen der Europäischen Union (EU) von der Gleichrangigkeit der Bedeutung militärischer und nichtmilitärischer Aspekte bei der Krisenbewältigung aus.

Koordinationsgremium ZKMK
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde als Informations- und Koordinationsgremium unter Anderem für humanitäre Hilfe und Katastrophenmanagement das Zivile Krisenmanagement-Komitee (ZKMK) eingesetzt.

Amt ECHO
Des Weiteren wurde das direkt der Europäischen Kommission unterstellte Amt "European Commission Humanitarian Aid Office (ECHO)" eingerichtet. Dieses Amt ist für die Finanzierung von Direkthilfen für Opfer von Naturkatastrophen und von bewaffneten Konflikten außerhalb der EU zuständig.

Office OCHA
Die Vereinten Nationen (VN) verfügen mit dem "Office for Coordination of humanitarian Affairs (OCHA)", das die humanitäre Hilfe koordiniert, über eine direkt dem Generalsekretär der VN unterstellte weltweit agierende Institution in diesem Feld. Das Mandat der VN/OCHA begründet eine Art Richtlinienkompetenz gegenüber allen anderen Organisationen.

Direktorat CEP
Die NATO verfügt über ein "Civil Emergency Planning (CEP)"-Direktorat, das sich mit IHKH beschäftigt. Im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfF) engagiert sich Österreich in dem vom "Senior Civil Emergency Planning Committee (SCEPC)" eingerichteten "Euro-Atlantic Disaster Response Coordination Centre (EADRCC)". Dieses Zentrum wird vom Direktorat für die zivile Notstandsplanung unter ständiger Beteiligung eines Vertreters VN/OCHA geführt. Bereits seit 1951 betreibt die NATO ein Komitee für Zivilschutz, früher Zivilverteidigung genannt.

In Österreich ist der Begriff "IHKH" derzeit einseitig (zivil) besetzt. Der internationale Trend auf Grund der geänderten sicherheitspolitischen Lage stellt jedoch auf den kombinierten Einsatz ziviler und militärischer Kapazitäten ab (VN Complex Emergencies, NATO - alles außer Art. 5 - Einsätze, EU - Peterberg Aufgaben).

Erforderlicher Beitrag
Österreich ist auf Grund seiner Mitgliedschaften in den einzelnen internationalen Organisationen, aus denen Beitragsleistungen von Österreich erwartet werden, gefordert, einen entsprechenden innerstaatlichen Solidaritätsbeitrag zu strukturieren und gegebenenfalls beizustellen. Somit sind solche Hilfsmaßnahmen als Teil des Krisenmanagements und der Entwicklungshilfe auch Teil der österreichischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Im Bereich IHKH sind die Leistungen Österreichs anerkannt und international respektiert. Beispielsweise wären Einsätze der "Austrian Forces Desaster Relief Unit" (AFDRU) und Einsätze im Rahmen der "United Nations Desaster Assessment and Coordination" (UNDAC) zu erwähnen. Diese Aufgaben können aber nur durch Erhaltung und Stärkung der entsprechenden militärischen Kapazitäten bewältigt werden.

Die Bundeswarnzentrale(BWZ)

Die BWZ ist das operationelle Informationsinstrument des BMI im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements, sie ist den "Meldekopf" für das Informationsmanagement.

Warnung und Alarmierung
Die BWZ sorgt für die Gewährleistung einer unverzüglichen Warnung bzw. Alarmierung und Information der Bevölkerung im Einvernehmen mit den Landeswarnzentralen und dem ORF im Katastrophen- oder Krisenfall vor. Sie ermöglicht der Bevölkerung das Überstehen von gefährlichen Situationen jeder Art durch Treffen entsprechender Vorkehrungen.

Sie stellt den Informationsverbund mit den Landeswarnzentralen, allen zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene, den Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, Rotes Kreuz sowie den Kontaktstellen auf bilateraler (Nachbarstaaten), supranationaler (EU), multinationaler (NATO/PfF) und internationaler (VN) Ebene sicher. Die BWZ wirkt bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und internationalen Übungen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements mit.

Verbindungsdienst
Im Zuge des anlassbezogenen Informationsmanagements wird ein Verbindungsdienst zur
* Pressestelle des Bundesministers für Inneres,
* Generaldirektion Umwelt der Europäische Kommission,
* NATO/PfP betreffend den Bereich der zivilen Notstandsplanung,
* VN/OCHA mit Schwerpunkt in der Katastrophenhilfe,
* VN/ECE - ENHS (Economic Commission for Europe -Environment und Human Settlements Division) mit Schwerpunkt Industrieunfälle und
* VN/IAEO (Internationale Atomenergieorganisation) mit Schwerpunkt nukleare Stör- bzw. Unfälle
errichtet.

Funktionsfähigkeit
Die BWZ stellt die Funktionsfähigkeit der staatlichen Kriseneinrichtungen sicher und hält die Mitglieder des Staatlichen Krisenmanagement und die Alarmunterlagen für den Zivilschutz evident.

Damit hoffen wir, Ihnen einen Einblick in die komplexe Materie verschafft zu haben, wie das Gesamtsystem funktioniert.

Rat MjrdhmfD Mag. Dominik Horn, Efü und VB Obstlt Edgar Wallig, EFü

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