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Inlandseinsätze

Die meisten Arten von Inlandseinsätzen sind hinsichtlich der Aufgaben, Abläufe und Führungsstrukturen von anderen relativ klar abgrenzbar und bewertbar. So gibt es hinsichtlich der sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsätze, der Assistenzeinsätze zur Katastrophenhilfe oder bei Unterstützungsleistungen zumeist eine anfordernde Stelle und eine militärische "Reaktion" auf entsprechender Ebene. Das Militärkommando ist z. B. der primäre Ansprechpartner eines Bundeslandes im Zusammenhang mit Assistenzen zur Katastrophenhilfe und führt diese auch nach Prüfung der erforderlichen Kriterien durch. Das Streitkräfteführungskommando greift dann steuernd ein, wenn Lufttransportmittel oder sonstige nicht im Befehlsbereich des Militärkommandos verfügbare Mittel und Fähigkeiten erforderlich sind. Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) greift erst bei Bedarf an Mitteln und Fähigkeiten ein, die außerhalb des Streitkräfteführungskommandos vorhanden sind, oder wenn vorgesehene Ressourcen für anderwärtige militärische Aufgaben benötigt werden.

Sehr komplex sind die Aufgaben, Abläufe und Führungsstrukturen bei Leistungen des ÖBH im Rahmen von Großveranstaltungen (im Sinne von "Eventschutz"), wo mehrere Arten von Inlandseinsätzen gleichzeitig zu erfüllen sind, wo es unterschiedliche Bedarfsträger/Einschreiter gibt und wo es unter anderem verschiedene Arten des "Einsatzstatus" für die "eingesetzten" Soldaten aufgrund der rechtlichen Vorgaben gibt.

Da die nachfolgenden Kapitel nach den verschiedenen Einsatzvarianten im Inland gegliedert sind, darf daher zunächst ein allgemeiner Überblick über die möglichen Leistungen des ÖBH bei Großveranstaltungen gegeben werden:

  • Verstärkte Luftraumüberwachung bzw. Luftraumsicherung: Dies ist eine durch das ÖBH selbständig wahrzunehmende (luftpolizeiliche) Aufgabe gemäß Wehrgesetz und Militärbefugnisgesetz. Eine verstärkte Luftraumüberwachung bzw. eine Luftraumsicherungsoperation wird durch das BMLV nach Abstimmung mit anderen Ressorts, insbesondere dem Bundesministerium für Inneres (BMI; dabei vorrangig mit dem BVT/Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und dem BMVIT/Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Zusammenhang mit Flugbeschränkungen bzw. Flugverbotszonen) angeordnet. Grundsätzlich wird ein Mix an Einsatzmitteln vorgesehen, um im Anlassfall auch gegenüber langsam fliegenden Luftfahrzeugen (aber ggf. auch Paragleitern) wirksam werden zu können. Sollte aufgrund der Risikoanalyse die Fliegerabwehr einzusetzen sein, wäre dies im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes vorzusehen. Wie auch die Luftraumsicherungsoperationen der Vergangenheit (insbesondere während der EU-Vorsitzführung im ersten Halbjahr 2006) gezeigt haben, ist die Kooperation mit anderen Ressorts und betroffenen Nachbarstaaten unabdingbar.
  • Sicherheitspolizeiliche Assistenz für das Bundesministerium für Inneres: Diese kann beispielweise durch Bereitstellung von Transporthubschraubern (für die polizeilichen Eingreifkräfte bzw. VIP-Evakuierungen), Sanitätshubschraubern, ABC-Abwehr-Elementen (vor allem für Spüraufgaben) oder dem chemischen Labor erfolgen.
  • Unterstützungsleistungen unterschiedlichster Natur für unterschiedlichste Bedarfsträger (grundsätzlich gegen Kostenersatz; siehe dazu auch im Detail unter Kapitel 1.5). Darunter können fallen: Bereithalten von militärischen Sanitätseinrichtungen, Verwundetenträgern und Sanitätstransport, IKT-Maßnahmen, Tribünenbau, Verpflegen von Sicherheits- und Hilfskräften, Transportaufgaben, Bereitstellen von Infrastruktur für die Exekutive etc.
  • Eigenvorsorgen insbesondere für mögliche Assistenzeinsätze zur Katastrophenhilfe (im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung; dabei können z. B. bestimmte Einheiten näher an einen Veranstaltungsort herangezogen und bereitgehalten werden).
  • Host Nation Support im Sinne einer Unterstützung von ausländischem Militär im Zusammenhang mit einer Großveranstaltung (z. B. Abstellung, Betankung, Sicherung eines militärischen Luftfahrzeuges, mit dem ein Staats-/Regierungschef angereist ist; Unterbringung der Crew etc.).
  • Protokollaufgaben (insbesondere Ehrenformation der Garde und Militärmusik-Einsatz).

Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung bzw. nach "Schengen-Erweiterung"

Für den ursprünglich als Interimslösung gedachten, aber mehr als 17 Jahre andauernden Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung (AssE/GRÜ) an der Grenze zu Ungarn und zur Slowakei standen 2007 permanent zirka 1 900 Soldaten des ÖBH im Einsatz und leisteten etwa 23 000 Mannmonate, wozu mehr als 16 000 Soldaten im Rotationsprinzip aufgebracht werden mussten. Dabei kamen die Hubschrauber vom Typ "Alouette" III, OH-58B "Kiowa" und AB.212 mit insgesamt 1 217 Flugstunden zum Einsatz. Der Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung endete am 20. Dezember 2007 um 2400 Uhr.

Insgesamt wurden durch Soldaten des ÖBH im Jahr 2007 1 541 Personen nach erfolgtem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen und 429 Personen durch Abweisung unmittelbar an der Staatsgrenze am illegalen Überschreiten derselben gehindert.

Im Rahmen der Förderung des "sanften Tourismus" wurden Ende 2006 und im Laufe der ersten Monate des Jahres 2007 16 touristische Grenzübertrittstellen eröffnet, die durch die eingesetzten militärischen Kräfte insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten zu überwachen waren.

Die Kosten, die dem ÖBH aus dem AssE/GRÜ erwuchsen, beliefen sich im Jahr 2007 auf etwa 51 Millionen Euro.

Der AssE/GRÜ - ein Rückblick:

Der AssE/GRÜ begann auf Basis eines ersten Ministerratsbeschlusses vom 4. September 1990. Der ursprünglich nur auf einen Teil der burgenländisch-ungarischen Grenze limitierte Sicherungsbereich wurde noch im Jahr 1990 bis an die Donau und im September 1999 auf den Bezirk Gänserndorf erweitert. Mit Wirkung vom 21. Dezember 2007, 0000 Uhr war der AssE/GRÜ beendet.

Das Militärkommando Burgenland (vorerst zu diesem Zwecke unmittelbar dem BMLV, ab 2003 dem Kommando Landstreitkräfte und schließlich dem Streitkräfteführungskommando nachgeordnet) führte den Assistenzeinsatz in engem Zusammenwirken mit der Polizei mit zugeführten Kräften im zugewiesenen Grenzabschnitt unmittelbar an der Staatsgrenze mit Schwergewicht an der Grenze zur Slowakischen Republik durch und verhinderte illegale Grenzübertritte. Ingesamt waren mehr als 335 000 Soldaten im AssE/GRÜ.

Nachtsichtgeräte, Wärmebildgeräte und Gefechtsfeldradar waren ebenso im Einsatz wie Hubschrauber (für Transport und Beobachtung) und sogar Haflinger-Pferde.

Die Aufgriffszahlen des Jahres 1991 (mit knapp 8 200) wurden nach einer Stabilisierung zwischen etwa 3 000 und 6 000 erst in den Jahren 2001 (knapp 11 000) und 2002 (etwa 10 500) übertroffen und sanken dann kontinuierlich auf 1 541 im Jahr 2007 ab. Die Statistik und vor allem die Herkunft der Aufgegriffenen lassen eindeutige Rückschlüsse auf die globale Sicherheitslage in den jeweiligen Jahren zu.

