Zypernkonflikt unter Berücksichtigung des Völkerrechts
erschienen in der Publikation "Jahrbuch für internationale Sicherheitspolitik 1999" (ISBN: 3-8132-0599-1) - Dezember 1999
Autor(en):
Ayse Füsun ArsavaRegion(en):
Mittelmeerraum, Naher Osten

Abstract:
Die Besonderheit des Zypernkonflikts liegt darin, daß der nicht unabhängig von den beiden beteiligten Staaten Griechenland und die Türkei gelöst werden kann. Eine Lösung, die nicht den Interessen beider Staaten entspricht, kann weder als realistisch angesehen werden, noch wäre sie dauerhaft, weil das Gleichgewicht im Mittelmeerraum zwischen den beteiligten Staaten erheblich gestört würde.
Griechenland hat sich zweckmäßigerweise große Mühe gegeben, den Zypernkonflikt zunächst zu internationalisieren und später zu europäisieren. Die Vollmitgliedschaft in der EU bedeutet die Integrität der Insel mit den EU-Mitgliedern, folglich auch mit Griechenland. Damit würde der Alleinvertretungsanspruch der Insel für sie erfüllt und die Insel zum griechischen EU-Gebiet erklärt. Mit dieser Lösung wäre aber weder die Türkei noch die Türkische Republik Nordzypern einverstanden. Vom Beitritt Südzyperns in die EU sollte aber die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern nicht getrennt werden dürfen.
Die Türkische Republik Nordzypern machte längst klar, daß ein einseitiger Beitritt des "Südens" zur Europäischen Union zum Anschluß des Nordens an die Türkei führen würde. Konkretisiert wurde dieses Modell zwischen der Türkei und der Türkischen Republik Nordzypern in einer gemeinsamen Deklaration vom 20.7.1997 und einem Assoziationsabkommen vom 30.7.1997.
Griechenland hat sich zweckmäßigerweise große Mühe gegeben, den Zypernkonflikt zunächst zu internationalisieren und später zu europäisieren. Die Vollmitgliedschaft in der EU bedeutet die Integrität der Insel mit den EU-Mitgliedern, folglich auch mit Griechenland. Damit würde der Alleinvertretungsanspruch der Insel für sie erfüllt und die Insel zum griechischen EU-Gebiet erklärt. Mit dieser Lösung wäre aber weder die Türkei noch die Türkische Republik Nordzypern einverstanden. Vom Beitritt Südzyperns in die EU sollte aber die Anerkennung der Türkischen Republik Nordzypern nicht getrennt werden dürfen.
Die Türkische Republik Nordzypern machte längst klar, daß ein einseitiger Beitritt des "Südens" zur Europäischen Union zum Anschluß des Nordens an die Türkei führen würde. Konkretisiert wurde dieses Modell zwischen der Türkei und der Türkischen Republik Nordzypern in einer gemeinsamen Deklaration vom 20.7.1997 und einem Assoziationsabkommen vom 30.7.1997.