Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Das Parlament der Europäischen Union

Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union gewählt. Die nächste Europawahl findet vom 22. bis 25. Mai 2014 statt. Insgesamt werden 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 18 Sitze an Abgeordnete aus Österreich.

Das Wort "Parlament" kommt vom französischen Wort "parler" (zu Deutsch: "sprechen") und bedeutet "Volksvertretung". Das Parlament ist daher die Volksvertretung eines Staates und wird grundsätzlich direkt vom Volk gewählt. Es stellt in den westlichen Demokratien das wesentliche Bindeglied zwischen Staat und Bürger dar. Im Parlament werden neue Gesetze diskutiert und beschlossen. Deshalb wird das Parlament auch gesetzgebende Versammlung oder auch "Legislative" genannt. In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der Gesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus.

Das EU-Parlament ist aus demokratiepolitischer Sicht die Volksvertretung der EU-Bürger im Institutionengeflecht der Europäischen Union. Es ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) der europäische Gesetzgeber und übt über die EU-Institutionen die demokratische Kontrolle aus. Letztendlich endscheidet es auch über den EU-Haushalt (2014: 135,5 Mrd. Euro).

Geschichte

Die Geschichte des Europäischen Parlamentes geht auf die Erweiterung der "Gemeinsamen Versammlung" der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) zurück. Nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) wurde die Gemeinsame Versammlung der EGKS auf alle drei Gemeinschaften ausgedehnt. Sie bestand damals aus 142 Mitgliedern und hielt ihre konstituierende Sitzung am 19. März 1958 in Straßburg ab. Sie nannte sich "Europäische Parlamentarische Versammlung" und ab 30. März 1962 "Europäisches Parlament".

Im Laufe der Zeit hat diese Institution, deren Mitglieder seit 1979 von den Bürgern der Mitgliedstaaten direkt gewählt werden, zahlreiche Veränderungen erfahren. Der Vertrag von Lissabon (2009) machte aus dem Parlament im Legislativverfahren einen gleichberechtigten Partner des Rates.

Bedeutung

Europa steckt noch mitten in der Bewältigung der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit der Gründung der Europäischen Union. Das Vertrauen der Bevölkerung in die EU ist stark erschüttert. Die Europawahl 2014 ist damit auch eine Wahl über den künftigen Kurs der Europäischen Union und somit die bislang wichtigste Europawahl.

Sie ist zudem die erste Wahl nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon. Dieser Vertrag hat dem Europäischen Parlament deutlich mehr Macht und Einfluss gegeben, es bestimmt über Gesetze mit, die in allen 28 Mitgliedsstaaten gelten und entscheidet über alle internationalen Abkommen sowie über den Haushalt der Europäischen Union mit. Die Europawahl 2014 wird zudem darüber entscheiden, wer José Manuel Barroso als Präsident der Europäischen Kommission nachfolgen wird.

Aufgaben

Verfahren zur Ernennung der Europäischen Kommission

Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union wird das Ergebnis der Europawahl einen entscheidenden und direkten Einfluss auf die Auswahl des Präsidenten oder der Präsidentin der Europäischen Kommission haben. Die Staats- und Regierungschefs müssen das Wahlergebnis berücksichtigen, bevor sie den Kandidaten benennen.

Die jetzige Kommission unter Kommissionspräsident José Manuel Barroso trat im Februar 2010 ihr Amt an. Die Amtszeit der derzeitigen Kommission läuft bis zum 31. Oktober 2014.

Gesetzgebung

Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Rat Gesetzgeber der Europäischen Union. Ohne den Beitrag und die Zustimmung der Europa-Abgeordneten können EU-Gesetze nicht in Kraft treten. Mit dem Vertrag von Lissabon hat das Parlament weitere Gesetzgebungsrechte über wichtige Politikbereiche erhalten. Dazu zählen vor allem die Landwirtschaft und die bürgerlichen Freiheiten. Zuvor hatte das EU-Parlament hier nur eine beratende Funktion.

Der Vertrag von Maastricht (1993) stellt mit der Einführung des Mitentscheidungsverfahrens für bestimmte legislative Bereiche und der Ausweitung des Verfahrens der Zusammenarbeit auf weitere Bereiche den Beginn der Entwicklung des Parlamentes zu einem Mitgesetzgeber dar. Dadurch, dass das Parlament die Befugnis erhielt, die endgültige Zusammensetzung der Kommission zu billigen, wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer politischen Kontrolle der Exekutive der EU durch das Parlament vollzogen.

