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2020-04-20 Lageinformation Miliz

20. April 2020 - 

Die aktuelle Lageinformation, die Miliz und ihre Aufbietung betreffend:

Neu

In jedem Einberufungsbefehl wird auf die Lehr- und Lernplattform SITOS Six hingewiesen. Jeder Einberufene erhält somit den Zugang zum Stammportal mittels UserID und Passwort, die im Einberufungsbefehl gesondert angeführt sind. In Folge können unter Suche: "Informationsmodul Miliz" in der Unterkategorie "Neue Lehrgänge"" die digitalen Lernbehelfe als Vorbereitung auf den Einsatz Covid-19 abgerufen werden.

NEU auf SITOS Six unter dem Lehrgang Informationsmodul Miliz:

Sicherheitshinweise für einberufene Milizsoldaten Weiterhin auf SITOS Six/IMM abrufbereit sind:

1. Erste Hilfe Unterricht in 3 Teilen:

  • Teil 1 "Freizeit und Haushalt"
  • Teil 2 "Wunden"
  • Teil 3 "Akute Notfälle"

2. Informationen zur Packordnung Kampfanzug03 in den Varianten 1-5 mit einigen nützlichen Tipps

Betrifft uns alle

Im Rahmen des Covid-19-Maßnahmengesetzes wurde festgelegt, dass das Betreten öffentlicher Orte verboten ist.

Ausgenommen von diesem Verbot sind insbesondere Betretungen, die für berufliche Zwecke erforderlich sind. (Weitere Ausnahmen sind Betretungen öffentlicher Orte, die "zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind", außerdem jene, "die zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen". Darüber hinaus darf man das Haus verlassen, um die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" zu erledigen".) Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe, weswegen der öffentl. Raum betreten wurde, glaubhaft zu machen.

Seitens des BMLV wird klargestellt, dass die Ausnahmebestimmung der genannten Verordnung auf alle Bediensteten des Ressorts sowie präsenz- und ausbildungsdienstleistende Soldaten Anwendung findet und im Falle einer Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von Bediensteten der Dienstausweis bzw. von präsenz- und ausbildungsdienstleistenden Soldaten der Wehrdienstausweis zur Glaubhaftmachung vorzuweisen ist. 

Sonstiges

Die Anzahl der Neuinfektionen mit Covid-19 ist weiterhin rückläufig. Trotzdem bleibt die hohe Ansteckungsgefahr, auch wenn die gesetzten Maßnahmen Wirkung zeigen.

Nach wie vor müssen alle Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen strikt befolgt werden, ansonsten könnte sich das Virus erneut stark ausbreiten.

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