2020-04-24 Lageinformation Miliz
Die aktuelle Lageinformation, die Miliz und ihre Aufbietung betreffend:
Neu
NEU ist die Rubrik "Wetter" und "Unwetterwarnungen". Diese ist immer am Ende der Lageinformation für Österreich ersichtlich.
NEU auf SITOS Six unter dem Lehrgang Informationsmodul Miliz:
Unterricht sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz (sihpolAssE) in 2 Teilen
- Teil 1 "Grundlagen"
- Teil 2 "Gefechtstechnik"
WICHTIG: Sicherheitshinweise für einberufene Milizsoldaten
Auf der SITOS Six Lernplattform ist unter "Informationsmodul Miliz" in "militärische Sicherheit" ein Merkblatt mit diversen Sensibilisierungsinhalten für zum Einsatzpräsenzdienst einberufene Milizsoldaten gespeichert. Zugang zu dieser Plattform haben alle einberufenen Soldaten. Die Zugangsdaten finden sich in den Unterlagen, die mit dem Einberufungsbefehl verschickt werden.
Einsatz
Kraftfahrdienst
Die Durchführungsbestimmungen für den Kraftfahrbetrieb gelten auch im Rahmen der Assistenzeinsätze im vollen Umfang. Ausnahmen hiervon werden im Rahmen von Sonderregelungen ausschließlich durch das Bundesministerium für Landesverteidigung/Quartiermeisterabteilung festgelegt.
Heereskraftfahrzeuge (HKfz) dürfen nur mit einer gültigen Heereslenkerberechtigung (HLB) gelenkt werden. Nach Ablauf der Fristen (C, C1, CE, C1E, D, D1) dürfen solche Fahrzeuge auch im Assistenzeinsatz (AssE) nicht mehr gelenkt werden. Fahrzeuge der Klassen B und B1 dürfen weiterhin gelenkt werden, da diese Klassen keiner Befristung unterliegen.
Die Wiedererteilung einer Heereslenkerberechtigung (HLB) C, C1, CE, C1E, D, D1 erfolgt gemäß den geltenden Durchführungsbestimmungen für Heereslenkerberechtigung (HLB).
Sollten im Rahmen des Assistenzeinsatzes (AssE) oder einer Unterstützungsleistung (ULstg) dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) beigestellte zivile Fahrzeuge gelenkt werden müssen, so hat der Heereskraftfahrer (HKf) die jeweilige zivile Lenkerberechtigung zu besitzen. Beim Lenken von Lastkraftwagen über 3,5t höchstzulässiger Gesamtmasse (hzlGM) benötigt dieser aber weder einen Fahrerqualifizierungsnachweis (Code 95) noch eine Fahrerkarte für ein digitales Kontrollgerät.
Betrifft uns alle
Die Gebührenpflicht für Kurzparkzonen ist in St. Pölten wieder in Kraft.
Die Wiedereinführung der Kurzparkzone in Wien ist mit 27.04.2020 vorgesehen.
Die in Österreich laufenden Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19 Virus stellen sich weiterhin als sehr wirksam dar. Daher müssen diese auch im Hinblick auf die Lockerungen weiterhin eingehalten werden. Also: Masken auf, Abstand halten, Hygienemaßnahmen weiter durchführen!
Termine
KEINE
Sonstiges
Nach wie vor müssen alle Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen strikt befolgt werden. Das Virus könnte sich ansonsten wieder stark ausbreiten.
Wetter
Westen
- Bewölkung: teilweise bis stark bewölkt, im Laufe des Tages ist die Bewölkung zunehmend.
- Temperaturen: morgens -2, Tageshöchstwerte bis +22°C.
- Wind: Süd 4-8Km/h
- Regen: 0 %, 0ml/m²
Norden
- Bewölkung: vereinzelt bewölkt, im Norden Ober- und Niederösterreichs zunehmende Bewölkung
- Temperaturen: morgens 2, Tageshöchstwerte bis +24°C.
- Wind: Süd-West bis West 4 bis 8Km/h
- Regen: 0 %, 0ml/m²
Süden
- Bewölkung: Kärnten wolkenlos, Steiermark großteils wolkenlos, im Tagesverlauf Auftreten von vereinzelten Wolkengruppen
- Temperaturen: morgens 2, Tageshöchstwerte bis +22°C.
- Wind: West 0 bis 6Km/h
- Regen: 0 %, 0ml/m²
Osten
- Bewölkung: wolkenlos
- Temperaturen: morgens 2, Tageshöchstwerte bis +25°C.
- Wind: im südlichen Bereich leichter Wind aus Süd-West 8Km/h, weiter nördlich drehender Wind von Süd bis Süd-Süd-Ost mit 5 bis 9Km/h
- Regen: 0 %, 0ml/m²
Unwetterwarnungen
KEINE