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Die "Benes-Dekrete" - ihre bilateralen und multilateralen Aspekte

von Thomas M. Buchsbaum

Kurzfassung

◄ Nachdem man lange Zeit in der Öffentlichkeit nichts von den so genannten Benes-Dekreten gehört hatte, rückten diese anlässlich der bevorstehenden EU-Mitgliedschaft Tschechiens und der Slowakei plötzlich in den Mittelpunkt des Interesses. Speziell in den Wahlkämpfen 2002 und 2003 versuchten sich die tschechischen Parteien gegenseitig zu übertreffen, indem sie auf Forderungen nach Aufhebung der Benes-Dekrete negativ reagierten und die kollektive Entrechtung der deutsch-- und ungarischsprachigen Minderheiten als legal und legitim darstellten.

Dabei wurde von Prag übersehen, dass nicht die Aufhebung aller Präsidentialdekrete gefordert wurde, sondern nur jener wenigen, die für die kollektive entschädigungslose Enteignung sowie Ausbürgerung und Vertreibung der deutsch- und ungarischsprachigen Minderheiten verantwortlich waren. Diese noch heute in Kraft stehenden Gesetze betreffen in ihrem Kern Bestimmungen, die Menschen- und Völkerrechtsstandards widersprechen, belasten die bilateralen Beziehungen zwischen Tschechien und Österreich und komplizieren die Integration Tschechiens in die EU.

Hauptinhalt der relevanten "Benes-Dekrete" ist die kollektive entschädigungslose Enteignung der Angehörigen der deutsch- und ungarischsprachigen Minderheiten. Weiters wurde ihnen ihre tschechoslowakische Staatsangehörigkeit kollektiv aberkannt. Und aufbauend auf dem Geist dieser Dekrete sowie offizieller wie halboffizieller öffentlicher Aufrufe wurden die Minderheiten vertrieben, wobei ein explizites "Vertreibungsdekret" über das Entwurfstadium nicht hinauskam. Ein Gesetz vom 8.5.1946 stellte alle Handlungen im Kontext der Vertreibungen straffrei, und die nach der Wende erlassenen Restitutionsgesetze diskriminieren die im Zuge der Vertreibung enteigneten Personen gegenüber anderen.

Österreich verlangte wiederholt eine tschechische Anerkennung und Entschuldigung für das getane Unrecht, die Nichtweiteranwendung der relevanten Präsidentialdekrete, die Aufhebu ng des Straffreistellungsgesetzes aus dem Jahr 1946, die diskriminierungslose Anwendung der tschechischen Restitutionsgesetze sowie eine symbolische materielle Geste in Anerkennung einer moralischen Verantwortung, was von Prag bisher abelehnt wurde.

Tschechien kam bisher weder den Aufforderungen des UNO-Menschenrechtsausschusses noch des Europäischen Parlaments aus 1999 nach, die Gesetze von diskriminierenden Bestimmungen zu befreien; allerdings sieht das Europäische Parlament heute nach Einholung dreier Gutachten in diesem Mangel keinen Hinderungsgrund mehr für den tschechischen EU-Beitritt.

Faktum ist, dass es weder Historikern noch Juristen noch internationalen Gremien gelungen ist, die mit den Benes-Dekreten im Zusammenhang stehenden Fragen mit allseitiger Akzeptanz zu beantworten oder zu lösen. Dies wird die Aufgabe der betreffenden Staaten sein, wobei die Mitarbeit der Zivilgesellschaften von zentraler Bedeutung sein wird. An die Stelle einseitiger Schuldzuweisungen und des Festhaltens an überholten Positionen wird ein zukunftsorientiertes, vorurteilfreies Aufeinanderzugehen treten müssen, damit die komplexen historischen Zusammenhänge aufgearbeitet werden können. ►


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Die "Benes-Dekrete" - ihre bilateralen und multilateralen Aspekte

Lange Zeit hatte man in Österreich öffentlich nichts von den so genannten "Benes-Dekreten" gehört. Scheinbar plötzlich waren sie in Österreich und Tschechien, in anderen Staaten Mitteleuropas und darüber hinaus in vieler Munde. Auslöser war die in Aussicht stehende EU-Mitgliedschaft der Tschechischen wie Slowakischen Republik. Politiker unterschiedlicher Couleurs in Österreich und Deutschland nahmen sich des Themas an, es wurde in das Programm der österreichischen Bundesregierung vom Frühjahr 2000 aufgenommen und in verschiedene EU-Gremien eingebracht. Die nach der "Wende" wiedergewonnene Demokratie sowie die bevorstehende EU-Mitgliedschaft der beiden Nachfolgestaaten der Nachkriegs-Tschechoslowakei erschienen als günstige Gelegenheit, endlich eines der tragischen Kapitel der Nachkriegsgeschichte zu bewältigen und beizulegen.

