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Teilstrategie Verteidigungspolitik

Überblick

Am 12. Dezember 2001 hat der Nationalrat die Empfehlungen zur Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin beschlossenen und die Bundesregierung ersucht, nach dieser Grundlage für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten.
Diese Teilstrategien sollen entsprechend den internationalen Rahmenbedingungen laufend überprüft, koordiniert und gegebenenfalls angepasst werden. In der Folge hat das BMLV einen ersten Entwurf der Teilstrategie Verteidigungspolitik erstellt und interministeriell vorabgestimmt.

Die Bundesregierung hat hiezu entschieden, dass die Endbearbeitung der Teilstrategie Verteidigungspolitik sowie die Zuleitung an den Ministerrat zur Beschlussfassung bis zum Vorliegen der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission (BHRK) zurückzustellen ist.
Die BHRK empfahl in ihrem Bericht vom 14. Juni 2004, "den Entwurf der Teilstrategie Verteidigungspolitik entsprechend ihrer Empfehlungen zu überarbeiten und ihn baldigst dem Ministerrat zur Beschlussfassung zuzuleiten".

Bei der Überarbeitung wurden auch die inzwischen eingetretenen sicherheitspolitischen Entwicklungen - vor allem im Bereich der ESVP - berücksichtigt.

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat nunmehr den überarbeiteten Entwurf der Teilstrategie Verteidigungspolitik als verbindliche Grundlage für die weiteren Planungen und Bearbeitungen im BMLV festgelegt.

Sicherheitspolitische Grundfunktion des Bundesheeres

Das Bundesheer ist das militärische Instrument der Republik Österreich zur Sicherung und Durchsetzung ihrer strategischen Interessen.

Ihm obliegen die Aufrechterhaltung ihrer Souveränität und der Schutz ihrer Bevölkerung sowie eine angemessene Beteiligung an militärischen Maßnahmen der internationalen Konfliktverhütung und des Krisenmanagements.

Es leistet damit einen adäquaten Beitrag zur Sicherheit und Stabilität Europas sowie in Räumen, die im strategischen Interesse Österreichs und der EU liegen.

Die Stellung Österreichs in Europa, sein politischer Handlungsspielraum sowie die Fähigkeit zur Durchsetzung seiner Interessen werden zunehmend durch die Qualität seines militärischen Beitrages im multinationalen Handlungsrahmen mitbestimmt.

Diente das Bundesheer bisher vornehmlich der Abhaltung bzw. der Abwehr von Angriffen, gewinnt es nunmehr als Gestaltungsmittel zur Erreichung gesamtstaatlicher sicherheitspolitischer Ziele eine zusätzliche Bedeutung, weil es
* weiterhin ein direkt wirksames Instrument und Ausdruck einer berechenbaren sicherheitspolitischen Grundhaltung ist,
* als solches über ein breites Verwendungsspektrum verfügt und
* letztlich die Handlungsfähigkeit und die Handlungsfreiheit der Politik erweitert.

Ziele und Aufgaben der österreichischen Verteidigungspolitik

Die österreichische Verteidigungspolitik bestimmt die Entwicklung, Bereitstellung und Verwendung des Bundesheeres zur Wahrung der Sicherheitsinteressen Österreichs. Sie ist in die gesamtstaatliche Strategie der umfassenden Sicherheitsvorsorge auf der Grundlage der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin eingebettet. Die Wahrnehmung der österreichischen Verteidigungspolitik obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.

Ziel der Verteidigungspolitik
Ziel der österreichischen Verteidigungspolitik ist es, die Aufrechterhaltung der österreichischen Souveränität und den Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen zu gewährleisten sowie durch militärische Kapazitäten, die dem Gewicht Österreichs in der Staatengemeinschaft entsprechen, eine Beteiligung an strategischen Sicherheitsinteressen dienender internationaler Konfliktverhütung und am Krisenmanagement sowie im Rahmen einer allfälligen EU-Bündnisverteidigung sicherzustellen.

Hauptaufgabe der Verteidigungspolitik

Hauptaufgabe der österreichischen Verteidigungspolitik ist die Schaffung der Bedingungen für die Streitkräfteentwicklung durch Initiierung und Mitwirkung an der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, an der Bereitstellung der finanziellen Mittel sowie der Sicherstellung der personellen, materiellen und organisatorischen Erfordernisse zur militärischen Aufgabenerfüllung im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), im Sinne der verfassungsrechtlichen Grundlagen für Auslandseinsätze (KSE-BVG) sowie der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin.

