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Umweltschutz - ein wichtiges Anliegen des Bundesheeres

Die Republik Österreich hat sich den Umweltschutz als eines der zu verfolgenden Staatsziele gesetzt. Damit ist die besondere Bedeutung dieser Materie für die Gesellschaft hervorgehoben und der hohe Stellenwert von Nachhaltigkeit und Umweltschutz als gemeinschaftliches Anliegen ausgedrückt.

Staatsziele

In der Bundesverfassung sind unter anderem als Staatsziele die umfassende Landesverteidigung, der umfassende Umweltschutz und eine ausgewogene Beschäftigungspolitik verankert. Die Frage stellt sich wohl, welchem dieser Staatsziele ein Soldat mehr oder weniger Bedeutung beimessen soll. Es versteht sich, dass es nicht die Aufgabe eines Einzelnen sein kann, sich um eine ausgewogene Beschäftigungspolitik, um eine umfassende Landesverteidigung oder gar um den umfassenden Umweltschutz in seiner Gemeinsamkeit zu kümmern. Staatsziele richten sich vielmehr an Legislative und Administration, auf dass diese Institutionen die Staatsziele in Gesetzgebung und Vollziehung implementieren.

Gesetzliche Grundlagen

Im Bundesverfassungsgesetz über den umfassenden Umweltschutz, BGBl. Nr. 491/1984, ist die Staatszielbestimmung normiert, die sämtliche Gebietskörperschaften - den Bund, Länder und Gemeinden - in die gemeinsamen Bemühungen um die Verwirklichung eines umfassenden Umweltschutzes einbindet.
Der § 1, Abs. 1 dieses Gesetzes lautet: Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennen sich zum umfassenden Umweltschutz. Im Abs. 2 wird bestimmt: Umfassender Umweltschutz ist die Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen. Der umfassende Umweltschutz besteht insbesondere in Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie zur Vermeidung von Störungen durch Lärm.
Das hat zur Folge, dass sich umweltrelevante Bestimmungen in einer großen Anzahl bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften vorfinden, da in bestimmten umweltrelevanten Rechtsmaterien die Kompetenzen zur Gesetzgebung beim Bund, in anderen dagegen bei den Ländern liegen.

Nachhaltige Entwicklung, das heisst die Erfüllung der Bedürfnisse der derzeitigen Generation ohne dadurch die Erfüllung der Bedürfnisse künftiger Generationen zu beeinträchtigen, ist ein grundlegendes Ziel der EU-Verträge. Hiezu ist es erforderlich, die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik so zu gestalten, dass sie sich gegenseitig verstärken. Gelingt es nicht, Tendenzen umzukehren, welche die künftige Lebensqualität bedrohen, so werden die Kosten für die Gesellschaft drastisch ansteigen oder diese Tendenzen werden unumkehrbar.

Umweltpolitische Grundlagen

Die Vorgaben der österreichischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung und des Nationalen Umweltplanes als strategische Grundlagen verlangen die Wahrnehmung folgender Aufgaben:
* Reduktion von Treibhausgasen;
* Sicherung der natürlichen Beschaffenheit der Gewässer;
* Sicherstellung der Ver- und Entsorgung von Wasser unter Beibehaltung hoher Umweltqualität;
* Vermeidung von Bodenversiegelungen;
* Forcierung ökologischer Landwirtschaft;
* Vermeidung von Einbringen von Gefahrenstoffen in Böden;
* Nachhaltige Abfallbewirtschaftung;
* Weiterführung der Verdachtsflächenerhebung und Altlastensanierung;
* Umweltfreundliche Beschaffung;
* Berücksichtigung von Umweltschutzvorgaben bei der Vergabe von Leistungen und bei der Erstellung von Pflichtenheften;
* Nachhaltige Materialwirtschaft (Stoffströme);
* Verstärkte Umweltinformation;
* Einführung eines Umweltmanagementsystems für das Bundesheer;
* Forcierung erneuerbarer Energien;
* Erhöhung des Biomasseeinsatzes;
* Verbesserung der Energieintensität;
* Steigerung des Anteiles an erneuerbaren Energieträgern am Gesamtenergieverbrauch um ein Prozent pro Jahr gemäß Nachhaltigkeitsstrategie;
* Steigerung des Ökostromanteils bis zum Jahr 2008;
* Erarbeiten eines Contracting-Programmes zur Energieeinsparung bei Bundesgebäuden;
* Prüfung einer Möglichkeit für Einspeisung von Biogas analog dem Ökostromgesetz;
* Anhebung des Anteiles an Photovoltaikanlagen.

