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… aus Brüssel: Was kann die EU ab 2010 militärisch leisten?

Die derzeit aktuellen Planungen, die Fortschritte bei der Erfüllung der gemeinsamen Zielvorstellungen, woran es noch fehlt und welche Kräfte die EU bald zum Einsatz bringen kann.

Im Vertrag der Europäischen Union (Maastricht 1992 mit den Ergänzungen von Amsterdam 1997 und Nizza 2001) haben die Mitgliedstaaten beschlossen, Möglichkeiten zu schaffen, um gemeinsam auf bestehende Bedrohungen der inneren und äußeren Sicherheit Europas reagieren zu können - dabei im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) auch militärisch! Dies bedeutet nicht zwangsläufig die Schaffung gemeinsamer europäischer Streitkräfte ("Europaarmee"), wohl aber die gemeinschaftliche oder zumindest aufeinander abgestimmte Entwicklung militärischer Fähigkeiten zur Abwehr dieser Bedrohungen. Eng damit verbunden ist auch die Formulierung gemeinsamer (auch militärischer) Zielvorstellungen.

Österreich nimmt schon jetzt aktiv an der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik teil - u. a. stellt es Truppenkontingente bei den EU-Operationen EUFOR-"ALTHEA" in Bosnien und EUFOR/Tschad/RCA. Will Österreich diesen Weg fortsetzen, beeinflusst das natürlich die nationale Streitkräfteplanung und Entwicklung, denn nur dann werden militärische Fähigkeiten nicht "am Bedarf vorbeiproduziert". Die Teilnahme an der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik entbindet jedoch Österreich und alle anderen EU-Staaten nicht davon, Fähigkeiten ihrer Streitkräfte zur Erfüllung nationalspezifischer Aufgaben zu entwickeln bzw. zu bewahren.

Welche EU-Planungen in diesem Bereich sind derzeit aktuell? Welche Fortschritte gibt es bei der Erfüllung der gemeinsamen Zielvorstellungen? Wo fehlt es noch und welche "eigenen" Kräfte kann die EU überhaupt zum Einsatz bringen?

Die Europäische Sicherheitsstrategie

Die am 8. Dezember 2003 beschlossene Europäische Sicherheitsstrategie bestimmt die Entwicklung der (militärischen) Fähigkeiten (in) der EU. Die darin beschriebenen Schlüsselbedrohungen bilden den Hintergrund für die drei strategischen Ziele der EU,

  • die Abwehr dieser Bedrohungen,
  • die Stärkung der Sicherheit in unserer Nachbarschaft und
  • eine Weltordnung auf Grundlage eines wirksamen Multilateralismus.

Ambitionen bis 2010

Beim Beschluss der Europäischen Sicherheitsstrategie galt noch das militärische Planziel 2003 (Helsinki Headline Goal 2003). Dieses hatte einen so genannten plattformorientierten Ansatz, d. h. die Ziele waren mittels konkreter Zahlen bzw. militärischer Strukturen definiert. So wurde z. B. für EU-geführte Operationen die Verfügbarkeit von bis zu 60 000 Mann (ein Korps oder etwa 15 Brigaden) innerhalb von 60 Tagen festgeschrieben.

Die Europäische Sicherheitsstrategie bildete - gemeinsam mit der Weiterentwicklung des strategischen Umfeldes sowie den technologischen Entwicklungen und Erfahrungen aus den ersten EU-geführten Operationen (z. B. der Operation "ARTEMIS" 2003 in der Demokratischen Republik Kongo) - die Grundlage zur Definition eines neuen militärischen Planzieles: des Planzieles 2010 (Headline Goal 2010 - HLG 2010).

