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Bundesheerreform

Grundlagen für die Konstituierung der Bundesheerreformkommission
Die Entschließung des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin geht bei die Gestaltung der österreichischen Verteidigungspolitik von folgenden Forderungen aus (Überblick):

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Gewährleistung einer militärischen Verteidigungsfähigkeit, die sich aus der konkreten militärstrategischen Lage ableitet;
Ein existenzbedrohender konventioneller militärischer Angriff gegen Österreich ist derzeit nicht abzusehen, während die Fähigkeit, punktuellen Angriffen entgegenzutreten, ständig aufrecht zu erhalten ist. Dazu gehören die Bereithaltung und Weiterentwicklung aller militärischen Kernfunktionen auf hohem technologischen Niveau in einem operativ durchsetzungsfähigen Kräfteumfang, die. Sicherstellung einer ständigen Luftraumüberwachung und der Luftraumsicherung im Anlassfall, sowie die Fähigkeit zur Abwehr subkonventioneller Angriffe und allfälliger konventioneller Bedrohungen. Bei einer künftigen Änderung der sicherheitspolitischen Lage bildet dieses Potential die Grundlage für die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte.
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Befähigung des Bundesheeres zur Teilnahme am gesamten Spektrum der Petersbergaufgaben in multinationalem Rahmen bis zum Umfang einer Brigade bzw. eines Brigadeäquivalents;
Die derzeit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen erfordern die Abdeckung des gesamten militärischen Aufgabenspektrums, was personell nur durch die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht bewältigt werden kann. Die Anforderungen an die Streitkräfte erfordern jedoch eine stufenweise Erhöhung des Professionalisierungsgrades und des Freiwilligenanteils auch in Mannschaftsfunktionen.
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Herstellung der Interoperabilität für die Durchführung friedensunterstützender Einsätze im Ausland wie auch zur Verteidigung Österreichs;
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Sicherstellung von Kapazitäten für Assistenzeinsätze zur Hilfeleistung bei Katastrophen, zur Assistenz des Bundesministers für Inneres im Falle terroristischer Bedrohungen sowie zur sicherheitspolizeilichen Grenzüberwachung und zum Objektschutz;
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Zur Erfüllung der vorgegebenen nationalen und internationalen Aufgaben sind für das Bundesheer die dafür notwendigen budgetären, personellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Auftrag an die Kommission

Die Bundesheerreformkommission (ÖBH 2010) hatte den grundsätzlichen Auftrag, die allgemeinen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Anpassung der militärischen Landesverteidigung an die Bedrohungen und Herausforderungen am Beginn des 21. Jahrhunderts zu schaffen und hiezu entsprechende Empfehlungen abzugeben (Schaffung der Grundlagen für eine umfassende, langfristige und nachhaltige Reform des Österreichischen Bundesheeres im Sinne eines Zukunftsprojektes "Österreichisches Bundesheer 2010").Ausgangspunkt hiefür ist die Feststellung im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode, dass "äußere Sicherheit und militärische Landesverteidigung wesentliche und unverzichtbare Elemente sind, um Österreich und seinen Bürgern Frieden, Freiheit, Sicherheit und Stabilität zu gewähren", und dass daher die Bundesregierung alles daran setzen wird, "die Leistungsfähigkeit des Bundesheeres weiter anzuheben und dessen Stellenwert in der Gesellschaft zu stärken". Im erwähnten Regierungsprogramm wird zu diesem Zwecke folgende Aufgabe formuliert:

"Die militärische Landesverteidigung muss auch in Österreich den Bedrohungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Dazu setzt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Landesverteidigung eine Reformkommission ein, die auf der Basis der Bundesverfassung und der geltenden Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin die Grundlage für diese Reform erarbeiten soll. Im Rahmen dieser Kommission sollen auch alle Fragen im Zusammenhang mit der militärischen Sicherung der österreichischen Souveränität geklärt werden."

Die Bundesheerreformkommission (ÖBH 2010) wurde vom Bundesminister für Landesverteidigung nach § 8 Abs. 1 des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG) eingesetzt. Die Zusammensetzung und Arbeitsabläufe wurden in der vom BMLV nach § 8 Abs. 2 BMG erlassenen Geschäftsordnung festgelegt. Als unmittelbar sichtbares Ziel sowie verwertbares Ergebnis der Kommissionstätigkeit wurde die Vorlage eines Berichtes ins Auge gefasst, der konkrete Empfehlungen und Anregungen an die österreichische Bundesregierung zur Setzung bestimmter Reformmaßnahmen beinhaltet.

Basis für die Tätigkeit der Kommission war der Entwurf der gemäß der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin durch das Bundesministerium für Landesverteidigung ausgearbeiteten Teilstrategie Verteidigungspolitik. Diese erfasst und analysiert die aktuellen Fakten, leitet die erwartbaren Herausforderungen an die österreichische Verteidigungspolitik für den Zeitraum 2010/2015 ab und bildet die Grundlage für die Bildung bedarfsgerechter Streitkräfte im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen Reform des Bundesheeres.

Die Kommission hatte daher bei der Planung der Reformgrundlagen nachfolgende Zielsetzungen zu berücksichtigen:
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Umsetzung der Empfehlungen der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin einschließlich der Überprüfung und Weiterentwicklung der Gesamt- und Teilstrategie sowie Empfehlungen an den Verfassungskonvent;
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Definition des Umfanges und der Leistungsfähigkeit des militärischen Beitrages Österreichs zum internationalen Krisenmanagement unter besonderer Berücksichtigung der ESVP, einschließlich der Aspekte der euroatlantischen Sicherheitsstruktur; und weiterführende Überlegungen im Sinne einer gemeinsamen Europäischen Verteidigung;
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Fortsetzung der Redimensionierung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen im Ressort Landesverteidigung auf Grundlage der Ergebnisse der Reorganisation 2002 (REORG 2002);
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Sicherstellung der notwendigen Personalstärken durch Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen.
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Erstellung eines Beitrags zu einem gesamtstaatlichen CIMIC-Konzept.

Entwurf der Teilstrategie Verteidigungspolitik als inhaltliche Vorgabe

Die Bundesheerreformkommission arbeitete ihre Empfehlungen auf der Grundlage der erwähnten Teilstrategie Verteidigungspolitik aus. Die österreichische Verteidigungspolitik umfasst alle militärischen Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheitsinteressen Österreichs. Sie ist in die gesamtstaatliche Strategie der umfassenden Sicherheitsvorsorge eingebettet und stellt die Umsetzung der politischen Vorgaben der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin dar. Die Wahrnehmung der österreichischen Verteidigungspolitik obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung.

Ziel der österreichischen Verteidigungspolitik ist es, den militärischen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen und zur Wahrung der österreichischen Souveränität zu leisten sowie durch militärische Kapazitäten, die dem Gewicht Österreichs in der Staatengemeinschaft entsprechen, eine solidarische Beteiligung an, dem österreichischen Sicherheitsinteresse dienender, internationaler militärischer Krisenprävention bzw. am Krisenmanagement zu gewährleisten.