Ungenutztes Momentum

Seinerzeit zu wenig beachtet und nicht als Momentum genutzt wurden klare Worte führender Prager Politiker unmittelbar nach der Wende. Der tschechische Staatspräsident Václav Havel hielt am 15.3.1993 an der Universität Wien eine Rede über das historische und gegenwärtige Verhältnis zwischen der Tschechischen Republik und Österreich. Darin forderte er eine Reflexion über das Gute und Schlechte der Geschichte, ein Nachdenken über das heute Verbindende sowie Überlegungen zu gemeinsamem Handeln zum gegenseitigen Nutzen. Und er vertrat die Meinung, dass es auf beiden Seiten Schuld gebe, sah jedoch keinen Grund, diese nicht schrittweise zu beseitigen.(Fußnote1/FN1) Schon kurz vor seiner Wahl zum tschechoslowakischen Staatspräsidenten hatte Havel am 23.12.1989 gemeint - und danach öfters wiederholt -, die Vertreibung sei "Böses (gewesen), durch das Vergeltung für vorhergegangenes Böses geübt wurde. Und ich glaube eben, wenn Böses wiederum durch Böses erwidert wird, setzt sich das Böse nur weiter und weiter fort." Anlässlich des Staatsbesuchs von Richard v. Weizsäcker sagte Havel am 15.3.1990 auf der Prager Burg: "Den Gedanken der Kollektivschuld zu akzeptieren, bedeutet direkt oder unwillkürlich die individuelle Schuld und Verantwortung zu schwächen. Und das ist etwas sehr Gefährliches. Diese Art von Überlegungen ist der unauffällige Keim von moralischem Nihilismus." Auch in diesem Zusammenhang meinte er, dass die Vertreibung "keine Strafe (...) war, das war Rache (...), nicht auf der Grundlage erwiesener individueller Schuld, sondern einfach als Angehörige einer bestimmten Nation." Und im März 1992 stellte er klar: "Die Abschiebung der Sudetendeutschen in der Nachkriegszeit verurteile ich als Ganzes." (FN2) Vergessen hüben und drüben war auch, dass am 25. Oktober 1990 ein damals kaum bekannter Abgeordneter namens Milo¹ Zeman im tschechoslowakischen Parlament die Vertreibung als "Verletzung der Demokratie" und "Maßnahme im Geiste der Stalinschen Besiedelungspolitik" kritisiert hat.(FN3) Auch der Appell "Smirení/Versöhnung 95" war unverfolgt in Vergessenheit geraten. Er war mit 28.5.1995 - 50 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und im UNO-"Jahr der Toleranz" - unter den über 100 tschechischen und deutschen Intellektuellen auch vom tschechischen Universitätsprofessor und einem der ersten Unterzeichner der "Charta 77", Jan Sokol, mit unterzeichnet.(FN4) Darin wurden u.a. ein Rückkehrrecht der Vertriebenen sowie Verhandlungen zwischen der tschechischen Regierung und den politischen Vertretern der Sudetendeutschen ohne Themenbegrenzung gefordert, welche bis heute nicht aufgenommen wurden.

(Wieder) erwachtes Interesse

Sich praktisch aneinander reihende Wahlkämpfe in der Tschechischen Republik im Jahre 2002 bis ins Frühjahr 2003, in Österreich öffentliche Forderungen nach "Abschaffung der Benes-Dekrete" sowie damit verbundene Vetodrohungen zum tschechischen EU-Beitritt, Ängste unter der erst seit kurzem demokratischfreie Lebensumstände genießenden tschechischen Bevölkerung vor dem Verlust von Haus und Hof sowie tschechische Ängste im Zusammenhang mit EU-Beitrittsfolgen und dem geplanten EU-Referendum führten zu manchen wahlkampfbedingt überzogenen Äußerungen auch führender tschechischer Politiker, die dem Thema erhöhte bilaterale Brisanz und internationale Aufmerksamkeit bescherten.

Noch kurz vor dem Ende des tschechischen Parlamentswahlkampfes erklärte das tschechische Parlament am 24.4.2002 mittels einer einstimmigen Entschließung "die rechtliche(n) und vermögensrechtliche(n) Beziehungen, die aus (den Benes-Dekreten) hervorgingen", als "unanzweifelbar, unantastbar und unveränderlich" und stellte - im Hinblick auf den internationalen Menschenrechtsschutz unrichtig fest, dass "Umfang und Bedingungen der Restitutionsgesetzgebung vollständig und ausschließlich in der Befugnis der tschechischen Verfassungsorgane liegen." (FN5) Diese Entschließung fußt auf einer weit verbreiteten Meinung in Tschechien zu den "Benes-Dekreten", dass diese nicht nur legal, sondern auch legitim gewesen seien. Der tschechische Verfassungsgerichtshof hat 1995 die kollektive Entrechtung der deutschsprachigen Minderheit als "eine adäquate verfassungsrechtliche und wertmäßig begründete Reaktion" bezeichnet, die auch im Lichte der "von zivilisierten Völkern anerkannten Rechtsgrundsätze Bestand hat." (FN6) Manche Äußerungen einzelner Politiker in allen betroffenen Ländern und Institutionen verfolgten mehr die "Holzhammermethode" und die "Megaphondiplomatie" als sie eine bei einer solchen Thematik notwendige Sensibilität und Fingerspitzengefühl zeigten. Derartige Äußerungen machten baldige innen- wie außenpolitische Bewegung schwierig bis unmöglich. Sie wirkten sich auch negativ auf bereits bestehende sowie aufkeimende grenzüberschreitende Aktivitäten aus.

Vielfach wurde in Tschechien übersehen, dass nicht die Aufhebung aller tschechoslowakischen Präsidentialdekrete gefordert wurde, sondern nur jener wenigen, welche die kollektive entschädigungslose Enteignung sowie die kollektive Ausbürgerung und die kollektive Vertreibung der deutschsprachigen Minderheit zum Inhalt bzw. zur Folge hatten und die auch heute noch von tschechischen Gerichten und Verwaltungsbehörden angewendet werden. Vielleicht wäre nicht einmal eine formelle Aufhebung einzelner Teile dieser Dekrete nötig, sondern es genügte z.B. eine Erklärung, ihre heutigem Menschenrechtsverständnis widersprechenden Teile einfach nicht mehr anzuwenden.

