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Zwischen Gehorsam und Widerstand. Über die moralische Verpflichtung des Soldaten

Das Militär ist die bewaffnete Macht des Staates. Sie vermag daher in letzter Konsequenz zu bestimmen. Die rein militärisch-technische Ausbildung zum Überleben auf dem Gefechtsfeld alleine reicht nicht für den guten Soldaten. Es ist für den Soldaten im demokratischen Gemeinwesen essenziell, dass er im Sinne der Geistigen Landesverteidigung das "Wofür" erkennt und mit ethisch-moralischen Grundsätzen politischen Handelns vertraut ist.

Es ist eine heikle Frage, die hier behandelt wird, denn sie rührt an den Grundfesten des Gemeinwesens, an der Treue zum Staat und am Vertrauen in die Politik. Und gerade deswegen muss man dieser Frage besondere Aufmerksamkeit widmen: Denn das Militär ist die bewaffnete Macht des Staates, die Ultima Ratio, die alles entscheidende Größe im Rahmen jener Auseinandersetzung, die mit Waffengewalt ausgetragen werden will oder zumindest mit einer solchen Drohung im Raume steht. Das Militär ist ein Instrument, aber keine Maschinerie, wie das oft fälschlich behauptet wird. Das Militär ist ein Teil des Staates und besteht aus jenen Menschen, die für den Schutz des Gemeinwesens in Sold genommen worden sind - eben den Soldaten. In einem demokratisch verfassten Staatswesen rekrutieren sich die Soldaten in der Regel aus der freien Bürgerschaft. Aus dem bisher Gesagten geht hervor, dass es sich in diesem Zusammenhang beim Soldaten um einen freien Menschen handelt.

Freiheit

Was kennzeichnet nun den freien Menschen? Es ist zunächst die Willenskraft, sein Leben selbstständig auf seine Weise so zu gestalten, dass er überleben kann. Dieser Überlebenswille ist die Urtriebfeder des Menschen. Und damit kristallisiert sich ein Streben heraus, das darauf abzielt, seinen Willen durchzusetzen. Wenn nun jeder Einzelne seinen Willen durchzusetzen versucht, erleben wir ein permanentes Gerangel um das eine oder andere Gut, einen - wie der Philosoph Thomas Hobbes es bezeichnet - Krieg aller gegen alle. Wir erkennen, dass der Überlebenswille zwar als Grundvoraussetzung eine unbedingte Notwendigkeit für den freien Menschen darstellt, aber er alleine nicht hinreicht, um das Überleben friedlich und gedeihlich zu gestalten. Denn: aus der Umsetzung des freien Willens für sich alleine genommen ergibt sich die Willkür, also das Recht des Stärkeren - eine Sackgasse, die immer im Krieg mündet. Die absolute Freiheit taugt also wenig für das Glück des Einzelnen und der Gesellschaft.

Der Mensch an sich ist - wie bereits Aristoteles lehrte - ein geselliges Wesen. Er braucht also immer andere Menschen um sich herum, damit er sein Menschsein zur Entfaltung bringen kann. Dieses Zusammenleben erleichtert ihm zudem das Überleben wesentlich. Wir erkennen das daran, dass sich Familien, also die Kernzelle menschlicher Gemeinschaft, zu Sippen und Stämmen zusammenschließen, um im Rahmen eines arbeitsteiligen Prozesses das Überleben zu gestalten; dies äußert sich in gemeinsamen Jagden, gemeinsamer Umsetzung von Bauvorhaben etc. Um allerdings in dieser Gemeinschaft zurechtzukommen und ein friedvolles Überleben gewährleisten zu können, braucht ein solches Gemeinwesen bestimmte Regeln für sein Zusammenleben. Diese Regeln können und werden auch von Gemeinwesen zu Gemeinwesen unterschiedlich sein, da aufgrund der Prägung der Menschen durch die verschiedenen Umwelteinflüsse in den verschiedenen Weltgegenden auch zwingend logisch unterschiedliche Bedürfnisse zu befriedigen sein werden. So wird beispielsweise der Wasserverbrauch in Gemeinwesen der Wüstengebiete anderes geregelt sein als jener in Flusslandschaften. Alle diese Normen für das Zusammenleben in einem Gemeinwesen sind entweder in Gesetzen niedergeschrieben oder als Umgangsformen und Brauchtum zu einem allgemeinen Verhaltenskodex zusammengefügt; diese Normen bezeichnen wir in ihrer Gesamtheit als Sitten einer bestimmten Kultur. Unter Sitten - dieser umgreifenden normativen Begrifflichkeit im hegelianischen Sinne - werden daher in weiterer Folge alle Gesetze, Verordnungen, Weisungen, Bräuche und Gepflogenheiten verstanden, wie sie in ganz spezifischer Form innerhalb des jeweiligen Gemeinwesens auftreten. Sie sind daher als der Wille der Allgemeinheit zur gelingenden Regelung des Zusammenlebens innerhalb des Gemeinwesens anzusehen.