Die österreichische Verteidigungspolitik hat folgende Aufgaben:
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Mitwirkung an der gesamtstaatlichen Formulierung der sicherheitspolitischen Zielsetzungen und an Maßnahmen im Rahmen eines ressortübergreifenden Führungs- und Planungsprozesses,
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permanente Beurteilung der strategischen Lage zum Zwecke der Krisenfrüherkennung und als Beitrag zum Führungsverfahren der obersten Führung im nationalen und multinationalen Kontext,
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Festlegung der Beitragsleistung des BMLV und des Bundesheeres im Rahmen der nationalen Sicherheitsstrategie,
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Mitwirkung an der gesamtstaatlichen Festlegung der vorausschauenden und anlassbezogenen militärischen Beitragsleistung Österreichs im internationalen Kontext,
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Formulierung der verteidigungspolitischen Zielsetzungen als politische Rahmenvorgaben für die Militärstrategie und des Auftrages an das Bundesheer sowie die Ausübung der Befehlsgewalt im Wege der Kommandanten,
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Gestaltung der internationalen verteidigungspolitischen Kooperation und Mitwirkung an Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Maßnahmen sowie an Maßnahmen der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung,
- Initiierung und Mitwirkung an der Gestaltung der legislativen Rahmenbedingungen, an der Bereitstellung der finanziellen Mittel sowie an der Sicherstellung der personellen, materiellen und organisatorischen Erfordernisse zur militärischen Aufgabenerfüllung im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), des Entsendegesetzes (KSE-BVG) sowie der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin,
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Mitwirkung an einer Stärkung der Institutionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), insbesondere im Hinblick auf eine vermehrte Verantwortungsübernahme der Verteidigungsminister,
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Regelung von Grundsatzfragen der Informations-, Kommunikations-, Bildungs- und Forschungspolitik, soweit sie sicherheits- bzw. verteidigungspolitische Fragen des Ressorts berühren.

Ableitungen aus der Teilstrategie Verteidigungspolitik

Die Bundesheerreformkommission hat sich eingangs mit der Verteidigungspolitik und den damit verbundenen politischstrategischen Rahmenbedingungen, der Gefährdungs- und Bedrohungslage und der sich daraus ergebenden Aufgabenstruktur des Österreichischen Bundesheeres beschäftigt und Folgendes festgestellt:
Für die voraussehbare Zukunft besteht keine konventionelle militärische Bedrohung des österreichischen Staatsgebietes. Die Wirkungen europäischer und außereuropäischer Instabilitäten sowie subkonventionelle Gefährdungspotentiale können aber auch künftig die Sicherheit Österreichs beeinflussen. Für das Bundesheer bedeutet dies, dass es sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Inland künftig grundsätzlich und hauptsächlich auf die Aufrechterhaltung der staatlichen Souveränität und auf Assistenzen zu konzentrieren hat.

Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union zunehmend in die Strukturen des europäischen Krisenmanagements eingebunden. Neuen Gefahren kann gleichfalls nur in den internationalen Gemeinschaften und der Europäischen Union durch verstärkte internationale Kooperationen begegnet werden. Für das Bundesheer bedeutet dies, dass die Fähigkeit zur Teilnahme an anspruchsvollen Einsätzen des europäischen Krisenmanagements, wie sie einerseits durch die Petersberg-Aufgaben in ihrer Gesamtheit, andererseits durch mögliche Weiterentwicklungen definiert, bzw. zu definieren sein werden, zum bestimmenden Faktor für die Entwicklung seiner Kapazitäten zur Wahrnehmung internationaler Aufgaben wird.

Das Ziel eines relevanten Beitrages Österreichs in den internationalen Gemeinschaften und der ESVP muss neben anderen speziellen Aufgaben die Bereitstellung eines brigadestarken Verbandes sein, wobei vorerst schrittweise der Aufbau von Kernelementen einer Brigade für multinationale Einsätze sicherzustellen ist.

Die oben beschriebene Reform soll unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklung so rasch wie möglich, in allen ihren Elementen spätestens jedoch bis 2010 abgeschlossen sein.

Im Ergebnis hat die Bundesheerreformkommission folgende Empfehlungen beschlossen, die im Rahmen der Arbeitsgruppe "Management öBH 2010" umgesetzt werden sollen:

Empfehlungen der Bundesheerreformkommission

Die Bundesheerreformkommission hat auf Grundlage der bisherigen Arbeit, insbesondere auf Basis der beschlossenen Positionspapiere zur Verteidigungspolitik, zur Streitkräfteentwicklung, zu Bundesheer und Gesellschaft, zu Bundesheer und Wirtschaft einschließlich Civil-Military Cooperation (CIMIC) sowie zum Alltag im Bundesheer und des vorgelegten Berichts der Arbeitsgruppe "Miliz 2010" nachfolgende Empfehlungen beschlossen.

Aufgaben des Bundesheeres einschließlich Verteidigungspolitik sowie
Bedrohungs- und Risikoanalyse

Die Empfehlungen gehen von der geltenden Verfassungslage aus. Die Kommission ist zugleich der Auffassung, dass auch ein neutraler Staat wie Österreich den neuen Risken, Gefahren und Bedrohungen nur durch eine zunehmende Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen Gemeinschaft und Solidarität im Rahmen der EU begegnen kann.

Die neuen Aufgaben des Bundesheeres

Die Kommission ist der Auffassung, dass die militärische Landesverteidigung unter den geänderten sicherheitspolitischen Verhältnissen im Wesentlichen die Gewährleistung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet. Sie ist überdies der Auffassung, dass Assistenzleistungen auf Ersuchen ziviler Behörden auf Grund der veränderten Bedrohungslage neben der Hilfestellung bei Naturkatastrophe oder von Menschen verursachten Katastrophen auch die Hilfestellung im Falle eines Terroranschlages umfassen können.

Sie empfiehlt weiters,
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die solidarische Beteiligung an Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie die Beteiligung an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste im Einklang mit der Satzung der Vereinten Nationen und mit anderen völkerrechtlichen sowie den verfassungsrechtlichen Normen (insbesondere Neutralitäts-BVG, Artikel 23f B-VG, KSE-BVG) als Aufgabe des Bundesheeres im Rahmen der umfassenden Sicherheitsvorsorge ausdrücklich in der Bundesverfassung zu verankern;
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zu prüfen, inwieweit die innerstaatlichen Verfahren im Rahmen des Krisenmanagements, insbesondere im Hinblick auf eine rasche Entsendung militärischer Kräfte in internationale Friedensoperationen den aktuellen Erfordernissen, bei voller Wahrung der Rechte des Parlaments, anzupassen bzw. zu beschleunigen wären;
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den Entwurf der Teilstrategie "Verteidigungspolitik" unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission zu überarbeiten und ihn ehebaldigst dem Ministerrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Verteidigungspolitik

Die nachstehenden Punkte dieses Abschnittes beziehen sich auf die europäischen und globalen Aspekte der österreichischen Verteidigungspolitik.

Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Die Kommission ist der Auffassung, dass sich die ESVP als Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für Konfliktprävention und Krisenmanagement entwickelt, einer Stärkung der sicherheitspolitischen Handlungsautonomie Europas dienen soll und jedenfalls den Einsatz und das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen ausschließt. Auf dieser Grundlage und im Sinne der schon derzeit bestehenden und von Österreich im Rahmen der geltenden Verfassungslage voll mitgetragenen Beschlusslage im Rahmen der EU mit Bezug auf die GASP und ESVP, empfiehlt die Kommission,
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die Schaffung der Voraussetzungen für eine militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements, wobei die internationalen Aufgaben des Bundesheeres durch die Teilnahme an UN- oder OSZE-mandatierten Einsätzen und an den zunehmend anspruchsvoller werdenden Einsätzen des EU-Krisenmanagements bestimmt werden.