Vielen Betroffenen bzw. deren Nachfahren geht es primär nicht (mehr) um Vermögensfragen, sondern um eine "Ent-Schuldung" - die Aufhebung des gegenüber ihnen bzw. ihren Vorfahren ausgedrückten Onus der Kollektivschuld -, um eine Entschuldigung für angetanes Unrecht im Sinne von Culpa und nicht Debet.(FN7) Niemand verlangt eine integrale Restitution oder Entschädigung für das enteignete Vermögen.(FN8) Als wichtiger bilateraler Beitrag zum Thema ist die gemeinsame Erklärung vom 5.9.2002 anzuführen, welche die beiden Staatsoberhäupter Österreichs und der Tschechischen Republik, Thomas Klestil und Václav Havel, bei ihrem Zusammentreffen in Znaim herausgegeben haben. Darin fordern sie u.a., "dass wir uns den dunklen Seiten der Geschichte stellen, eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit nicht scheuen und klare Worte dazu finden. Nichts zu verbergen ist im Sinne unserer guten Zukunft. Moralische Verantwortung für das in der Vergangenheit so vielen Menschen zugefügte schwere Leid und Unrecht muss anerkannt werden." Mit der Bildung des Kabinetts Schüssel II wurde mit 28.2.2003 ein Regierungsprogramm veröffentlicht, das die politische Linie der neuen Regierung zur Frage der "Benes-Dekrete" konkretisierte: Bei einem klaren Bekenntnis zu einer raschen Lösung der Frage sowie der Betonung von Menschenrechten, gemeinsamen europäischen Werten und der notwendigen Auseinandersetzung mit Unrecht der Vergangenheit fehlen im Vergleich zum Programm der vorangegangenen Regierung der Name "Benes" und die Hervorhebung der "deutschsprachigen Bevölkerung".(FN9) Die angestrebte Lösung wird eng mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments verbunden. Auch andere Aussagen des Regierungsprogramms - wie z.B. die "Verpflichtung zur termingerechten Unterzeichnung und raschen Ratifikation des EU-Beitrittsvertrags" - machen deutlich, dass die so genannte "Benes"-Thematik nicht das Hauptthema in den österreichischtschechischen Beziehungen darstellt.(FN10) Einen weiteren signifikanten Beitrag zur Entspannung der Diskussionen leistete der neue tschechische Staatspräsident Václav Klaus sehr bald nach seinem Amtsantritt. Am Vorabend des 64. Jahrestags des Einmarsches der Deutschen Wehrmacht in der Tschechoslowakei erklärte Klaus am 14.3.2003, "dass es sich bei dem, was an Gewalt und menschlichen Tragödien geschehen sei, um aus heutiger Sicht unannehmbare Taten handelt." (FN11) Welche Bedeutung der "Benes"-Thematik in den österreichischtschechischen Beziehungen auch immer von verschiedenen Seiten beigemessen wird, diese Bewertung kann den hohen Grad der bilateralen Beziehungen auf sehr vielen Gebieten und auf einem sehr breiten Spektrum nicht überschatten, das von der so genannten "hohen Politik" über "Euregios", grenzüberschreitende regionale Initiativen und Aktivitäten bis zur Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gemeinden, Pfarren und einzelnen Clubs und Vereinen reicht.

Keine Geschichtsdiskussion

Die Geschichte, wie immer sie geschehen ist, kann nicht ungeschehen gemacht, nicht revidiert werden - auf keiner Seite. Die Diskussion um die "Benes"-Thematik ist auch keine Geschichtsdiskussion. Die Diskussion um die "Benes"-Thematik betrifft in ihrem essenziellen Kern Bestimmungen heute in Kraft stehender tschechischer Gesetze, die Menschen- und Völkerrechtsstandards widersprechen. Diese Gesetze basieren auf einer kollektiven Schuldzuweisung an die damalige deutschsprachige Minderheit, deren Angehörige und Nachkommen heute leben und davon befreit werden wollen und in diesem Zusammenhang auch eine materielle Geste als Ausdruck einer Entschuldigung für zugefügtes Leid zur symbolischen Linderung der Folgen des Unrechts erwarten.