Neben den offiziellen Grenzkontrollstellen war in einem Regierungsübereinkommen zwischen Österreich und Ungarn vereinbart worden, zur Förderung des sanften Tourismus, an insgesamt 16 Stellen der gemeinsamen Staatsgrenze Übertrittsmöglichkeiten für Radfahrer, Fußgänger und Personen mit Pferden zu schaffen. Dieses Abkommen war seit 1. Dezember 2006 in Kraft. Die Benutzung dieser Grenzübertrittsmöglichkeiten war Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU, der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweizer Eidgenossenschaft mit gültigen Reisedokumenten gestattet. Die Überwachung dieser Grenzübertrittsstellen erfolgte während der Öffnungszeiten in Kooperation zwischen der Polizei mit den ungarischen Grenzwachen. Dabei war keine ständige Besetzung der Grenzübertrittsstellen vorgesehen. Die Grenzkontrolltätigkeit wurde wochen- und abschnittsweise im Wechsel durch österreichische und ungarische Exekutivbeamte durchgeführt.

Die Zusammenarbeit mit den slowakischen und ungarischen Behörden funktionierte reibungslos und wurde auf allen Ebenen "gelebt". Seit Mitte 2006 wurden gemischte Streifen an der gemeinsamen Grenze geführt. Die Führung dieser gemischten Streifen (auf österreichischer Seite nur Exekutivbeamte) erfolgte über die Polizeikooperationszentren Nickelsdorf und Kittsee. Neben den regelmäßigen grenzüberschreitenden Absprachen erfolgten auch koordinierte, von Kräften des BMI geleitete Schwergewichtsaktionen, an denen auch ungarische und slowakische Beamte jenseits der Grenze beteiligt waren.

Die Gefechtstechniken des AssE/GRÜ umfassten einerseits die Abweisung unmittelbar an der Staatsgrenze, sofern diese nicht aus humanitären Gründen verboten war (z. B. dort, wo die Staatsgrenze in der Mitte der March verläuft) und andererseits den Aufgriff auf österreichischem Territorium.

Die im AssE/GRÜ eingesetzten Soldaten hatten allgemeine und Einzelbefugnisse. Sie wurden in einem Merkblatt des BMI präzisiert. Zu den allgemeinen Befugnissen zählten "Jedermannsrechte" und allgemeine wehr- und dienstrechtliche Bestimmungen (die grundsätzlich ohne Einschränkungen in Kraft blieben), das Tätigwerden des ÖBH für Behörden aufgrund der für diese Behörden geltenden Rechtsgrundlagen, somit auch jene Rechte, die bei gleichartigem Dienst den hierfür primär zuständigen Sicherheitsorganen zukamen (die Soldaten "traten in die Befugnisse der Assistenz anfordernden Behörde"; es galten daher die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes; wurden jedoch während des AssE unmittelbar militärische Aufgaben wie der militärische Wachdienst zur Eigensicherung erfüllt, so blieben sie "militärische Angelegenheiten" und damit die Befugnisse nach dem Militärbefugnisgesetz aufrecht.

Neben den allgemeinen Befugnissen gab es Einzelbefugnisse zum Anhalten, zur Ausweisleistung, zur Durchsuchung und zur Festnahme. Der Schusswaffengebrauch war eingeschränkt auf Notwehr und Nothilfe sowie beim Dienst als militärische Wache im Rahmen der Verpflichtung bzw. Berechtigung zur Abgabe von Warnschüssen und Alarmschüssen geregelt.