Diese Einsätze sind durch die Petersberg-Aufgaben in ihrer Gesamtheit festgelegt.
Im erweiterten Petersberg-Spektrum werden die bisher angesprochenen militärischen Aufgaben (humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen) um die Bereiche Abrüstung, Beratung und Unterstützung, Konfliktverhütung sowie Stabilisierungsoperationen ergänzt. Solche Handlungsoptionen können auch zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen und umfassen darüber hinaus die Möglichkeit der Unterstützung von Drittstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung. Die möglichen Weiterentwicklungen in der ESVP, etwa auch im Rahmen einer künftigen EU-Verfassung, wären auf Basis eines breiten politischen Konsenses zu berücksichtigen;
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die Sicherstellung des Zuganges zu rüstungspolitisch relevanter Information sowie die laufende Beurteilung der möglichen Mitwirkung an europäischen Rüstungsprojekten;
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in diesem Zusammenhang Vorsorge dahingehend zu treffen, dass sich Österreich an allfälligen Hilfeleistungen auf der Grundlage der Erklärung des Europäischen Rates vom 25. März 2004 über "Solidarität gegen den Terrorismus" beteiligen kann;
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die notwendigen Ressourcen für eine im Sinne der nachfolgenden Empfehlungen angemessene österreichische Beteiligung am "EU Headline Goal"bereitzustellen;
Die Mitgliedsstaaten der EU müssen im Rahmen des "Helsinki Headline Goal" bis 2003 die Fähigkeit aufweisen, 50.000 bis 60.000 Soldaten und Soldatinnen mit einer Durchhaltefähigkeit von bis zu einem Jahr innerhalb von sechzig Tagen in einen Einsatzraum zu verlegen und Aufgaben im gesamten Petersberg-Spektrum wahrzunehmen;
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die enge Kooperation mit europäischen Partnern zum Zweck der Abstimmung multinationaler Verbände und Operationen;

Unter Berücksichtigung gesamtstaatlicher Interessen wäre dabei regionalen Kooperationen und der Zusammenarbeit mit regionalen Partnern der Vorzug zu geben.
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eine angemessene Mitwirkung Österreichs an allen durch die EU eingerichteten oder genutzten permanenten oder anlassbezogen gebildeten militärischen Führungsstrukturen sowie die Sicherstellung einer militärischen Beratung der österreichischen Vertreter in den politischdiplomatischen EU-Entscheidungsgremien.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission,
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die Stärkung bereits vorhandener Ansätze zur gesamtstaatlichen Koordination und Entwicklung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch Instrumente wie den Nationalen Sicherheitsrat und Optimierung der Abläufe zur Aktualisierung eines strategischen Lagebildes;
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eine möglichst flexible Gestaltung der militärischen Beiträge zum internationalen Krisenmanagement, sodass die politische Führung jederzeit ein den österreichischen Zielsetzungen und Möglichkeiten angepasstes Instrument zur Verfügung hat;
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eine enge Zusammenarbeit mit der NATO im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfF) im Interesse der Herstellung der Interoperabilität des Bundesheeres zur Erreichung jener Standards, die eine Voraussetzung zur Beteiligung an UN- oder OSZE-mandatierten Einsätzen und am EU-Krisenmanagement darstellen.

Insoweit Entscheidungsprozesse in der NATO Entwicklungen im Rahmen der ESVP beeinflussen könnten, wäre auch weiterhin ein entsprechender Zugang jener EU-Staaten zu fordern, die nicht der NATO angehören.

Bedrohungs- und Risikoanalyse

Die Kommission empfiehlt,
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als wesentliche Faktoren für die Strukturierung der österreichischen Streitkräfte 2010 (betreffend Organisation, Ausrüstung und Ausstattung.) jene Gefährdungen als Maßstab heranzuziehen, denen Kontingente, die an friedensunterstützenden Einsätzen im Ausland teilnehmen, auf Grund ihrer Aufgaben ausgesetzt sind. Dies umfasst unter anderem die entsprechende technologische Ausstattung sowie die Erreichung eines höchstmöglichen Schutzgrades der Truppe (Force Protection), welcher alle Maßnahmen eines Individual- und Kollektivschutzes der eingesetzten Kräfte umfasst;
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ausreichende Kräfte bereitzuhalten, die gleichzeitig zu den im Auslandseinsatz befindlichen Kontingenten für Assistenzleistungen im Falle einer Naturkatastrophe, einer von Menschen verursachten Katastrophe oder eines Terroranschlages sowie für sicherheitspolizeiliche Assistenzen im Inland eingesetzt werden können;
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die Verbesserung der Fähigkeiten der Kräfte des Bundesheeres, seine Angehörigen und seine Einrichtungen bestmöglich zu schützen und Auswirkungen des Einsatzes von ARBC -Waffen, -Mitteln und -Substanzen zu reduzieren (ARBC für Atomar, Radiologisch, Biologisch und Chemisch);
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dem Bundesheer im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes, aber auch im Rahmen des staatlichen Krisenmanagements, eine wichtige Rolle beim Schutz der vitalen, zivilen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Infrastruktur bzw. zur Bereithaltung redundanter Systeme für den Katastrophen- oder Bedrohungsfall zuzuordnen;

Die für die militärische Führung erforderliche vitale IKT-Infrastruktur sollte ausschließlich durch militärische Kräfte betrieben werden.
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eine Verbesserung der nachrichtendienstlichen Kapazitäten zur Erstellung des strategischen Lagebildes im Rahmen der Krisenfrüherkennung einschließlich der neuen subkonventionellen Bedrohungsfaktoren als Beitrag zur politischen Entscheidungsaufbereitung bzw. zur Unterstützung von österreichischen Kontingenten im Auslandseinsatz durch sofort verfügbare Aufklärungselemente;
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die Weiterentwicklung der nachrichtendienstlichen Kooperation im nationalen wie auch im multinationalen Kontext einschließlich der entsprechenden parlamentarischen Kontrollmechanismen;
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die weitere Verstärkung der systematischen Zusammenarbeit aller sicherheitsrelevanten staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen unter Bereithaltung der für das jeweilige Aufgabenspektrum spezifischen Ressourcen in den einzelnen Ressorts;
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durch Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und spezifische Forschung des Bundesheeres Änderungen im Bedrohungsbild auf Grund der Erfahrungen im internationalen Krisenmanagement, der geostrategischen Entwicklung und der subjektiven Bedrohungswahrnehmung der Bevölkerung laufend zu beurteilen und die sich daraus ableitenden Erkenntnisse in die Entwicklung der Streitkräfte einzubringen.

Streitkräfteentwicklung

Die Kommission geht davon aus, dass zur Erbringung der aus der Aufgabenstruktur abgeleiteten nachstehenden operationellen Fähigkeiten ein Streitkräfteumfang von ca. 50.000 Personen erforderlich ist (bisheriger Streitkräfteumfang 110.000 Personen). Von diesem Gesamtumfang ist nach Auffassung der Kommission zur Sicherstellung der erforderlichen Präsenzfähigkeit und Professionalisierung als Richtgröße ein Anteil von bis zu 50% Kaderpersonal (Bedienstete) erforderlich. Innerhalb des Kaderpersonals wäre im Sinne einer Umschichtung von der Grund- in die Einsatzorganisation dabei in einem ersten Schritt ein Verhältnis von 1 : 1 zwischen Einsatz- und Grundorganisation anzustreben. Eigenständige Milizstrukturen wären dem Gesamtumfang hinzu zu rechnen.