Edvard Benes

Zur Erklärung der starken tschechischen Reaktionen auf den Begriff und die ausländische Kritik an den "Benes-Dekreten" ist ein Blick auf die Person des Staatspräsidenten und auf die von ihm ursprünglich erlassenen Dekrete zu werfen. Das tschechische (und slowakische) Verständnis von ihrem Staat und dem Zweiten Weltkrieg hält die Tätigkeit von Edvard Benes im Exil für die Verkörperung der - vom Münchner Abkommen und dem Krieg - ununterbrochenen Existenz der Tschechoslowakei. Daher gelten die "Benes-Dekrete" in ihrer Gesamtheit als unantastbar. Sieben von zehn Tschechen waren im Sommer 2002 mit der Verteidigung des Erhalts der Benes-Dekrete durch die Politiker des Landes einverstanden. Nur vier Prozent befürworteten die Aufhebung der Dekrete, während 46% für die unveränderte Beibehaltung der tschechoslowakischen Nachkriegsverordnungen waren. 39% sagten kategorisch, Tschechien müsse auf der Gültigkeit der Dekrete beharren.(FN12) Dabei geht es bei der Debatte um die "Benes-Dekrete" eigentlich weder um Benes noch um dessen Dekrete an sich. Dr. Edvard Benes war bereits vor 1918 in Paris ein enger Mitarbeiter von Tomá¹ Masaryk im Kampf um eine eigenständige Tschechoslowakei. 1919 wurde er Delegationsleiter bei den Friedensverhandlungen in Paris, von 1918 bis 1935 war er Außenminister der Tschechoslowakei, 1921/22 auch gleichzeitig Ministerpräsident. Mit 18.12.1935 folgte Benes Masaryk im Amt des Staatspräsidenten nach. Nach der Unterzeichnung des Münchner Abkommens legte Benes sein Amt am 5.10.1938 zurück und verließ am 28.10.1938 die Tschechoslowakei. Am 30.10.1938 wurde Dr. Emil Hácha zu seinem Nachfolger gewählt. Benes reiste nach London, wo ihm aber zunächst die politische Anerkennung als Präsident der Tschechoslowakei verwehrt blieb. So emigrierte er in die USA. Nachdem das Münchner Abkommen mit der militärischen Besetzung der Tschechoslowakei im März 1939 von Hitler gebrochen worden war, kehrte Benes im Juli 1939 nach England zurück.

Von 1940 bis 1945 stand Edvard Benes an der Spitze der tschechoslowakischen Exilregierung in London, die zunächst von London, dann auch von Washington und Moskau anerkannt wurde. Somit waren Rechtsakte insbesondere zur Wiedererrichtung und zur politischen wie wirtschaftlichen Organisation der Tschechoslowakei zu setzen, was von der Spitze der Exilregierung auch getan wurde. 44 Dekrete wurden im Exil, 98 nach April 1945 auf tschechoslowakischem Boden erlassen, davon mehr als die Hälfte im Oktober 1945 und 23 am letztmöglichen Tag, dem 27.10.1945.(FN13) Diese Präsidentialdekrete, die vom provisorischen tschechoslowakischen Parlament am 28.3.1946 rückwirkend genehmigt wurden, werden vielfach "Benes-Dekrete" genannt. Auch andere Exilregierungen haben in ähnlicher Form Rechtsakte erlassen.

Tschechen (wie Slowaken) lehnen den Begriff "Benes-Dekrete" aus zwei Gründen ab: Einerseits sehen sie in der Erwähnung des Namens Benes einen nach den Nationalsozialisten und den Kommunisten geführten neuerlichen, dritten Angriff gegen den langjährigen Staatspräsidenten, der über lange Zeit hindurch als Verfechter der Demokratie gegen die Diktatur gesehen wird. Anderseits kann der Begriff "Dekrete" abwertend interpretiert werden, obgleich diese Rechtsakte unter Beteiligung (z.T. exil-) staatlicher Gremien erlassen und im Nachhinein von der (aus indirekten Wahlen hervorgegangenen) Provisorischen Nationalversammlung rückwirkend mit Gesetzes- bzw. Verfassungsgesetzeskraft ausgestattet wurden.

"Benes-Dekrete" und andere Gesetze

Nur wenige der 142 oder 143(FN14) Dekrete befassen sich mit dem Schicksal der Angehörigen der deutschsprachigen - und ungarischsprachigen - Minderheit. Je nach Betrachtungsweise werden weniger als eine Handvoll bis mehr als ein Dutzend angeführt. Hauptinhalt der relevanten "Benes-Dekrete" ist die kollektive entschädigungslose Enteignung der Angehörigen der deutsch- und ungarischsprachigen Minderheiten. Weiters wurde ihnen ihre tschechoslowakische Staatsangehörigkeit kollektiv aberkannt. Und aufbauend auf dem Geist dieser Dekrete sowie offizieller wie halboffizieller öffentlicher Aufrufe wurden die Deutschsprachigen vertrieben.(FN15) Ein explizites "Vertreibungsdekret" gab es nicht; ein solches war jedoch bereits vorbereitet gewesen. In ihrem Bericht über die Potsdamer Konferenz haben die drei Alliierten am 2.8.1945 "(anerkannt), dass die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in ... (der) Tschechoslowakei … zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muss. Sie stimmen darin überein, dass jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll." (FN16) Zum Zeitpunkt der Potsdamer Konferenz war jedoch bereits mehr als eine halbe Million Deutschsprachiger aus der Tschechoslowakei vertrieben. Auch daher können die Potsdamer Beschlüsse weder die Art und Weise der Vertreibungen rechtfertigen oder gar als deren Rechtsbasis dienen. Die Alliierten in Potsdam hatten die Vertreibungen nicht eingeleitet, sondern einerseits nur "anerkannt" und wollten andererseits weitere zunächst hintanhalten und danach deren humane Durchführung sichern, was nicht gelang. Weiters wird in den Potsdamer Beschlüssen weder eine entschädigungslose Enteignung(FN17) noch ein automatischer Verlust der Staatsangehörigkeit begründet.

Ein tschechoslowakisches Gesetz vom 8.5.1946 erklärt alle Handlungen, die bis zum 28.10.1945 einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken oder eine "gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer" zum Ziel hatten, für straffrei. Ähnliche Gesetze gab es zwar nach großen Konflikten regelmäßig; außergewöhnlich ist hier der während der Erarbeitung des Gesetzestextes zugenommene Umfang der Straffreistellungen und der reduzierte Spielraum zur Verfolgung von missbräuchlichen Berufungen auf das Gesetz, was bereits damals von tschechoslowakischen Politikern und Journalisten kritisiert wurde.