Da eine umfassende Einsatzauswertung noch aussteht, sollen nachfolgend nur einige allgemeine Schlussfolgerungen aus dem AssE/GRÜ angeführt werden: Die Abweisungen waren nur sinnvoll an der Grenze zu einem Nachbarstaat ohne Schubabkommen; sie waren sehr kräfteintensiv und stiegen besonders im Rahmen des Einsatzes von Nachtsichttechnik an. Abweisungen führten sehr oft später andern Orts zu einem Aufgriff. Die Gefechtstechnik war ständig an das Verhalten von Schleppern anzupassen. Einschränkungen bestanden durch Grundeigentümer, Jagdpächter, Grenzwege etc. Der Einsatzturnus für Rekruten war aufgrund der psychologischen Belastung auf sieben bis acht Wochen zu limitieren. Das Kaderpersonal konnte Erfahrungen insbesondere im Führungsverfahren und Führungsverhalten sammeln. Während des Einsatzes gab es kein signifikantes Ansteigen an disziplinären Vergehen im Verhältnis zum Normdienst. Der Einsatz von Soldaten aller Waffengattungen war erforderlich und bewährte sich.

Der AssE/GRÜ reizte besonders nach der Reduktion des Grundwehrdienstes die Kreativität bei der Personalaufbringung aus und ging zu Lasten der waffengattungsspezifischen Ausbildung. Andererseits förderte er die "Einsatznähe" des Österreichischen Bundesheeres. Insgesamt unterstützte er die professionelle Bewältigung einer gesamtstaatlichen Herausforderung.

Der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz nach Schengen-Erweiterung (AssE/SchE):

Anfang November 2007 hat der Ministerrat die Maßnahmen der Republik Österreich anlässlich der bevorstehenden Schengen-Erweiterung beschlossen, darunter auch einen sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gemäß §2 (1) lit. b des Wehrgesetzes 2001. Der Assistenzzweck liegt vor allem in der Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Deliktsbereiche in den Regionen zur Slowakischen Republik und Ungarn durch mobile und stationäre Beobachtungen, insbesondere zur Feststellung sicherheits- und fremdenpolizeilich relevanter Ereignisse bei sofortiger Verständigung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

Der Einsatzraum umfasst das Burgenland und die politischen Bezirke Gänserndorf und Bruck an der Leitha in Niederösterreich.

Für den AssE/SchE werden durch das ÖBH seit 22. Dezember 2007 bis zu 1 500 Soldaten bereitgestellt, wovon sich der größere Teil unmittelbar im Einsatz befindet und ein Teil ständig als Reserve in den Heimatgarnisonen bereitgehalten wird.

Die konkreten Assistenzaufträge an die militärische Truppe ergehen von der Bezirksverwaltungsbehörde als Sicherheitsbehörde. Diese Aufträge werden auf dem militärischen Befehlsweg als Befehle an die Assistenztruppe umgesetzt.

Um das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken, Präsenz im Einsatzraum zu zeigen und die Exekutive bei der Gefahrenabwehr entsprechend zu unterstützen, werden durch Aufklärung und mittels Streifen sensible Objekte und Räume überwacht, wichtige Anhaltspunkte vorgemerkt und der Exekutive für das Einschreiten direkt mittels Mobiltelefonen gemeldet. Darüber hinaus werden auch verdächtige Vorbereitungshandlungen zur Begehung von Eigentumsdelikten beobachtet und nach kriminalpolizeilich relevanten Vorgaben der Exekutive Aufklärung durchgeführt.

Den Soldaten im AssE/SchE stehen keine exekutiven Befugnisse - wie bisher beim AssE/GRÜ - zu. Die Befugnisse militärischer Organe im Rahmen des militärischen Eigenschutzes und deren zwangsweise Durchsetzung bleiben jedoch unberührt.

