Amtssignatur des Bundesministeriums für Landesverteidigung und seiner nachgeordneten Kommanden und Dienststellen
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des BMLV handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
- einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) sowie seine nachgeordneten Kommanden und Dienststellen verwenden bei von ihnen amtssignierten Dokumenten die rechts stehende Bildmarke (Abb.1).
Die Darstellung der Bildmarke erfolgt immer in schwarz/weiß.
Die Größe der Darstellung kann den Gegebenheiten des Dokumentes angepasst werden.

In behördlichen Verfahren des Heerespersonalamtes kann auch dessen eigene Bildmarke angewendet werden (Abb.2).
Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der untenstehenden Adressen:
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten Schriftstückes im BMLV
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass die als Ausdruck vorliegende Erledigung von der dort angeführten Behörde stammt. Die zu prüfende Erledigung muss dafür der Behörde zur Gänze vorliegen, wobei ein Abbild (z.B. als Scan oder Kopie) ausreicht.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung bietet dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des BMLV folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
Postalische Zusendung an die Ministerialkanzleidirektion des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Bundesministerium für Landesverteidigung
MinisterialkanzleidirektionRoßauer Lände 1
1090 Wien- Zusendung mittels Fax an die Eingangsstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Rufnummer +43(0)50201-10/17041 DW
- Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an den zentralen E-Mail-Eingang des BMLV posteingang@bmlv.gv.at oder
- Wenden Sie sich direkt an den Sachbearbeiter, dessen Kontaktdaten dem Kopf der Erledigung entnommen werden können und vereinbaren Sie die weiteren Schritte zur Verifikation.
Der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."