Aufgaben

Von den Hauptaufgaben ausgehend sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:
* Mitwirkung bei der gesamtstaatlichen Formulierung der sicherheitspolitischen Ziele und Maß-nahmen im Rahmen eines ressortübergreifenden Führungs- und Planungsprozesses;
* permanente Beurteilung der strategischen Lage zum Zweck der Krisenfrüherkennung und als Beitrag zum gesamtstaatlichen Führungsverfahren im nationalen und multinationalen Kontext;
* Festlegung der Beitragsleistung des BMLV und des Bundesheeres im Rahmen der nationalen Sicherheitsstrategie sowie Mitwirkung an der gesamtstaatlichen Festlegung der vorausschauenden und anlassbezogenen militärischen Beitragsleistung Österreichs im internationalen Kontext;
* Formulierung politischer Ziele als Rahmenvorgaben für die Militärstrategie und den Auftrag an das Bundesheer sowie die Ausübung des Verfügungsrechtes und der Befehlsgewalt;
* Gestaltung der internationalen verteidigungspolitischen Kooperation;
* Mitwirkung an Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen sowie an Maßnahmen der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen;
* Mitwirkung an der Stärkung der europäischen Sicherheitsstrukturen, vor allem der Institutionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), auch im Hinblick auf eine vermehrte Verantwortungsübernahme der Verteidigungsminister;
* Regelung von aus dem internationalen Kontext erwachsenden Grundsatzfragen der Informations-, Kommunikations-, Bildungs- und Forschungspolitik, soweit sie sicherheits- bzw. verteidigungspolitische Fragen des Ressorts berühren.

Anlassbezogen ist eine konkrete Verfügung der Verwendung der Streitkräfte zu treffen, insbesondere des Zieles, des Raumes, des Umfanges und der Dauer des Einsatzes.

Ist-Stand-Analyse/Ausgangssituation

Das Bundesheer in seiner derzeitigen Gestalt und Leistungsfähigkeit ist das Ergebnis einer in mehreren Schritten vorgenommenen Anpassung seiner Strukturen an die sicherheitspolitische Lageentwicklung.

Als Folge der veränderten militärstrategischen Lage nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Raumverteidigung durch ein flexibles Einsatzkonzept für die grenznahe Sicherung und Abwehr ersetzt, die Gesamtstärke der Einsatzorganisation erheblich reduziert und der rüstungstechnologische Abstand zum westeuropäischen Standard verringert.

In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre erfolgte im Rahmen der "Heeresgliederung Neu” bzw. ihrer "Strukturanpassung” eine umfassende Strukturreform des Bundesheeres, die eine Reduzierung seiner Einsatzstärke auf zirka hunderttausend Soldaten erbrachte.

Das Bundesheer wandelte sich damit von einer Ausbildungs- und Mobilmachungsarmee mit weitgehend passivem Abhaltecharakter zu einer Streitkraft, deren Aufgaben sich zunehmend auf die Mitwirkung im Rahmen des internationalen Krisenmanagements verlagern.

Insbesondere sind weiterhin die Überwachung des Luftraumes, der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz und die Sicherung strategisch wichtiger Einrichtungen in Österreich wahrzunehmen sowie nationale und internationale humanitäre und Katastrophenhilfe zu leisten.

Im Zuge dieser Entwicklung hat sich nicht nur die Quantität, sondern vor allem auch die Qualität der Auslandseinsätze geändert. Dieser Wandel vollzog sich von traditionellen Einsätzen leicht bewaffneter Kräfte zur Friedenssicherung hin zu robusteren, schwerer bewaffneten und umfassender mandatierten friedensunterstützenden Einsätzen, die eine Friedensdurchsetzung notfalls mit militärischen Mitteln einschließen.

Während die internationalen Einsätze des Bundesheeres in der Zeit des Kalten Krieges im Wesentlichen als "Zusatzaufgabe" zum Schutz des eigenen Territoriums gesehen wurden, haben die internationalen Aufgaben des Bundesheeres unter den veränderten Rahmenbedingungen höhere Bedeutung für die Wahrung der österreichischen und europäischen Sicherheitsinteressen gewonnen.

Aber auch die Aufgaben auf dem eigenen Territorium haben sich erheblich verändert. Sie konzentrieren sich heute auf die Aufrechterhaltung der Souveränität auf dem Boden und in der Luft, den Schutz der Bevölkerung und der strategisch wichtigen Infrastruktur sowie auf Katastrophenhilfe. Sie sind auch im Kontext der Unterstützung internationaler Einsätze im strategischen Umfeld zu sehen.

