"Blitzschlag 2015:" Jägerbataillon Burgenland macht erste Soldaten mobil
Die ersten Milizsoldaten des Jägerbataillons Burgenland sind gestern in die Montecuccoli-Kaserne nach Güssing eingerückt. Nach administrativen Tätigkeiten gilt es bis Montag einerseits die Vorbereitungen der Übung "Blitzschlag" zu beginnen und anderseits die Aufnahme von weiteren 400 Milizsoldaten sicherzustellen.
Training mit Militärhunden
Nach dem Einrücken der ersten Teilnehmer begann Donnerstagnachmittag die Ausbildung: Militärhunde aus Kaisersteinbruch zeigten zunächst ihre Leistungsfähigkeit, danach wurde die Zusammenarbeit geübt. "Militärhunde sind als Wach- und Schutzhunde im gesamten Bundesheer im Einsatz", erklärte der Kommandant des Hundezentrums Kaisersteinbruch, Oberst Otto Koppitsch, den Milizsoldaten. "Der Rottweiler ist der Hauptträger im Wachdienst. Schäferhunde werden als Spürhunde eingesetzt."
Ausbildung mit Polizei
Heute stand die Zusammenarbeit mit der Polizei am Übungsprogramm. Nach den gesetzlichen Grundlagen, vorgetragen durch Angehörige der Landespolizeidirektion, wurden im Gelände die Befugnisse der Soldaten während eines sicherheitspolizeilichen Einsatzes trainiert.
"Die Milizsoldaten haben bei den letzten Milizübungen ihre erlernten militärischen Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert und gefestigt. Am Programm steht heute die erste Ausbildung unter Anweisung der Polizei. Das Ziel ist es, die Milizsoldaten für den sicherheitspolizeilichen Einsatz praktisch auszubilden", sagt der Ausbildungsleiter, Oberst Gerhard Petermann. "Es geht darum, die Leistungsfähigkeit und damit die Einsatzbereitschaft der Milizsoldaten des Bataillons für die künftige Aufgaben und Herausforderungen zu steigern. Daher gibt es noch genug zu tun und ich bin über die Unterstützung der Polizei im Bereich der Ausbildung sehr froh", so der Militärkommandant des Burgenlandes weiter.
Schutz kritischer Infrastruktur
Die österreichische Bundesverfassung regelt die Zuständigkeiten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Diese Aufgaben sind grundsätzlich den Sicherheitsbehörden mit dem Bundesministerium für Inneres an der Spitze zugeordnet. In der Bundesverfassung steht weiters festgeschrieben, dass das Bundesheer, soweit die gesetzmäßige zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch nimmt, bestimmt ist, auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner und Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren wahrzunehmen.