Sicherheitspolitische Grundlagen

Die sicherheitspolitischen Grundlagen des Umweltschutzes gemäß der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin verlangen die Wahrnehmung folgender Aufgaben:
* Mitwirken an der Erhaltung der ökologischen Sicherheit bei Einsätzen im In- und Ausland;
* Berücksichtigung der Grundsätze der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes beim Planungsprozess des Bundesheeres;
* Beurteilung von Bedrohungsszenarien durch
- Energie- und Ressourcenprobleme,
- Ernährungsprobleme,
- Naturkatastrophen,
- technische Katastrophen mit anhaltenden Auswirkungen auf die Umwelt als Lebensgrundlage;
* Einbeziehung ökologischer Aufgaben- und Handlungsfelder in die Umsetzungsschritte;
* Vermeiden von Umweltgefahren (Präventiver Umweltschutz);
* Bereinigung von verursachten Umweltschäden (Reaktiver Umweltschutz);
* Erhaltung einer lebenswerten Umwelt im Rahmen des umfassenden Umweltschutzes durch Minimierung der negativen Auswirkungen von technischen, ökologischen oder Naturkatastrophen.

Militärstrategische Grundlagen

Aus den militärstrategischen Grundlagen für das Führungssystem des Bundesheeres leiten sich nachstehende Aufgaben ab:
* Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes in der militärischen Gesamtplanung;
* Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes bei der Planung und Durchführung von Einsätzen im In- und Ausland;
* Beurteilung der Einschränkung der Handlungsfreiheit der Kommandanten durch Umweltauflagen;
* Behandlung des Umweltschutzes als Fachdienst und Einführung eines Fachdienstweges.

Die für das Bundesheer aus den Grundlagen des Umweltschutzes abzuleitenden Konsequenzen sind eine Beurteilungsgrundlage für die Beurteilung der Lage im Rahmen des Führungsverfahrens. Nach Abwägen der machbaren Aktivitäten und Maßnahmen des Bundesheeres galt es, einen Entschluss der obersten Führung zu formulieren. Hiezu wurde die Ausrichtung der Umweltpolitik des BMLV erarbeitet, die am 5. August 2003 durch den Bundesminister für Landesverteidigung genehmigt und mit dem Verlautbarungsblatt I, Nr. 64/2003, verlautbart wurde.

Ausrichtung der Umweltpolitik

Das BMLV, das Bundesheer und die Heeresverwaltung bekennen sich zum umfassenden Umweltschutz und zur Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage jetziger und künftiger Generationen.
Im Einzelnen wurde festgelegt:
* Die bundesverfassungsgesetzlich festgelegten Aufgaben der militärischen Landesverteidigung werden unter Berücksichtigung der nationalen Umweltziele und der österreichischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung erfüllt;
* Im Rahmen der militärischen Aufgabenerfüllung wird unter Anwendung des Vorsorgeprinzips, des Verursacherprinzips und des Prinzips der Nachhaltigkeit die ständige Verbesserung aller umweltrelevanten Prozesse und Leistungen angestrebt;
* Bei der Erfüllung multinationaler Aufgaben wird entsprechend den Rahmenbedingungen der österreichische Umweltstandard eingehalten;
* Das Umweltbewusstsein der Soldaten und der Bediensteten der Zentral- und Heeresverwaltung wird gefördert;
* Im Bereich des Umweltschutzes werden der umfassende Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften auf allen Führungsebenen angestrebt;
* "Umweltschutz" und "Nachhaltige Entwicklung" werden als Querschnittsmaterie Bestandteil der Lehrpläne der allgemeinen und speziellen Aus-, Fort- und Weiterbildung;
* Durch entsprechende Planungen und militärökologische Vorgaben wird die Vielfalt von Arten und Lebensräumen auf militärischen Übungsflächen berücksichtigt und gefördert;
* Die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs wird in militärischen Anlagen insbesondere durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien erreicht;
* Sowohl bei der Beschaffung als auch im Dienstbetrieb wird den Grundsätzen einer schonenden Energienutzung, der Reduktion der Schadstoffemissionen und der Abfallvermeidung Rechnung getragen.
Diese Umweltpolitik des BMLV gilt es zum Leben zu erwecken.

Umsetzung der Umweltpolitik

Als Beispiele der Umsetzung der Umweltpolitik durch das BMLV können genannt werden:
* die Festlegung der Richtlinien für die nachhaltige Abfallbewirtschaftung im Bundesheer und
* die Richtlinien für den Umweltschutz bei multinationalen Einsätzen und Übungen im In- und Ausland.
Neben Erlässe zur Regelung von Prozessabläufen kann das Bundesheer auch praktische Erfolge verzeichnen. Für das Projekt einer geplanten Biogasanlage am Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg, wo jährlich 5.500 Tonnen Grünschnitt umweltfreundlich entsorgt werden und gleichzeitig das gesamte Liegenschaftsareal mit Warm- und Heizwasser versorgt wird, hat das Bundesheer am 28. Oktober 2004 den begehrten Umweltpreis der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik ÖGUT erhalten und wurde als Energieprofi 2004 ausgezeichnet.

Abschließende Feststellung

Jede moderne Armee benötigt heute eine Umweltpolitik mit Richtlinien für die Soldaten, die richtungsweisend vorgeben, wie der Dienst verantwortungsvoll im Hinblick auf das Wohlergehen der Bevölkerung in derzeitigen und in kommenden Generationen zu leisten ist, damit die eigenen Lebensgrundlagen und die unserer Nachkommen gesichert bleiben.

MjrdhmtD Mag. Roland Oberschmidleitner, LogU

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