Möglichkeit zum Widerruf der Zivildiensterklärung
Wien, 14. September 2000 - Aufgrund zahlreicher Anfragen von Wehrpflichtigen informiert das Verteidigungsministerium über die Möglichkeit zum Widerruf der Zivildiensterklärung. In der unmittelbar zurückliegenden Zeit haben viele Wehrpflichtige von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Ein Musterschreiben, mit dem die Zivildiensterklärung widerrufen werden kann, liegt zum Download auf dem WWW-Server des Verteidigungsministeriums auf. Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wäre der Widerruf an die Ergänzungsabteilung des jeweils zuständigen Militärkommandos zu richten.