Presseaussendung vom 09. März 2006
Luftstreitkräftechef Wolf entgegnet Eurofighter-Bericht im News: "Vertrag wird eingehalten"=
Utl: Die bestellten Fähigkeiten zur Wahrnehmung der Luftraumüberwachung in vollem Umfang gegeben****
Der Chef der Österreichischen Luftstreitkräfte, Generalmajor Erich Wolf reagiert heute entschieden auf den Eurofighter-Artikel im aktuellen News: "Österreich bekommt jene Eurofighter, die vertraglich vereinbart wurden. Der Vertragstext sieht vor, dass falls die Eurofighter zum fixierten Auslieferungszeitpunkt nicht in der Version der zweiten Tranche verfügbar sind, Eurofighter der aktuellsten Version zur Auslieferung stehen. Dies betrifft die ersten sechs Eurofighter für Österreich. Es handelt sich dabei um fabriksneue Eurofighter, welche auf Kosten der EF GmbH auf die Version Tranche 2 nachgerüstet werden. Hier existiert ein Vertrag, an den sich beide Vertragspartner halten werden.
Darüber hinaus wird Österreich die bestellten Fähigkeiten (Luft-Luft-Fähigkeit) zur Wahrnehmung der Luftraumüberwachung in vollem Umfang erhalten.
Derzeit wurden von Seiten der Eurofighter GmbH bereits 78 Eurofighter an Italien, Großbritannien, Deutschland und Spanien ausgeliefert, damit wurden insgesamt bereits über 7000 Flugstunden im operativen Betrieb absolviert. 45 Maschinen befinden sich in Endmontage. Italien demonstrierte bei den heurigen Olympischen Winterspielen in Turin die volle Einsatzbereitschaft des Eurofighters.
Zur Frage der Vertragsoffenlegung, hat das Verteidigungsministerium wiederholt festgestellt: Der Vertrag enthält technische Bestimmungen, deren Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung geboten ist, ich verweise hier auf Art. 20 Abs. 3 des Bundes- Verfassungsgesetzes. Weiters enthält der Vertrag kaufmännische Bestimmungen, deren Geheimhaltung im Interesse der Vertragspartner ist.
Aus diesen Gründen wurde noch nie ein militärischer Beschaffungsvertrag offen gelegt.
Bereits im Jahre 1987 gab es eine derartige Diskussion. Damals wurde im Unterausschuss, der zum Thema der Draken-Nachfolge installiert wurde, ebenfalls eine Vertragsoffenlegung verlangt. Diese Diskussion führte zu einer Stellungnahme des Verfassungsdienstes, der festgehalten hat, dass aufgrund der Amtsverschwiegenheits-Bestimmungen der Vertrag nicht offen gelegt werden kann. Ich darf daran erinnern, dass der damalige Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky geheissen hat. Das, was damals gegolten hat, wird auch heute noch gelten.
Die österreichischen Luftstreitkräfte freuen sich über die Anerkennung und Unterstützung des Salzburger Bürgermeisters, der sich erst heute wieder klar zur aktiven Luftraumüberwachung ausgesprochen hat", so Wolf abschließend.