Milizausbildungsvergütung
Die Milizausbildungsvergütung ist eine Art Bildungsscheck, der wie ein persönliches Ausbildungskonto für aktive Milizsoldaten mit Übungsverpflichtung geführt wird. Für jeden seit dem 1. Jänner 2020 geleisteten Milizübungstag ("MÜ-Tag"), wird ein Betrag von derzeit € 109,05 auf diesem Konto gutgeschrieben.
Das so entstandene Guthaben können Milizsoldaten für zivile berufliche Aus-, Fort-, und Weiterbildungen nutzen und ihre Qualifikation verbessern.
Voraussetzung für die erstmalige Aktivierung des Ausbildungskontos ist eine Präsenzdienstleistung von mindestens fünf Mü-Tagen ab dem 1. September 2024.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Folgende Personen können die Milizausbildungsvergütung in Anspruch nehmen:
- Unbefristet beorderte Wehrpflichtige des Milizstandes sowie Frauen in Miliztätigkeit (d.h. alle Milizsoldaten mit Übungsverpflichtung) und
- die ab dem 1. September 2024 mindestens fünf Tage Präsenzdienstleistung auf MÜ-Basis im Rahmen einer Milizübung oder Grundausbildung im Laufbahnbild erbracht haben.
Nicht angerechnet werden fWÜ, FD oder fMA.
Welche Leistungen umfasst die Milizausbildungsvergütung?
- Vergütung ziviler beruflicher Ausbildungen, Fortbildungen oder Weiterbildungen: Die Rückvergütung erfolgt nach Bewilligung Ihres Antrages auf Vergütung durch das Heerespersonalamt (HPA).
- Vergütungshöhe: Für MÜ-Tage, die ab dem 1. Jänner 2020 absolviert wurden (fWÜ, FD oder fMA zählen nicht dazu), erhalten Sie pro MÜ-Tag € 109,05 (Stand 2024) als Milizausbildungsvergütung.
- Antragsfrist: Der Antrag auf Milizausbildungsvergütung kann bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung und bis spätestens vier Jahre nach Beendigung der Heranziehbarkeit zu Milizübungen gestellt werden.
So aktivieren Sie Ihre Milizausbildungsvergütung
Schritt 1: Aktivierung
Um die Milizausbildungsvergütung zu aktivieren, absolvieren Sie ab dem 1.September 2024 mindestens fünf MÜ-Tage durch Teilnahme an Ihrer nächsten regulären VWÜ, BWÜ, SWÜ oder an der Grundausbildung im Laufbahnbild (modMUO-, MUO- oder MO-Ausbildung). Für die meisten Milizsoldaten erfolgt die Aktivierung automatisch nach Abschluss der nächsten regulären BWÜ.
Schritt 2: Antragstellung
Online-Beantragung: Stellen Sie Ihren Antrag einfach und bequem online über das digitale Serviceportal des Bundesheeres mit ID Austria oder über das BMLV Stammportal. Die Antragsstellung ist selbsterklärend und zeigt Ihnen in der Applikation Milizausbildungsvergütungsrechner direkt die maximale Höhe Ihrer individuellen Milizausbildungsvergütung an.
Postalische Beantragung: Alternativ können Sie das Antragsformular herunterladen, ausfüllen und an das Heerespersonalamt senden. Das Formular finden Sie unter www.bundesheer.at/formulare.
Quelle: §9b und §61 Abs. 20 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001)
FAQs
Welche Milizsoldaten sind anspruchsberechtigt?
Die Milizausbildungsvergütung ist unabhängig von Alter oder Dienstgrad und gebührt allen unbefristet beorderten Wehrpflichtigen des Milizstandes sowie Frauen in Miliztätigkeit, die ab dem 1.September 2024 fünf MÜ-Tage absolviert haben.
Ich bin Milizsoldat mit Mannschafts- und Chargendienstgrad (Rekrut, Gefreiter, Korporal, Zugsführer). Wann wird die Milizausbildungsvergütung für mich freigeschaltet?
Im Regelfall wird nach Abschluss Ihrer nächsten BWÜ die Milizausbildungsvergütung automatisch freigeschaltet.
Ich bin Kaderanwärter oder Kadersoldat (Miliz-Offizier oder Miliz-Unteroffizier). Wann wird die Milizausbildungsvergütung für mich freigeschaltet?
Um die Milizausbildungsvergütung zu aktivieren, absolvieren Sie ab dem 1. September 2024 mindestens fünf MÜ-Tage durch
- Variante 1: Teilnahme an Ihrer nächsten regulären VWÜ, BWÜ, SWÜ oder
- Variante 2: Teilnahme an der Grundausbildung im Laufbahnbild (modMUO-, MUO- oder MO-Ausbildung).
Welche Ausbildung kann für die Vergütung beantragt werden?
Grundsätzlich zivile berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung die Ihrem Fortkommen dient. Das wurde bewusst breit gefasst, um Sie in Ihren Ausbildungsambitionen zu unterstützen. Die jeweilige Prüfung und Bewilligung erfolgt als Einzelfall durch das Heerespersonalamt (HPA) durch Ihre Antragsstellung.
Wie erfolgt die (Rück-)vergütung?
Sie legen die bereits durch Sie bezahlte Rechnung im Rahmen Ihres Antrages vor und bekommen bei Bewilligung durch das HPA eine Rückvergütung auf Ihr Konto in der Höhe der von Ihnen eingesetzten seit 1. Jänner 2020 geleisteten MÜ-Tage.
Wo kann ich feststellen, wie viele MÜ-Tage ich seit 1. Jänner 2020 bereits geleistet habe?
Verwenden Sie dazu einfach und bequem das digitale Serviceportal des Bundesheeres unter https://citizen.bmlv.gv.at/ oder https://stammportal.bmlv.gv.at. In der Applikation finden Sie Ihren aktuellen Stand der geleisteten MÜ-Tage.
In welchem Gesetz ist die Milizausbildungsvergütung geregelt?
§9b und §61 Abs. 20 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001)