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Sachausschreibung für S95510/149-Dion7/2024, 9500 Villach, Obere Fellacher Straße 60, HENSEL Kaserne, Neuerrichtung Großkaserne VILLACH, Generalunternehmerleistungen

Anbotfrist: 10. April 2024 - bereits abgelaufen !

1. STUFE: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gem. BVergG 2018, OSB, Bestbieter

Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Tag: 10.04.2024, 12:00 Uhr. Abgabe ausschließlich über die Vergabeplattform zulässig!

Download der Unterlagen ausschließlich unter: https://gv.vergabeportal.at/Detail/175984

Angaben zum Auftragsgegenstand:
A) Beschreibung des Auftrages:    
Erbringung der Generalunternehmerleistungen für die Neuerrichtung der Großkaserne Villach.
Aufgabe des Auftragnehmers ist die Errichtung der Großkaserne Villach inklusive sämtlicher infrastruktureller Maßnahmen, die im Leistungsverzeichnis, welches den Bietern in der 2. Stufe zur Verfügung gestellt wird, enthalten sein werden.

Im Konkreten plant das Bundesministerium für Landesverteidigung die Errichtung einer Großkaserne für das Pionierbataillon 1 und das Führungsunterstützungsbataillon 1 am Gelände der HENSEL Kaserne und dem anschließenden Gelände der „Oberen Fellach“, in A-9500 VILLACH.

B) Gesamtmenge bzw. -umfang (Kurze Beschreibung):
Allgemeine Projektbeschreibung:

Im Zuge der Raumordnung VILLACH ist geplant, das Pionierbataillon 1, welches derzeit in den Standorten ROHR Kaserne und HENSEL Kaserne untergebracht ist, an einem Standort zu vereinen. Zusätzlich soll in der neuen Großkaserne VILLACH das Führungsunterstützungsbataillon 1, welches derzeit in der LUTSCHOUNIG Kaserne untergebracht ist, implementiert werden.

Dem Grunde nach stellt die Errichtung der Großkaserne VILLACH eine städtebauliche Entwicklung mit großflächigem Neubauareal dar, die, neben den zahlreichen Neubauobjekten, die gänzliche infrastrukturelle Erschließung, einschließlich aller Ver- und Entsorgungseinrichtungen, beinhalten. Von den Objekten der Bestandskaserne verbleiben lediglich 4 Objekte, die, unter Einhaltung denkmalpflegerischer Auflagen, einer Nachnutzung zugeführt werden. Die Generalsanierung dieser 4 Bestandsobjekte erfolgt im Rahmen einer gesonderten GU-Ausschreibung.

Die grundsätzliche städtebauliche Gliederung, welche im Vorfeld mit der Stadt VILLACH abgestimmt wurde, und der örtlichen Raumordnungsentwicklung der Stadt VILLACH entspricht, erfolgt in Nutzungsbezirke.
Demnach ist die Entwicklung des Geländes derart festgelegt, dass südlich des bestehendes Kasernengeländes ein Sportbezirk errichtet wird. Eine zivile Mitbenutzung der Sportanlagen ist angedacht, daher muss ein Zugang aus dem öffentlichen Bereich möglich sein. Der Sportbezirk besteht aus einer Ballsporthalle, samt Nebenräumen und den Outdoor-Anlagen wie Beachvolleyballfeld, Mehrzweckhartplatz und Kletterwand; Die Laufbahn bzw. Hindernisbahn wird im Kasernengelände errichtet.

Am Areal der jetzigen Bestandskaserne werden die benötigten Unterkünfte zu einem zentralen Wohnbezirk zusammengeführt, um einerseits die Zuteilung der einzelnen Unterkünfte, ohne Zuordnung des Bedarfsträgers, über ein zentrales Unterkunftsmanagement organisieren zu können, aber auch um der Flächenwidmung des, an das Kasernengelände angrenzenden Areals, nachzukommen.

Auf der Anhöhe des Areals, über die geschlossene Verbindung des ehemaligen „Grünschacher Weges“ hinweg, wird der Stabsbezirk geschaffen. In diesem Stabsbezirk sind die zentralen Einrichtungen der Kaserne angesiedelt. So werden hier die Kommandogebäude für die 2 Bataillone, die 2 Stabskompaniegebäude und die Kompaniegebäude für das PiB1 und das FüUB1, die truppenärztliche Station, ein zentrales Wirtschafts- und Lehrsaalgebäude, ein Wache- und Verwaltungsgebäude für den Dienstbetrieb und die Betriebsstaffel, sowie für die Gebäudeaufsicht errichtet.

Im Bereich des Stabsbezirkes wird die neue Kasernenzufahrt, von der „Drautal Bundesstraße“ abzweigend, die neue Kaserne erschließen. Die neue Zufahrtsstraße wird durch die Stadt VILLACH finanziert und errichtet. Die Einbindung der Zufahrtsstraße in das Kasernengelände bildet auch die Grenze zwischen Verwaltungs- und Werkstätten- & Garagenbezirk, sodass das Straßensystem am Kasernenareal, geteilt in die unterschiedlich erforderlichen Lastklassen, errichtet werden kann.