Moral und Sitte

Wir erkennen daraus, dass der Mensch immer den Sitten jenes Gemeinwesens unterworfen ist, wo er lebt, sein Zuhause hat, seine Heimat findet. Wie verträgt sich das nun mit dem oben skizzierten Willen des freien Menschen und mit dem freien Menschen überhaupt? Wir haben bereits abgeleitet, dass die absolute Freiheit des individuellen Willens immer in die Willkür mündet, also der Konflikt programmiert ist. Der Konflikt, oder in seiner schärfsten Form der Krieg, ist unterschwellig immer vorhanden. Dadurch ist das Überleben des Menschen immer in Gefahr, so dass es nicht zielführend ist, sich diesem Zustand hinzugeben. Vielmehr geht es darum, diesen Zustand des latenten Krieges einzugrenzen, zu überwachen - und dies geschieht im Gemeinwesen durch die Sitten, die sich, wie gesagt, in Form von Gesetzen, Manieren und Bräuchen manifestieren. Die Aufgabe der Sitten ist es also, den latenten Konflikt innerhalb des Gemeinwesens zu befrieden.

Der freie Mensch ist daher immer eingeschränkt durch die Sitten. Der freie Mensch muss demgemäß seinen individuellen Willen bändigen und unter den Willen des Gemeinwesens, also der Allgemeinheit stellen. Ansonsten funktioniert das friedliche Zusammenleben nicht. Der Mensch ist nur dann wirklich frei, wenn er seine individuelle Freiheit zugunsten der Allgemeinheit beschränkt und die Regeln des Zusammenlebens akzeptiert. Mit diesem grundlegenden Gehorsam gegenüber den Sitten entsteht allerdings für den freien Menschen das Recht, Sitten hinterfragen zu dürfen hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit. Aus diesem Umstand ergibt sich die Möglichkeit, Regeln auch zu ändern.

Trotz aller Unterschiedlichkeit der Sitten in den verschiedenen Gemeinwesen, gibt es jedoch allgemeingültige Grundlagen, worauf diese Sitten bauen. Es geht hier um den Menschen an sich, die Gerechtigkeit, die Würde des Menschen. Wir sind hier bei den moralischen Wertvorstellungen angelangt, wie die Menschen sich untereinander begegnen und miteinander umgehen sollen. Vielfach werden diese Moralvorstellungen die Gemeinwesen übergreifend von den Religionen geprägt, allerdings in der Regel auf die Religionsgemeinschaften beschränkt. Als Beispiel für die christliche Religion können hier die Zehn Gebote als eine solche moralische Grundlage des menschlichen Handelns im Umgang miteinander herangezogen werden.

Der Philosoph Immanuel Kant ist in seinen Untersuchungen der Moral und Sitte über die Religionen hinaus gegangen und hat einen sehr allgemeinen Grundsatz für das Zusammenleben festgelegt. Er bezeichnet diesen Grundsatz als den "Kategorischen Imperativ" und proklamiert damit sinngemäß: "Handle so, dass die Maxime deines Handelns ein allgemeines Gesetz sein könnte!" Aus dieser Logik leiten sich alle grundlegenden Rechte und Pflichten für den Menschen ab, wie etwa die im Rahmen der UNO beschlossene "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Die Sklaverei beispielsweise ist demgemäß ein Unrecht, weil sie versklavte Menschen in ihrem Menschsein nicht anerkennt, sondern als eine Sache sieht; dies kann niemals mit dem Anspruch des allgemeinen Gesetzes für die Menschheit einhergehen.

Die Moral, aus der dann alle ethischen Wertvorstellungen erfließen, sollte somit die Richtschnur für alle Sittengesetze in den Gemeinwesen sein. Sittengesetze dürfen demzufolge nur erlassen werden, wenn sie den moralischen Ansprüchen genügen. Wenn also die Sittengesetze in einem Gemeinwesen solcherart Ungerechtigkeiten, wie die Sklaverei gebieten, und damit moralisches und sittliches Recht in Widerspruch stehen, dann ist für den Einzelnen das moralische Recht maßgeblich. Ein solcherart ungerechtes Sittengesetz hat keine moralische Gültigkeit und ist daher nicht zu befolgen.