Mit dem EU-Beitritt hat sich Österreich zur Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verpflichtet, die - wie im Vertrag von Amsterdam festgelegt - auch militärische Krisenmanagement-Aufgaben ("Petersberg-Aufgaben") beinhaltet.
Zur Erfüllung seiner daraus erwachsenen europäischen Solidaritätsverpflichtungen beabsichtigt Österreich, einen adäquaten Beitrag zu den vom Europäischen Rat in Helsinki 1999 beschlossenen militärischen Fähigkeiten im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben zu leisten.

Eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GESVP), insbesondere die "Dauerhafte strukturierte Zusammenarbeit" bzw. eine Beistandsgarantie zwischen EU-Mitgliedsstaaten kann eine weitere Herausforderung für die österreichische Verteidigungspolitik bedeuten.
Darüber hinaus hat sich Österreich zur Teilnahme an Maßnahmen der internationalen Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Friedenssicherung im Rahmen von UNO und OSZE - auch in Kooperation mit der NATO - bereit erklärt.

Die Fähigkeitsziele von EU und NATO/Partnerschaft für den Frieden (PfP) erfordern eine ständige und rasche Verfügbarkeit von Kräften für internationale Einsätze unterschiedlicher Konfliktintensität und unter verschiedenen topographischen und klimatischen Bedingungen, sowie ein hohes Maß an Interoperabilität.

Das Bundesheer ist im aktuellen Status nur eingeschränkt in der Lage, den steigenden Anforderungen internationaler Operationen gerecht zu werden. Vor allem bei der Ausrüstung und der personellen Verfügbarkeit besteht ein erheblicher Nachholbedarf.
Angesichts der dynamischen internationalen Streitkräfteentwicklung muss sichergestellt werden, dass dieser Bedarf rasch gedeckt wird, da sonst ein vollständiger Verlust der Zusammenarbeitsfähigkeit und damit eine erhebliche Einschränkung des politischen Handlungsspielraumes zu befürchten wäre.

Risiko-, Gefährdungs- und Bedrohungsbild

Vorbemerkung
Die Ableitung militärisch relevanter Bedrohungen und Gefährdungen aus der strategischen Lage ist Teil eines gesamtstaatlichen Führungsprozesses, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Wahrung der nationalen Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der nationalen Souveränität und Handlungsfähigkeit sowie zum Schutz der Bevölkerung einleiten zu können.

Im Zuge der Verlagerung der sicherheitspolitischen Prioritäten von reaktiver Verteidigungsbereitschaft zu aktiver Umfeldstabilisierung im multinationalen Rahmen kann das Vorliegen einer konkreten Bedrohung allerdings weder als Vorbedingung für die Aufrechterhaltung eines eigenen militärischen Potenzials überhaupt, noch als allein entscheidende Grundlage für die Ableitung von Fähigkeiten und Strukturen militärischer Kräfte herangezogen werden.

Bestimmend sind nunmehr vermehrt die Bedingungen im internationalen militärischen Krisenmanagement, das aktuelle Kriegsbild im Allgemeinen sowie das Gefechtsbild in potentiellen Einsatzräumen.
Neben dem Auftrag in den relevanten Einsatzszenarien sind daher als wesentliche Faktoren für die Strukturierung der österreichischen Streitkräfte 2010 jene Gefährdungen als Maßstab heranzuziehen, denen Kontingente, die an friedensunterstützenden Einsätzen im Ausland teilnehmen, auf Grund ihrer Aufgaben ausgesetzt sein können. Dies bedingt unter Anderem die entsprechende technologische Ausstattung sowie die Erreichung eines höchstmöglichen Schutzgrades der Truppe (Force Protection).

Obwohl Europa derzeit eine Phase der relativen Stabilität erlebt und die Erweiterung von EU und NATO auch die militärstrategische Lage Österreichs weiter verbessert hat, gibt es an der europäischen Peripherie und im strategischen Umfeld der EU Bedrohungs- und Risikopotentiale, die durch Komplexität, Interdependenz und raschen Wandel charakterisiert sind.

Die neuen Risikoszenarien betreffen nicht einen bestimmten Staat alleine und können häufig ohne Vorwarnzeit auftreten. Eine Bewältigung dieser Herausforderungen kann daher sinnvoller Weise nur in einer multinationalen Sicherheitskooperation erfolgen.
In Folge dieser Bedingungen hat die räumliche Distanz zu Krisen an Bedeutung verloren und bietet keinen ausreichenden Schutz mehr. Es ist daher - abgesehen von der ethischen Verpflichtung, zur Erhaltung des Friedens beizutragen - sinnvoller und zweckmäßiger, aufkeimenden Konflikten schon am Ort des Entstehens entgegenzutreten und sie auf Distanz zu halten, als zuzuwarten, bis sie sich negativ auf die eigene Sicherheit auswirken.