Im Bereich der „Oberen Fellach“, in Richtung Drau, wird der Werkstätten- & Garagenbezirk, mit den Systemwerkstätten, den Wartungseinrichtungen, den Garagen und Flugdächern sowie den Park- und Abstellflächen für den Fuhrpark für das PiB1 und das FüUB1, der KFZ-Tankstelle, den Betriebsmittellagern, den Magazinen für beide Bataillone, sowie die erforderlichen Waschplätze und Waschanlagen errichtet. Zusätzlich sind im Werkstätten- & Garagenbezirk ein Parkdeck mit den KFZ-Abstellflächen für das Kaderpersonal und die Grundwehrdiener und die Energiezentrale vorgesehen.

Anschließend an den Werkstätten- & Garagenbezirk bzw. ausgelagert am GÜPl und am WÜPl werden die erforderlichen Ausbildungsplätze/Ausbildungsanlagen (Geländefahrstrecke, allgemeine Ausbildungsfläche, Brückenbauplatz, Minensuchhalle, Übungsplatz Faltstraße, Sprenggarten, PSA-Übungshaus) und Lagerflächen (Schadgeräte-Abstellplatz, Systembrücken, Alu-Gerät) am Gelände errichtet. Ebenso wird am Kasernengelände eine Munitions-Kastenanlage errichtet. Die Leistungen für die Übungsanlagen werden im Rahmen eines gesonderten Vergabeverfahrens ausgeschrieben.

Das neue Kasernenareal wird, neben der Gliederung in die unterschiedlichen Funktions-/Verwendungs-Bezirke, landschaftsplanerisch definiert und in der Gestaltung, den einzelnen Funktionen entsprechend, mit Freiflächen, Außeneinrichtungen und Bepflanzungen ausgestaltet. Mit der Erschließung des Kasernengeländes einher geht die Erschließung mit Fernwärme, Stromversorgung, Wasser, Abwasser und IT-Anbindung.
Am Areal der Bestandskaserne entspringt ein Quellbach der mit dem neuen Kasernenprojekt einerseits für Free-Cooling benützt wird, aber auch als Wasser-Entnahmestelle für die Feuerwehr genutzt werden soll. Der Bachlauf wird am Kasernengelände rekultiviert und wird in die Naherholungszone im Wohnbezirk eingebunden.

Am südlichen Teil der Liegenschaft erfolgt eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Einher geht damit eine Busspur, welche an die Stadt Villach abgetreten wird.

Die groben Rahmenbedingungen für die Raumordnung wurden vor Planungsbeginn mit der Stadt VILLACH vereinbart und wurden bereits in der Planung umgesetzt. Das Widmungsverfahren wurde eingeleitet, somit sind die Verfahren für die Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes, den Teilbebauungsplan und die Flächenwidmung abgeschlossen.

Aufgrund der ökologischen Verantwortung als öffentlicher Auftraggeber wurde die Planung der Großkaserne unter Berücksichtigung eines ökologischen Maßnahmenkatalogs aufgesetzt. Angestrebt wird eine Energieoptimierung der Neubaugebäude auf Niedrigstenergiestandard gem. OIB-Richtlinie 6 für Wohn- oder Nicht-Wohngebäude gemäß den Anforderungen zur Einhaltung des „Nationalen Plan“ gemäß Artikel 9 (3) zu 2010/31/EU.
In der Planung bzw. im GU-Leistungsverzeichnis werden vom Generalplaner Leitprodukte gem. NaBe Aktionsplan vorgegeben und gefordert. Neben den technischen Anforderungen und Spezifikationen sind die ökologischen Prüfsiegel ein wesentliches Kriterium der Gleichwertigkeit von angebotenen Produkten.

Die neue Großkaserne VILLACH wird für einen zeitlich befristeten autarken Betrieb der Liegenschaft für zumindest 14 Tage ausgerichtet. Dies wird in den technischen Einrichtungen (Strom, Wasser, Kanal, Heizung) der Liegenschaft berücksichtigt. Zusätzlich werden in einem gesonderten Paket Maßnahmen für eine ökologische Autarkie umgesetzt (Vollbelegung mit PV-Anlagen und Stromspeicher).

Schnittstellen und Schnittstellenprojekte
Im Gesamtprojekt Neuerrichtung Großkaserne gibt es eine Anzahl an Schnittstellen und Schnittstellenprojekten, die einerseits durch budgetäre Gegebenheiten, aber auch durch Gegebenheiten gesonderter Beschaffungsvorgänge bzw. durch vorhandene Rahmenverträge begründet sind. Diese Schnittstellen-Leistungen sind teilweise im GU-Leistungsverzeichnis enthalten (wie z.B. die Tankstellentechnik, Maßnahmen Autarkie, Maßnahmen nachhaltige Autarkie etc.), werden jedoch teilweise gesondert beauftragt und budgetiert. Teilweise werden Schnittstellen-Leistungen aber auch auf Basis von Rahmenverträgen abgerufen (wie z.B. die Werkstätten-Einrichtung und Werkstätten-Ausstattung, die Großküchengeräteausstattung, Schließanlagen etc.) und budgetiert. Nachstehend werden die Schnittstellenbereiche angeführt.

