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Die neuen Bezüge

Nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) und der Verordnung über die Dienstgradzulage bestehen ab 1. Jänner 2005 folgende Ansprüche:

Grundwehrdienst

Für Soldaten während des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs bis acht Monaten (§ 19 Abs. 1 Ziffer 1 WG 2001) und Soldatinnen während der ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes (§ 37 Abs. 1 WG 2001) gebühren folgende Bezüge:
Außerhalb eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001:
168,20 EUR

oder während eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001
Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001:
387,20 EUR

Anlassfälle:
lit. a) militärische Landesverteidigung (siehe hiezu § 2 Abs.2 WG 2001);
lit. b) Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt (z. B. Assistenzeinsatz);
lit. c) Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges (z. B. Assistenzeinsatz).

Zusätzlich monatlich:
Grundvergütung nach § 5 Abs. 1 HGG 2001:
87,70 EUR
Erfolgsprämie bei erfolgreichem Abschluss der vorbereitenden Kaderausbildung (vbK)
nach § 5 Abs. 2 HGG 2001:
196,30 EUR
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,
Freifahrt nach § 8 HGG 2001,
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.

Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 ein Anspruch auf Familienunterhalt (maximal 80% der Bemessungsgrundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Bemessungsgrundlage).

Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen vor der Wirksamkeit der Einberufung (Zustellung des Einberufungsbefehles oder allgemeine Bekanntmachung der Einberufung) und beträgt mindestens 954,50 EUR und höchstens 4.335,20 EUR.

Präsenzdienste

Den Soldaten gebühren folgende Bezüge bei Präsenzdienstleistung
* Truppenübungen gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 2 WG 2001,
* Kaderübungen gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 3 WG 2001,
* freiwillige Waffenübungen oder Funktionsdienste gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 4 WG 2001,
* außerordentliche Übungen gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 7 WG 2001.
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001:
168,20 EUR

oder bei Einsatzpräsenzdienst gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 6 WG 2001
Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001:
387,20 EUR

Zusätzlich monatlich:
Pauschalentschädigung pro Monat nach § 36 Abs. 1 HGG 2001:
954,50 EUR
Die Entschädigung kann, wenn die Pauschalentschädigung den Verdienstentgang nicht deckt, nach § 36 Abs. 2 HGG 2001 pro Monat maximal 7.159,00 EUR betragen;
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001;
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001;
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001;
Einsatzprämie nach § 9 HGG 2001:

Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 während freiwilliger Waffenübungen und Funktionsdiensten gebührt allen Anspruchsberechtigten zusätzlich folgende Einsatzprämie:
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:
Rekruten und Chargen: 981,20 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 490,60 EUR)
Unteroffiziere: 1.261,40 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 630,70 EUR)
Offiziere: 1.635,20 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 817,60 EUR)

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG:
Rekruten und Chargen: 878,40 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 439,20 EUR)
Unteroffiziere: 1.112,00 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 556,00 EUR)
Offiziere: 1.448,30 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 724,15 EUR)

Zeitsoldat ("kurz")

Den Soldaten während des Wehrdienstes als Zeitsoldat ("kurz") bis zum Ablauf des 6. Monats und Soldatinnen ab Beginn des siebenten bis zum Ablauf des 13. Monates des Ausbildungsdienstes gebührt:
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001:
168,20 EUR

oder während eines Einsatzes Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001:
387,20 EUR

und Monatsprämie nach § 6 Abs. 1 Z. 1 HGG 2001:
588,00 EUR
Zusätzlich monatlich:
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001;
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001;
Freifahrt nach § 8 HGG 2001;
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.

Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 gebührt den Zeitsoldaten und Soldatinnen ab dem 7. Monat des Ausbildungsdienstes zusätzlich folgende Einsatzvergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:
Rekruten und Chargen: 981,20 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 490,60 EUR)
Unteroffiziere: 1.261,40 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 630,70 EUR)
Offiziere: 1.635,20 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 817,60 EUR)

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG:
Rekruten und Chargen: 878,40 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 439,20 EUR)
Unteroffiziere: 1.112,00 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 556,00 EUR)
Offiziere: 1.448,30 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 724,15 EUR)

Zeitsoldat ("kurz")

Den Soldaten während des Wehrdienstes als Zeitsoldat ("kurz") ab dem 7. Monat und Soldatinnen ab Beginn des 13. Monats des Ausbildungsdienstes gebührt:
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001:
168,20 EUR

oder während eines Einsatzes Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001:
387,20 EUR

und Monatsprämie nach § 6 Abs. 1 Z. 2 HGG 2001:
656,00 EUR

Zusätzlich monatlich:
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001;
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001;
Freifahrt nach § 8 HGG 2001;
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.

Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 gebührt den Zeitsoldaten und Soldatinnen ab dem 7. Monat des Ausbildungsdienstes zusätzlich folgende Einsatzvergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:
Rekruten und Chargen: 981,20 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 490,60 EUR)
Unteroffiziere: 1.261,40 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 630,70 EUR)
Offiziere: 1.635,20 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 817,60 EUR)

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG:
Rekruten und Chargen: 878,40 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 439,20 EUR)
Unteroffiziere: 1.112,00 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 556,00 EUR)
Offiziere: 1.448,30 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 724,15 EUR)

Zeitsoldat ("lang")

Bei dieser Präsenzdienstleistung gebühren:
Monatsgeld nach § 3 Abs. 1 HGG 2001:
168,20 EUR

oder während eines Einsatzes Monatsgeld nach § 3 Abs. 2 HGG 2001:
387,20 EUR

und Monatsprämie nach § 45 Abs. 1 HGG 2001:
Rekrut, Gefreiter und Korporal 841,80 EUR
Zugsführer 883,50 EUR
Unteroffizier 951,40 EUR
Offizier 1.050,60 EUR

Zusätzlich monatlich:
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.