Die neuen Risiken für die Sicherheitsinteressen Österreichs und Europas sind insbesondere:

Strategische und machtpolitische Risiken

* Staats- und Ordnungsverfall an der europäischen Peripherie

Regionale Konflikte an der europäischen Peripherie und im weiteren Umfeld der EU, die sich zunächst häufig in bewaffneten innerstaatlichen Konflikten manifestieren und ethnisch, religiös oder wirtschaftlichsozial begründet sind, können das Potenzial für vielfältige "Spillover"-Gefahren in sich tragen: Solche sind zunächst insbesondere Flüchtlingsbewegungen sowie Waffen-, Drogen- und Menschenhandel. Darüber hinaus können durch solche Konflikte internationale Wirtschafts- und Finanzkrisen entstehen oder Umweltkatastrophen ausgelöst werden.

Je nach Eskalationsgrad kann es auch zu einem fortschreitenden Übergreifen extremistischgewalttätiger Aktivitäten nach Europa und im Extremfall zu einem Zerfall der staatlichen Ordnung in den betroffenen Regionen kommen. Solche Szenarien können auch zu einer Unterbrechung der Rohstoff- und Energieversorgung führen. Darüber hinaus können Einrichtungen der Republik Österreich oder der EU sowie die individuelle Sicherheit von EU-Bürgern im Krisengebiet bedroht werden.

Zur Bewältigung dieser Risiken ist eine umfassende Stabilisierungspolitik erforderlich, die auch militärische Maßnahmen zur Prävention und zur Krisenbewältigung bzw. zum Krisenmanagement - im gesamten Einsatzspektrum von der Trennung von Konfliktparteien über die Entwaffnung bis hin zur militärischen Absicherung des Wiederaufbaus - beinhaltet.

* Konventionelles Restrisiko

Eine existenzbedrohende konventionellmilitärische Bedrohung der europäischen Kernzone ist erst nach einer grundlegenden strategischen Veränderung der geopolitischen Lage denkbar. Dies ist aus heutiger Sicht ab dem Beginn eines derartigen Prozesses für einen Zeitraum von zumindest zehn Jahren auszuschließen. Diese strategische Vorwarnzeit kann für eine Wiederherstellung einer entsprechenden Verteidigungsfähigkeit genutzt werden. Sie verlängert sich weiter durch eine Ausdehnung der Zone der Kalkulierbarkeit und Stabilität, etwa durch die Erweiterung von EU und NATO.

Daher liegt es auch im österreichischen Interesse, einen angemessenen Beitrag zum Ausbau der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ihrer Instrumentarien zu leisten. Die dafür erforderlichen militärischen Kapazitäten haben auch die Erhaltung der Fähigkeiten für eine langfristige Rekonstruktion der Verteidigungsfähigkeit im europäischen Kontext zu berücksichtigen.

Nichtkonventionelle Risiken

* Internationaler Terrorismus

Der internationale Terrorismus zur Durchsetzung weit reichender politischideologischer Ziele stellt heute eine der gravierendsten Bedrohungen für die freien Gesellschaften dar.

Er kann von staatlichen und/oder nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Die Gefahr des internationalen Terrorismus gewinnt in Verbindung mit einer neuen Qualität seines Organisationsgrades und dem erleichterten Zugang zu Mitteln zur Massenvernichtung sowie zu modernster Technologie eine neue, militärisch relevante Dimension, die sogar die Funktionsfähigkeit von Staaten gefährden kann.

Die Bewältigung dieser Bedrohung erfordert einen gesamtstaatlichen Ansatz, der auch militärische Abwehr-, Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen einschließt.

* Proliferation von Massenvernichtungswaffen und weit reichender Einsatzmittel

Trotz bestehender Nichtverbreitungsregime nimmt die Zahl der Staaten zu, die über Massenvernichtungswaffen und entsprechende Trägersysteme verfügen. Verschärft wird dieses Risikopotential dann, wenn solche Massenvernichtungswaffen in die Hände gewaltbereiter nichtstaatlicher Akteure gelangen.

* Organisierte Kriminalität

Organisierte Kriminalität und deren Wirkungsfelder erstrecken sich weit über staatliche Grenzen hinweg. Auf Grund des vermehrt transnational ausgerichteten Organisationsgrades sind Auswirkungen auf Österreich evident. Auch die im Ausland eingesetzten österreichischen Truppen sind von diesem Phänomen auf Grund der Gefahr einer Involvierung in Gegenmaßnahmen betroffen.

