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Geburtstag: 70 Jahre Wehrgesetz

Wien, 07. September 2025  - Am 7. September 1955 beschloss der Nationalrat das Wehrgesetz. Es bildete die rechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bundesheeres und verankerte die allgemeine Wehrpflicht mit einer Dauer von damals neun Monaten. Bereits am 15. Oktober 1956 rückten die ersten Wehrpflichtigen ein.

Das Wehrgesetz definierte die zentralen Aufgaben des Bundesheeres: die militärische Landesverteidigung, den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, die Unterstützung der zivilen Behörden bei innerer Sicherheit sowie die Hilfeleistung bei Katastrophen. 1965 werden Einsätze im Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen zu den Aufgaben des Bundesheeres hinzugefügt.

Gemeinsam mit dem Staatsvertrag und dem Neutralitätsgesetz verankerte das Wehrgesetz das Bundesheer fest in der demokratischen Ordnung der Zweiten Republik – und begründete das Leitbild des Soldaten als „Staatsbürger in Uniform“.

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