Anders als beim militärischen Planziel 2003 wählte man bei der Definition des Planzieles 2010 einen fähigkeitsorientierten Ansatz. Es werden daher - von wenigen Ausnahmen abgesehen - bewusst keine Zahlen oder militärische Strukturen angesprochen. Die EU-Mitgliedstaaten erklärten sich vielmehr bereit, ab 2010 jene militärischen Fähigkeiten aufzubringen, die notwendig sind, um rasch und entschieden das gesamte Spektrum an Aufgaben gemäß dem Vertrag der Europäischen Union abzudecken (vgl. auch Petersberg-Aufgaben). Dieses Spektrum umfasst

  • humanitäre Aufgaben und Rettungsaufgaben,
  • Friedenserhaltungsaufgaben sowie
  • Aufgaben von Streitkräften im Krisenmanagement - einschließlich der Friedensschaffung.

Hinzu kommen noch - gleichfalls abgeleitet aus der Europäischen Sicherheitsstrategie - die Bereiche

  • gemeinschaftliche Entwaffnungsoperationen,
  • Unterstützung von Drittstaaten im Kampf gegen den Terrorismus und
  • Reform des Sicherheitssektors.

Meilensteine und Begleitmaßnahmen

Als Meilensteine bis 2010 wurden u. a. definiert (und zum Teil bereits erreicht):

  • für 2004 die Etablierung einer zivil-militärischen Zelle im Militärstab der Europäischen Union, die im Anlassfall rasch zu einem Operationszentrum für eine bestimmte Operation aufwachsen kann;
  • ebenfalls für 2004 die Etablierung einer Europäischen Verteidigungsagentur (EVA; European Defence Agency - EDA);
  • ab 2007 die volle und gleichzeitige Einsetzbarkeit von zwei EU-Battle Groups inklusive der erforderlichen Verlege- und Durchhaltefähigkeit;
  • ab 2008 die Verfügbarkeit eines Flugzeugträgerverbandes.

Neben diesen definierten Meilensteinen führen zur Erreichung des Planzieles 2010 (HLG 2010) u. a.

  • die Erarbeitung strategischer Planungsannahmen (z. B. Entfernung und Einsatzdauer) und Szenarien unter Leitung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der EU durch das EU-Militärkomitee als Grundlagen für die Beurteilung des Bedarfes an benötigten militärischen Fähigkeiten für mögliche (zukünftige) EU-Operationen,
  • die Fertigstellung eines Bedarfskataloges (Requirements Catalogue) Mitte 2005,
  • in dessen Folge ein Einmeldeprozess, der die Erstellung eines Streitkräftekataloges (Force Catalogue) ermöglicht und
  • ein darauf aufbauender Fortschrittskatalog (Progress Catalogue).

Bereits Realität: die zivil-militärische Zelle

Die zivil-militärische Zelle im Militärstab der Europäischen Union entstand (mit leichter Verspätung) im zweiten Halbjahr 2005. Sie verbessert die Fähigkeit der EU im Crisis-Management-Planning, verstärkt nationale Hauptquartiere, die zur Führung EU-autonomer Operationen vorgesehen sind, und unterstützt die Koordination mit zivilen Operationen.

Die Einrichtung der zivil-militärischen Zelle ermöglichte erstmals die Bereitstellung von Kapazitäten zur Planung und Durchführung einer autonomen EU-Operation.

Seit Etablierung dieser Zelle im Militärstab der Europäischen Union hat sich dessen Struktur weiterentwickelt. Die zivil-militärische Zelle ist mittlerweile Teil einer zentralen Planungsgruppe innerhalb des Militärstabes, welche sich vor allem mit Fragen der strategischen Vorausplanung beschäftigt.

Seit 1. Jänner 2007 verfügt die EU darüber hinaus über eine weitere Option zur Planung und Führung einer EU-Operation von Brüssel aus: das EU-Operations Center.