Sonstige sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze

Im Jahr 2007 wurden zu folgenden Ereignissen bzw. Vorfällen der Exekutive sicherheitspolizeiliche Assistenzen geleistet:

  • Vom 5. bis 6. März 2007 leisteten insgesamt 104 Soldaten anlässlich eines Flugunfalles im Raum Zell am See (Zusammenstoß eines zivilen Hubschraubers mit einem zivilen Kleinflugzeug) Assistenz im Wesentlichen durch Absperrmaßnahmen.
  • Im Zuge der Kampfmittelbeseitigung auf einem Firmengelände im steirischen Tillmitsch wurden zwischen 21. April und 13. Mai 2007 insgesamt 60 Soldaten zur Absperrung eingesetzt.
  • An ABC-Abwehrkräften des ÖBH wurden anlässlich des Besuches des Präsidenten der Russischen Föderation vom 23. bis 24. Mai 2007 insgesamt 29 und während des Besuches Seiner Heiligkeit des Papstes vom 7. bis 9. September 2007 insgesamt 45 Soldaten bereitgehalten.
  • Am 15. September 2007 wurde ein Spürtrupp zur Bergung und Verbringung von Anthrax-verdächtigem Material eingesetzt.

Einsatzrelevante Aspekte der Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung

Im Rahmen der Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung wurden im Jahr 2007 insgesamt 37 Einsätze der Priorität "Alpha" geflogen. Das sind alle Flüge von zu militärischen Zwecken eingesetzten Luftfahrzeugen, die unmittelbar zur Erfüllung von Aufgaben des Bundesheeres durchgeführt werden. Dies umfasst z. B. Abfangeinsätze zur Identifizierung von Luftfahrzeugen im Zuge von vermuteten Luftraumverletzungen, Flüge zur Überprüfung von Luftfahrzeugen mit Kommunikationsausfall, Eskorten für Luftfahrzeuge mit Staatsgästen etc.

Schwergewicht 2007:

  • Das World Economic Forum (WEF) in Davos/Schweiz vom 24. bis zum 28. Jänner 2007; dabei wurde die schweizerische Luftraumsicherung aktiv und passiv (Radarbild) im Westen Österreichs unterstützt.
  • Der Besuch des Präsidenten der Russischen Föderation vom 23. bis zum 24. Mai 2007.
  • Der Besuch Seiner Heiligkeit, Papst Benedikt XVI. vom 7. bis zum 9. September 2007.

Zur Sicherung der Veranstaltungen wurden Luftraumbeschränkungsgebiete verfügt und diese durch die Luftstreitkräfte in Zusammenarbeit mit den betroffenen benachbarten Luftstreitkräften passiv (Radar- und Kamerasysteme) und aktiv (F-5E "Tiger" II, Saab 105Ö, PC-7 "Turbo Trainer", S-70 "Black Hawk", OH-58B "Kiowa") überwacht.

Der Einsatz von Fliegerabwehrwaffen war zwar geplant und vorbereitet, wurde jedoch aufgrund der konkreten Beurteilung der Sicherheitslage nicht aktiviert.

Der Personaleinsatz für die Luftraumsicherung betrug bis zu 800 Mann pro Veranstaltung.

Assistenzeinsätze zur Katastrophenhilfe

Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden sind innerhalb ihres Wirkungsbereiches berechtigt, die Mitwirkung des Bundesheeres zur Hilfeleistung (Assistenz) bei Katastrophenfällen in Anspruch zu nehmen, sofern sie eine ihnen zukommende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können. Es obliegt den angeführten zivilen Behörden, zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.

Die Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden (z. B. Bundesministerien, Landesregierungen, Bezirkshauptmannschaften, Bürgermeister etc.) werden innerhalb ihres Wirkungsbereiches durch physische Personen, die im Namen dieser Behörden oder Organe handeln, tätig. Diese sind daher berechtigt, eine Hilfeleistung des Bundesheeres anzufordern.

Assistenzen zur nationalen Katastrophenhilfe können auch während eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes (sollte es notwendig sein, die im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz stehende Truppe für Assistenzen zur Katastrophenhilfe heranzuziehen, müsste dies durch die jeweils führende sicherheitspolizeiliche Behörde autorisiert werden) oder eines Einsatzes zur militärischen Landesverteidigung erfolgen (z. B. durch Hilfeleistung bei der Evakuierung der Zivilbevölkerung oder der Bergung von geschütztem Kulturgut). Die Assistenzleistung ist unter voller Beachtung der militärischen Einsatzgrundsätze durchzuführen.