Streitkräftestruktur und Operationelle Fähigkeiten
Die Kommission empfiehlt,
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die Schaffung moderner, zur multinationalen Zusammenarbeit befähigter Strukturen mit hoher Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung und Flexibilität;

Diese sollen bei hohem Professionalisierungsgrad unter Abstützung auf die Milizkomponente auf die Vorgaben der EU (z.B. Framework Nation Concept) und die Qualitätskriterien der Partnerschaft für den Frieden mit kurzfristiger Verlegungs- und Einsatzfähigkeit abgestimmt sein.
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die Aufstellung von auf den Einsatz verbundener Kräfte ausgerichteten, durchsetzungsfähigen Streitkräften;

Das bedeutet im internationalen Maßstab eine Gliederung in Brigaden als zentrale Aufgabenträger. Diese haben über eine moderne Ausrüstung, insbesondere im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, der Aufklärung, der Logistik, der Beweglichkeit und des Schutzes zu verfügen.
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im Hinblick auf das Erfordernis der Erfüllung der In- und Auslandsaufgaben und die erforderliche Handlungsfähigkeit bei überraschenden Lageentwicklungen die kaderpräsenten Kräfte in Brigade- und Bataillonsstrukturen zusammenzufassen;

Für Zwecke der Auslandsaufgaben im gesamten Petersberg-Spektrum (insbesondere auch in Bezug auf die Aufgaben der Framework Brigade) sind nach Auffassung der Kommission jedenfalls vier Kaderpräsenzbataillone erforderlich, weil die Framework Brigade die Stellung der Kernfunktionen des Brigadestabes, zumindest zweier Bataillone der Kampftruppen und des wesentlichen Teiles der Unterstützungskräfte sowie die Wahrnehmung der logistischen Sicherstellung für die eigenen Kräfte umfasst.
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die Ausrichtung der Strukturen auf die Erfüllung sowohl der Inlands- wie der Auslandsaufgaben so, dass die Aufgabenerfüllung aus einer weitgehend einheitlich strukturierten Einsatzorganisation/Truppe, deren Leistungsparameter sich an den anspruchsvolleren Aufgaben im Auslandseinsatz orientieren, erfolgen kann;

Hiezu wären die Verbände aus Kaderpräsenzeinheiten sowie Kaderrahmenund Rahmeneinheiten mit grundsätzlich identischer Organisation im jeweils erforderlichen Ausmaß zu bilden. Die erwähnten Verbände unterscheiden sich hinsichtlich ihres Befüllungsgrades des notwendigen Personalrahmens an befristeten und unbefristeten Berufssoldaten und Berufssoldatinnen: Kaderpräsenzeinheiten 100%, Kaderrahmeneinheiten 75%, Rahmeneinheiten 50%.
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im Rahmen der Einsatzorganisation/Truppe die Bereitstellung von präsenten Kräften für Inlandsaufgaben in einem Umfang von zumindest 10.000 Personen;

Allenfalls, etwa bei Assistenzen, sind diese Kräfte unter Anwendung d es Aufschubpräsenzdienstes oder der Einberufung insbesondere von Milizanteilen zum Einsatzpräsenzdienst zu ergänzen.
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die Wahrnehmung der permanenten Luftraumüberwachung als Aufgabe im Rahmen des Schutzes der Souveränität;
- die Erbringung eines Beitrages zum Schutz staatlicher Infrastruktur,
- die Erfüllung von Spezialaufgaben, wie z.B. im Rahmen von Spezialeinsätzen, der ARBC-Abwehr, der sanitätsdienstlichen Versorgung und von Transportaufgaben durch strukturierte Kräfte;
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die Bereithaltung kurzfristig verfügbarer Kapazitäten (Readiness-Kategorie 30 Tage) zur Führung einer multinationalen Framework-Brigade mit hoher Leistungsfähigkeit und umfassender Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung, einschließlich entsprechender Einsatzunterstützung;
Eine Verweildauer im Einsatzraum von zumindest einem Jahr soll dabei gewährleistet sein. Der Einsatz soll in einem drei- bis vierjährigen Rhythmus wiederholbar sein.
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den zeitlich unbegrenzten Einsatz von bis zu zwei Bataillonen, auch in getrennten Einsatzräumen, jeweils aus weitgehend strukturierten Kräften, alternativ zur Führung einer multinationalen Brigade und
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eine flexible Ausweitung der Kapazität zur Wahrnehmung einer zusätzlichen Bataillonsaufgabe im Rahmen eines klassischen, multinational strukturierten Peacekeeping-Einsatzes unter verstärkter Abstützung auf Milizteile
möglich zu machen;
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die Entwicklung von Fähigkeiten und Kapazitäten für rasche und zeitlich befristete Einsätze (maximal drei Monate) von Spezialeinsatzkräften, Spezialkräften (ARBC-Abwehr bzw. Urban Search and Rescue - Elemente) oder anderen Einsatzkräften vorerst zumindest in Kompaniestärke, einschließlich des Transportraumes;

Die Kapazitäten wären im Gesamtrahmen der vorstehenden Fähigkeiten zu strukturieren. Die hohe zeitliche Verfügbarkeit ist anlassbezogen oder im Rahmen eines multinationalen Bereitschaftssystems sicher zu stellen. Ein Einsatz dieser Kräfte erfolgt gegebenenfalls auch zu Lasten der oben angeführten Brigade- bzw. Bataillonsaufgabe.
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die Grundorganisation und die dazugehörenden Strukturen konsequent auf die neuen Aufgaben auszurichten und unter Bedachtnahme auf die Priorität der Einsatzorganisation sowie auf ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit (z.B. Umschichtung von Personal, Verlagerung von Aufgaben, etc.) zu straffen;

Unter Grundorganisation ist zu verstehen: die oberste (militärstrategische) Führung, die obere (operative) Führung, die zentrale Logistik einschließlich der Militärspitäler, die Akademien und Schulen, die Ämter zur Unterstützung sowohl im strategischen wie operativen Bereich, die Militärkommanden (mit der territorialen Verwaltung einschließlich der dezentralen Ergänzungs- und Stellungseinrichtungen, der Militärmusiken, der Übungsplatzorganisation etc.) sowie Einrichtungen wie das Heeresgeschichtliche Museum, das Heeressportzentrum, die Auslandsdienste etc. (Arbeitsbegriff).
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die Aufgaben, die nicht dem Erhalt der Fähigkeit zur Führung und Durchführung von Einsätzen der Streitkräfte dienen oder zur Vorbereitung der Einsätze beitragen (Kernkompetenz) auszulagern, sofern Bedarf und Erfordernisse sowie die militärische Sicherheit dem nicht entgegenstehen;
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Strukturen und Personal unter Bedachtnahme auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen dann auszugliedern, wenn Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine Verbesserung der Effizienz und der Effektivität zumindest in einer mittelfristigen Perspektive erwarten lassen;
In- und ausländische Erfahrungen wären dabei zu berücksichtigen.
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die Gliederung des Bundesheeres 2010 so zu gestalten, dass spätere Entwicklungen, gegebenenfalls etwa auch die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer, möglich sind.

Personalstruktur

Die Kommission empfiehlt,
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die Dimensionierung der Personalstruktur so vorzunehmen, dass diese rein quantitativ in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Einsatzerfordernissen steht, um langfristig die Durchhaltefähigkeit unter Bedachtnahme auf die geforderte Einsatzflexibilität in allen funktionalen Aufgabenbereichen zu gewährleisten;
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in der Bundesverfassung Vorsorge zu treffen, dass künftig eintretende befristete und unbefristete Berufssoldaten und Berufssoldatinnen zu Auslandseinsätzen verpflichtet sind;

Zeitlich befristete Befreiungen aus sozialen Gründen sollen dabei möglich sein. Für bereits im Dienststand befindliches Kaderpersonal sollte in Weiterentwicklung des Anreizsystems für Kräfte für internationale Operationen (KIOP)/ Kaderpräsenzeinheiten (KPE) der freiwillige Übertritt in das Berufsmodell mit Verpflichtung zum Auslandseinsatz ermöglicht werden. Alle Berufssoldaten und Berufssoldatinnen, die nicht vom Optionsrecht Gebrauch machen, sollen weiterhin auf freiwilliger Basis einen Auslandseinsatz absolvieren können. Der Verfassungsgrundsatz, dass Soldaten im Grundwehrdienst und Soldatinnen im Ausbildungsdienst ausschließlich auf der Basis der Freiwilligkeit an Auslandseinsätzen teilnehmen können, sollte aufrechterhalten werden.
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die Festlegung entsprechender Entsendeprinzipien, mit denen eine flexible Handhabung des Einsatzes von Kader bzw. Organisationselementen, aber auch des Rotationszyklen gegeben ist;
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den militärischen Sanitätsdienst und die militärpsychologische Betreuung auf die Einsatzbedürfnisse auszurichten, um einen Dreifachnutzen (rascher Einsatz von Sanitätselementen für Petersberg-Einsätze, für nationale Aufgabenstellungen und zur internationalen humanitären Hilfe) zu erzielen und geeignete Maßnahmen zu setzen, um das notwendige Fachpersonal zu gewinnen. Diesbezüglich wären auch die Aufgaben der Militärseelsorge abzustimmen.

Milizstruktur

Unter dem Begriff "Miliz" versteht die Kommission die Summe aller Wehrpflichtigen außerhalb des Präsenzstandes mit einer Einteilung sowohl in der Einsatz- wie auch der Grundorganisation des Bundesheeres.
Sie stellt fest, dass die Miliz ein integraler Bestandteil des Bundesheeres und damit seiner gesamtheitlichen Aufgabenerfüllung ist.

Die Kommission empfiehlt daher,
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die rechtlichen Voraussetzungen für eine verstärkte und professionellere Rolle der (auch strukturierten) Miliz zu schaffen, durch welche Freiwilligkeit und gesellschaftliche Akzeptanz gefördert werden;
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die Einbindung der Miliz im notwendigen Ausmaß in die präsente Einsatzorganisation so vorzunehmen, dass eine Auffüllung der Präsenzorganisation zur vollen Einsatzstärke, eine personelle Bedeckung der Auslandseinsätze und die Verfügbarkeit von Spezialisten in Expertenpools sowie im CIMIC-Bereich im Rahmen eines planbaren Systems möglich ist;
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dass alle Funktionen in der Miliz auch Frauen offen stehen;
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anhand von Art und Umfang der künftigen Einsatzaufgaben, insbesondere im Inland, die erforderlichen eigenständigen Milizstrukturen (kleine Verbände) im Rahmen der Einnahme der Zielstruktur Bundesheer 2010 vorzusehen;
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eine Vereinfachung des Aufbietungsverfahrens gesetzlich zu verankern;
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die Miliz zur Angleichung der Ausbildung an die Berufssoldaten und Berufssoldatinnen systematisch und unter Abstützung auf die präsenten Verbände sowie Akademien und Schulen für vordefinierte Einsatzfunktionen heranzubilden und durch erweiterte Ausbildungsinhalte sowohl auf Auslands- als auch Inlandsaufgaben vorzubereiten;
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im Falle einer Beschränkung der Dauer des Grundwehrdienstes bzw. bei einer Änderung des Wehrsystems die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen mit absolviertem Ausbildungsdienst die Möglichkeit einer rechtlich verbindlichen Freiwilligenmeldung für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen wird, auf deren Grundlage die Verpflichtung zu Einsätzen und Übungen besteht;

Für diese Option wären ein zusätzliches Anreizsystem und ergänzende Maßnahmen einerseits zur Sicherung der adäquaten Arbeitsplätze der betroffenen Milizangehörigen, andererseits zur Hebung der Attraktivität, Milizsoldaten und Milizsoldatinnen in Betrieben zu beschäftigen, vorzusehen.
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zu prüfen, wie und in welcher Form das breite Spektrum beruflicher Qualifikationen der Milizangehörigen zu nützen wäre, um in strukturierter Form ("Civil Deployment Force") im militärischen Einsatzraum den Aufbau ziviler und staatlicher Strukturen zu unterstützen, damit ein erfolgreicher Einsatz der Streitkräfte nachhaltig abgesichert werden kann.

Grundwehrdienst

Eine allfällige Beschränkung der Dauer des Grundwehrdienstes im Rahmen der bestehenden Heeresgliederung 92 STRAN (Strukturanpassung) hätte Auswirkungen auf die Präsenzfähigkeit und würde ein Anwachsen des Systemerhalteranteiles an den jeweiligen Wehrpflichtigenkontingenten nach sich ziehen. In einer künftigen Heeresgliederung wäre insbesondere unter dem Aspekt der im Gegenzug aufwachsenden Kaderpräsenzelemente ein reduzierter Systemerhalteranteil zu erwarten.

Die Kommission empfiehlt,
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unter der Voraussetzung entsprechender Rahmenbedingungen, vor allem für die Rekrutierung und Ausbildung der erforderlichen Anzahl von befristeten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in den Mannschaftsdienstgraden, die Beschränkung des Grundwehrdienstes auf die im Wehrgesetz grundsätzlich vorgesehene Dauer von sechs Monaten vorzusehen;

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, zeitgleich auch die Dauer des Wehrersatzdienstes/Zivildienstes adäquat anzupassen. Die Bundesheerreformkommission geht davon aus, dass diese Beschränkung der Dauer des Grundwehrdienstes aus heutiger Sicht nach Wegfall des Assistenzeinsatzes an der Staatsgrenze, frühestens jedoch 2007 erfolgen kann, sofern bereits die erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Umsetzung der Heeresreform wirken. In diesem Fall wird bei der Umsetzung dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit besonderes Augenmerk zu schenken sein. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Frage der Wehrgerechtigkeit im Zeichen der Professionalisierung und einem möglicherweise sinkenden Bedarf an Grundwehrdienern in der Einsatzorganisation des Bundesheeres noch zusätzliche Bedeutung zukommen wird. Sie regt deshalb an, sich mit dieser Problematik in einer gesamthaften Betrachtung des Bedarfs in den Bereichen Grundwehr- und Zivildienst unter Beachtung der Kriterien der Berufs- und Erwerbsfähigkeit zu befassen.
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die Ausbildung der Rekruten als planmäßige Aufgabe der Verbände zu organisieren und damit eine eigene Ausbildungsorganisation zu vermeiden.
Einsatz- und Ausbildungsaufgaben (Einberufungsrhythmus) wären systematisch aufeinander abzustimmen.

Material- und Infrastruktur

Die Kommission empfiehlt,
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Organisation, Dislokation und Personalstruktur des Bundesheeres ausschließlich auf seine Funktionalität auszurichten;
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die rasche Modernisierung der Ausrüstung auch als Voraussetzung für die Reduzierung von Organisationselementen gemäß einer Prioritätenfestlegung zu betreiben;
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Beschaffungsvorhaben, die den künftigen Einsatzaufgaben nicht entsprechen, unter Berücksichtigung der Kriterien der Wirtschaftlichkeit unverzüglich zu stoppen;
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den neuen Bedarf an Infrastruktur den militärischen Anforderungen an das Bundesheer 2010 so rasch wie möglich anzupassen.

Das anzusprechende Umschichtungspotential wird, abhängig von den zukünftigen Organisationsstrukturen des Bundesheeres und deren Größe im Bereich von bis zu 40% der Gesamtanzahl aller Liegenschaften abgeschätzt und wäre den Umsetzungsüberlegungen zu Grunde zu legen. Voraussetzung für eine zweckmäßige Umsetzung ist eine rasche Entscheidung über Gliederung und Struktur des Österreichischen Bundesheers 2010.

Budget

Die aus den Positionspapieren abgeleiteten Empfehlungen der Bundesheerreformkommission können nur mit der Maßgabe umgesetzt werden, dass dafür auch entsprechende Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommission empfiehlt,
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unter Berücksichtigung der internationalen Standards die Budgetstruktur und das derzeitige Budgetvolumen schrittweise nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten so anzupassen, dass die Anteile für Investitionen mittelfristig mindestens ein Drittel der Gesamtausgaben des Kapitel 40 (Militärische Landesverteidigung) im Bundesvoranschlag erreichen können;
In diesem Zusammenhang soll der Grundsatz gelten, dass für jeden einzelnen Bereich alle Möglichkeiten interner Umschichtungen und Einsparungen berücksichtigt werden.
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zur Erhöhung der Planungssicherheit möge die Bundesregierung im Verfassungskonvent die Schaffung einer Rechtsgrundlage anregen, die mehrjährige verbindliche Ausgabenpläne vorsieht, welche auch Investitionsausgaben umfassen;
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durch zusätzliche Anstrengungen frühest möglich das Budgetvolumen aus Einsparungen und Verkäufen allenfalls im Wege besonderer Finanzierungsformen dem Bundesheer zur Verfügung zu stellen, damit dem sofortigem Budgetbedarf in der Unterstützung der Transformation entsprochen werden kann;
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im Rahmen eines Transformationsprogramms sowohl den erforderlichen zusätzlichen Finanzmittelbedarf zur Erreichung der operationellen Fähigkeiten des Bundesheeres 2010 als auch die Einsparungs- und Verkaufspotentiale darzustellen;

Dabei wäre auch dafür Sorge zu tragen, dass einerseits eine Mitwirkung Österreichs an der solidarischen Weiterentwicklung gemeinsamer Verteidigungsstandards auf europäischer Ebene möglich ist und andererseits dem Bundesheer 2010 eine ökonomische Kooperation mit der Wirtschaft ermöglicht wird.
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gemeinsam mit der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung Finanzierungsmodelle im Sinne des "Public Private Partnership" mit dem Ziel zu entwickeln, den mittelfristigen, hohen Investitionsbedarf budgetverträglich zu gestalten ("alternative Finanzierungsformen");
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den Beschaffungsvorhaben ein Gesamtbudget zuzuordnen, mit dem das Gesamtprojekt zu verwirklichen ist;
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im Falle unvorhergesehener Einsätze, insbesondere während der Transformationsphase, Überschreitungen des jeweiligen Jahres-Verteidigungsbudgets vorzusehen.

Transformationsprozess

Die Kommission empfiehlt,
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im Hinblick auf den außergewöhnlichen Gesamtumfang des Transformationsvorhabens sowie der absehbaren Komplexität, die Planung der Realisierung der Reformziele sowie deren Umsetzung unterstützt durch ein Projektmanagement unter Einbindung der Personalvertretung zu steuern und in einem Transformationsprogramm Ziele, Phasen und Zwischenschritte verbindlich festzulegen, sowie erste grundsätzliche Vorgaben zu wesentlichen Rahmenbedingungen wie Personal und Budget zu setzen;

Die erforderliche Flexibilität für den Fall von Änderungen der Gesamtzielsetzungen bzw. von internen und externen Bedingungen (wie beispielsweise Änderungen der eurostrategischen Lage, nicht Erreichen des erwarteten Freiwilligenaufkommens für Kaderpräsenzeinheiten oder der ausreichenden Anzahl von Freiwilligenmeldungen des bestehenden Personals) ist dabei zu wahren.
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im Hinblick auf die notwendige Realisierung und Einnahme der Zielstruktur eine möglichst vollständige Nutzung des vorhandenen Personals anzustreben;

Dabei sollten Aus- und Umstiegsmöglichkeiten sowie Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten im Zuge der personellen Umschichtung vorgesehen werden. Dazu wird zwingend ein umfassender gesetzlich abgesicherter Sozialplan erforderlich sein.
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eine möglichst rasche und verbindliche Festlegung der Streitkräftegliederung und der dazu notwendigen konkreten Standorte vorzunehmen, um genügend Zeit für eine sozial verträgliche und zielgerichtete Umschichtung und Neueinteilung des Personals zur Verfügung zu haben;
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bereits im Vorfeld der beabsichtigten Maßnahmen, das heißt im Planungsstadium und bei der Durchführung der Reform, die Personalvertretung im Sinne des PVG einzubinden.

Bundesheer und Gesellschaft

Die Kommission empfiehlt,
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gesamtgesellschaftliche Bildungs-, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen einschließlich einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit des BMLV in der Umsetzung der Reform zu setzen, um den Informationsstand der Bevölkerung zu sicherheits- und militärpolitischen Themen und Inhalten im Sinne einer gesellschaftspolitischen Bewusstseinsbildung zu heben;

Dies beinhaltet die Anpassung der Organisation zur aktiven und stetigen externen und internen Kommunikation am Maßstab zeitgemäßer Kommunikationserfordernisse.
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eine enge Zusammenarbeit mit wissenschaftlich arbeitenden öffentlichen und privaten Institutionen zu entwickeln, um österreichische und internationale wissenschaftliche Entwicklungen zu verfolgen und für die österreichischen Bedürfnisse zugänglich und nutzbar zu machen;
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die Kontakte und Kooperationen mit zivilen Einrichtungen systematisch weiter zu entwickeln, um die zivilmilitärischen Beziehungen im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesheeres im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu versachlichen und zu intensivieren;
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ein klares Organisationsprofil zu schaffen und die Neuorientierung der militärischen Unternehmenskultur als Voraussetzung für die Begründung eines zukunftsorientierten und aufgabengerechten soldatischen Selbstverständnisses zu betreiben.

Dies soll durch ein politisches, ethischmoralisches und militärisches Konzept zur internen und externen Identitäts- und Akzeptanzgewinnung erfolgen.