Bereits Realität: die Europäische Verteidigungsagentur

Ein EU-Ratsbeschluss vom 12. Juli 2004 begründete die Europäische Verteidigungsagentur. Ihre Betätigungsfelder sind Fähigkeitsentwicklung, Forschung, Rüstung und Beschaffung im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Die Europäische Verteidigungsagentur (European Defence Agency - EDA) ist inzwischen zu einem wichtigen Akteur bei der Entwicklung von notwendigen militärischen Fähigkeiten geworden. Ihre Aufgabe ist es, - auch in Zeiten schrumpfender Verteidigungsetats - Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten bei der militärischen Fähigkeitsentwicklung zu vereinheitlichen und Ressourcen zu bündeln.

Ein Beispiel dafür ist die Initiative zu einer European Air Transport Fleet. Hiebei sollen u. a. durch eine gemeinschaftliche Beschaffung und Bereitstellung von Lufttransportraum Synergien geschaffen und Kosten gespart werden. Basis für diese Initiative ist das in Entwicklung befindliche Transportflugzeug vom Typ "Airbus" A400M.

Bereits Realität: die EU-Battle Groups

Die Verbände der Europäischen Union zur raschen Krisenreaktion, die so genannten EU-Battle Groups (an denen sich auch Staaten beteiligen können, die nicht der EU angehören) sind Kampftruppen auf Basis eines Infanteriebataillons. Sie beinhalten aber auch die zur Unterstützung notwendigen Führungs-, Führungsunterstützungs-, Kampf- und Einsatzunterstützungselemente.

Die Teile eines so genannten "Battle Group Packages" sind

  • die EU-Battle Group an sich und
  • so genannte "Enabler", wie zum Beispiel strategische Transportkomponenten oder ISTAR-(Intelligence, Surveillance, Target Acquisition, Reconnaissance-)Kapazitäten, sowie
  • ein operatives Hauptquartier, das (Force) Headquarters - (F)HQ.

Seit 1. Jänner 2007 sind jeweils zwei EU-Battle Groups parallel für sechs Monate "standby". Das bedeutet, sie sind (zumindest theoretisch) fünf Tage nach der politischen Entscheidung, sie einzusetzen, abmarschbereit.

Die Full Operational Capability (etwa "Volle Einsatzbereitschaft") nach dem EU-Battle Group Concept ist somit erreicht. Die Einmeldungen zur Beteiligung an einer EU-Battle Group erfolgen jeweils im Rahmen der halbjährlichen Battle Group Koordinierungskonferenzen.

Bisher wurde allerdings noch keine EU-Battle Group eingesetzt. Über die Verwendung der EU-Battle Groups außerhalb des Rapid Response-Rahmens - nämlich als strategische Reserve bei EU-Operationen oder zum Schließen von Fähigkeitslücken im Rahmen der Force Generation für solche Operationen - herrscht unter den EU-Mitgliedern noch Uneinigkeit.

Österreich hat seine Beteiligungen an je einer EU-Battle Group im ersten Halbjahr 2011 und im zweiten Halbjahr 2012 angekündigt (Details siehe Kästen auf dieser Doppelseite). Über die Art und Stärke der österreichischen Beteiligungen gibt es noch keine endgültige Entscheidung.

Im Entstehen: der Flugzeugträgerverband

Das Ziel, ab dem Jahr 2008 einen durchhaltefähigen und durchsetzungsfähigen Flugzeugträgerverband für EU-Operationen verfügbar zu haben, wurde noch nicht erreicht. Frankreich und Großbritannien haben daher u. a. die Initiative zu einem europäischen "Ad-hoc-Flugzeugträgerverband" ins Leben gerufen. Ein Weg dazu könnte über die "European Carrier Group Interoperability Initiative" führen, an der Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien beteiligt sind - und damit sämtliche EU-Staaten, die Flugzeugträger besitzen.

Grundsätzlich sollen sich jedoch alle europäischen Staaten mit maritimen Fähigkeiten an diesem multinationalen Flugzeugträgerverband beteiligen können. Denn zu einem derartigen Verband zählen, neben den wenigen "europäischen" Flugzeugträgern, vor allem Begleitschiffe wie Fregatten, Unterseeboote und Versorgungsschiffe.