Weiters auffällig ist das - auf das Ende der "Zeit der Unfreiheit" (4.5.), die deutsche Kapitulation (8.5.) sowie das Defacto-Kriegsende (6.6.) bezogen - späte und arbiträre Enddatum. Womit von diesem Gesetz neben möglichen Handlungen des Völkermords oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere auch Straftaten bei der Vertreibung der Deutschsprachigen umfasst und straffrei gestellt werden. "Das Gesetz stellte nachträglich jede Art von Privatrache von jeglicher Strafverfolgung frei." (FN18) Es ist auch kaum ein Fall bekannt geworden, in dem ein Täter wegen Gewalttaten gegen Angehörige der deutschsprachigen oder ungarischsprachigen Minderheit verurteilt wurde und die Strafe verbüßt hätte.(FN19) Einen weiteren Kritikpunkt an der tschechischen Rechtsordnung stellen die seit der "Wende" verabschiedeten Restitutionsgesetze dar. Trotz einiger Novellierungen diskriminieren sie einerseits vor dem 25.2.1948 Enteignete gegenüber solchen nach diesem Zeitpunkt - d.h. somit die Angehörigen der ehemaligen deutschsprachigen Minderheit gegenüber denjenigen durch kommunistische Enteignungen Betroffene -, und andererseits diskriminieren sie Personen, die nach der Vertreibung eine fremde Staatsangehörigkeit angenommen haben gegenüber heutigen tschechischen Staatsbürgern.

Befassung internationaler Institutionen

Diese anhaltende Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit verurteilte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, der auf Basis des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" eingerichtet wurde,(FN20) bereits wiederholt als Verletzung des Diskriminierungsverbotes, was auch der UNO-Generalversammlung im Herbst 2001 zur Kenntnis gebracht wurde. Die Tschechische Republik ist der Aufforderung des UNO-Menschenrechtsausschusses, die entsprechenden Gesetze von der menschenrechtswidrigen Diskriminierung zu befreien, bisher nicht nachgekommen.

Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg und der Internationale Gerichtshof in Den Haag sind mit Fällen im Zusammenhang mit den "Benes-Dekreten" befasst.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die gesamteuropäische und transatlantische Sicherheitsinstitution, die in ihrem umfassenden Sicherheitsbegriff auch Menschenrechte und Wirtschaftsfragen voll mit einschließt, wird seit Jahren regelmäßig mit der "Benes"-Thematik befasst. Liechtenstein, dessen Staatsoberhaupt zu Kriegsende - trotz der Neutralität Liechtensteins - auf Grund seiner deutschen Umgangssprache als Deutscher von der Tschechoslowakei enteignet worden war, hat deshalb nicht nur den Abschluss des Stockholmer Außenministertreffens im Jahre 1992 um Stunden blockiert. Das Fürstentum erwähnt die Fragen, die sogar eine gegenseitige staatliche Anerkennung mit Tschechien behindern, jährlich beim OSZE-Wirtschaftsforum. Dabei behauptet Liechtenstein, dass die Tschechische Republik OSZE-Verpflichtungen zum Privateigentum, zur Entschädigung bei Verstaatlichungen sowie zur Rechtsstaatlichkeit verletze. Verfahren oder Entscheidungen der OSZE zu diesem Thema ergingen nicht.

Der Österreich-Bezug

Etwa 100.000 der rund drei Millionen aus der ehemaligen Tschechoslowakei vertriebenen Deutschsprachigen sind österreichische Staatsbürger geworden. Die Regierung und das Parlament der Republik Österreich - abgesehen vom Appell der Provisorischen Nationalversammlung Deutsch-Österreichs vom 30.10.1918 an den US-Präsidenten Woodrow Wilson - hatten über Jahrzehnte hinweg die Frage der Angehörigen der deutschsprachigen Minderheiten in der Tschechoslowakei weder als Thema besonderen Interesses noch als wichtigen Punkt der bilateralen Beziehungen erachtet. Dies hatte zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Gründe.

Für jene "Sudetendeutschen", die auch in der Zwischenkriegszeit die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen(FN21) und somit als österreichische Staatsbürger enteignet und vertrieben wurden so genannte "Altösterreicher"), konnte zwischen Wien und Prag eine Vermögensentschädigung vereinbart werden.(FN22) Wer als österreichischer Staatsbürger enteignet und vertrieben wurde, erhielt Mitte der 70er-Jahre eine - wenn auch beschränkte - Entschädigung. Unter denjenigen Personen, die sowohl am 27.4.1945 als auch am 12.12.1974 österreichische Staatsbürger waren und vor dem 12.12.1974 Enteignungen unterlagen, wurde der bilateral vereinbarte und erzielte Globalbetrag von ATS 1.523.205.502,-/EUR 110.698.074,- auf zehntausende Österreicher aufgeteilt, wobei nur der Entzug von Klein- und Mittelvermögen bzw. von Großvermögen in maximal dem Ausmaß von Klein- und Mittelvermögen entschädigt wurde.(FN23) Nicht im Sinne einer Entschädigung, sondern primär als Hilfe zur sozialen Eingliederung konnten - auf Grund des Anmeldegesetzes von 1962(FN24) sowie des Umsiedler- und Vertriebenen-Entschädigungsgesetzes (UVEG) von 1962(FN25)- alle Umsiedler und Vertriebenen (sowie deren Erben), die während der Zeit oder im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges oder dessen Folgen durch Wegnahme, Verlust oder Zerstörung von Gegenständen des Hausrates oder der zur Berufsausübung erforderlichen beweglichen Sachen einen Vermögensverlust erlitten hatten, eine nach einem Punktesystem bemessene Entschädigung beantragen. Zusätzlich konnte noch ein Härteausgleich in der Höhe von ATS 50.000,-/EUR 3.634,- (Wert 2000: ATS 216.600,-/EUR 15.741,-) gewährt werden. Die auf Grund des UVEG geleisteten Entschädigungszahlungen betrugen insgesamt mehr als ATS 1,1 Mrd./EUR 79.941.860,- (Wert 2000: ATS 4,8 Mrd./EUR 348.837.209,-).

