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Überwachung der Staatsgrenze

Der Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung (AssE GRÜ) gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001 wird im Jahr 2005 fortgesetzt. Freiwillige werden für alle Einsatzturnusse gesucht.

Einsatzgrundsätze

* Der AssE GRÜ ist aus Kostengründen vorrangig mit Soldaten, die Grundwehrdienst leisten, und ihren Kommandanten bzw. Ausbildern durchzuführen.
* Der Einsatz von Wehrpflichtigen des Milizstandes im Rahmen freiwilliger Waffenübungen erfolgt dann, wenn der zum Grenzeinsatz eingeteilte Verband oder Elemente eines Verbandes über zu wenig Personal verfügen und sich daraus der militärische Bedarf zum Einsatz von Wehrpflichtigen des Milizstandes ergibt.
* "Milizsoldaten" werden grundsätzlich entsprechend ihrer Einsatzfunktion bzw. Ausbildung verwendet. Eine niedrigere Verwendung wie zum Beispiel ein Zugskommandant des Milizstandes, der beim AssE GRÜ als Gruppenkommandant eingesetzt wird, ist in Ausnahmefällen möglich. Die tatsächliche Verwendung im AssE GRÜ wird vor Einberufung im Einvernehmen mit dem Betroffenen festgelegt.
* Für den AssE GRÜ ist die Teilnahme an der vorbereitenden Ausbildung in der Dauer von zirka einer Woche erforderlich. Die Einsatzdauer beträgt zirka sechs Wochen. Eine kürzere Einsatzdauer ab drei Wochen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
* Zwischen den einzelnen AssE GRÜ muss eine zirka sechswöchige Erholungsphase gegeben sein.

Information und Meldung

* Wehrpflichtige des Milizstandes bekommen genaue Informationen bezüglich Bedarf, Verwendung sowie den genauen Zeitraum für die vorbereitende Ausbildung und den tatsächlichen AssE GRÜ beim jeweiligen Einsatzverband.
* Die Meldung zur Leistung einer freiwilligen Waffenübung ist beim mobverantwortlichen Kommando einzubringen.
* Auskünfte über den AssE GRÜ erteilt auch die zuständige Ergänzungsabteilung des Militärkommandos.

Bezüge

Die genauen Bezüge, die während eines AssE GRÜ zustehen, können Sie dem Beitrag über die neuen Bezüge ab 1. Jänner 2005 in dieser Ausgabe der "Miliz Info" entnehmen.

Zeitraum und vorgesehene Einsatztruppen

Turnus 156
5. April bis 26. Mai 2005
Verbände:
StbB 1, JgB 17, AR 1, PzGrenB 35, PzAB 3, ABC-AbwS, HFMR, FlAR 2.

Turnus 157
24. Mai bis 14. Juli 2005
Verbände:
JgB 12, PzStbB 3, PzB 33, PzGrenB 9, PAB 1, PiB 2, JgB 24, FMB 1, PiB 1, StbKp MilKdo OÖ.

Turnus 158
12. Juli bis 1. September 2005
Verbände:
PiB 3, AufklB 3, PzStbB 4, PzB 10, PzB 14, PzGrenB 13, PzAB 9, AufklB 1, StbB 6, JgB 23, HFMR, VR 1, ABC-AbwZg MilKdo B, ABC-AbwZg MilKdo K, StbKp MilKdo K, StbKp MilKdo NÖ, StbKp MilKdo W, ABC-AbwKp MilKdo OÖ, ABC-AbwZg MilKdo V, Gd.

Turnus 159
30. August bis 13. Oktober 2005
Verbände:
JgB 19, PiB 3, StbB 7, JgB 18, JgB 25, AR 2, PiB 1, JgB 26, Gd, StbKp MilKdo S, ABC-AbwZg MilKdo S.

Turnus 160
11. Oktober bis 24. November 2005
Verbände:
StbB 1, JgB 12, JgB 17, AR 1, PzStbB 3, PzB 33, PzGrenB 9, PzGrenB 35, PzAB 3, AufklB 2, PiB 2, JgB 15, Tle 7.JgBrig, FlAR 1, StbKp MilKdo K, StbKp MilKdo OÖ, StbKp MilKdo T.

Turnus 161
22. November 2005 bis 5. Jänner 2006
Verbände:
PiB 3, PzAB 9, PzB 10, PzGrenB 13, HFMR, FlAR 3, StbKp MilKdo ST, ABC-AbwZg MilKdo NÖ, ABC-AbwKp MilKdo ST, ABC-AbwZg MilKdo T, JgR W.

Turnus 162
3. Jänner bis 16. Februar 2006
Verbände:
AufklB 1, StbB 6, JgB 23, JgB 24, PiB 2, StbKp MilKdo K, StbKp MilKdo NÖ, StbKp MilKdo OÖ, StbKp MilKdo S.

Turnus 163
14. Februar bis 30. März 2006
Verbände:
JgB 19, PAB 1, AufklB 3, PzStbB 4, PzB 14, AufklB 2, JgB 15, JgB 26, PiB 1, StbB 7, JgB 18, JgB 25, AR 2, StbKp MilKdo T, StbKp MilKdo W, Gd.

Anrechnung für die Beförderung

* Ein AssE GRÜ ist als Ausbildungsvoraussetzung für die Beförderung zum nächst höheren Dienstgrad einer Beorderten-Waffenübung (BWÜ) gleichgestellt.
* Diese Anrechnung hat jedoch keine Auswirkung auf die Teilnahmeverpflichtung an den Beorderten-Waffenübungen ihres Einsatzverbandes gemäß den Durchführungsbestimmungen für Waffenübung.

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