Im Jahr 2007 gab es auszugsweise folgende größere Assistenzeinsätze zur Katastrophenhilfe im Inland:

Schadensbewältigungen nach dem Sturmtief "Kyrill": In der Nacht auf den 19. Jänner 2007 zog das Sturmtief "Kyrill" über Österreich hinweg und verursachte vorrangig in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und im Großraum Wien nachhaltige Schäden, welche den punktuellen Einsatz von Kräften des ÖBH zur Schadensbehebung nach sich zogen.

Aufarbeitung Windbruch Wildalpen: Durch "Kyrill" wurde in den Quellschutzwäldern der Stadt Wien (Forstverwaltung Wildalpen) eine Windwurfmenge von mehreren Zehntausend Festmetern Schadholz verursacht. Besonders problematisch war der Flächenwindwurf im Gebiet Hirschboden, wo auf einer Fläche von 20 Hektar eine Schadholzmenge von rund 8 800 Festmetern angefallen war. Da dieses Gebiet äußerst exponiert gelegen ist, war nach geologischer und hydrologischer Beurteilung eine umweltschonende Aufarbeitung des unbrauchbaren Holzes zwingend erforderlich, um eine Borkenkäfer-Massenvermehrung zu verhindern. Eine Borkenkäferplage hätte den Baumbestand, der gegen die Bodenerosion schützt und somit die Trinkwasserspeicherung für den Großraum Wien für die Zukunft sichert, extrem gefährdet.

Die Einsatzdauer erstreckte sich vom 14. Mai bis zum 13. Juli 2007. Dabei waren bis zu 139 Soldaten eingesetzt, die 4 408 Manntage mit 43 527 Arbeitsstunden erbrachten.

Hochwasser in den Räumen Lilienfeld, Mariazell und Krems-Land: Durch anhaltende starke Niederschläge kam es im Voralpenbereich sowie an einzelnen Donauzubringern zu punktuellen Überflutungen.

Im Zeitraum vom 6. bis 8. September 2007 waren hiezu insgesamt 497 Soldaten im Hochwassereinsatz eingesetzt. Dabei wurden 6 500 Einsatzstunden erbracht.

Mit zusätzlichen Hangsicherungen, Sprengarbeiten und weiteren kleineren Einsätzen nach Hochwassern ergibt sich für 2007 eine Gesamtsumme von etwa 5 800 Soldaten im Assistenzeinsatz zur nationalen Katastrophenhilfe, die etwa 60 000 Stunden geleistet haben.

Mit den Hubschraubern des ÖBH wurden dabei mit etwa 200 Flugstunden 692 Passagiere und etwas über 100 Tonnen Fracht in Notfallsituationen geflogen.

Aufgrund der glücklicherweise geringeren Schäden im Jahr 2007 sind auch die statistischen Zahlen bedeutend geringer als für das Jahr 2006 mit etwa dem vierfachen Aufwand (bei erheblichem Anteil der Luftstreitkräfte).

Umfangreichere Unterstützungsleistungen

Unterstützungsleistungen durch das Bundesheer stellen keine originäre Kernaufgabe, sondern vielmehr eine "Serviceleistung" dar, zu der das ÖBH, auf Grund der Geräteausstattung sowie der spezifischen Gliederung der Verbände und deren Ausrüstung, oftmalig als einzige Einrichtung in der Lage ist.

Eine Unterstützungsleistung durch das ÖBH ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nur dann zulässig, wenn sie der Ausbildung des Bundesheeres im Rahmen der militärischen Landesverteidigung ("allgemeine Einsatzvorbereitung") dient oder aus "wehrpolitischen Gründen" durchzuführen wäre.

Die Detailregelungen für die "Unterstützungsleistungen durch das Österreichische Bundesheer" sind in einem im November 2007 überarbeiteten Grundsatzerlass des BMLV enthalten.

Unterstützungsleistungen können für heeresfremde Antragsteller im Inland in Form von Leistungen im Rahmen der Ausbildung sowie durch die Beistellungen von Heeresgut grundsätzlich gegen den Ersatz der Kosten durchgeführt werden. Alle vorgeschriebenen Auflagen müssen durch den Antragsteller erfüllt werden. Auch Heeresangehörige können als Antragsteller auftreten (z. B. bei Erdaushubarbeiten zum Eigenheimbau).

Mit dem Erlass werden Unterstützungsleistungen durch das Bundesheer geregelt, die nicht unter die Bestimmungen von Assistenzleistungen und von Amtshilfe fallen. Nicht berührt werden außerdem die Bestimmungen für die militärische Öffentlichkeitsarbeit, Beschaffungsvorgänge, der Unterstützungserlass für den österreichischen Heeres-Sportverein, die Heeres-Flugsportvereinigung und der Host Nation Support.

Zur vereinfachten Umsetzung auf den diversen Ebenen wurden umfangreiche Aufgaben im Rahmen von Unterstützungsleistungen delegiert, wie z. B. Beistellung von Unterkunft, Herstellung von Truppenverpflegung sowie Teilnahme an derselben, Beistellung von Heeresgut, Personalbeistellung, Brückenbau mit Alu-Kriegsbrückengerät (Ausnahme: Pionierbrücke 2000), Mitbenützung militärischer Infrastruktur (Ausnahme: Sporteinrichtungen), Mitbenützung von Garnisons- und Wasserübungsplätzen sowie sonstiger Schieß- und Ausbildungsanlagen, Anordnung zur Durchführung von Flugeinsätzen (z. B. Sekundärtransporte, Überprüfungsflüge für Lawinenwarnkommissionen etc. nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen), Unterstützungsleistungen aufgrund bestehender Verwaltungsübereinkommen oder Verträge (z. B. Grenzvermarkung, Ausbildungskooperationen, Grundsatzanordnungen für die anerkannten Einsatzorganisationen in den Bundesländern) und die Unterstützung für den österreichischen Schiverband bei den alljährlich stattfindenden Veranstaltungen im Rahmen des FIS-Weltcups nach vorheriger Grundsatzgenehmigung durch das Bundesministerium für Landesverteidigung.

Unterstützungsleistungen im Rahmen von Großveranstaltungen, wo z.B. andere Ressorts oder die Präsidentschaftskanzlei als "Einschreiter" auftreten, werden grundsätzlich vom Bundesministerium für Verteidigung abgestimmt und angeordnet.

Die Unterstützungsleistungen erfolgen gemäß den Bestimmungen im Bundeshaushaltsgesetz grundsätzlich gegen vollen Kostenersatz durch den Antragsteller.

Ausnahmen hiezu (Kostenreduktionen oder Kostenerlass) können nur durch das Finanzministerium in Abstimmung mit der Ressortleitung des BMLV oder (nur wenn das ÖBH alleine dazu befähigt ist, eine entsprechende Leistung zu erbringen) durch das BMLV im Zusammenhang mit einem als hoch bezeichneten Ausbildungswert für die eingesetzte Truppe erfolgen.

Im Jahr 2007 gab es folgende markante Unterstützungsleistungen:

Papstbesuch: Vom 7. bis zum 9. September 2007 besuchte Seine Heiligkeit, Papst Benedikt XVI. Österreich (Wien, Mariazell, Stift Heiligenkreuz). Im Rahmen dieses Besuches waren neben der Luftraumsicherungsoperation, Assistenzleistungen durch ABC-Abwehrkräfte für das BMI und neben Protokollaufgaben (durch die Garde und die Militärmusik) auch umfangreiche Unterstützungsleistungen zu erbringen.

Dabei wurden Soldaten zu diversen Arbeitsdiensten zur Verbringung von Ausstattungsgegenständen und dem Aufbau von Lage- und Pressezentren eingesetzt. Insgesamt waren 450 Soldaten involviert. Sie erbrachten 15 860 Arbeitsstunden bzw. 1 838 Manntage.

