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Presseaussendung vom 20. März 2006

Verteidigungsministerium: Anschuldigung des Abgeordneten Pilz ist falsch=

Der den Aussagen des Abg. Pilz zugrunde liegende Sachverhalt liegt nicht vor. Das Verteidigungsministerium hat keinen verfassungswidrigen Vertrag abgeschlossen.****

Dazu wird angemerkt: Alle Mitglieder der Bundesregierung sind aufgrund der Verfassungslage verpflichtet, die Amtsverschwiegenheit zu wahren. Ein Bruch der Amtsverschwiegenheit wäre ein Verstoß gegen die Verfassung. Wer die Amtsverschwiegenheit bricht, macht sich strafbar. Festzuhalten ist, dass die Geheimhaltung nicht im Belieben des jeweiligen Mitgliedes der Bundesregierung steht, sondern dass laut Artikel 20 Abs. 3 B-VG eine Verpflichtung zur Geheimhaltung begründet ist.

Unternehmen haben aus Gründen des Konkurrenzschutzes grundsätzlich Interesse, dass ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (wie z.B. technische Spezifikationen, unternehmensbezogenene Tatsachen kommerzieller Art usw.) nicht veröffentlicht werden. Die Rechtsordnung schützt diese Geheimnisse.

Soweit der Vertrag solche Geschäfts- u Betriebsgeheimnisse enthält, besteht selbstverständlich ein überwiegendes Interesse des Vertragspartners, dass diese Informationen nicht im Zuge einer parlamentarischen Anfrage offengelegt werden.

Die Vorgehensweise des Verteidigungsministeriums ist absolut rechtskonform. Das Verteidungsministerium verwehrt sich gegen diese abermaligen falschen Anschuldigungen.

Bereits 1987 gab es im Zusammenhang mit dem Drakenankauf dieselbe Diskussion. Auch der damalige Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky hielt sich an die Rechtslage. Auch das Verteidigungsministerium im Jahre 2006 wird sich daran halten und sich nicht von aus der Luft gegriffenen parteipolitisch motivierten Anschuldigungen des Abgeordneten Pilz leiten lassen.

Der Rechnungshof hat alle relevanten Unterlagen umfassend geprüft und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht wurde dem Nationalrat zur Verfügung gestellt und dort behandelt.

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