* Unkontrollierte Migrationsbewegungen

Unkontrollierte, irreguläre Migration aus Randgebieten Europas, aber auch aus entfernteren Regionen, beeinträchtigen mittel- und längerfristig die kulturelle und wirtschaftliche Stabilität Europas. Ebenso kann das Einsickern politischer und religiöser Extremisten im Strom der Migranten nicht ausgeschlossen werden.

* Cyber Warfare

Die Manipulation oder Störung von Informations- und Kommunikationseinrichtungen kann auf Grund der vitalen Abhängigkeiten und Verwundbarkeiten moderner Gesellschaften zu erheblichen Sicherheitsproblemen sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich führen. Dies zwingt nicht nur zu intensiver Zusammenarbeit zur Sicherstellung staatlicher Führungsfähigkeit, sondern auch zu Investitionen im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsvorsorge.

Die Bewältigung der nichtkonventionellen Risiken stellt in Österreich - außer im Luftraum und bei allfälligen Assistenzleistungen - zunächst keine unmittelbare und ausschließlich militärische Herausforderung dar.

Zivilisationsrisiken

Natur-, technische und ökologische Katastrophen sowie epidemische Krankheiten können neben ihren primären zerstörerischen Wirkungen auch negative Sekundäreffekte wie Destabilisierung oder Massenmigrationsbewegungen auslösen.

Aufgaben und Fähigkeiten des Bundesheeres und ihre Entwicklung

Vorbemerkung
Die Aufgaben des Bundesheeres sind in der Bundesverfassung festgeschrieben. Davon leiten sich neben der militärischen Landesverteidigung die solidarische Beteiligung an Maßnahmen im Rahmen der ESVP sowie an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie an Such- und Rettungsdiensten ab.

Die Fähigkeit zum Schutz der Souveränität im nationalen Rahmen ist Voraussetzung für eine Beteiligung an internationalen Stabilisierungs- und Krisenmanagementaufgaben. Ein angemessenes nationales militärisches Potenzial, das gegebenenfalls auch in ein europäisches Verteidigungssystem eingebracht werden kann, bleibt daher von grundlegender Bedeutung.

Die Erhaltung und Weiterentwicklung grundlegender militärischer Fähigkeiten, insbesondere der Führungskompetenz und der technologischen Kompetenz gibt der politischen Führung die Handlungsfreiheit, auf strategische Lageänderungen flexibel reagieren zu können. Mittel- bis langfristig sind auf die europäische Kooperation abgestimmte militärische Kompetenzen anzustreben.

Die Entwicklung des Bundesheeres orientiert sich insbesondere an der Entwicklung der ESVP und - soweit erforderlich - auch der NATO-PfP.
Im Sinne der nachstehenden Aufgaben ist ein Beitrag gleich gestalteter Kräfte vorzusehen, gleichgültig, ob der politische Rahmen einer friedensunterstützenden Operation von der EU, der NATO, der UNO oder der OSZE gestellt wird.

Aufgaben und Fähigkeiten

Abgeleitet aus der militärstrategischen Lage und auf der Grundlage der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin hat das Bundesheer die folgenden Aufgaben zu erfüllen und die dementsprechenden Fähigkeiten aufzuweisen:
* Sicherstellung und permanente Aufrechthaltung eines strategischen Lagebildes zur Krisenfrüherkennung und als nationaler Beitrag für die multinationale Ebene;
* Erhaltung der staatlichen Souveränität auf dem eigenen Territorium und im Luftraum sowie Schutz der österreichischen Bevölkerung und der strategisch bedeutenden Infrastruktur;

Dies schließt die Fähigkeit zum "Host Nation Support" von ausländischen Kräften im Rahmen einer Friedensoperation mit ein.
* personelle und materielle Einsatzvorbereitung und -führung im gesamten Einsatzspektrum;
* Leistung eines militärischen Beitrages im Bereich der Konfliktverhütung im Rahmen einer präventiven Sicherheits- und Verteidigungspolitik;

Diese umfasst: Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen, militärische Kontakte zu ausländischen Armeen, vorbeugende Stationierung von Truppen in Krisengebieten, Maßnahmen der Rüstungskontrolle und im Sinne der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, militärdiplomatische Maßnahmen, Überwachung von Sanktionen.
* Teilnahme am gesamten Spektrum des internationalen Krisenmanagements auf einer Ebene, die einen dem Gewicht Österreichs entsprechenden Einfluss auf die Maßnahmen des Krisenmanagements sichert;
* Überwachung und regionale Sicherung des Luftraumes (aktiv und passiv) einschließlich einer Kooperation mit den Luftraumüberwachungs-Systemen von Nachbarstaaten in der Qualität der Luftverteidigung sowie anlassbezogen die Beteiligung an der Luftkomponente internationaler Operationen;
* Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei sicherheitspolizeilichen Aktionen, die hinsichtlich flächendeckender Aufgaben auf verstärkten Technik-Einsatz auszurichten ist;