Dieser Schritt erfolgte im Vertrag von Amsterdam (1999). Damit stellte sich das Europäische Parlament als gleichberechtigter Mitgesetzgeber neben den Rat. Indem die Ernennung des Kommissionspräsidenten der Zustimmung des Parlamentes unterworfen wurde, baute das Parlament die Kontrolle über die Exekutive weiter aus. Durch den Vertrag von Nizza (2003) wurde der Umfang des Mitentscheidungsverfahrens erneut erweitert.

Der Vertrag von Lissabon (2009) enthält weitere wichtige Ausweitungen sowohl der Anwendung der qualifizierten Mehrheit im Rat als auch der Anwendung des Verfahrens der Mitent- scheidung in etwa 45 neuen Rechtsetzungsbereichen. Die Mitentscheidung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren wird zum meistgenutzten Beschlussfassungsverfahren und gilt für besonders wichtige Bereiche wie z. B. die gemeinsame Agrarpolitik sowie Justiz und Sicherheit. Außerdem fällt dem Parlament eine gewichtigere Rolle bei der Vorbereitung von künftigen Vertragsänderungen zu.

Neben dem wichtigen Mitentscheidungsverfahren übt das EU-Parlament über die folgenden weiteren Verfahren eine Kontrolle und Mitbestimmung aus.

Konsultation: Zu einigen Arten von Rechtsvorschriften (z. B. im Bereich Steuern, Wettbewerb, neue Mitglieder der Eurozone) gibt das Parlament lediglich eine Stellungnahme ab. Die Zahl der Politikbereiche, die durch dieses Verfahren gesteuert werden, ist jedoch erheblich zurückgegangen, und die meisten EU-Gesetze entstehen nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens.

Zustimmung: Wenn die EU beabsichtigt, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen oder Abkommen mit Nicht-EU-Ländern abzuschließen (etwa Handelsabkommen), so braucht es die Zustimmung des Parlamentes. Das Europäische Parlament kann zwar keine Einzelheiten solcher Abkommen ändern, jedoch begleitet es Verhandlungen zu internationalen Abkommen aktiv mit. Dies gilt auch bei Verhandlungen über Beitritte zur Europäischen Union. In der aktuellen Legislaturperiode haben die Europa-Abgeordneten das Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) abgelehnt und sich geweigert, den Transfer von Bankdaten an die USA über das SWIFT-Netz zu ermöglichen.

Initiativrecht: Das Parlament kann die Kommission dazu auffordern, Gesetzesvorschläge vorzulegen und tut dies häufig nach der Prüfung des jährlichen Arbeitsprogrammes der Kommission.

Haushaltsbefugnisse

Ob Landwirtschaft, regionale Entwicklung, Energieversorgung, Verkehr, Umweltschutz, Entwicklungshilfe oder auch Forschung: all das erhält Förderungen durch den europäischen Haushalt. Das Europäische Parlament muss, wie auch die nationalen Regierungen, den langfristigen Haushaltsplan (meist sieben Jahre) der Europäischen Union bewilligen. Über den jährlichen Haushalt der EU entscheiden letztendlich beide Seiten.

Das Parlament prüft zudem, ob das Geld der Steuerzahler wie geplant eingesetzt worden ist. Bei zahlreichen Gelegenheiten hat es strengere Kontrollen gefordert, damit EU-Mittel nicht verschwendet und diese besser eingesetzt werden. Im Jahr 1999 zwang es sogar die gesamte EU-Kommission zur Amtsaufgabe, weil es große Zweifel an einer ordentlichen Haushaltsführung hatte.

Demokratische Kontrolle und Überwachungsbefugnisse

Eine grundlegende Aufgabe eines jeden Parlamentes ist die Kontrolle und Aufsicht über die ausführenden, also die exekutiven Organe. Das Europäische Parlament sichert dadurch auch die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern der Europäischen Union.

Außenpolitik und Menschenrechte

Die Hohe Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. So werden die Europa-Abgeordneten regelmäßig und detailliert über die Außen- und Sicherheitspolitik der EU informiert und dazu konsultiert. Außerdem können die Haushaltsbefugnisse dazu genutzt werden, den Umfang und die Tragweite der Außen- und Sicherheitspolitik zu gestalten.

Petitionen

Das Europäische Parlament verfügt über eine Führungsrolle bei der Förderung von Transparenz, Offenheit und dem offenen Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union und ihren Institutionen. Alle europäischen Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Europa-Abgeordneten etwa zu den Themen Umweltprobleme, Streitigkeiten mit Zollbehörden, Transfers von Rentenansprüchen und anderen Angelegenheiten eine Petition vorzulegen, sofern diese Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fällt. Die Bürgerinnen und Bürger der EU können sich auch an die Europäische Bürgerbeauftragte wenden. Diese hat die Möglichkeit, bei Vorwürfen von Misswirtschaft oder Machtmissbrauch gegen eine EU-Institution Untersuchungen anzustellen und eine möglichst bürgernahe Entscheidung vorzuschlagen.

