2020-04-08 Lageinformation Miliz
Die aktuelle Lageinformation, die Miliz und ihre Aufbietung betreffend:
Stand: 08.04.2020 - 09:30
Neu
Die Miliz leistet mit diesem Einsatz einen besonderen Dienst an der Republik Österreich und ihren Bürgern!
Die Vorbereitungen für den Versand der Einberufungsbefehle laufen und der Versand wird pünktlich beginnen. Anträge auf Befreiung von der Leistung des Präsenzdienstes aus rücksichtswürdigen Gründen sollten erst nach Erhalt eines Einberufungsbefehls eingebracht werden, nachdem nicht alle Angehörigen der mittlerweile bekannten Verbände einberufen werden.
Die Aufgaben der eingesetzten Milizkräfte im Einsatz werden sein:
- Übernahme von Objektschutzaufgaben und weiteren Schutz – und Überwachungsaufgaben,
- Erhöhung der Präsenz im öffentlichen Raum, insbesondere mit Bezug auf sensible Räume und Objekte, kritische Infrastruktur,
- Grenzraumüberwachung im Rahmen sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz Migration,
- Grenzraumüberwachung aus Anlass der Eindämmung der Ausbreitung der Infektion an Covid-19 an den Binnengrenzen (Ungarn, Slowenien, Schweiz, Liechtenstein, Italien).
- Objektschutz und Überwachungsaufgaben,
- Erhöhung der Präsenz im öffentlichen Raum insbesondere mit Bezug zu kritischer Infrastruktur,
- Grenzraumüberwachung im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz Migration,
- Grenzraumüberwachung insbesondere zur Eindämmung von Covid-19 an den Binnengrenzen.
Einsatz
Nachstehend angeführte Verbände, Einheiten bzw. Teileinheiten befinden sich momentan im Einsatz:
- Militärpolizei (MP) in Wien,
- Garde,
- Panzergrenadierbataillon 35 (PzGrenB35) im Burgenland,
- Jägerbataillon 6 (JgB6) in Tirol,
- Jägerbataillon 7 (JgB7) in Kärnten,
- Jägerbataillon 18 (JgB18) in Salzburg,
- Jägerbataillon 17 (JgB17) in Tirol und Vorarlberg,
- Jägerbataillon 33 (JgB33) in Tirol,
- Stabsbataillon 3 (StbB3) in Oberösterreich,
- Militärmusik Oberösterreich (MilMus OÖ),
- Militärkommande Steiermark (MilKdo ST),
- Militärkommando Vorarlberg (MilKdo V).
Verstärkt werden Milizsoldaten in die laufenden Einsätze und in allen Bundesländern eingebunden.
Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden sowie die Führung und Koordination der eingesetzten Kräfte erfolgt über die Einsatzstäbe (EStb) aller Militärkommanden.
Weiterhin sind die präsenten Kräfte der Streitkräftebasis in Oberösterreich als Unterstützung in den Lebensmittelgroßlagern im Einsatz.
Betrifft uns alle
Ab 14. April sollen die Maßnahmen der Beschränkung des öffentlichen Lebens vorsichtig gelockert werden. So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern sowie Baumärkte wieder öffnen. Die sonstigen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus bleiben aufrecht.
Weitere Lockerungsmaßnahmen sollen nach Ostern bekannt gegeben werden. Selbstverständlich werden den Lockerungen die Entwicklungen der Ausbreitung des Virus zugrunde gelegt.
In Österreich sind mit Stand 08.04.2020 rund 12.500 Menschen erkrankt. Es gibt 234 Tote zu beklagen. Erfreulich ist, dass rund 3.900 Menschen die Krankheit überstanden haben und als gesund gelten.
Immunologen zufolge gilt es nicht als sicher, dass ein gesundeter Covid-19-Patient nach überstandener Krankheit auch tatsächlich immun gegen das Virus ist. Auch die sogenannte Herdenimmunisierung gilt als nicht sicher. Diese besagt, dass, wenn ein Großteil der Bevölkerung einmal mit einem Virus in Kontakt gekommen ist, die Immunisierung soweit fortgeschritten ist, dass eine Ausbreitung dieses Virus nicht mehr großflächig möglich ist. Das erfordert die Fortsetzung der Maßnahmen im erforderlichen Ausmaß auch nach einer erfolgreicher Eindämmung des Virus, bis ein geeigneter Impfstoff großflächig zum Einsatz kommen kann.
Die Betretungsverbote von Neusiedler- und Bodensee bleiben aufrecht, nach Ostern sollen die Bundesgärten in Wien wieder für die Bevölkerung geöffnet werden. Die Sicherheitsmaßnahmen wie Abstand halten etc. bleiben aber auch dort aufrecht. Weiterhin wird für Wien auch die Öffnung von Straßen für den Fußgängerverkehr diskutiert. Dadurch soll erreicht werden, dass genug Raum zum Spazierengehen unter Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands gegeben ist. Der Fahrzeugverkehr soll in diesen Räumen umgeleitet werden. Konkret betroffene Straßenzüge sind noch nicht bekannt.
Termine
30.06.20 – 02.07.20: Workshop "Konflikte und Sicherheit" für Miliz-Kommandanten und Personen mit Führungsaufgaben.
Sonstiges
Gem. Artikel 28 des 3. Covid-19-Gesetzes wird nunmehr auch im Bundesheer ein heereseigener Mund-Nasen-Schutz (MNS - Bundesheer) eingeführt. Dieser gehört ab sofort zur Grundausstattung jedes Soldaten. Bei diesem Mund-Nasen-Schutz (MNS) handelt es sich nicht um eine Atemschutzmaske wie sie für medizinisches Personal (Klassen FFP1, FFP2, FFP3) vorgesehen ist, sondern um einen einfachen Mund-Nasen-Schutz, der den Zweck hat, Mund und Nase zu bedecken und damit eine Verteilung von Tröpfchen über die Ausatemluft zu verringern. Das Tragen des MNS kann andere Menschen schützen und eine Übertragung über die Luft, auch für den Empfänger, reduzieren.
Der Mund-Nasen-Schutz ist ein personenbezogenes Bekleidungsstück. Dieses darf NICHT, also auch nicht nach einer entsprechenden Reinigung, weitergegeben werden. Die Reinigung erfolgt über den Bundesheer Wäschereiservice im Rahmen der Uniformreinigung.
Der Mund-Nase-Schutz:
- ist kein Ersatz für die bestehenden Schutzmaßnahmen (Distanz halten, häufiges Händewaschen, Atemhygiene, kein Berühren von Nase, Augen, Mund),
- ist zu tragen im sicherheitspolizeilichen Einsatz mit dem Schutzpaket 1
- sowie außerhalb und innerhalb der Kaserne bei unbedingt notwendigen Tätigkeiten, bei denen ein Distanzhalten auf 1-2 Meter nicht möglich ist.
- Der MNS sollte nur wenige Stunden getragen werden, bei Durchfeuchtung wäre er sofort zu wechseln.
Bis zur Verfügbarkeit des Mund-Nase-Schutz werden weiterhin FFP1-Masken ausgegeben.