Der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch hat dies in einem Satz formuliert, der als die "Radbruch’sche Formel" in die Rechtsgrundlagen Eingang gefunden hat; diese lautet sinngemäß: "Ungerechtes, gesetztes Recht muss der Gerechtigkeit weichen!" Damit ist kundgetan, dass das Gemeinwesen aus seiner Verpflichtung gegenüber dem Menschen keine Ungerechtigkeiten zum Gesetz machen darf, tut es das dennoch, ist ein Widerstand dagegen gerechtfertigt. Soweit der theoretische Unterbau. Der amerikanische Denker Henry D. Thoreau formuliert dies Mitte des 19. Jahrhunderts bereits sehr praxisbezogen: "Alle Menschen bekennen sich zum Recht auf Revolution; das heißt zu dem Recht, der Regierung die Gefolgschaft zu verweigern, wenn ihre Tyrannei oder ihre Untüchtigkeit zu groß und unerträglich wird."

Gewissen

Woher weiß der Mensch aber, was nun richtig und gerecht ist? Und hier sind wir bei jener letzten Instanz angelangt, die den Menschen leitet - es ist das Gewissen, das Immanuel Kant als den "Inneren Gerichtshof" bezeichnet. Woraus das Gewissen entsteht oder woher es kommt, ist eine Glaubensfrage, die zu diskutieren hier nicht der zweckmäßige Ort und Zeitpunkt ist. Wir stellen daher axiomatisch (Anm.: grundsätzlich) fest, dass das Gewissen in jedem Menschen vorhanden ist und ihn in letzter Konsequenz anleitet. Der Mensch weiß also um die Gerechtigkeit Bescheid. Das Gewissen muss sich dann - wie uns der Philosoph und Kirchenvater Augustinus lehrt - durch die moralisch einwandfreie Erziehung festigen, also bilden, um die entsprechende Relevanz zu erhalten.

Aus dem Gesagten erhellt: Die wahre Freiheit des Menschen ist nicht die grenzenlose Willkür, sondern die vernünftige Beschränkung auf den Willen der Allgemeinheit. Grundlage des Umganges miteinander bildet der jedem Menschen immanente Sinn für Gerechtigkeit, der sich aus dem Gewissen ergibt. Die Sitten aller Gemeinwesen haben sich demzufolge an den moralischen Grundsätzen zu orientieren. Tun sie dies nicht, leitet sich daraus die moralische Verpflichtung ab, sich dagegenzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Sitten des Gemeinwesens ordnungsgemäß, also den Regeln des Gemeinwesens entsprechend (beispielsweise durch die gesetzgebende Körperschaft verabschiedet), zustande kommen. Als Beispiel hierfür können die so genannten "Nürnberger Rassengesetze" aus dem Jahr 1935 (die nationalsozialistischen Gesetze zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre - das so genannte Blutschutzgesetz sowie das Reichsbürgergesetz) gelten. Diese sind zwar regelkonform erlassen worden, also gültiges positives (gesetztes) Recht, aber dennoch entsprachen sie nicht den moralischen Anforderungen an das menschliche Miteinander. - Sie waren daher gesetzliches Unrecht und der Widerstand gegen diese Gesetze und gegen das dahinterstehende Regime war demzufolge gerechtfertigt.

Dennoch gelten in jedem Gemeinwesen aber die Sitten. Der Mensch hat daher immer sein Gewissen zu prüfen, ob die Sitten den moralischen Ansprüchen von Gerechtigkeit und Menschenwürde entsprechen. Sofern dem entsprochen wird, hat er sich zu entscheiden, ob er dem Willen der Allgemeinheit zu folgen bereit ist. Der freie Mensch muss sich daher an die jeweiligen Sitten halten wollen, er muss also gehorchen wollen. Andernfalls steht ihm lediglich frei, das Gemeinwesen zu verlassen. Damit aber verlässt er das Prinzip nicht, sondern wechselt vielmehr den Sittenkodex, indem er sich in ein anderes Gemeinwesen hineinbegibt, einen Raum, der frei von Sitten ist, gibt es nicht!

