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Milizgebührenrechner

Mit dem hp@-Milizgebührenrechner können Sie Ihre voraussichtlichen finanziellen Ansprüche für die Dauer eines Präsenzdienstes selbst errechnen. Bitte beachten Sie aber, dass das ermittelte Ergebnis nur zu Informationszwecken dient und nicht als Bezugsbestätigung geeignet ist.


Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heerespersonalamtes werktags von 07:30 bis 16:00 Uhr unter der Service Line 050201 99 1650 zur Verfügung.

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Erforderliche Angaben zur Berechnung:
  1. (00:00 Uhr)
  2. (24:00 Uhr)
  3. Während meines Präsenzdienstes leiste ich eine Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 1
    lit. b und c Wehrgesetz 2001

    (Information: Wehrgesetz 2001)

    Hinweis: Als Beginn der unmittelbaren Vorbereitung eines Einsatzes gilt die Alarmierung zur sofortigen Herstellung der Bereitschaft der Truppe zum Einsatz (Achtung: Beim derzeitigen Assistenzeinsatz/Schengen erfolgt keine Alarmierung und daher auch keine unmittelbare Vorbereitung).
  4. (00:00 Uhr)
  5. (24:00 Uhr)
  6. Während meines Präsenzdienstes leiste ich einen Einsatz gemäß § 2 Abs. 1
    lit. b und c Wehrgesetz 2001

    (Information: Wehrgesetz 2001)

  7. (00:00 Uhr)
  8. (24:00 Uhr)
  9.  


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