Sprengarbeiten zur Neuerrichtung der Bergstation der Schneeberg-Bahn: Durch die niederösterreichische Schneebergbahn GmbH wurde die Unterstützung durch das ÖBH in Form von Hangsprengarbeiten und das Verbringen des Abbruchmaterials durch Pioniere am Schneeberg in 1 800 m Seehöhe zur Errichtung eines neuen Bergbahnhofes beantragt.

Die Arbeiten wurden im Zeitraum vom 4. Mai bis 10. August 2007 durchgeführt. Dabei wurden von elf eingesetzten Soldaten 727 Manntage mit 9 390 Arbeitsstunden erbracht.

D-Brückenbauten: In den letzten Jahrzehnten wurden durch Landesregierungen vermehrt Bailey- und D-Brückensysteme angekauft und dem ÖBH für Ausbildungs- und Einsatzzwecke überlassen. Als Gegenleistung haben Pionierkräfte des ÖBH bei Landesbrückensanierungsprojekten kostenlos temporäre Ersatzbrücken zu schlagen. Damit werden Ausbildungsziele unter Einsatzbedingungen erreicht.

2007 haben zehn derartige Brückenbauten durch die Pioniertruppe im Bundesgebiet stattgefunden. Dabei wurden insgesamt 1 536 Manntage durch 522 eingesetzte Soldaten erbracht.

Unterstützungsleistungen bei Sportgroßveranstaltungen: Durch das Österreichische Bundesheer wird der Schiverband alljährlich bei den in Österreich stattfindenden Weltcupveranstaltungen (Ski-Alpin, Skispringen, Nordische Kombination etc.), WM-Veranstaltungen, Behindertensportveranstaltungen etc. unterstützt. Seit zwei Jahren werden diese Leistungen für den Österreichischen Skiverband in Form von "Werbeleistungen" verrechnet.

In der abgelaufenen Wintersaison 2006/2007 wurden durch das ÖBH ca. 1 973 Manntage mit knapp 15 500 Mannstunden und einem Kostenaufwand von 196 100 Euro geleistet.

Weitere erwähnenswerte Unterstützungsleistungen erfolgten im Rahmen der jährlichen "Kriegsgräberfürsorgesammlungen", für das Bunkermuseum Wurzenpass sowie für die Erhaltung der "Aktion Friedenswege" der Dolomitenfreunde.

Im Jahr 2007 wurden durch das Österreichische Bundesheer insgesamt etwa 105 500 Arbeitsstunden im Rahmen von Unterstützungsleistungen mit verrechneten Gesamtkosten von etwa 175 800 Euro erbracht.

Das Schwergewicht der Unterstützungsleistungen für 2008 wird zweifellos der Beitrag zum Sicherheitskonzept für die Fußballeuropameisterschaft sein (unter anderem mit Infrastruktur und Verpflegung für Exekutivbeamte und Bereithalten von militärischen Sanitätseinrichtungen, Verwundetenträgern und Sanitätstransporten).


Autor: Brigadier MMag. Dr. Karl Schmidseder, Jahrgang 1964. Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie, Ausmusterung 1986, Generalstabsausbildung 1991 bis 1994. Von 1994 bis 1997 G3 und stellvertretender Chef des Stabes des Militärkommandos Wien, 1997 bis 2001 Referent und Referatsleiter in der Abteilung Militärpolitik im Bundesministerium für Landesverteidigung. Von Juni 2001 bis Ende 2002 Chef des Stabes und stellvertretender Kommandant des Kommandos für Internationale Einsätze; seit Ende 2002 Leiter der Abteilung Einsatzführung im Bundesministerium für Landesverteidigung. Studium der Politikwissenschaft und gewählte Fächer an der Universität Wien, Sponsion 1994, Promotion 2001. Auslandsausbildung am NATO Defence College von Mitte 2004 bis Anfang 2005. Mehrere Auslandseinsätze, zuletzt als Chef des Stabes der MNB SW/KFOR und Kontingentskommandant AUCON 13/KFOR von Ende 2005 bis Mitte 2006.

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