Der freie Mensch hat also zwei Maximen zu gehorchen: Einerseits den moralischen Wertvorstellungen im Sinne der Gerechtigkeit, die als die oberste Maxime gelten und andererseits den Sitten, also dem Willen der Allgemeinheit im spezifischen Gemeinwesen. Ersterem kann er sich niemals entziehen, letzterem nur durch einen Überwechsel in ein anderes Gemeinwesen. Zu entscheiden, was in letzter Konsequenz richtig ist, bleibt dem Einzelnen durch die Prüfung seines gebildeten Gewissens selbst überlassen.

Staat

Diese Wahlmöglichkeit im Bereich der Sitten lässt den Schluss zu, dass es auch Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeinwesen geben kann. Im Gemeinwesen selbst finden wir, wie bereits gesagt, alles umfassend die Sitten vor, die das Zusammenleben gedeihlich und für alle Angehörigen verpflichtend vorgeben sollen. Ein derart geordnetes Gemeinwesen bezeichnen wir in weiterer Folge als Staat. Seine erste Funktion ist also, das friedliche Zusammenleben im Gemeinwesen zu gewährleisten.

Da, wie bereits erwähnt, sich überall auf der Welt aufgrund der verschiedenen Umweltbedingungen unterschiedliche Sitten ausprägen, ist daraus sehr leicht ableitbar, dass jeder einzelne Staat etwas Besonderes, also quasi ein Individuum ist. Der Staat wird für sich gewissermaßen zu einem Individuum, das seine Sitten auf die ganz spezielle für das Funktionieren des Staatsganzen ausgerichtete Weise ausformt, es ist daher jeder Staat von allen anderen verschieden. Da die einzelnen Staaten keiner übergeordneten sittlichen Instanz, also einem Oberstaat unterliegen, sind sie in ihrem Handeln absolut frei und damit dem Recht des Stärkeren und der Willkür unterworfen. Zwar gibt es Tendenzen, diesen Zustand des latenten Krieges aller gegen alle einzuhegen, so beispielsweise durch die Schaffung von internationalen Organisation wie der UNO, aber im Grunde ist jeder Staat frei - lediglich eingeschränkt durch das Recht des Stärkeren, wie wir dies in praxi in allen Auseinandersetzungen der letzten Jahre immer wieder vor Augen geführt bekommen.

Weil dem so ist, muss jeder Staat entsprechende Vorkehrungen treffen, um das friedliche Zusammenleben im Gemeinwesen auch gegen äußere Einflüsse schützen zu können - dies ist die zweite Funktion des Staates. Wir erkennen also die Notwendigkeit des Staates anhand der Schutzfunktion gegenüber seinen Angehörigen, einmal durch die Regelung des Zusammenlebens im Inneren, also die Gewährleistung von Sicherheit gegenüber dem Recht, vor Verbrechen, vor sozialer Not etc. Und des Weiteren durch die Gewährleistung von Sicherheit gegenüber Angriffen von Außen. In beiden Funktionen, also der Staatsgefährdung von innen heraus oder von außen, kommt nun das Militär ins Spiel, ist es doch die bewaffnete Macht und verfügt über die notwendigen Mittel, um in letzter Konsequenz einzuschreiten, wenn alle anderen Instrumente versagen.

Soldat

Beim Soldaten, also demjenigen Bürger, der durch den Staat in den Sold genommen worden ist, handelt es sich um einen besonderen Menschen. Der Soldat ist nämlich derjenige Mensch, der den Staat und seine Bürger schützen soll - unbedingt und in letzter Konsequenz mit der Waffe in der Hand; dies bedeutet, er muss bereit sein, für den Staat zu sterben. Er muss bereit sein, sich für eine höhere Sache als sein unmittelbares Menschsein aufzuopfern - das macht seine Sonderstellung aus. Um dies tun zu können, muss er um die Wertigkeit des Staates wissen, besonders mit ihr vertraut sein und bereit sein, diesem Staat bedingungslos zu dienen und seinen Gesetzen zu gehorchen. Und der Staat muss seinen Soldaten vertrauen können, denn sie sind es, die die Waffen zu führen vermögen. Niemand vermag einem militärischen Verband Einhalt zu gebieten, wenn dieser sich zielgerichtet in Bewegung setzt - außer ein anderer militärischer Verband. Aber der Soldat muss auch dem Staat vertrauen können, dass sein Handeln und seine Anordnungen den moralischen Anforderungen der Gerechtigkeit und der Menschenwürde entsprechen. Das große Vertrauen, das der Staat seinen Soldaten entgegenbringen muss einerseits und die einzigartige Form des Gehorsams bis zum Tode, die der Soldat bereit sein muss zu leisten andererseits, bedingen ein besonderes Verhältnis zwischen dem Gemeinwesen und seiner bewaffneten Macht.

