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2020-04-10 Lageinformation Miliz

10. April 2020 - 

Die aktuelle Lageinformation, die Miliz und ihre Aufbietung betreffend:

Neu

Allen Kameraden, allen Freunden des Österreichischen Bundesheeres und allen Bürgern der Republik Österreich wünschen wir ein ruhiges, ein besinnliches und trotz Covid-19 auch ein fröhliches Osterfest!

Einsatz

Die Miliz leistet mit diesem Einsatz einen besonderen Dienst an der Republik Österreich und ihren Bürgern!

Die Aufgaben der eingesetzten Milizkräfte im Einsatz werden sein:

  • Übernahme von Objektschutzaufgaben und weiteren Schutz- und Überwachungsaufgaben,
  • Erhöhung der Präsenz im öffentlichen Raum, insbesondere mit Bezug auf sensible Räume und Objekte, kritische Infrastruktur,
  • Grenzraumüberwachung im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes Migration,
  • Grenzraumüberwachung aus Anlass der Eindämmung der Ausbreitung der Infektion an Covid-19 an den Binnengrenzen (Ungarn, Slowenien, Schweiz, Liechtenstein, Italien).
Zusammengefasst:
  • Objektschutz und Überwachungsaufgaben,
  • Erhöhung der Präsenz im öffentlichen Raum insbesondere mit Bezug auf kritische Infrastruktur,
  • Grenzraumüberwachung im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz Migration,
  • Grenzraumüberwachung insbesondere zur Eindämmung von Covid-19 an den Binnengrenzen.

Für alle Heeres-C-Kraftfahrer und Fahrzeugkommandanten gelten für das Rechtsabbiegen mit HeeresKraftfahrzeugen über 7,5 t neue Bestimmungen in Bezug auf das Rechtsabbiegeverbot für LKW ohne Abbiegeassistent. Dies ist auch für Heereskraftfahrzeuge (HKfz) gültig. Bei Fahrten mit Heeres-LKW mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse (hzlGM) von mehr als 7,5t ist die Einteilung eines Fahrzeugkommandanten (FzgKdt) oder Beifahrers anzustreben.

Für die Fahrzeugkommandanten lautet die Erweiterung der Einweisepflicht wie folgt:

  • "Beim Rechtsabbiegen von LKW über 7,5 t höchstzulässigen Gesamtmasse (hzlGM) haben sich Fahrzeugkommandanten (FzgKdt) bzw. Beifahrer zu überzeugen, dass sich keine Fußgänger oder Radfahrer unmittelbar neben dem Heereskraftfahrzeuge (HKfz) befinden. Sollte dies der Fall sein, so ist der Heereskraftfahrer darüber zu informieren. Der Abbiegevorgang darf erst durchgeführt/ fortgesetzt werden, wenn keine Gefährdung der Fußgänger bzw. Radfahrer mehr besteht."

Termine

30.06.20 – 02.07.20: Workshop "Konflikte und Sicherheit" für Miliz-Kommandanten und Personen mit Führungsaufgaben.

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