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Miliz-Handbuch 2005

Im Miliz-Handbuch 2005 sind alle Bestimmungen zum Stand 1. Juli 2005 zusammengefasst, die für Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes für Ausbildung, Laufbahn und Dienstleistungen maßgeblich sind. Insbesondere sind darin sämtliche Wehrrechtsänderungen abgebildet.
Unbedingt beachten sollten Sie die neuen Bestimmungen über den Ausbildungsdienst und die Änderungen bei der Weiterbildung der Milizoffiziere.

Das Miliz-Handbuch 2005 enthält folgende Bestimmungen:

Ausbildung
* Überblick über Laufbahnen der Kadersoldaten im Milizstand;
* Ausbildung und Verwendung
- der Einjährig-Freiwilligen zum Offiziersanwärter,
- der Offiziersanwärter zum Zugskommandanten und zu gleichwertigen Funktionen,
- der Wehrpflichtigen mit Medizin-, Pharmazie- oder Veterinärstudium,
- der Wehrpflichtigen mit Psychologiestudium,
- der Unteroffiziersanwärter;
* Ausbildung für internationale Operationen in Kaderpräsenzeinheiten (KPE) und Formierten Einheiten (FORMEIN);

Weiterbildung
- der Unteroffiziere zum Zugskommandanten oder Fachunteroffizier,
- der Offiziere des militärmedizinischen Dienstes und des Veterinärdienstes,
- der Offiziere zum Einheitskommandanten und zum Offizier im Stab kleiner Verband,
- der Offiziere der höheren militärischen Dienste;
* Nachhollaufbahn für Kaderfunktionen im Milizstand;

Beförderungsrichtlinien
- für Chargen und Unteroffiziere,
- für Offiziere;

Dienstleistungen
* Freiwillige Milizarbeit;
* Miliztätigkeiten von Frauen;
* Waffenübungen;
* Allgemeine Dienstvorschrift (ADV);
* Verhaltensregelungen für Soldaten;
* Maßnahmen der Kommandanten im Rahmen der Ausbildung und Dienstaufsicht;
* Uniformtragebestimmungen;
* Heereslenkberechtigungsverordnung;
* Militärische Feiern und Veranstaltungen;
* Zeitordnung;

Wehrrecht
* Auszüge aus dem Bundes-Verfassungsgesetz;
* Wehrgesetz;
* Militärbefugnisgesetz;
* Auslandseinsatzrecht mit Verordnungen;
* Heeresdisziplinargetz;
* Heeresgebührengesetz mit Verordnungen;

Weitere anzuwendende Gesetze
* Heeresversorgungsgesetz;
* Arbeitsplatzsicherungsgesetz;
* Haftpflichtgesetze;
* Militärstrafgesetz;
* Waffengebrauchsgesetz;
* Militärberufsförderungsgesetz;

Ausstattung

Das Miliz-Handbuch 2005 bekommen die Kommandanten ab Ebene Zug sowie bestimmte Stabs- und Fachfunktionen im Milizstand zur Verfügung gestellt. Die Dienststellen des Bundesheeres bekommen ein Exemplar ab Ebene Einheit. Die direkte Zusendung des Miliz-Handbuches 2005 erfolgt im November.

Die Redaktion

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