Grundsätzlich bedarf es demnach einer individuellen intrinsischen Motivation (wegen eines inneren Anreizes, der in der Tätigkeit selbst liegt) beim Bürger, der höheren Sache des Gemeinwohles dienen zu wollen. Dazu muss er die Sinnhaftigkeit des Staates und den Staatszweck erkannt haben. Jede Zwangsmaßnahme ohne Vermittlung des dahinter liegenden Sinngehaltes lässt das beschriebene besondere Verhältnis zwischen Staat und Militär zweifelhaft erscheinen. Insbesondere manifestiert sich die Sinnfrage im Rahmen der demokratisch verfassten Gesellschaft, wo jeder Bürger aufgerufen ist, Politik zu machen und damit auch jeder Bürger jene Verantwortung zu tragen hat, die ihm aus diesem Anspruch heraus zukommt. In letzter Konsequenz bedeutet dies wiederum, seine Politik mit der Waffe zu verteidigen. Unter der Herrschaftsform der Demokratie verkörpert also jeder Einzelne zusammengenommen in der Vielheit den Staat - der Bürger ist daher der Staat. Daher hat gerade der Bürger immer auch die Frage nach der moralischen Grundlage des politischen Handelns zu stellen.

Die Zusammenbindung des Soldaten mit dem Staat erfolgt in der Regel durch eigene Gesetze und Riten, die jenes besondere Verhältnis zwischen dem Gemeinwesen und seiner bewaffneten Macht offenkundig werden lassen. So werden beispielsweise in den Dienstvorschriften der Gehorsam und die Treue besonders eingefordert. Für das Österreichische Bundesheer ist hierfür in erster Linie die Allgemeine Dienstvorschrift, und zwar die Paragraphen drei und sieben, maßgeblich. Zudem existiert in Österreich über das allgemeine Strafrecht hinaus noch ein eigenes Militärstrafrecht, worin militärischer Ungehorsam unter Strafe gestellt wird. Um dem besonderen Verhältnis auch eine wirksame Wahrnehmung zu verleihen, werden die Soldaten durch die Ablegung eines öffentlichen Treueversprechens eng an den Staat gebunden.

Eid und Gelöbnis

In manchen Ländern werden die Soldaten vereidigt, in anderen angelobt. Der Unterschied zwischen Eid und Gelöbnis soll hier kurz dargestellt werden: Sowohl beim Eid als auch beim Gelöbnis handelt es sich um ein Versprechen, das ein Mensch abgibt. Bereits das Wort Versprechen sagt aus, dass jemand der ein solches abgibt, bereit ist, etwas zu tun. In diesem Fall ist es, die Treue zu halten - und zwar gegenüber dem Staat und seinem Volke, demgemäß eine Loyalitätsbekundung sowie die Erklärung der Bereitschaft, sich für die Sache des Staates aufopfern zu wollen. Stellvertretend für diese in jedem Staat vorhandenen Formeln des Treueversprechens sei hier dasjenige des Österreichischen Bundesheeres herangezogen und erläutert: "Ich gelobe (im Falles eines Eides würde hier stehen: ich schwöre), mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen (darin ist der Staatszweck abgebildet und damit auch die Aufgabe der bewaffneten Macht) und mit der Waffe zu verteidigen (hierin manifestiert sich die Bekundung, den Tod für die höhere Sache hinnehmen zu wollen). Ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten (hier erfolgt die besondere Anbindung der bewaffneten Macht in der Gestalt jedes Einzelnen an das Gemeinwesen), alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen (dies ist die besondere Bindung jedes Einzelnen an das militärische System im Innenverhältnis, um außer Zweifel zu stellen, dass die Vorgesetzten befugt sind, auch die Aufopferung des Lebens von Soldaten im Einsatz abzuverlangen) und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen (hiermit ist die Zielsetzung formuliert, allen Bürgern gleichermaßen Schutz und Hilfe zukommen zu lassen, wobei die Betonung dabei auf ‚allen’ zu liegen kommt)." Der Eid, wie er in Österreich vor allem im Bereich der Gerichtsbarkeit seine Anwendung findet ist ein Versprechen, das durch den Eidleistenden nicht mehr gelöst werden kann. Dies bedeutet, dass diese Person von seinem Eid entbunden werden muss, um beispielsweise das Treueverhältnis zwischen Soldat und Staat aufzulösen, und zwar von jener Stelle der der Eid geleistet wurde. Eidbruch wird in der Regel unter schwere Bestrafung gestellt. Damit ist aber dem Herrschenden für den Einsatz der bewaffneten Macht eine Möglichkeit in die Hand gegeben, auch Befehle zu erteilen, die mit den grundsätzlichen Vorstellungen von Moral nicht im Einklang stehen. Der Soldat wäre nämlich einerseits als gewissenhafter Bürger verpflichtet, solche Befehle nicht zu befolgen, andererseits steht er aber unter Eid und ist mit diesem Treueversprechen - solange er davon nicht entbunden ist - verpflichtet, unbedingt zu gehorchen, um sich nicht des Eidbruches schuldig zu machen.

