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Neuregelung der Basisausbildung

für Soldaten im Grundwehrdienst.

Mit Erlass BMLV, GZ 93723/1-PlStb/2005 wurden die Durchführungsbestimmungen für die Basisausbildung 2006 (DBBA 2006) erlassen. Diese treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft und ersetzen die bisherigen Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung im Grundwehrdienst.

Hintergründe

Die Neugestaltung der Ausbildung im Grundwehrdienst wurde durch folgende Umstände erforderlich:
* Wegfall der Heranziehung zum Grundwehrdienst über sechs Monate hinaus ab Einberufungstermin Jänner 2006;
* Trennung der Ausbildung im Grundwehrdienst von der Kaderausbildung;
* Einführung einer täglichen Sportstunde;
* Steigerung der Attraktivität des Grundwehrdienstes allgemein;
* Reduzierte Ressourcen wie zum Beispiel Geldmittel für Ausbildungs- und Übungsvorhaben;
* Verbesserungen der Ausbildungsinfrastruktur mit Einführung von neuen Simulatoren und Ausbildungshilfsmitteln;
* Ergebnisse und Vorgaben der Bundesheer-Reformkommission und
des Managements ÖBH 2010;
* Änderungen von Organisationsplänen;
* Einführung neuer Vorschriften und
* Einsatzspezifische Vorgaben wie
- Sicherstellung des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes zur Grenzraumüberwachung mit einer Dauer von zirka sieben Wochen pro Einrückungstermin,
- Einsetzbarkeit der Soldaten im Grundwehrdienst zur Sicherstellung der aktiven und passiven Luftraumüberwachung sowie Katastropheneinsatz-Fähigkeit der Pionier- und ARBC-Abwehrkräfte durchgehend das ganze Jahr in abgestufter Präsenz ab dem vierten Ausbildungsmonat,
- Erhaltung des "Knowhows" in allen Waffengattungen,
- Gewährleistung der Feldverwendungsfähigkeit der Soldaten im Grundwehrdienst zur Erfüllung zugeordneter Aufgaben im Rahmen des sicherheitspolitischen Assistenzeinsatzes und des Katastropheneinsatzes,
- Wachdienstfähigkeit aller Soldaten.

Änderungen

Als Neuerungen gegenüber den bisherigen Ausbildungsbestimmungen für den Grundwehrdienst (DBGWD 2002) haben sich ergeben:
* Ausbildung nur bis zum Organisationselement Trupp und Gruppe einschließlich deren funktionalen Zusammenwirkens;
* Trennung der Ausbildung in drei Abschnitte im Normausbildungsablauf:
BA1 – zirka neun Wochen gleichartige Einzelausbildung aller Soldaten,
BA2 – zirka sieben Wochen waffengattungsspezifische Einzelausbildung,
BA3 – zirka 10 Wochen waffengattungsspezifische Ausbildung im Organisationselement mit integrierter Vorbereitender Kaderausbildung;
* Ausbildungsablauf für Funktionssoldaten;
* Erhöhung der Qualität in der Basisausbildung durch Überprüfung und Dokumentation der Erreichung einsatzwichtiger Ausbildungsziele mit Überprüfungskatalog;
* Ausbildung beschränkt nur auf Inlandsaufgaben;
* Neuaufnahme von Zielkatalogen für Garde und Luftfahrzeugwesen;
* Aufhebung des Zielkataloges "JAGUAR", da keine Ausbildung für Grundwehrdienst leistende Soldaten ab dem Jahr 2006 mehr vorgesehen ist,
* Steigerung der Attraktivität in der Ausbildung durch
a) Reduktion der durchschnittlichen wöchentlichen Dienstzeit der Soldaten im Grundwehr- sowie Ausbildungsdienst und dadurch auch des Kaders durch Straffung und Reduktion von Ausbildungszielen auf Grund geänderter Aufgaben,
b) Erhöhung der Körperausbildung um etwa das Doppelte - entspricht zirka einem Sechstel der zur Verfügung stehenden Ausbildungszeit.

