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Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten und der Kärntner Landesorden

Der Kärntner Landtag stiftete mit dem Landesgesetz vom 18. Dezember 1980 zwei Landesauszeichnungen: das dreistufige Ehrenzeichen des Landes Kärnten sowie den zweistufigen Kärntner Landesorden.

Durch die Verleihung des Ehrenzeichens werden Personen gewürdigt, die sich um das Land Kärnten besonders verdient gemacht haben.

Der Kärntner Landesorden ist zur Ehrung von Personen bestimmt, die für das Land Kärnten herausragende Leistungen erbracht haben oder deren Wirken für Kärnten in politischer, wirtschaftlicher, kultureller oder humanitärer Hinsicht von besonderer Bedeutung ist.

Das Aussehen und die Trageweise der Auszeichnungen wurden mit der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 7. April 1981 kundgemacht.

Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten

Die Auszeichnung ist dreistufig:

  • Großes Goldenes Ehrenzeichen des Landes Kärnten (Halsdekoration),
  • Großes Ehrenzeichen des Landes Kärnten (Bruststeckdekoration) und
  • Ehrenzeichen des Landes Kärnten (Brustdekoration am Dreiecksband).

Das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen, achtspitzigen Kreuz von 50 mm Durchmesser. Die Felder des Kreuzes sind gelb-rot-weiß emailliert. Zwischen den Kreuzarmen befinden sich je fünf vergoldete Strahlen.

Auf diesem Kreuz liegt das aus Metall gefertigte Kärntner Landeswappen, plastisch ausgeführt und altsilbern patiniert.

Das Halsband ist gelb-rot-weiß und 40 mm breit. Frauen tragen das Kleinod an einem maschenartig gefalteten Band.

Das Große Ehrenzeichen des Landes Kärnten besteht aus einem goldenen achtspitzigen Strahlenstern von 70 mm Durchmesser. Auf dem Stern liegt ein vierteiliges, golden bordiertes, gleichschenkeliges, achtspitziges Kreuz im Durchmesser von 45 mm. Dessen Felder sind ebenfalls gelb-rot-weiß emailliert. Auf dem Kreuz befindet sich wiederum das aus Metall gefertigte Kärntner Landeswappen, plastisch ausgeführt und altsilbern patiniert.

Auf der Rückseite des Sternes ist eine Anstecknadel angebracht. Mit dieser wird der Stern an der linken Brustseite befestigt.

Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten (Foto links oben) besteht aus einem vier­tei­ligen, golden bordierten, gleichschenkeligen, achtspitzigen Kreuz von 45 mm Durch­messer, dessen Felder gelb-rot-weiß emailliert sind. Auf dem Kreuz liegt wieder das plastisch ausgeführte, altsilbern patinierte, metallene Kärntner Landeswappen.

Das Ehrenzeichen wird an einem dreieckig gefalteten 40 mm breiten gelb-rot-weißen Band an der linken Brustseite getragen. Frauen tragen es an einer Damenmasche.

Der Kärntner Landesorden

Diese Auszeichnung wird in zwei Stufen verliehen und zwar als

  • Kärntner Landesorden in Gold (Hals­dekoration) und
  • Kärntner Landesorden in Silber (ebenfalls eine Halsdekoration).

Der Kärntner Landesorden in Gold (Foto unten) zeigt das Kärntner Lan­deswappen in künstlerischer Prägung. Der Dreiecksschild ist farbig emailliert. Auf dem altsilbern patinierten, gekrönten Span­genhelm befinden sich eine stilisiert ge­bandelte Decke (unter der Krone) und zwei Büf­felhör­ner, besteckt mit je fünf Stäbchen, an denen jeweils drei Lin­denblätter hängen. Ein unter dem Schild angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift "PRO CA­RIN­THIA" (für Kärnten). Die Auszeichnung wird an einer goldenen Kette um den Hals getragen. Der Landeshaupt­mann und der Erste Präsident des Land­tages sind ab dem Tag ihrer Wahl Träger des Kärntner Lan­des­ordens in Gold.

Beim Kärntner Landesorden in Silber sind sowohl der Orden selbst als auch die Tragekette silbern.

-WAS-

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