Dies ist der Grund, weshalb viele moderne Staaten nicht den Weg der Vereidigung für ihre Soldaten wählen, sondern das Gelöbnis vorziehen. Das Gelöbnis ist ebenso ein Treueversprechen, das, solange aufrecht, bedingungslos zu erfüllen ist. Allerdings kann der Ableistende selbst von diesem Treuversprechen zurücktreten, wenn durch die schwerwiegende Verletzung der moralischen Grundlagen es aus Gewissensgründen nicht mehr zumutbar ist, ungerechte, völkerrechtswidrige und die Menschenwürde verletzende Befehle zu befolgen. In den Allgemeinen Dienstvorschriften des Österreichischen Bundesheeres wird dies sogar noch durch den Umstand verstärkt, dass in den Pflichten für den Vorgesetzten vorgeschrieben ist, Befehle, die die Menschenwürde verletzen oder deren Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde, nicht zu erteilen.

Mit dem Rücktritt vom Gelöbnis aus den erwähnten schwerwiegenden Gründen, ist der Soldat der Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber den Herrschenden entbunden. Im umgekehrten Sinne würde dies auch bedeuten, dass die Herrschenden, die sich diesen Wertvorstellungen ebenso verpflichtet fühlen müssten, ihre moralischen Verpflichtungen verletzt haben und sich damit eigentlich gegen Volk und Staat stellen. Dies entspricht einem Verhältnis zwischen Bürger und Staat auf Gegenseitigkeit, es haben beide dem anderen gegenüber treu zu sein. Wir sehen: hier liegt ein fundamental anderes Gehorsamsverständnis als beim Eid zu Grunde, das demgegenüber eindimensional angelegt ist.

Widerstand

Kann der Soldat nun sein Gehorsamsverhältnis im Rahmen des Gelöbnisses einfach beenden und von seinem Treueversprechen zurücktreten? Nein, er kann dies nicht! Denn er hat gelobt, sein Vaterland und Volk zu schützen - dies bleibt weiter aufrecht und daher hat er auch dem weiter nachzukommen. Er hat sich also auf die Seite des Volkes zu stellen, wenn der Staat versagt. Er ist nach wie vor seinem Vaterland, also seinem Volk sowie dessen auf moralischer Grundlage basierenden Sitten verpflichtet nicht verpflichtet ist er, die Vorgaben des versagenden Staates zu befolgen. Idealtypisch dürften es der Soldat als Bürger und Beschützer dieses Vaterlandes, und mit ihm das Militär als bewaffnete Macht, gar nicht soweit kommen lassen, dass beispielsweise die Herrschenden befehlen, gegen die eigene Bevölkerung oder Bevölkerungsteile aufgrund moralischer Ungerechtigkeiten vorzugehen. Wir erinnern uns dabei an den Satz von Thoreau. Der Soldat hat seinem Land und seinem Volk treu zu sein. Wenn Herrschaft in eine unerträgliche Tyrannis ausartet, hat sich das Militär immer auf die Seite des Volkes zu stellen. Es gebietet dann das Volk als bewaffnete Macht und die Herrschenden haben zur Kenntnis zu nehmen, dass sie in ihren Funktionen vom Volk abberufen worden sind, es gilt also nach wie vor das Primat der Politik im Sinne der Herrschaft des Volkes.

Das Schwierige daran ist allerdings, den Zeitpunkt zu erkennen, wann die Herrschaft in eine Tyrannis umschlägt, da sich dies meist schleichend vollzieht. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Situation in den allermeisten Fällen erst dann entschieden wird, wenn das Militär in die Sache eingreift, da die bewaffnete Macht letztendlich den Ausschlag zu geben vermag. Zur Verdeutlichung dessen sollen zwei signifikante Beispiele aus der Revolutionsgeschichte herausgegriffen werden, einerseits die so genannte "Nelkenrevolution in Portugal" und andererseits die "Rumänische Revolution von 1989".