Militärisch relevante Fähigkeiten zur Assistenzleistung sind in den Bereichen der neuen Risiken Terrorismus, Proliferation, Organisierte Kriminalität und der Informations-, Kommunikations- und Technologiesicherheit inklusive der dafür erforderlichen nachrichtendienstlichen Kapazitäten nutzbar zu machen. Damit ist auch die Fähigkeit zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, der demokratischen Freiheiten der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen verbunden.
* Schutz eigener militärischer Infrastruktur und Sicherstellung einer aktiven Komponente für Gegenmaßnahmen im Bereich der militärischen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT);

Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit zivilen Kommunikationseinrichtungen und zur Unterstützung ziviler Systeme bei der Erhaltung der staatlichen Kommunikation ist auf Basis einer eigenständigen IKT-Komponente zu entwickeln.
* Hilfeleistung nach Natur- oder von Menschen ausgelösten Katastrophen in Österreich;
* Internationale humanitäre und Katastrophenhilfe;
* Führung von Spezialeinsätzen in Österreich und im Rahmen von Auslandseinsätzen.

Grundsätze der Streitkräfteentwicklung

Zur Erreichung der geforderten Fähigkeiten des Bundesheeres gelten folgende Richtlinien für die Streitkräfteentwicklung:
* Das Heer ist auf moderne, zur multinationalen Zusammenarbeit befähigte Strukturen mit hoher Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung und Flexibilität auszurichten. Diese sollen auf die Vorgaben der EU (zum Beispiel Framework Nation Concept) und die Qualitätskriterien der Partnerschaft für den Frieden mit kurzfristiger Verlegungs- und Einsatzfähigkeit, hoher Professionalisierung und Abstützung auf die Miliz abgestimmt sein.
* Es sind auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichtete, durchsetzungsfähige Streitkräfte zu entwickeln. Das bedeutet im internationalen Maßstab eine Konsolidierung der Brigaden als zentrale Aufgabenträger der Landstreitkräfte. Diese haben über eine moderne Ausrüstung, insbesondere im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, der Aufklärung, der Logistik, der Beweglichkeit und des Schutzes zu verfügen.
* Die Strukturen sind auf die Erfüllung der In- und Auslandsaufgaben so auszurichten, dass die Sicherstellung der Inlands- und Auslandsaufgaben aus einer weitgehend einheitlich strukturierten Einsatzorganisation/Truppe, deren Leistungsparameter sich an den anspruchsvolleren Aufgaben im Auslandseinsatz orientieren, erfolgen kann. Hiezu sind die Verbände aus Kaderpräsenz- und/oder Kaderrahmen- bzw. Rahmeneinheiten mit grundsätzlich identischer Organisation im jeweils erforderlichen Ausmaß zu bilden.
* Im Rahmen der Einsatzorganisation/Truppe sind ausreichende präsente Kräfte für Inlandsaufgaben zu gewährleisten. Allenfalls, etwa bei Assistenzen, sind diese Kräfte unter Anwendung des Aufschubpräsenzdienstes bis hin zu einer Einberufung von Milizkräften zum Einsatzpräsenzdienst zu ergänzen.
* Durch strukturierte Kräfte sind die permanente Luftraumüberwachung und ein Beitrag zum Schutz staatlicher Infrastruktur, die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen von Spezialaufgaben, die ARBC-Abwehr, die danitätsdienstliche Versorgung und die Erfüllung von Transportaufgaben sicherzustellen.
* Es sind kurzfristig verfügbare Kapazitäten (Readiness-Kategorie dreißig Tage) zur Führung einer multinationalen Framework-Brigade mit hoher Leistungs- und umfassender Aufgabenfähigkeit, einschließlich der entsprechenden Einsatzunterstützung sicherzustellen. Eine Verweildauer im Einsatzraum von zumindest einem Jahr soll dabei gewährleistet sein. Der Einsatz soll in einem drei- bis vierjährigen Rhythmus wiederholbar sein.
* Es ist ein zeitlich unbegrenzter Einsatzes von bis zu zwei Bataillonen, auch in getrennten Einsatzräumen, jeweils aus weitgehend strukturierten Kräften alternativ zur Führung einer multinationalen Brigade, sowie einer flexiblen Ausweitung des Einsatzes zur Erfüllung einer zusätzlichen Bataillonsaufgabe im Rahmen eines klassischen, multinational strukturierten Peacekeeping-Einsatzes unter verstärkter Abstützung auf Milizteile sicherzustellen.
* Es sind Fähigkeiten und Kapazitäten für rasche und zeitlich befristete Einsätze (maximal drei Monate) von Spezialeinsatzkräften, Spezialkräften (ARBC-Abwehr und Urban Search and Rescue - Elemente) oder anderen Einsatzkräften vorerst zumindest in Kompaniestärke, einschließ-lich des Transportraumes zu entwickeln. Die Kapazitäten sind in Abhängigkeit zu den Entwicklungen des Battle Groups Concept der EU im Gesamtrahmen der vorstehenden Fähigkeiten zu strukturieren. Die hohe zeitliche Verfügbarkeit (Readiness-Kategorie fünf Tage) ist anlassbezogen oder im Rahmen eines multinationalen Bereitschaftssystems sicher zu stellen. Ein Einsatz dieser Kräfte erfolgt gegebenenfalls auch zu Lasten der Brigade- bzw. Bataillonsaufgabe.
* Die Grundorganisation (Führung, Planung, Beschaffung, Verwaltung, Ausbildung sowie Logistik) und die dazugehörenden Strukturen sind konsequent auf die neuen Aufgaben auszurichten und unter Bedachtnahme auf die Priorität der Einsatzorganisation sowie auf ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit (zum Beispiel Umschichtung von Personal, Verlagerung von Aufgaben, etc.) zu straffen.
* Aufgaben, die nicht dem Erhalt der Fähigkeit zur Führung und Durchführung von Einsätzen der Streitkräfte dienen oder zur Vorbereitung der Einsätze beitragen (Kernkompetenz), sind auszulagern, sofern Bedarf und Erfordernisse sowie die militärische Sicherheit nicht dem entgegenstehen.
* Strukturen und Personal sind unter Bedachtnahme auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dann auszugliedern, wenn Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine Erhöhung der Effizienz zumindest in einer mittelfristigen Perspektive erwarten lassen. In- und ausländische Erfahrungen sind dabei zu berücksichtigen.
* Die Gliederung des Bundesheeres ist so zu gestalten, dass spätere Entwicklungen, etwa auch die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind.
* Dem Bedürfnis zur Abwehr ballistischer Lenkwaffen wird im Rahmen eines zu entwickelnden multinationalen Verbundes mit einer aktiven Mindestbeitragsleistung zu entsprechen sein.