Zeitsoldaten "lang” gebühren allenfalls eine Belastungsvergütung nach § 45 Abs. 3 HGG 2001 in der Höhe von 46,70 EUR monatlich und eine Ausbildungsvergütung nach § 45 Abs. 4 HGG 2001 in der Höhe von 28,00 EUR (allenfalls erhöht bis maximal 280,40 EUR monatlich).

Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 gebührt den Zeitsoldaten und Soldatinnen ab dem 7. Monat des Ausbildungsdienstes zusätzlich folgende Einsatzvergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:
Rekruten und Chargen: 981,20 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 490,60 EUR)
Unteroffiziere: 1.261,40 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 630,70 EUR)
Offiziere: 1.635,20 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 817,60 EUR)

Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG:
Rekruten und Chargen: 878,40 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 439,20 EUR)
Unteroffiziere: 1.112,00 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 556,00 EUR)
Offiziere: 1.448,30 EUR
(bei Einsatzvorbereitung: 724,15 EUR)

Dienstgradzulage

nach § 4 HGG 2001 iVm der Verordnung über die Dienstgradzulage:
Dienstgrad: EUR
Gefreiter 45,30
Korporal 56,70
Zugsführer 67,80
Wachtmeister 93,10
Oberwachtmeister 104,20
Stabswachtmeister 115,50
Oberstabswachtmeister 126,70
Offiziersstellvertreter 138,00
Vizeleutnant 149,20
Fähnrich 166,30
Leutnant 177,40
Oberleutnant 188,30
Hauptmann 211,00
Major 236,30
Oberstleutnant 258,50
Oberst 281,20
Brigadier 306,40
Generalmajor 314,80
Generalleutnant 323,20
General 331,70

Auslandsübungszulage

nach § 10 HGG 2001.
Die Auslandsübungszulage, die unter Anwendung des mit 1. April 1999 in Kraft getretenen Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetzes - AZHG bemessen wird, besteht aus einem
Sockelbetrag bei
a) Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen gemäß
§ 1 Z 2 KSE-BVG (40 % des Sockelbetrages):
Rekrut 315,00 EUR
Gefreiter, Korporal und Zugsführer 455,00 EUR
Wachtmeister, Oberwachtmeister und Stabswachtmeister 559,99 EUR
Oberstabswachtmeister, Offiziersstellvertreter, Vizeleutnant 734,99 EUR
Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant, Hauptmann, Major,
Oberstleutnant, Oberst, Brigadier, Generalmajor,
Generalleutnant und General 909,98 EUR

b) Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen gemäß
§ 1 Z 1 lit. d KSE-BVG (75 % des Sockelbetrages):
Rekrut 590,61 EUR
Gefreiter, Korporal und Zugsführer 853,11 EUR
Wachtmeister, Oberwachtmeister und Stabswachtmeister 1.049,98 EUR
Oberstabswachtmeister, Offiziersstellvertreter, Vizeleutnant 1.378,10 EUR
Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant, Hauptmann, Major,
Oberstleutnant, Oberst, Brigadier, Generalmajor,
Generalleutnant und General 1.706,22 EUR

und aus Zuschlägen, die sich nach Ort und Umständen der Auslandsübung richten. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können in Betracht kommen:
- Zonenzuschlag: 175,00 EUR bis max. 524,00 EUR
- Funktionszuschlag: 131,25 EUR bis max. 437,49 EUR
- Unterkunfts- und Verpflegszuschlag.

Ein Klima-, Krisen-, Ersteinsatz- und ein Gefahrenzuschlag kommen bei der Durchführung einer Auslandsübung nicht in Betracht.

Ansprüche im Aufschubpräsenzdienst
Nach § 52 HGG 2001 gebühren Anspruchsberechtigten, die einen Aufschubpräsenzdienst leisten, die Ansprüche im gleichen Umfang und nach den gleichen Bestimmungen wie für jenen Wehrdienst, aus dem die Entlassung vorläufig aufgeschoben wurde.

Im Ausland
Bei Übungen im Ausland gebühren für:

Berufssoldaten
(Bedienstete des BMLV) Soldaten im Präsenz- bzw.
Ausbildungsdienst

Monatsbezug nach
Gehaltsgesetz 1956
und
Auslandszulage
nach AZHG
(steuerbefreit)
Besoldung nach HGG 2001
(nach Art des Wehrdienstes)
und
Auslandsübungszulage
nach HGG 2001 bei
sinngemäßre Anwendung
des AZHG

(beide grundsätzlich steuerbefreit;
Pauschalentschädigung, Entschädigung des Verdienstentganges und Fortzahlung der Bezüge nach dem 6. Hauptstück HGG 2001 sind jedoch
steuerpflichtig !)

Mag. Christoph Ulrich, ELeg

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