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Seelsorge im Frieden und im Ernstfall (nach § 2,1 a WG)

Das Wehrgesetz legt das österreichische Wehrsystem als ein Milizheer (§ 1, 1 WG) auf Basis der Allgemeinen Wehrpflicht (§ 1, 2 WG) fest. Diesem System entsprechend hat das Bundesheer den militärischen Erfordernissen eines Einsatzes organisatorisch zu entsprechen. Dies geschieht durch das Nebeneinander zweier Strukturen, nämlich derjenigen der ständig erforderlichen Organisationseinrichtungen ("Friedensorganisation") einerseits und jenen bereits in Friedenszeiten vorbereiteten und erst nach Mobilmachung einsetzbaren Teile ("Einsatzorganisation") andererseits.

Ein solches Nebeneinander trifft auch für die Evangelische Militärseelsorge zu. In der Friedensorganisation besteht sie aus sieben "Militärseelsorgezellen", in denen jeweils ein Militärpfarrer, der Offizier und damit Soldat, nicht jedoch Kommandant ist, ein Militärpfarradjunkt als dessen enger Mitarbeiter und ein Rekrut als Schreiber und Kraftfahrer ein Team bilden. Diesen aktiven Teams obliegt die Seelsorge an den aktiven militärischen wie zivilen Heeresangehörigen und deren Familien. Sie sind militärisch beim SKFüKdo (Salzburg und Graz), vier Militärkommanden sowie beim Bundesministerium für Landesverteidigung integriert. Zu ihnen treten im Falle der Mobilmachung ebenso viele und gleich organisierte Militärseelsorgezellen aus dem Milizstand, die zur Betreuung der mobilgemachten Teile des Bundesheeres beitragen. Im Frieden gilt solches auch für die Truppenübungen der vorbereiteten Verbände und Einheiten der Einsatzorganisation des Bundesheeres.

Militärseelsorge ist ein Zweig kirchlicher Arbeit, dessen materielle Erfordernisse die Republik Österreich aus Budgetmitteln bestreitet. Dieses wird der evangelischen Kirche gesetzlich garantiert (§ 17,1 ProtG 61). In diesem Gesetz verpflichtet sich der Gesetzgeber zudem, nur kirchlich zur Militärseelsorge ermächtigte Pfarrer als Militärseelsorger zu bestellen (§ 17, 3 ProtG 61).

Die neueste Entwicklung ist die Aufstellung von "KIOP"- Kräfte für internationale Operationen.

Über den § 2 WG hinaus wurde von der österreichischen Bundesregierung die aktive Teilnahme Österreichs am Aufbau von Kapazitäten zur militärischen Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU beschlossen.

Für die Republik Österreich umfassen die erforderlichen Maßnahmen einen organisatorischen Umfang von rund 3.500 Personen bzw. einer Entsendestärke von ungefähr 2.000 Soldaten.

Die Entwicklung sowie die genauen Parameter der weiteren Umsetzung sind in nachfolgender Aufstellung angeführt. Die Fähigkeitsziele erfordern die dauerhafte Vorbereitung von "Kräften für internationale Operationen (KIOP)".

  • Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union auf Grund des Titel V des Vertrages über die EU in der Fassung des Vertrages von Amsterdam mit (Petersberg-Aufgaben). Mit der innerstaatlichen Ratifizierung wurde im Jahre 1998 die Bundesverfassung geändert (Art. 23 f B-VG)
  • Im Rahmen des Europäischen Rates von Köln wurde 1999 die Entwicklung von militärischen Fähigkeiten der EU zur Krisenbewältigung als eine Tätigkeit im Rahmen der GASP beschlossen (als Teil einer gemeinsamen Verteidigungspolitik). Die Mitgliedsstaaten bestimmen über den Einsatz ihrer Streitkräfte.
  • Auch für Einsätze unter höherer Konfliktintensität

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