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Einsatzübung der österreichischen Kompanie beim multinationalen Bataillon

16. März 2017 - 

Am Donnerstag bot die bosnisch-herzegowinische Kaserne in Kalinovik, 50 Kilometer südlich von Sarajevo auf 1.200 Metern Seehöhe gelegen, die Kulisse für eine Übung des multinationalen Bataillons. 

Überprüfung der Einsatzfähigkeit

Jede neu im Einsatzgebiet ankommende Kompanie hat sich einer Überprüfung durch Mitglieder des Bataillonsstabs zu stellen. So auch die österreichische Kompanie, welche die bereits in der Einsatzvorbereitung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis stellte.

Einsatznahe Übungsszenarien

Die zu bewältigenden Aufgaben waren sehr einsatznahe gewählt: Die Soldaten mussten die zivilen Bewohner eines "Liaison and Observation Team"-Hauses evakuieren. Diese wurden von einer aufgebrachten Menschenmenge bedroht. "Crowd and Riot Control"-Kräfte mussten unter Zuhilfenahme von simuliertem Tränengaseinsatz die Lage unter Kontrolle bringen, einen Verwundeten medizinisch erstversorgen sowie das Ausfliegen mit einem Notarzthubschrauber des Bundesheeres ermöglichen.

In weiterer Folge wurden die evakuierten Zivilisten zu einem von der Kompanie gesicherten behelfsmäßigem Hubschrauberlandeplatz gebracht und von einer Besatzung einer österreichischen Agusta Bell 212 ausgeflogen.

Aufgaben gemeistert

Oberstleutnant Harald Zagler, der Kommandant des multinationalen Bataillons, zufrieden: "Die an die österreichische Kompanie gestellten Aufgaben wurden sehr gut erfüllt - 'well done'!"

Gegenstände werden geworfen, während eine Sperre geräumt wird. (Bild öffnet sich in einem neuen Fenster)

Gegenstände werden geworfen, während eine Sperre geräumt wird.

"Crowd and Riot Control"-Einheiten rücken vor. (Bild öffnet sich in einem neuen Fenster)

"Crowd and Riot Control"-Einheiten rücken vor.

Der Notarzthubschrauber landet. (Bild öffnet sich in einem neuen Fenster)

Der Notarzthubschrauber landet.

Ein Soldat weist die AB 212 auf der provisorischen Landestelle ein. (Bild öffnet sich in einem neuen Fenster)

Ein Soldat weist die AB 212 auf der provisorischen Landestelle ein.

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