Portugal litt im Jahr 1974 unter einem autoritären Staatsmodell, das dem faschistischen Systems in Spanien unter General Franco nicht unähnlich war. Vor allem aber waren es die in den portugiesischen Kolonien ausgebrochenen Kriege und Konflikte, die das Land an den Rand des finanziellen Ruins führten. Der damals amtierende stellvertretende Generalstabschef António de Spínola erkannte aus eigener Einsatzerfahrung heraus sehr rasch, dass der Krieg in den Kolonien nicht zu gewinnen sei, Portugal immer tiefer in die Armut abgleiten und sich vom europäischen Weg entfernen würde, was moralisch gegenüber dem Volk nicht zu vertreten wäre. Er veröffentlichte daher Anfang 1974 ein Buch darüber, wie die zukünftige Entwicklung des Landes aussehen sollte. Dieses vor allem in Militärkreisen sehr rasch verbreitete Buch entwickelte sich zur Kampfschrift gegen die Diktatur. Bereits im Frühjahr 1974 brach die vom Militär getragene Revolution aus, die schließlich in einen Demokratisierungsprozess und in einer Befreiung des Volkes mündete. Als Nelkenrevolution wurde sie aufgrund der roten Nelken bezeichnet, die sich die Soldaten an den Gewehren befestigt hatten, der Staatsstreich verlief relativ unblutig. Wichtig ist hierbei zu bemerken, dass das Militär von Beginn an die moralische Notwendigkeit zum Widerstand gegen die Herrschenden erkannt hatte und damit Kämpfe weitgehend ausgeblieben sind. Dies ergibt sich aus dem bereits erwähnten Umstand, dass keine bewaffneten Einheiten von Polizei, Geheimdienst oder sonstigen Wachkörpern gegen militärische Verbände prinzipiell erfolgversprechend anzutreten vermögen.

Anders verhielt es sich in der Rumänischen Revolution von 1989, wo ebenfalls das Militär die Ablöse der Herrschenden in Gestalt der Kommunistischen Partei und ihres Führers Nicolae Ceauºescu vorgenommen hatte. Allerdings brach hier die Revolution zunächst im Volke selbst aus, und zwar aufgrund schwerster Verfehlungen der Staatsführung gegenüber der Bevölkerung einerseits und andererseits aufgestachelt durch die allgemeine Umbruchstimmung in allen Ländern des so genannten Ostblocks in jenen Tagen des Zerfalles der kommunistischen Regime. So bezog das rumänische Militär zunächst eine abwartende Haltung und griff erst dann auf Seiten des Volkes in die Geschehnisse ein, als das Regime Massaker unter der Zivilbevölkerung angeordnet hatte und in Temesvar und Bukarest zahlreiche Tote zu beklagen waren. Die Militärführung verweigerte den Befehl, weiter auf die Bevölkerung zu schießen und griff später selbst auf dessen Seite in die Auseinandersetzungen ein. Die Herrschenden wurden abgesetzt bzw. Nicolae Ceauºescu und seine Frau nach dem Todesurteil eines Militärtribunals hingerichtet. Auch hier bewirkte die Revolution einen Demokratisierungsprozess und die Befreiung der Bevölkerung von einer autoritären Diktatur.

Conclusio

Aus diesen beiden sehr unterschiedlichen Beispielen ist leicht zu erkennen, wie schwierig es ist, über den Zeitpunkt zu befinden, ab wann es des militärischen Eingreifens bedarf. Feststeht allerdings, dass sich der Soldat und das Militär bei schweren moralischen Verfehlungen der Herrschenden immer auf die Seite des Volkes zu stellen haben und niemals das gesetzliche Unrecht mittragen dürfen. Das ist die moralische Verantwortung des Soldaten, die er mit seinem Gelöbnis gegenüber dem Vaterland übernimmt - er muss bereit sein, bis zum Äußersten zu gehen, bereit sein, für sein Volk zu sterben - auch wenn diejenigen es sind, die ihn angelobt haben, gegen die er sich aufgrund ihrer moralischen Verfehlungen nun wenden muss. Niemals darf sich das Militär als willfähriges Instrument einer moralisch verwerflichen Politik missbrauchen lassen. Der Soldat hat daher immer zu beurteilen und sich dann zu entscheiden. Letztendlich bleibt es eine Frage des Gewissens, die jeder Einzelne für sich zu beantworten hat.

Um aber die Beantwortung dieser Frage zu erleichtern, muss jeder Soldat mit der Politik und den politischen Umständen sowie ihren Grundlagen bestens vertraut sein, dies trifft in besonderem Maße die Offiziere, da sie in der Regel die Führungskräfte von militärischen Verbänden sind. Nur der gebildete Mensch vermag Politik zu verstehen, politische Verfehlungen richtig und rechtzeitig zu erkennen, um danach die entsprechenden Entscheidungen treffen zu können. Das Militär ist die bewaffnete Macht, wir sagten dies schon - sie vermag daher in letzter Konsequenz zu bestimmen. Die rein militärisch-technische Ausbildung zum Überleben auf dem Gefechtsfeld alleine reicht also nicht hin, für den guten Soldaten. Es ist für den Soldaten im demokratischen Gemeinwesen essenziell, dass er im Sinne der Geistigen Landesverteidigung das Wofür erkennt und mit ethisch-moralischen Grundsätzen politischen Handelns vertraut gemacht ist.

Soldaten sind daher nicht nur auszubilden, sondern vielmehr in diesen Grundwerten zu bilden, damit sie den Wert des demokratisch verfassten Gemeinwesens erkennen und die Gelöbnisformel nicht zu einer hohlen, papageienhaft rezitierten Floskel verkommt. Diese Bildungsaufgabe beginnt bereits in der Schule und setzt sich bis hin zur Ableistung des Militärdienstes fort. Dort übernimmt der Offizier diese verantwortungsvolle Sache, was wiederum bedeutet, dass alle Offiziere dieses Wertebild besonders verinnerlicht haben müssen, um es als Lehrer weitergeben zu können. Der Offizier muss sich daher mit der Wehrpolitik und den Fragen der Militärethik beschäftigen und sich vor allem auch mit dem hier gestellten Thema von Gehorsam und Widerstand gegenüber den Herrschenden auseinandersetzen. Diese Vorstellung vom gebildeten Soldaten und Offizier hatte bereits die Gründerin der ältesten Militärakademie der Welt - Maria Theresia. Das der österreichischen Offiziersausbildung 1752 zu Grunde gelegte "armis et litteris" (Den Waffen und der Wissenschaft), entspricht exakt dieser Anforderung des akademisch gebildeten Menschen unter Waffen als Verteidiger von Volk und Staat.


Autor: OberstdG MMag. DDr. Andreas W. Stupka, Jahrgang 1963. Eintritt in die Streitkräfte 1982. EF-Ausbildung, Studium an der Theresianischen Militärakademie. Offiziersausbildung in der Waffengattung Fliegerabwehr, ausgemustert 1987. Studium der militärischen Wissenschaften an der Landesverteidigungsakademie und an der Universität Wien (Ausbildung zum Generalstabsoffizier), ausgemustert 1997. Zahlreiche Kurse und Lehrgänge auf taktischer und operativer Ebene im Rahmen der UN sowie NATO-PfP. UN-Senior-Mission-Leaders-Course (strat. Ebene) im April 2005 in Abuja, Nigeria. Seminar Internationale Höhere Führung (strat. Ebene) im September, Oktober 2007 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg, Deutschland. Doktoratsstudium (nebenberuflich) der Politikwissenschaften (Promotion 2002) und Philosophie (Promotion 2010) an der Universität Wien. Journalistenausbildung an der Medienakademie in Salzburg.

Militärische Verwendungen: Zugs-, Kompanie- und Stabskompaniekommandant; Lehrer für Taktik und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie, Kommandant des 2. und 3. Stabslehrganges 2; Kommandant des 1. Führungslehrganges 2; ab 2000 Sekretär im Rahmen der Expertenkommission des Bundesministeriums für Landesverteidigung zur Überprüfung der Einführung eines Freiwilligensystems im Bundesheer; ab 2001 Chefredakteur der Österreichischen Militärischen Zeitschrift; April 2003 bis April 2004 Kommandant des Panzerartilleriebataillons 9 (einjährige Truppenverwendung); Auslandseinsatz: September 2005 bis September 2006 Chef des Stabes der United Nations Disengagement Observer Force/UNDOF in Syrien/Israel und Nationaler Kontingentskommandant; seit 2008 Leiter des Instituts für Human- und Sozialwissenschaften an der Landesverteidigungsakademie Wien; Auslandseinsatz: März 2011 bis Oktober 2011 ACOS J5/HQ KFOR im Kosovo und Nationaler Kontingentskommandant.

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