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Grundlagen

Die Existenzgrundlage der Evangelischen Militärseelsorge in Österreich ist der Wille der Evangelischen Kirche, eine solche zu haben. Der staatliche Gesetzgeber achtete diesen Willen und formulierte ihn gesetzlich aus in §17, Abs.1 des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche vom 6. Juli 1961, BGBI. 182 wo es lautet:

Der Bund hat der Evangelischen Kirche die Ausübung der Seelsorge an den Evangelischen Angehörigen des Bundesheeres (Evangelische Militärseelsorge) zu gewährleisten. Er hat den für die Evangelische Militärseelsorge erforderlichen Personal- und Sachaufwand in ausreichendem Maße bereitzustellen.

Die ist die "magna charta" der Evangelischen Militärseelsorge (und nebenbei auch bemerkt - in fast identischem, sinngemäßem Wortlaut - der Evangelischen-Theologischen-Fakultät der Universität Wien, die unter § 15 leg. cit. behandelt wird). Wir haben also zwei Grundlagen der Militärseelsorge: den kirchlichen Willen, sie auszuüben und die staatliche Erlaubnis es zu tun.

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