Zur Sicherstellung der weiterführenden Ausbildung von Kaderpräsenzeinheiten, Kadereinsatzkräfte und der Milizkomponente sind bis zur Einführung neuer Durchführungsbestimmungen für die Truppenausbildung, die in Zukunft die Verbandsausbildung ersetzen wird, die Zielkataloge der Verbandsausbildung der DBGWD 2002 als Anhalt weiter zu verwenden.
Ergänzend zu den neuen Durchführungsbestimmungen für die Basisausbildung wurde die Basisausbildung ab 2006 für Soldaten mit Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung gesondert verfügt.

Ziele der Basisausbildung

Die Basisausbildung stellt die Feldverwendungsfähigkeit der Soldaten im Grundwehrdienst im Organisationselement für zugeordnete Inlandsaufgaben sicher.
Während der Basisausbildung 1 hat das Herstellen der Überlebensfähigkeit des einzelnen Soldaten im Einsatz Priorität.
In der Basisausbildung 2 ist die standardisierte (selbstständige, unter "normalen" Bedingungen, den Vorschriften entsprechende) Ausführung der Tätigkeiten einer Grundfunktion in der Waffengattung zu vermitteln.
Die Beherrschung (selbstständige perfekte Ausführung unter schwierigen und wechselnden Bedingungen, die den Vorschriften entspricht) einer Grundfunktion im Organisationselement in der Waffengattung hat die Basisausbildung 3 zum Ziel.

Ausbildungsziele


Basisausbildung 1
* Körperausbildung,
* Politische Bildung,
* Militärseelsorgedienst,
* Waffen- und Schießdienst mit der Handfeuerwaffe,
* Gefechtsdienst aller Truppen,
* Selbstverteidigung,
* ARBC-Selbstschutz aller Truppen,
* Selbst- und Kameradenhilfe,
* Militärischer Dienstbetrieb,
* Fernmeldedienst aller Truppen,
* Leben im Felde,
* Wachdienst,
* Exerzierdienst,
* Alarmmaßnahmen -
insgesamt 527 Stunden Tag- und Nachtausbildung.

Basisausbildung 2
am Beispiel der Jägertruppe
Grundfunktionen:
Jäger, Bordschütze, Scharfschütze, Granatwerferschütze, Beobachtungsgehilfe & Funker, Rechengehilfe, Schütze Panzerabwehrlenkwaffe, Bordschütze, Tragtierführer, Kraftfahrer, Panzerfahrer & Funker.
* Körperausbildung,
* Politische Bildung,
* Militärseelsorgedienst,
* Heereskraftfahrdienst,
* Waffen- und Geräteausbildung,
* Wiederholung der Ziele der Basisausbildung 1 -
insgesamt 245 Stunden Tag- und Nachtausbildung.

Basisausbildung 3
am Beispiel der Jägertruppe
Organisationselement Gruppe:
* Körperausbildung,
* Politische Bildung,
* Militärseelsorgedienst,
* Materialerhaltung,
* Marsch,
* Feuerkampf,
* Sicherung und Schutz,
* Alpinausbildung -
insgesamt 350 Stunden Tag- und Nachtausbildung.

Funktionssoldaten

Diese absolvieren zu Beginn den ersten Teil der Basisausbildung 1 - die "Kernausbildung" in der Dauer von bis zu hunderteinundachzig Stunden. Danach erfolgen die Funktionsschulung in der Dauer von fünf Wochen und anschließend die Verwendung am Arbeitsplatz. Während dieser Phase werden noch fehlende Ausbildungsziele der Basisausbildung 1 erreicht und gefestigt.

Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung

Frühestens nach der Basisausbildung 1 erfolgen die Einsatzvorbereitung, der Grenzeinsatz und die Nachbereitung in einer Dauer von zirka zehn Wochen. Danach (oder auch davor bis zur Einsatzphase) absolvieren die Rekruten die Basisausbildung 2.

Die Durchführungsbestimmungen sind im Detail dem Intranet des Bundesheeres zu entnehmen.

Obstlt Michael Simlinger, AusbA

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