Der Weg zur Zielerreichung

Der (weitestgehenden) Erreichung des Planzieles 2010 dienten, wie oben beschrieben, neben den definierten Meilensteinen eigene Planungs- und Überprüfungsprozesse, die es auch ermöglichten, zusätzlich erforderliche militärische Fähigkeiten abzuleiten.

Die Definition des Bedarfes erfolgte dazu nicht - wie früher - über einen plattformorientierten, sondern über einen fähigkeitsorientierten Ansatz. So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass die Fähigkeit zur weitreichenden Feuerunterstützung sowohl von der Artillerie des Landheeres als auch mittels Jagdbombern oder von See aus erbracht wird.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sämtliche Entwicklungslinien beachtet werden müssen, um militärische Fähigkeiten effektiv einsetzen zu können. Es geht also nicht nur um die Ausrüstung, sondern zum Beispiel auch um Personal, Ausbildung, Konzepte und Vorschriften, Verfügbarkeit, Interoperabilität, Verlegefähigkeit und um Durchhaltefähigkeit.

Was wird gebraucht?

Dazu entstand 2005 ein Bedarfskatalog (Requirements Catalogue), der - unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren - die Qualität und Quantität der militärischen Fähigkeiten definiert, die erforderlich sind, um das gesamte Spektrum der Aufgaben gemäß dem Vertrag der EU abzudecken. Hiebei handelt es sich um insgesamt 148 Fähigkeiten, darunter "Integrate all Fires", "Secure Land Lines of Communication" oder "Maritime Interdicition".

Was ist verfügbar?

Im darauf folgenden Einmeldeprozess befüllten die Mitgliedstaaten die im Bedarfskatalog definierten Fähigkeitsprofile (Reference Units) mit ihren Einmeldungen.

Die Zusammenfassung dieser Einmeldungen bildet den Streitkräftekatalog (Force Catalogue) der EU. Österreich hat in diesen im Wesentlichen die Kräfte einer Rahmenbrigade eingemeldet: ein Brigadekommando, zwei bataillonsstarke Kampfverbände sowie die erforderlichen Führungs-, Führungsunterstützungs-, Kampf- und Einsatzunterstützungselemente.

Anzumerken ist, dass die Einmeldung dieser Kräfte durch die Mitgliedstaaten keine wie immer geartete Bindung hinsichtlich der tatsächlichen Bereitstellung dieser Kräfte für mögliche EU-Operationen darstellt.

Woran fehlt es noch?

Die durch die EU-Mitglieder in den Streitkräftekatalog eingemeldeten Kräfte wurden in einem weiteren Schritt dem im Bedarfskatalog beschriebenen Bedarf und den ebendort beschriebenen Anforderungen gegenübergestellt. Das Ergebnis dieser Gegenüberstellung bildet den Fortschrittskatalog (Progress Catalogue), der Ende 2007 durch den Rat der Europäischen Union beschlossen wurde und somit ein Grundlagendokument für alle EU-Mitglieder im Rahmen der Fähigkeitsentwicklung darstellt.

Der Fortschrittskatalog bietet eine umfassende quantitative und qualitative Bewertung der militärischen Fähigkeiten der EU, die zur Erfüllung der Vorgaben des Bedarfskatalogs erforderlich sind. Der Katalog zeigt auch alle militärischen Defizite auf und ordnet diese nach ihren etwaigen Folgewirkungen für den militärischen Beitrag zu EU-Operationen entsprechenden Kategorien zu. Im Fortschrittskatalog wird z. B. festgestellt, dass Defizite bei etwa einem Drittel der im Bedarfskatalog beschriebenen Fähigkeiten auftreten. Die Kernaussagen aus dem Fortschrittskatalog sind:

  • Die EU ist grundsätzlich in der Lage, die im Planziel 2010 definierten Aufgaben zu erfüllen, wenn auch mit unterschiedlichen Risiken für verschiedene Arten von möglichen EU-Operationen.
  • Zu den größten Risiken zählen Defizite in den Bereichen "Überlebensfähigkeit und Schutz", "Verlegefähigkeit", sowie "Informationsüberlegenheit".