Zivilmilitärische Zusammenarbeit

* Es ist ein ressortinternes und gesamtstaatliches CIMIC-Konzept zu erstellen, um den gebündelten Einsatz aller Ressourcen der Entwicklungszusammenarbeit, der zivilen Hilfsprojekte und der im Wege des Einsatzes von Teilen des Bundesheeres verfügbaren Kapazitäten bei der langfristigen Planung und im Einsatzfall zu erleichtern.
* Bei Einsätzen des Bundesheeres zur Konfliktprävention und zum Krisenmanagement im Rahmen internationaler Krisenreaktionsoperationen ist ein begleitender Ansatz zu verfolgen, der auf die Schaffung selbständig überlebensfähiger, wirtschaftlicher und demokratisch fundierter Strukturen im Einsatzraum abzielt ("CIMIC").
* Auf der Grundlage des CIMIC-Konzeptes des Bundesheeres sind Strukturen auszuarbeiten, um über einen entsprechenden qualifizierten CIMIC-Personalstand aus dem Berufskader, dem Miliz- und dem Reservestand zu verfügen. Die im Ausland eingesetzten Kräfte des Bundesheeres haben grundsätzlich im Einsatzraum über ein CIMIC-Element zu verfügen, dessen konkrete organisatorische Zusammensetzung durch die jeweilige Lage bestimmt wird und weitgehend die Einbindung von Spezialisten aus dem Milizstand vorsieht.

Ausbildung

Die Ausbildung in den militärischen Kernfähigkeiten stellt eine zentrale Aufgabe der militärischen Führung dar und bildet die Grundlage für die Erfüllung der Aufträge. Darauf aufbauend hat eine weiterführende Einsatzvorbereitung im Hinblick auf konkrete Einsätze im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben zu erfolgen. Dabei ist Interoperabilität in allen Aufgabenbereichen anzustreben, was im vermehrten Maß die Durchführung der Ausbildung im internationalen Rahmen erforderlich macht. Die Ausbildungsdauer hat diesen Erfordernissen Rechnung zu tragen.

