2020-04-15 Lageinformation Miliz
Die aktuelle Lageinformation, die Miliz und ihre Aufbietung betreffend:
Einsatz
Der Großteil der Einberufungsbefehle ist auf dem Weg! In den kommenden Tagen werden diese in Form eines RSa- Schriftstückes zugestellt werden.
ACHTUNG: EIN RSa-BRIEF KANN NUR VOM EMPFÄNGER PERSÖNLICH ÜBERNOMMEN WERDEN UND GILT AUCH DANN ALS ZUGESTELLT, WENN NUR EINE ZUSTELLBENACHRICHTIGUNG (gelber Zettel der Post) IM POSTKASTEN LIEGT!
In jedem Einberufungsbefehl wird auch auf die Lernplattform SITOS Six hingewiesen. Als gesonderte Beilage ist der Zugang zum Stammportal mittels UserID und Passwort verfügbar.
WICHTIG: In SITOS Six - Fernausbildung Bundesheer unter dem neuen Lehrgang Informationsmodul Miliz - befinden sich digitale Lernbehelfe und Unterrichte zur Vorbereitung auf den bevorstehenden Einsatz.
Mit Bezug auf den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz Migration und die freiwillige Meldung von Milizsoldaten gibt es eine Aktualisierung aufgrund Covid-19:
Wegen der Neuordnung der Kräfte wird der Einsatz von freiwilligen Milizsoldaten für den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz Covid-19 (sihpolAssE/COVID) und sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz Migration (sihpolAssE Migration/hsF) bis auf Weiteres ausgesetzt. Für Freiwillige, die bereits im Assistenzeinsatz stehen (bzw. Freiwillige, die bereits einberufen sind) und deren Einheit aus dem Assistenzeinsatz abgelöst wird, ist durch das einsatzführende Kommando ab dem Zeitpunkt der Übernahme durch die Jägerkompanie im Einsatzpräsenzdienst folgende Vorgangsweise vorgesehen:
- Nach Absprache mit den Freiwilligen (Hinweis auf Entfall der Einsatzprämie!), bei entsprechender Qualifikation, Einteilung als Ausbildner oder Hilfsausbildner.
- Heranziehung zu anderen Ausbildungen/Verwendungen unter Berücksichtigung der Durchführungsbestimmungen der freiwilligen Waffenübung (DBfWUE).
- Ein Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst sollte nur dann erfolgen, wenn keine zweckmäßige und sinnvolle Verwendung gefunden werden kann oder auf Wunsch der Betroffenen.
Neue Bestimmungen fuer Kraftfahrer und Fahrzeugkommandanten:
Für alle Heeres-C-Kraftfahrer und Fahrzeugkommandanten gelten für das Rechtsabbiegen mit HeeresKraftfahrzeugen über 7,5 Tonnen neue Bestimmungen in Bezug auf das Rechtsabbiegeverbot für LKW ohne Abbiegeassistent. Dies ist auch für Heereskraftfahrzeuge (HKfz) gültig. Bei Fahrten mit Heeres-LKW mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse (hzlGM) von mehr als 7,5 Tonnen ist die Einteilung eines Fahrzeugkommandanten (FzgKdt) oder Beifahrers anzustreben.
Für die Fahrzeugkommandanten lautet die Erweiterung der Einweisepflicht wie folgt:
"Beim Rechtsabbiegen von LKW über 7,5 Tonnen höchstzulässigen Gesamtmasse (hzlGM) haben sich Fahrzeugkommandanten (FzgKdt) bzw. Beifahrer zu überzeugen, dass sich keine Fußgänger oder Radfahrer unmittelbar neben dem Heereskraftfahrzeuge (HKfz) befinden. Sollte dies der Fall sein, so ist derHeereskraftfahrer darüber zu informieren. Der Abbiegevorgang darf erst durchgeführt/fortgesetzt werden, wenn keine Gefährdung der Fußgänger bzw. Radfahrer mehr besteht."
Betrifft uns alle
Gerade weil die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden ist es besonders wichtig, die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Also: Masken auf, Hände waschen, Abstand halten!
Termine
30.06.20 – 02.07.20: Workshop "Konflikte und Sicherheit" für Miliz-Kommandanten und Personen mit Führungsaufgaben.