Das Mitentscheidungsverfahren

Das Mitentscheidungsverfahren, bei dem das Europäische Parlament gleichberechtigter Partner des Rates ist, ist mit dem Vertrag von Lissabon zum "ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" für die Annahme der Rechtsakte der Europäischen Union geworden. Der Rat beschließt grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit auch in jenen Bereichen, in denen vor der Annahme des Vertrages von Lissabon Einstimmigkeit erforderlich war.

Zusätzlich zu den Politikbereichen, die seit jeher diesem Verfahren unterlagen (Umwelt, Verkehr, Verbraucherschutz, freier Verkehr für Waren und Arbeitnehmer), ist die Mitentscheidung auf etwa 50 Rechtsgrundlagen ausgeweitet worden, so dass die Gesamtzahl der unter die Mitentscheidung fallenden Rechtsgrundlagen 86 beträgt. Mittlerweile findet sie auch auf Bereiche Anwendung, die vorher fast ausschließlich in die Zuständigkeit des Rates fielen, sowie auf neue Handlungsfelder der Union wie Tourismus, Jugend und Sport.

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren besteht aus drei Phasen ("Lesungen"). In groben Zügen läuft das Verfahren folgendermaßen ab: Die Kommission legt als ersten Schritt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für einen Rechtsakt vor.

In der ersten Lesung nimmt das Parlament Abänderungen am Vorschlag der Kommission an. Wenn das Parlament keine Abänderungen annimmt und der Rat anschließend den Vorschlag der Kommission ebenfalls gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Das gilt auch, wenn der Rat die Abänderungen des Parlamentes billigt. Die neue Rechtsvorschrift kann somit direkt in Kraft treten.

Wenn der Rat nicht alle Abänderungen der Abgeordneten billigt, unterbreitet er dem Parlament einen alternativen Legislativvorschlag. Bei diesem handelt es sich um den Standpunkt der Mitgliedstaaten in erster Lesung.

Anschließend beginnt die zweite Lesung. Das Legislativverfahren wird abgeschlossen, wenn die Abgeordneten den Standpunkt des Rates billigen (Rechtsakt tritt in Kraft), wenn sie ihn ablehnen oder wenn sie sich nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten äußern (Verfahren endet ohne Beschluss). Schlagen die Abgeordneten dagegen Änderungen am Standpunkt des Rates vor, ist es erforderlich, dass dieser die Änderungen in zweiter Lesung prüft. Der Text der Rechtsakte wird angenommen, wenn der Rat sämtliche Änderungen billigt. Im gegenteiligen Fall muss nach einem Konsens gesucht werden; hierbei handelt es sich um die Phase der Vermittlung. Diese Aufgabe wird einem Vermittlungsausschuss übertragen, dem die Vertreter der beiden Organe angehören. Die Kommission ist ebenfalls während des gesamten Verfahrens eingebunden. Gelangt der Ausschuss innerhalb einer Frist von sechs Monaten nicht zu einem gemeinsamen Entwurf, so gilt der Rechtsakt als nicht erlassen.

Finden die Vertreter von Kommission und Parlament dagegen eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf, wird dieser in dritter und letzter Lesung dem Plenum des Parlamentes und dem Rat unterbreitet. Wird der Entwurf endgültig angenommen, wird er zum verbindlichen Rechtsakt. Kommt kein Beschluss zustande, gilt der vorgeschlagene Rechtsakt als nicht angenommen.

Zu Beginn des Legislativverfahrens wird der Text ebenfalls den nationalen Parlamenten übermittelt, damit sie innerhalb einer Frist von acht Wochen seine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit untersuchen können. Somit sind auch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Erhebt eine ausreichende Zahl von Parlamenten Einwände dagegen, sind die Organe der Union angehalten, das Dossier erneut zu prüfen und gegebenenfalls den Beschluss, das Verfahren fortzusetzen, zu rechtfertigen.