Ausbildungs- und Forschungskooperation stellen einen wesentlichen Beitrag zur Friedensförderung dar und tragen zusätzlich zur Hebung des eigenen Stellenwertes sowie zur Steigerung der Effizienz bei.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den nationalen und internationalen Hilfs- und Einsatzorganisationen ist ein integriertes Ausbildungsprogramm zu schaffen, das auf bestehende zivile und militärische Ausbildungseinrichtungen aufbaut.

Miliz

Die Miliz ist weiterhin ein integraler Bestandteil des Bundesheeres und seiner gesamtheitlichen Aufgabenerfüllung.
Es sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine verstärkte und professionellere Rolle der (auch eigenständig strukturierten) Miliz zu schaffen, durch welche Freiwilligkeit und gesellschaftliche Akzeptanz gefördert werden.

Die Einbindung der Miliz im notwendigen Ausmaß in die präsente Einsatzorganisation ist so vorzunehmen, dass eine Ergänzung der Präsenzorganisation zur vollen Einsatzstärke, eine personelle Bedeckung der Auslandseinsätze und die Verfügbarkeit von Spezialisten in Expertenpools sowie im CIMIC-Bereich im Rahmen eines planbaren Systems möglich ist.

Streitkräfteumfang

Der Streitkräfteumfang ist so zu bemessen, dass die Erfüllung der langfristigen Aufgaben unter Berücksichtigung einer qualitativ ausreichenden Aufwuchskapazität und der im Einzelfall zu beurteilenden Einsatzdauer sichergestellt bleibt. Dies erfordert eine Mindestpräsenzstärke für erste Schutzmaßnahmen, zur Sicherstellung von Assistenzeinsätzen sowie für friedensunterstützende Maßnahmen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements.

Zur Erbringung der aus der Aufgabenstruktur abgeleiteten operationellen Fähigkeiten ist ein Streitkräfteumfang von zirka fünfundfünfzigtausend Personen erforderlich. Von diesem Gesamtumfang ist zur Sicherstellung der notwendigen Präsenzfähigkeit und Professionalisierung als Richtgröße ein Anteil von bis zu fünfzig Prozent bedienstetes Personal notwendig. Innerhalb des Kaderpersonals ist im Sinne einer Umschichtung von der Grund- in die Einsatzorganisation dabei in einem ersten Schritt ein Verhältnis von eins zu eins zwischen Einsatz- und Grundorganisation anzustreben.

Maßnahmen

Das Bundesheer soll in Analogie zu den Streitkräften der Partnerstaaten einem permanenten Transformationsprozess folgen, der einen ständigen Wandel der Organisation in Relation zu den Herausforderungen des Umfeldes bei gleichzeitiger Gewährleistung der zu fordernden Fähigkeiten zu jedem Zeitpunkt ermöglicht. Eine Anstoßreform soll bis spätestens zum Jahr 2010 die Fähigkeit erbringen, die erforderlichen nationalen Anteile zur Führung einer multinationalen Brigade nach dem EU-Framework-Nation-Konzept bereitstellen zu können.

Unter Berücksichtigung der internationalen Standards und nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten sind die Budgetstruktur und das derzeitige Budgetvolumen schrittweise so anzupassen, dass die Anteile für Investitionen mittelfristig mindestens ein Drittel der Gesamtausgaben des Kapitel vierzig (Militärische Landesverteidigung) im Bundesvoranschlag erreichen können. In diesem Zusammenhang soll der Grundsatz gelten, dass für jeden einzelnen Bereich alle Möglichkeiten interner Umschichtungen und Einsparungen berücksichtigt werden.

Bis auf Weiteres kann die Erfüllung aller angeführten Aufgaben nur durch die Aufrechterhaltung der Allgemeinen Wehrpflicht bei gleichzeitiger schrittweiser und konsequenter Erhöhung des Freiwilligenanteils an Längerdienenden sowie durch Abstützung auf die Miliz zur Abdeckung der Segmente mit qualitativ anspruchsvollem Anforderungsprofil gewährleistet werden.

Darüber hinaus sind neue rechtliche Rahmenbedingungen zur Sicherstellung einer ausreichenden, raschen und gesicherten Personalaufbringung insbesondere im Hinblick auf die internationalen Aufgaben zu schaffen. Dies bedingt wesentliche Änderungen im wehr-, dienst- und besoldungsrechtlichen Bereich bis hin zur Auslandseinsatzverpflichtung und eine Umschichtung personeller Ressourcen zur Truppe.

Der Herstellung der Interoperabilität im multinationalen Kontext sowie der personellen und materiellen Verfügbarmachung der im Rahmen der EU eingemeldeten Kräfte ist erste Priorität bei allen Maßnahmen zuzumessen.

Diese Teilstrategie bildet die Grundlage für das Militärstrategische Konzept.

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