Darüber hinaus empfiehlt die Bundesheerreformkommission bezogen auf die Soldatinnen,
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die Formulierung eines Berufsbildes "Soldatin”, das den künftigen Aufgaben und Herausforderungen des Bundesheeres unter Beachtung von Gleichbehandlungsaspekten und geschlechtergerechter Dienstgestaltung entspricht;

Dies bedarf im Sinne der Imagebildung einer intensiven flächendeckenden Information und der Sicherstellung aller erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen. Die Personalgewinnung soll in enger Zusammenarbeit mit berufsberatenden und berufsorientierenden Institutionen erfolgen.
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die gendergerechte Gestaltung sportlicher Leistungslimits entsprechend aktueller sportwissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung internationaler Vergleichswerte, sowohl für die Eignungsprüfung als auch für laufende Konditionsüberprüfungen;

Geringere Einstiegserfordernisse sollen einen aufbauenden Leistungszuwachs innerhalb der ersten sechs Monate ermöglichen und die Soldatinnen mittel- bis langfristig an funktionsbezogene Leistungsanforderungen heranführen.
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die Schaffung der Voraussetzungen für die unverzügliche Aufnahme als vorerst zeitlich befristete Berufssoldatin einschließlich der Verbesserung der besoldungs-, sozial- und pensionsrechtlichen Stellung der Soldatinnen unter Berücksichtigung der Einstiegsentlohnung vergleichbarer Berufe und unter dem Aspekt der Existenzabsicherung;
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die Verbesserung der Koordinierung von Angelegenheiten der Soldatinnen in enger Kooperation mit relevanten Berufsberatungen - einschließlich gezielten Mentorings und der Schaffung österreichweiter Kommunikationsplattformen - sowie die materielle Förderung der Gründung und Erhaltung von Interessen- und Sozialorganisationen von Soldatinnen.

Bundesheer und Wirtschaft sowie CIMIC

Die Kommission empfiehlt,
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die Verstärkung der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, der Wirtschaft und dem Bundesheer;
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die Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundesheeres mit der Wirtschaft und den Gebietskörperschaften der Länder und Gemeinden insbesondere in den Bereichen des nationalen Krisenmanagements, die gegenseitige Nutzung von Ausbildungseinrichtungen, den Austausch von Personal und Erfahrungen sowie die Verbesserung von Möglichkeiten eines beruflichen Umstiegs von Soldatinnen und Soldaten in die Wirtschaft;
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eine möglichst intensive wirtschaftspolitische Orientierung an EU-Aktivitäten im Bereich der Rüstungskooperation, die auf eine Stärkung der europäischen Handlungsautonomie im Bereich der Sicherheitspolitik gerichtet sind und Österreich eine optimale Nutzung der neuesten Erkenntnisse der Forschung und Entwicklung im Bereich der Hochtechnologie ermöglichen;

Soweit erforderlich sollten auch die hiefür erforderlichen rechtlichen Anpassungen vorgenommen werden, wobei sich Österreich gleichzeitig für ein gemeinsames europäisches Regime für Kriegsmaterialexporte einsetzen sollte, welches dem Grundsatz der Wahrung der Menschenrechte Rechnung trägt. An der Standardisierung der Rüstungsgüter innerhalb Europas soll Österreich künftig voll partizipieren können;
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bei Einsätzen des Bundesheeres zur Konfliktprävention und zum Krisenmanagement im Rahmen internationaler Krisenreaktionsoperationen einen begleitenden Ansatz zu verfolgen, der auf die Schaffung selbständig überlebensfähiger, wirtschaftlicher und demokratisch fundierter Strukturen im Einsatzraum abzielt ("CIMIC");
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ein ressortinternes und ein gesamtstaatliches CIMIC-Konzept zu entwickeln, um den gebündelten Einsatz aller österreichischer Ressourcen der Entwicklungszusammenarbeit, von zivilen Hilfsprojekten und im Wege des Einsatzes von Teilen des Bundesheeres bei der langfristigen Planung und im Einsatzfall zu erleichtern;
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auf der Grundlage des CIMIC-Konzeptes des Bundesheeres eine Struktur auszuarbeiten, um über einen entsprechenden qualifizierten CIMIC-Personalstand aus dem Berufskader, dem Miliz- und dem Reservestand zu verfügen;

Die im Ausland eingesetzten Kräfte des Bundesheeres 2010 haben grundsätzlich im Einsatzraum über ein CIMIC-Element zu verfügen, dessen konkrete organisatorische Zusammensetzung durch die jeweilige Lage bestimmt wird und weitgehend die Einbindung von Spezialisten in Milizfunktion vorsieht.
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CIMIC-Ausbildungsgängen im Rahmen der Ausbildungsorganisation (Schulen und Akademien) des Bundesheeres zu etablieren.

Alltag im Bundesheer

Führungskultur

Die Kommission empfiehlt,
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die Einführung von Mentoring- und Coachingverfahren zur Optimierung der Einarbeitungsphase am neuen Arbeitsplatz und zur Verbesserung der Führungskompetenz;
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die Weiterentwicklung der Mitarbeiterorientierung vom Untergebenen hin zum Mitarbeiter und zur Mitarbeiterin;
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die Erarbeitung von Anforderungs- und Leistungsprofilen für alle Organisationseinheiten und Funktionen zur Messbarmachung der Leistung in Übereinstimmung mit internationalen Standards und zur Unterstützung der Eigenpositionierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
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die Einführung eines einheitlich anwendbaren Anerkennungssystems mit Geld- oder Sachleistungen sowie der Möglichkeit der vorzeitigen Beförderung bei außergewöhnlicher Leistung;
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den verstärkten Einsatz des innerbetrieblichen Vorschlagswesens und die Schaffung von wissenschaftlich fundierten und institutionalisierten Rückmeldungsinstrumenten;
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den Ausbau des bestehende System der Soldatenvertretung entsprechend den künftigen Anforderungen sowie der Streitkräfte- und Personalstruktur.
Mobilität

Die Kommission empfiehlt,
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die Sicherstellung einer angemessenen Wohnraumversorgung für Berufssoldaten und Berufssoldatinnen in Verbindung mit einer sozial gestaffelten Wohnkostenbeihilfe;
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die strukturelle Verbesserung der Kasernenunterkünfte unter Berücksichtigung zeitgemäßer Hygienemaßstäbe und eine damit verbundene Reduzierung der Belegungsstärke sowie eine zeitgemäße Ausstattung unter Rücksichtnahme auf die Privatsphäre;
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die Anpassung der bestehenden Fahrtkostenvergütung an die Auswirkungen der künftigen Streitkräftedislozierung;
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den Ausbau der Betreuung der Familien von Heeresangehörigen im Einsatz einschließlich der psychologischen Beratung und seelsorglichen Betreuung;
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die verstärkte Setzung sozialer Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. Kinderbetreuung an den Garnisonsorten).
Laufbahn und Ausbildung

Die Kommission empfiehlt,
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die Erarbeitung eines neuen Dienst- und Besoldungsrechtes im Rahmen des öffentlichen Dienstes, das den Anforderungen des Bundesheeres 2010 gerecht wird und sowohl die kurzfristige Verfügbarkeit des Personals als auch eine bedarfsorientierte und flexible Verwendung und soziale Absicherung gewährleistet;

Die Entlohnung der Soldaten und Soldatinnen hat den Besonderheiten des Dienstes einschließlich der damit verbundenen Gefährdungen bei Einsätzen Rechnung zu tragen;
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die Anpassung des bestehenden Pensionsrechtes im Rahmen der Pensionsharmonisierung an ein Lebensarbeitszeitmodell, über das Zeiten erhöhter Belastungen, Einsatzzeiten im In- und Ausland und die steigenden physischen und psychischen Anforderungen durch differenzierte Pensionsaltersregelungen ausgeglichen werden;
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die Erstellung von Laufbahnbildern und der damit verbundenen Anforderungs- und Ausbildungsprofile sowie die Überprüfung der Aus-, Fort- und Weiterbildungssystematik aller Funktionen;

Dabei hat der Grundsatz "Ausbildung vor Verwendung" zu gelten.
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die Schaffung der Voraussetzungen für die Anerkennung der Unteroffiziersausbildung und deren rechtliche Gleichstellung zur zivilen Berufsausbildung sowie den Ausbau der dritten Bildungsebene für Unteroffiziere einschließlich der Öffnung von Offizierslaufbahnen für Unteroffiziere;
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die Optimierung des Wechsels zwischen zivilen und militärischen Berufen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung und Anrechnung von Ausbildungsgängen;
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die Setzung von mit dem Arbeitsmarktservice und der Wirtschaft abgestimmten berufs- und umstiegsfördernden Maßnahmen sowie eine bevorzugte Einstellung befristeter Berufssoldaten und Berufssoldatinnen im Öffentlichen Dienst.

Wehr- und Ausbildungsdienst

Erstkontakt und Rekrutierung

Die Kommission empfiehlt,
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die möglichst frühzeitig einsetzende Information über den Dienst als Soldat und Soldatin zur Hilfestellung und Anregung für die Berufswahl und Karrieremöglichkeit, aber auch als Entscheidungshilfe für die Leistung des Wehrdienstes;

Eine Informationsarbeit an Schulen und gegenüber Medien wäre weiterhin zu fördern.
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die Optimierung der bestehenden Stellungsorganisation durch eine Steigerung des Informationsangebotes;

Die Stellung wäre mit einem Einplanungsgespräch über den voraussichtlichen Ort und Zeitpunkt der Einberufung zum Grundwehrdienst abzuschließen. Dabei sollten Eignung, Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten berücksichtigt werden.
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die Verbesserung der Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalauswahl für befristete und unbefristete Berufsoldaten und Berufssoldatinnen unter Beachtung von internationalen Standards und Erfahrungen unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen und ziviler Einrichtungen.
Grundwehr- und Ausbildungsdienst

Die Kommission empfiehlt,
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Grundwehrdiener mehrheitlich in der Einsatzorganisation zu verwenden und die Zahl der Systemerhalter unter Berücksichtigung der Tauglichkeitsgrade und der beruflichen Vorbildung auf ein Mindestmaß zu reduzieren;
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die Schaffung der Voraussetzungen für die unverzügliche Aufnahme als vorerst zeitlich befristeter Berufssoldat und Berufssoldatin einschließlich der besoldungs-, sozial- und pensionsrechtlichen Konsequenzen unter Berücksichtigung der Einstiegsentlohnung vergleichbarer Berufe und unter dem Aspekt der Existenzabsicherung;

Für Grundwehrdiener soll diese Regelung ab dem Zeitpunkt der Annahme der Verpflichtungserklärung wirksam werden.
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die Anerkennung herausragender Dienstleistung durch Prämien und Sachleistungen sowie die Abgeltung überdurchschnittlicher Belastungen oder auch Gefährdungen im Rahmen der Ausbildung;
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die Verbesserung der materiellen und sozialen Absicherung der Wehrpflichtigen sowie der Frauen im Ausbildungsdienst insbesondere durch Anhebung des Monatsgeldes unter Berücksichtigung sonstiger Unterstützungsleistungen des Dienstgebers;
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die Ermöglichung einer systematischen Information am Arbeitsmarkt im Rahmen des allgemeinen Betreuungsangebotes zur Vorbereitung der Wiedereingliederung ins zivile Berufsleben;
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die Überprüfung der Notwendigkeit, der Zweckmäßigkeit und des Umfanges der Dienste vom Tag;
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die Anpassung der Ausbildungsinhalte an die neuen Aufgaben und Herausforderungen des Bundesheeres.
Zeitregelung und Betreuung

Die Kommission empfiehlt,
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ein flexibles Wochendienstzeitmodell einzuführen, das eine planbare garantierte Freizeit sicherstellt und gleichzeitig den dienstlichen Interessen Rechnung trägt;
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im Rahmen der Ausbildung, unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Garnison und von individuellen Kenntnissen, "Wahlaktivitäten" anzubieten;
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insbesondere für jene Soldaten und Soldatinnen, die nicht die Möglichkeit der täglichen Heimfahrt haben oder aus militärischen Rücksichten kaserniert sind, eine zeitgemäße, bedarfsgerechte Betreuung und Freizeitgestaltung zu schaffen;

Hiezu wäre ein gesamtheitliches Konzept für Freizeitbörsen zu entwickeln und standortspezifisch anzupassen. Die Sport- und Betreuungseinrichtungen sollen grundsätzlich allen Heeresangehörigen und deren Familien offen stehen und auch am Wochenende zugänglich sein.
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eine zeitgemäße Betreuungsinfrastruktur, wie gemeinsame "Soldatenrestaurants" für alle Personengruppen, Soldatengeschäfte, Internetcafes, Meditations- und Seelsorgeräume, zu schaffen;
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eine unentgeltliche Inanspruchnahme ressortinterner Beratungsmöglichkeiten für eine Erstberatung in Rechts-, Vermögens- und Schuldnerfragen sowie Fragen des Konsumentenschutzes für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzubieten.
Attraktivitätssteigerung

Die Kommission empfiehlt,
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die Entwicklung eines identitätsstiftenden Bundesheerleitbildes als Basis für ein zeitgemäßes Berufsbild Soldat/Soldatin;
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Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Dienstleistung im Bundesheer unter dem Aspekt der internationalen Vergleichbarkeit auch unter Berücksichtigung des individuellen Nutzens sowie deren Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen;
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den verstärkten Ausbau moderner Ausbildungsinfrastruktur mit Simulationssystemen, zeitgemäßen didaktischen Standards entsprechender Ausstattung und zweckmäßigen Ausbildungsplätzen auch unter Nutzung ziviler Ausbildungseinrichtungen;
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die flächendeckende Einführung einer zweckmäßigen und internationalen Standards entsprechenden Ausrüstung und Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten.
Sport und Gesundheit

Die Kommission empfiehlt,
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die Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen für eine regelmäßige und gezielte militärische Sportausbildung an jedem Standort bzw. deren Optimierung;

Zumindest wäre jeweils die Möglichkeit zur Benützung eines Sportplatzes und einer Sporthalle vorzusehen;
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die generelle Festlegung einer Stunde Sport täglich für alle Soldaten und Soldatinnen zur Erreichung und nachhaltigen Erhaltung einer entsprechenden körperlichen Leistungsfähigkeit, sowie die Ausübung attraktiver Sportarten und Wettkämpfe auch als Motivationsfaktor;

die Bereitstellung entsprechender Sportinfrastruktur im Rahmen der Wahl- und Freizeitaktivitäten mit fachlich qualifizierter Betreuung auch nach Dienst;
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die Ermöglichung der militärmedizinischen Versorgung für alle Heeresangehörigen im Präsenzstand im Rahmen der zukünftigen sanitätsdienstlichen Strukturen;
-
die verstärkte Information zu Suchtformen und deren Auswirkungen einschließlich geeigneter Führungs- und Überprüfungsmaßnahmen, um dem Konsum legaler und illegaler Drogen entgegenzuwirken.
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