Schnittstellenprojekt: Werkstätten-Einrichtung, Einrichtung Waschboxen und Freiwaschplatz
Die Beschaffung der Werkstätten-Einrichtung wie Montagegruben, Hebebühnen, Krananlagen, Kompressor-Anlagen etc. erfolgt über einen BBG-Rahmenvertrag. Diese Leistungen sind daher nicht in der GU-Ausschreibung enthalten. Die Budgetierung für diese Leistungsteile erfolgt nicht über die Projektkostenstelle des Bauvorhabens, sondern über eine gesonderte Kostenstelle. Diese Kosten sind daher auch nicht in der Zusammenstellung der Projektkosten enthalten.

Schnittstellenprojekt: Groß-Kücheneinrichtung und -ausstattung
Die Beschaffung der Groß-Kücheneinrichtung wie Kochgeräte, Büffetanlage, Spülmaschinen, etc. erfolgt über einen BBG-Rahmenvertrag. Diese Leistungen sind daher nicht in der GU-Ausschreibung enthalten. Die Budgetierung für diese Leistungsteile erfolgt nicht über die Projektkostenstelle des Bauvorhabens, sondern über eine gesonderte Kostenstelle. Diese Kosten sind daher auch nicht in der Zusammenstellung der Projektkosten enthalten.
Feste Einbauteile wie z.B die Lüftungsdecke, die Kühl- und Tiefkühlanlage, Nassmüllentsorgung etc. wird mit den GU-Leistungen ausgeschrieben und sind daher im GU-Leistungsverzeichnis enthalten.

Schnittstellenprojekt: Möblierung und Geräteausstattung
Die Beschaffung Lieferung und Montage der Norm-Möblierung für die Unterkünfte, Büroräume und Lehrsäle, Lagerräume, Teeküchen etc. erfolgt über eigene Produktion durch die Heeres-Logistikzentren bzw. über einen BBG-Rahmenvertrag. Diese Leistungen sind daher nicht in der GU-Ausschreibung enthalten. Die Beschaffung der Haushaltsgeräteausstattung für die Wasch- und Trockenräume wie z.B. Waschmaschinen und Trockner etc. erfolgt ebenfalls über BBG-Rahmenvertrag. Die Budgetierung für diese Leistungsteile erfolgt nicht über die Projektkostenstelle des Bauvorhabens, sondern über eine gesonderte Kostenstelle. Diese Kosten sind daher auch nicht in der Zusammenstellung der Projektkosten enthalten.
Feste Einbauteile wie z.B. raumteilende Möbelelemente bzw. Sonder-Möblierung wie z.B die Bar und die Ausgabe bei den Schankanlagen, etc. werden mit den GU-Leistungen ausgeschrieben und sind daher im GU-Leistungsverzeichnis enthalten.

Schnittstellenprojekt: Tankstellentechnik
Die Beschaffung der maschinentechnischen Ausstattung (Tankanlagentechnik) werden mit den GU-Leistungen ausgeschrieben und sind daher im GU-Leistungsverzeichnis enthalten. Die Budgetierung für diese Leistungsteile erfolgt jedoch nicht über die Projektkostenstelle des Bauvorhabens, sondern über eine gesonderte Kostenstelle.
Die Leistungsteile der Tankanlagentechnik sind in gesonderter Abrechnung zu erfassen (Ausstellung gesonderter Rechnung durch den GU).

Schnittstellenprojekt: Schließanlage
Die Schließanlage wird zum Großteil gesondert über einen Rahmenvertrag vergeben. Diese Leistungen sind daher nicht in der GU-Ausschreibung enthalten.

Schnittstellenprojekt: Autarkie
Die Beschaffung der baulichen Anlagen für die Autarkiemaßnahmen werden mit den GU-Leistungen ausgeschrieben und sind daher im GU-Leistungsverzeichnis enthalten. Die Budgetierung für diese Leistungsteile erfolgt jedoch nicht über die Projektkostenstelle des Bauvorhabens, sondern über eine gesonderte Kostenstelle. Diese Kosten sind daher auch nicht in der Zusammenstellung der Projektkosten enthalten.
Die Leistungsteile der Autarkiemaßnahmen sind in gesonderter Abrechnung zu erfassen (Ausstellung gesonderter Rechnung durch den GU).

Schnittstellenprojekt: Nachhaltige (ökologische) Autarkie
Die Beschaffung der baulichen Anlagen für die nachhaltigen (ökologischen) Autarkiemaßnahmen werden mit den GU-Leistungen ausgeschrieben und sind daher im GU-Leistungsverzeichnis enthalten.

Gesamt-BGF über alle Objekte: ca. 95.000 m2

Bieteranfragen sind nur über die Vergabeplattform und anonymisiert zulässig! Die im ANKÖ ausgewiesene Emailadresse wird seitens des AG für sämtlichen Schriftverkehr im Verfahren herangezogen.

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