Viel später als Deutschland befasste sich die österreichische Bundesregierung mit der Thematik der Vertreibungsfolgen. Das Regierungsprogramm des Kabinetts Schüssel I vom Frühjahr 2000 stellte fest, dass "die Bundesregierung ... um sachgerechte Lösungen in den Fragen ... der in der Folge der Benes-Dekrete ... nach Österreich vertriebenen deutschsprachigen Bevölkerung bemüht sein" wird. Eine Junktimierung dieser Frage mit der EU-Erweiterung kam darin nicht vor.

Zu diesem Zeitpunkt war bereits sowohl das revolutionäremotionale Momentum der wiedererlangten Freiheit und Demokratie in Prag verflogen als auch vieles zwischen Tschechien und Deutschland an- und ausdiskutiert sowie Mögliches schriftlich festgelegt worden. In der "deutschtschechischen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen" vom 21.1. 1997, die auf dem "Vertrag vom 27.2.1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" aufbaut, wurden in vorbildlicher Weise manche historische Taten anerkannt und bedauert und - auch unterstützt mit Finanzmitteln - zukunftsträchtige Aktivitäten in Aussicht genommen. Da die Erklärung nicht unter Miteinbeziehung der Vertriebenenvertreter erarbeitet worden war, wird sie von diesen bis heute nicht als Lösung der Fragen akzeptiert. Sie äußert sich auch weder zu den Präsidentialdekreten noch zu Vermögensfragen. Und sie nimmt in ihren Text auf, dass man sich auf einiges - Wichtiges - nicht einigen konnte: "Jede Seite bleibt ihrer Rechtsordnung verpflichtet und respektiert, dass die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat." Im Jahre 2002 haben - im Zusammenhang mit dem Wahlkampf - sowohl der bayerische Ministerpräsident und CDU/CSU-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber sowie der tschechische Vize-Premierminister und CSSD-Obmann Vladimír ©pidla öffentlich Zweifel am vollständigen Weiterbestand der deutschtschechischen Erklärung aus dem Jahr 1997 geäußert.

Der österreichische Nationalrat befasste sich während der letzten Jahre wiederholt mit der "Benes"-Thematik. Eine am 31.1.2002 angenommene Entschließung "ersucht ... die Bundesregierung ..., in den Gesprächen mit der Tschechischen Republik ... weiterhin mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die menschenrechtswidrigen Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung einzelner Volksgruppen beziehen, nicht mehr gelten." Von offizieller österreichischer Seite wurde während des Jahres 2002 bei der öffentlichen Diskussion um die problematische Weitergeltung bzw. -anwendung menschenrechtswidriger tschechoslowakischer Rechtsakte immer klar gemacht, dass Österreich - weder die demokratische Nachkriegsordnung Europas in Frage stelle, auf deren Grundlage auch Österreich seine staatliche Unabhängigkeit wiedererlangt hat, - noch den baldigen EU-Beitritt der Tschechischen Republik (und damit auch der anderen Kandidatenländer) verzögern oder gar verhindern wolle, - noch die Eigentumsordnung in der Tschechischen Republik grundsätzlich in Frage stelle, - noch eine Geschichtsdiskussion führen oder den konstitutiven Charakter der Gesamtheit der Präsidentialdekrete für die Tschechische Republik (und auch die Slowakei) in Frage stellen wolle, - noch den Zusammenhang zwischen den tschechoslowakischen Nachkriegsmaßnahmen und den davor verübten und geplanten Untaten und Verbrechen des Naziregimes verkenne.(FN26) Dennoch erwarte Österreich eine tschechische Anerkennung und Entschuldigung für das getane Unrecht an der deutschsprachigen Minderheit, die Nichtweiteranwendung der relevanten Präsidentialdekrete, die Aufhebung des Straffreistellungsgesetzes aus dem Jahr 1946, eine diskriminierungslose Anwendung der tschechischen Restitutionsgesetze sowie - als einseitigen tschechischen Akt (ähnlich wie Österreich Derartiges für auf seinem Territorium während des Naziregimes tätige Zwangsarbeiter unternommen hat) - eine symbolische materielle Geste in Anerkennung einer moralischen Verantwortung.

Die EU-Dimension

Da das Thema der Aufarbeitung der Nachkriegsvertreibung der deutsch- und ungarischsprachigen Volksgruppen aus der Tschechoslowakei im Zusammenhang hauptsächlich mit dem in Aussicht gestandenen Beitritt der Nachfolgestaaten aufgekommen war, lag das Einbringen der Angelegenheit in EU-Institutionen nahe.