Wie geht es weiter?

Obwohl der Fortschrittskatalog der EU die grundsätzliche Fähigkeit zur Abdeckung des gesamten Spektrums an militärischen Aufgaben gemäß dem Vertrag der EU bescheinigt, gilt es dennoch, wesentliche Fähigkeitslücken zu schließen.

Im Frühjahr 2008 unterzog das Militärkomitee der EU die im Fortschrittskatalog festgestellten Fähigkeitsdefizite einer ersten Priorisierung. Im Hinblick auf die Beseitigung dieser Defizite soll diese Priorisierung die EU-Mitglieder in ihrer Streitkräfteplanung unterstützen und koordinierend beeinflussen.

Parallel dazu erstellte die Europäische Verteidigungsagentur gemeinsam mit dem Militärkomitee der EU einen Plan zur Fähigkeitsentwicklung (Capability Development Plan). Dieser soll die EU-Mitglieder bei ihrer nationalen Fähigkeitsentwicklung unterstützen.

Da es keine vergemeinschafteten EU-Streitkräfte gibt, kann die Behebung der Fähigkeitsdefizite allerdings nur über die Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten erfolgen - und nicht durch die EU per se!

Der Headline Goal-Prozess und der Plan zur Fähigkeitsentwicklung können den EU-Mitgliedern helfen, in ihrer Fähigkeitsentwicklung "Sackgassen" zu vermeiden, Forschung und Ressourcen zusammenzulegen sowie Beschaffungsprogramme zu vereinheitlichen und damit Kosten zu sparen.

Die zentrale Herausforderung

Die zentrale Herausforderung bei der Erfüllung des Planzieles 2010 und wohl auch zukünftiger EU-Planziele ist jedoch, dass 26 verschiedene nationale Streitkräfte dazu beitragen sollen, gemeinsam alle diese Ziele zu erreichen (Dänemark beteiligt sich als einziges der 27 EU-Mitglieder nicht an der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik). Hinter diesen 26 Streitkräften stehen 26 Nationen (20 davon sind NATO-Mitglieder), die primär nationale Ziele verfolgen und nationale Prioritäten setzen - und diese decken sich nicht unbedingt mit jenen der Gemeinschaft.


Autor: Major dG Mag. Berthold Sandtner, Jahrgang 1974, 1993 bis 1996 Theresianische Militärakademie; ab 1996 Verwendung als Zugskommandant ABC-Abwehrzug/Panzerstabsbataillon 3; ab 1998 Verwendung als Zugskommandant ABC-Abwehrzug/Militärkommando Niederösterreich und Absolvierung des 3. Wissenschaftlichen Fachlehrganges für Umweltgefahren und Katastrophenmanagement am Forschungszentrum Seibersdorf; ab 2002 Ausbildungsoffizier, stellvertretender Kompaniekommandant und Kompaniekommandant der Stabskompanie des Militärkommandos Niederösterreich und Referent ABC-Abwehr & Katastrophenhilfe des Militärkommandos Niederösterreich. 2003 bis 2006 17. Generalstabslehrgang und Studium. Ab 2006 Referent für internationale Streitkräfteplanung EU/NATO bei der Abteilung für Militärische Gesamtplanung im Bundesministerium für Landesverteidigung. Seit Mai 2008 Auslandsverwendung bei der Militärvertretung Brüssel als Österreichischer Vertreter in der European Union Military Committee Working Group/Headline Goal Taskforce. Ab Mitte 2009 vorgesehen als Planungsoffizier in der Concepts & Capabilites Branch des Militärstabes der Europäischen Union in Brüssel.

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