2020-04-09 Lageinformation Miliz
Die aktuelle Lageinformation, die Miliz und ihre Aufbietung betreffend:
Stand: 09.04.2020 - 09:30
Neu
Tagesbefehl der Frau Bundesministerin anlässlich der Einsätze gegen Covid-19
Die Frau Bundesministerin bedankt sich bei allen Soldaten und Soldatinnen, die derzeit in den diversen Einsätzen im In- und Ausland die Verpflichtungen erfüllen, die das Bundesheer für die Republik Österreich eingegangen ist. Auch allen Zivilbediensteten dankt sie für ihren Beitrag im Kampf gegen Covid-19 (siehe Link unten).
Einsatz
Die Miliz leistet mit diesem Einsatz einen besonderen Dienst an der Republik Österreich und ihren Bürgern!
Die Vorbereitungen für den Versand der Einberufungsbefehle laufen und der Versand wird pünktlich beginnen. Anträge auf Befreiung von der Leistung des Präsenzdienstes aus rücksichtswürdigen Gründen sollten erst nach Erhalt eines Einberufungsbefehls eingebracht werden, nachdem nicht alle Angehörigen der mittlerweile bekannten Verbände einberufen werden.
Die Aufgaben der eingesetzten Milizkräfte im Einsatz werden sein:
Übernahme von Objektschutzaufgaben und weiteren Schutz- und Überwachungsaufgaben
- Erhöhung der Präsenz im öffentlichen Raum, insbesondere mit Bezug auf sensible Räume und Objekte, kritischer Infrastruktur,
- Grenzraumüberwachung im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes Migration,
- Grenzraumüberwachung aus Anlass der Eindämmung der Ausbreitung der Infektion an Covid-19 an den Binnengrenzen (Ungarn, Slowenien, Schweiz, Liechtenstein, Italien).
- Objektschutz und Überwachungsaufgaben,
- Erhöhung der Präsenz im öffentlichen Raum insbesondere mit Bezug auf kritische Infrastruktur,
- Grenzraumüberwachung im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz Migration,
- Grenzraumüberwachung insbesondere zur Eindämmung von Covid-19 an den Binnengrenzen.
Für alle Heeres-C-Kraftfahrer und Fahrzeugkommandanten gelten für das Rechtsabbiegen mit Heereskraftfahrzeugen über 7,5 t neue Bestimmungen in Bezug auf das Rechtsabbiegeverbot für LKW ohne Abbiegeassistent. Dies ist auch für Heereskraftfahrzeuge (HKfz) gültig. Bei Fahrten mit Heeres-LKW mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse (hzlGM) von mehr als 7,5t ist die Einteilung eines Fahrzeugkommandanten (FzgKdt) oder Beifahrers anzustreben.
Für die Fahrzeugkommandanten lautet die Erweiterung der Einweisepflicht wie folgt:"Beim Rechtsabbiegen von LKW über 7,5 t höchstzulässigen Gesamtmasse (hzlGM) haben sich Fahrzeugkommandanten (FzgKdt) bzw. Beifahrer zu überzeugen, dass sich keine Fußgänger oder Radfahrer unmittelbar neben dem Heereskraftfahrzeuge (HKfz) befinden. Sollte dies der Fall sein, so ist der Heereskraftfahrer darüber zu informieren. Der Abbiegevorgang darf erst durchgeführt/ fortgesetzt werden, wenn keine Gefährdung der Fußgänger bzw. Radfahrer mehr besteht."
Betrifft uns alle
Die Waldbrandgefahr in Österreich wird aufgrund der vorherrschenden Wetterlage mit HOCH eingestuft. Somit ist auch bei erlaubten Spaziergängen darauf entsprechend Rücksicht zu nehmen.
Ab 14. April sollen die Maßnahmen der Beschränkung des öffentlichen Lebens vorsichtig gelockert werden. So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern sowie Baumärkte wieder öffnen. Die sonstigen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus bleiben aufrecht.
Weitere Lockerungsmaßnahmen sollen nach Ostern bekannt gegeben werden. Selbstverständlich werden den Lockerungen die Entwicklungen der Ausbreitung des Virus zugrunde gelegt.
Termine
30.06.20 – 02.07.20: Workshop "Konflikte und Sicherheit" für Miliz-Kommandanten und Personen mit Führungsaufgaben.