Schon am 15.4.1999 hatte das Europäische Parlament (EP) "die tschechische Regierung ... auf(gefordert), fortbestehende Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen". Gemäß einer weiteren Entschließung vom 16.7.2001 "begrüßt (das EP) die Haltung der tschechischen Regierung, die fortbestehenden Gesetze und Dekrete der Benes-Regierung aus den Jahren 1945 und 1946 daraufhin zu überprüfen, ob sie im Gegensatz zum gültigen EU-Recht und zu den Kopenhagener Kriterien stehen." In der EP-Entschließung zum Stand der Beitrittsverhandlungen vom 13.6.2002 "erwartet (das EP) von der Tschechischen Republik, dass für den Fall, dass die gegenwärtige tschechische Rechtsordnung - z.B. auf Grund der Präsidentendekrete - immer noch diskriminierende Formulierungen enthält, die dem gemeinschaftlichen Besitzstand widersprechen, diese spätestens zum Zeitpunkt des EU-Beitritts beseitigt sind; (und) wird (das EP) seine endgültige Stellungnahme hierzu nach Erhalt des angeforderten externen Rechtsgutachtens abgeben." Diese erfolgte am 20.11.2002 und lautete folgendermaßen: "Das EP ...

- geht aus von den Schlussfolgerungen der von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten, wonach die Präsidentendekrete aus Sicht des EU-Rechts kein Hindernis für den Beitritt Tschechiens sind, was einschließt, dass - nach dem Beitritt des Landes alle Bürger der Europäischen Union auf dem Gebiet der Tschechischen Republik die gleichen Rechte haben, - dass In-Absentia-Urteile außer Kraft gesetzt werden und - dass das Gesetz Nr.115 vom 8.5.1946 vom Standpunkt moderner Rechtsstaatlichkeit keine Existenzberechtigung hat; - erachtet die grundsätzlichen Aussagen der deutschtschechischen Erklärung vom 21.1.1997 als eine gute Grundlage für die Versöhnung, die die moralische Basis für die europäische Einigung darstellt; (und) - hält eine politische Geste der tschechischen Seite in diesem Sinne für wünschenswert." (FN27) Diese endgültige Position des EP basierte nicht zuletzt auf dem im Herbst 2002 veröffentlichten Gutachten der international anerkannten Experten Jochen Frowein (Deutschland), Ulf Bernitz (Schweden) und Lord Kingsland (England). Sie waren vom Europäischen Parlament zur Geltung, zu heutigen Rechtswirkungen und zur EU-Beitrittsrelevanz der "Benes-Dekrete" und Restitutionsgesetze gefragt worden - sowie dazu, ob ein Beitrittskandidatenland in diesem Zusammenhang etwas unternehmen müsse.

Das am 2.10.2002 veröffentlichte Gutachten sagt aus, dass in den Präsidentialdekreten verfügte Eigentumsfragen und Staatsbürgerschaftsregelungen sowie die tschechischen Restitutionsgesetze aus zeitlichen und Kompetenzgründen kein EU-Beitrittshindernis darstellen. Das Gutachten enthält jedoch deutliche Worte der Kritik zum so genannten Amnestiegesetz, spricht von Klärungs- und Handlungsbedarf auf tschechischer Seite in der Frage der auf Grund der "Benes-Dekrete" in Abwesenheit gefällten Strafurteile und stellt fest, dass nach dem EU-Beitritt jegliche diskriminierende Wirkung gegenüber EU-Bürgern durch die "Benes-Dekrete" und Restitutionsgesetze ausgeschlossen sein wird müssen.

Während die sehr kurz gehaltenen gemeinsamen Schlussfolgerungen des Gutachtens klar waren, waren sich die drei Gutachter über manche Details uneins. Auch behandelten sie nicht alle aufgetretenen Fragen.(FN28) Außerdem sind nach der Veröffentlichung dieser Gutachten drei weitere von fachlich zuständigen Universitätsprofessoren veröffentlicht worden - Dieter Blumenwitz/Universität Würzburg, Rudolf Dolzer/Universität Bonn, Martin Nettesheim/Universität Tübingen -, die den ersten z.T. erheblich widersprechen und z.T. auch wesentlich ausführlicher angelegt sind. Beobachter kamen nicht umhin, angesichts der unterschiedlichen Meinungen zu verschiedenen Teilthemen von einem "Gutachterstreit" zu sprechen.

Klarheit hat die Summe der völkerrechtlichen Gutachten und Meinungen zu zentralen Fragen wie Völkerrechtswidrigkeiten, historischen menschenrechtlichen Bewertungen, Völkermordqualifikation, Staatsangehörigkeit sowie heutigen Anwendungen nicht erbracht. Einhelligkeit bestand u.a. nur insofern, dass Begriff und Verurteilungen "ethnischer Säuberungen" neueren Datums seien sowie dass die "Benes-Dekrete" kein absolutes EU-Beitrittshindernis darstellten und nach dem tschechischen EU-Beitritt in Einzelfällen der Europäische Gerichtshof angerufen werden könnte.