Parlamentarier

Im Europäischen Parlament fehlt der typische Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Im Europäischen Parlament bilden sich je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten. Dies bewirkt auch, dass die einzelnen Europa-Abgeordneten unabhängiger sind und mit Verhandlungsgeschick und Sachkenntnis größeren Einfluss auf die EU-Gesetzgebung haben, als es den Abgeordneten von nationalen Parlamenten möglich ist. Tritt das Parlament zusammen, sitzen seine Mitglieder nicht nach ihren Herkunftsländern geordnet, sondern sie finden sich in politischen Fraktionen zusammen. Abgeordnete aus den unterschiedlichen Ländern schließen sich dabei mit anderen Abgeordneten zusammen, mit denen sie die meisten ihrer politischen Überzeugungen teilen. Im Europäischen Parlament finden sich Vertreter ganz unterschiedlicher politischer Richtungen. Auch solche Abgeordnete, die der EU kritisch gegenüberstehen, sitzen als gewählte Vertreter im Parlament.

Der Unterschied

In Österreich findet - wie auch in vielen anderen Staaten - die Bildung einer Regierung mittels der Parlamentswahlen statt: Die politischen Parteien spielen dabei eine Schlüsselrolle. Diejenigen Parteien, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, bilden zusammen eine Regierungskoalition.

Sie kann sich dann auf eine Mehrheit im Parlament stützen. Dadurch ist sichergestellt, dass Gesetzesvorhaben der Regierung durch das Parlament in der Regel auch bewilligt werden. Obwohl für die einzelnen Abgeordneten grundsätzlich das freie Mandat gilt, herrscht de facto Klubzwang. Kaum jemand stimmt gegen die eigene Partei.

Die EU ist hingegen kein solches "parlamentarisches System", denn die Mitglieder der Europäischen Kommission gehen nicht aus den Parlamentswahlen hervor, sondern werden von den Mitgliedstaaten ernannt, so dass in der EU-Kommission immer eine Koalition aller Regierungen der EU-Staaten sitzt. Das Europäische Parlament versteht sich daher nicht als Mehrheitsbeschaffer für die Kommission, sondern als unabhängiges Arbeitsparlament, das der Kommission und dem Ministerrat gegenüber seine eigenen Vorstellungen von Gesetzestexten durchzusetzen versucht. In Österreich werden ca. 70 Prozent der Gesetzesvorschläge als so genannte Regierungsvorlage initiiert. Aus diesem Grund arbeiten die politischen Parteien im Europäischen Parlament auch stärker zusammen und versuchen weniger, sich voneinander in harten Konflikten abzugrenzen. Denn nur durch Zusammenarbeit seiner Fraktionen kann das Europäische Parlament im "institutionellen Dreieck" der EU (Parlament, Kommission, Rat) eine starke Rolle spielen.

Auf einen Blick

Die Wahl des EU-Parlamentes wird von allen Seiten - nicht nur in Europa - mit Spannung erwartet. Die Europäische Union steht insgesamt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise stark unter Druck. Nationalistische und populistische Strömungen gehen auf Konfrontationskurs zur EU allgemein und zu den weiteren Integrationbestrebungen. Ein Teil der Kritik ist durchaus berechtigt. Allerdings wird oft die Schuldfrage gerne auf die EU abgeschoben, obwohl das Versagen meist auf nationaler Ebene liegt. Zudem wird nicht zwischen den Aufgaben und Funktionen der sieben wichtigen EU-Institutionen unterschieden. Es herrscht hier trotz des vorhandenen Informationsangebotes ein grundsätzlicher Mangel an Wissen über Funktion und Aufbau der Europäischen Union.

Das EU-Parlament stellt innerhalb der Europäischen Union die einzige Vertretung der Bürgerinteressen dar. Die Wahl wird nicht nur zum Prüfstein für die Demokratie in Europa, sondern auch die zukünftige Entwicklung der Union maßgeblich beeinflussen.


Autor:Oberstleutnant Mag. Erwin Gartler MBA MPA, Jahrgang 1969. Eingerückt 1986 zum Pionierbataillon 2, von 1987 bis 1994 Artillerist im Landwehrstammregiment 52/Artillerieregiment 1, 1995 Vorbereitungssemester, danach bis 1998 Theresianische Militärakademie Jahrgang "Sterneck". Ausgemustert zum Panzerartilleriebataillon 3, Erstverwendung 1. Offizier, danach Batteriekommandant. Ende 2004 Zentrum Einsatzvorbereitung in Götzendorf, Anfang 2006 Projektoffizier EU-Präsidentschaft. Ende 2006 bis 2008 im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Abteilung Militärpolitik/Referat EU, 2009 bis 2010 im Referat Vereinte Nationen. Seit 2011 Leitender Redakteur bei TRUPPENDIENST. Studium der Politikwissenschaft, Postgraduate Studium in Business- und Public Administration. Auslandseinsätze: 2002 und 2004 bei KFOR als CIMIC-Offizier.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle