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Editorial

Das Regierungsübereinkommen für die XXIII. Gesetzgebungsperiode widmet dem Bereich "Äußere Sicherheit und Landesverteidigung" relativ breiten Raum. Das ist bemerkenswert. Inhaltlich ergeben sich jedoch keine großen Überraschungen.

Erstmals ist aber ein besonders heikler Punkt der Reform als politisches Ziel formuliert: "Gemäß den Empfehlungen der Bundesheerreformkommission ist in der Bundesverfassung Vorsorge zu treffen, dass künftig eintretende befristete und unbefristete Berufssoldaten und -soldatinnen zu Auslandseinsätzen verpflichtet sind. Zeitlich befristete Befreiungen aus sozialen Gründen sollen dabei möglich sein. Für bereits im Dienststand befindliches Kaderpersonal sollte in Weiterentwicklung des Anreizsystems für Kräfte für internationale Operationen (KIOP)/Kaderpräsenzeinheiten (KPE) der freiwillige Übertritt in das Berufsmodell mit Verpflichtung zum Auslandseinsatz ermöglicht werden." Zum Einen suchen wir damit einen ganz anderen Soldatentyp als bisher, von dem wir nicht wissen, ob er auf dem "Markt" verfügbar sein wird. Hier wird es ganz besonders auf das "Wie" der Umsetzung ankommen. Insbesondere für das junge Führungspersonal am Beginn der Existenzgründung wird es notwendig sein, sozial verträgliche Karrieremodelle zu entwickeln, die im Rahmen der grundsätzlichen Verpflichtung zum Auslandseinsatz einen gewissen individuellen Handlungsspielraum eröffnen. Mit "rechts um, Marsch" und Sanktionsdrohungen werden wir vermutlich zu wenige Interessenten für den Offiziers- und Unteroffiziersberuf motivieren können.

Andererseits wird vor allem durch die Personalvertretung genau darauf zu achten sein, dass die Optionsmöglichkeit für bereits im Dienststand befindliches Kaderpersonal nicht zu einem "sanften" Optionsdruck und zu beruflichen wie finanziellen Nachteilen mutiert.

Dr. Jörg Aschenbrenner, Chefredakteur TRUPPENDIENST

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