Auch die Europäische Kommission (EK) hat sich mit der Thematik befasst. Die "Zusammenfassenden Erkenntnisse der Dienststellen der Kommission" zu den "Benes-Dekreten" wurden mit 14.10.2002 veröffentlicht und basieren neben einem eigenen Rechtsgutachten auf einer Reihe von Zusammentreffen mit Vertretern der Tschechischen Republik. Die EK sieht "aus der Sicht des acquis communautaire keine Hindernisse für den Beitritt der Tschechischen Republik. ... Die (Enteignungs-) Dekrete haben ihren Zweck im Jahre 1945 erschöpft. Neue Enteignungen ... sind heute nicht mehr möglich." Das Straffreistellungsgesetz sei demnach "nicht als pauschale Straffreistellung für Gräueltaten an Deutschen oder Ungarn beabsichtigt (gewesen), auch wenn es in der Vergangenheit fallweise dergestalt angewandt worden sein mag. ... (D)ie durch die (Restitutions-)Gesetze der 1990er Jahre geschaffene Möglichkeit zur Restitution von bestimmtem, durch die Dekrete beschlagnahmtem Eigentum ... bedeutet ... jedenfalls ... keine neuerliche Anwendung der Dekrete. ... Das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts ... macht keine Änderung in der Restitutionsgesetzgebung erforderlich, weil keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden können. Das Diskriminierungsverbot könnte in Fällen zum Tragen kommen, die nach dem Beitritt noch anhängig sind." Kurze Zeit nach dem Bekanntwerden der Inhalte der öffentlichen Rechtsgutachten zu den EU-Aspekten der Fragen und nach der Entschließung des Europäischen Parlaments gaben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten am 13.12.2002 in Kopenhagen grünes Licht für die Aufnahme von zehn Beitrittsländern, darunter Tschechien und die Slowakei, per 1.5.2004.

Am 9.4.2003 hat das Europäische Parlament der Erweiterung endgültig zugestimmt.(FN29) Das schlechteste Ergebnis unter allen Kandidatenländern erzielte Tschechien.(FN30) Auf Grund der Aussage von Staatspräsident Klaus vom 24.3.2003, dass es sich auch bei der Vertreibung um "aus heutiger Sicht unannehmbare Taten handelt", war ein verschärfender Abänderungsantrag im EP zurückgezogen worden.

Die Vorsitzende des gemischten EU-tschechischen Ausschusses, Ursula Stenzel (EVP), sah in der Äußerung von Präsident Klaus "ein erstes positives Signal auf dem Weg zu einer erwünschten politischen Geste der Tschechischen Republik", auch wenn "Klaus noch weit hinter den Erwartungen des Europäischen Parlaments zurückgeblieben ist, v.a. was die Fragen des Straffreistellungsgesetzes und die In-Absentia-Urteile betrifft." (FN31) Auch die Mitteilung des tschechischen Vizepremiers Peter Mares in Straßburg am Abstimmungstag, dass im tschechischen Parlament über eine Geste des Bedauerns im Zusammenhang mit der Vertreibung der Sudentendeutschen beraten werde, hat zur positiven Entscheidung einiger Abgeordneter beigetragen.

Am 16.4.2003 schließlich wurde der Beitrittsvertrag am Fuß der Akropolis in Athen von den Regierungs- bzw. Staatschefs der 15 bestehenden und der zehn neuen EU-Staaten unterzeichnet. Nicht nur die größte Erweiterungsrunde, sondern die Teilung Europas war damit bewältigt und überwunden worden.

Nach den Monaten der intensiven Befassung von Wissenschaftern und internationalen Gremien im Lauf des Jahres 2002 war jedoch klar geworden, dass weder internationale Institutionen noch Historiker oder Juristen die Thematik für alle Seiten befriedigend beantworten, geschweige denn lösen können. Dies zu erzielen bleibt wohl weiter den betroffenen Staaten und deren Politikern vorbehalten.

Österreichischtschechische bilaterale Initiativen

Linie der österreichischen Politik war und ist es seit der näheren Befassung mit dem Thema, die Fragen im Zusammenhang mit den relevanten "Benes-Dekreten" und anderen tschech(oslowak)ischen Gesetzen bilateral zu lösen. So hatte die österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner mit ihrem (damaligen) tschechischen Amtskollegen Jan Kavan den Weg öffentlicher Dialogkonferenzen gewählt. Bei diesen Konferenzen diskutierten Historiker, Juristen, Politologen, Soziologen, Journalisten, Diplomaten und andere Experten Themen, zu denen es auf beiden Seiten der gemeinsamen Grenze unterschiedliche Meinungen gibt. Damit sollten nicht nur die Positionen der jeweils anderen Seite artikuliert und verständlich gemacht, sondern auch der Öffentlichkeit die Thematiken und deren bilaterale Problembereiche verdeutlicht werden - nicht zuletzt mit der Intention, zu einem besseren gegenseitigen Verständnis auch in der Zivilgesellschaft beizutragen.

Die erste derartige Konferenz fand unter dem Titel "The Czech Republic and Austria in an Integrating Europe" am 21.3.2001 in Wien statt und behandelte historische, juristischhistorische und wirtschaftliche Themen sowie solche des Arbeitsmarkts, der regionalen Zusammenarbeit und der Sicherheit der Bürger. Die zweite Konferenz fand am 8. und 9.11. 2001 unter dem Titel "Die Tschechische Republik und Österreich im zusammenwachsenden Europa II" in Stirin bei Prag statt.

Um das durch die Dialogkonferenzen erzeugte Momentum zu nutzen, wurde am 1. und 2.7.2002 das "Brünner Symposium zur österreichischtschechischen Geschichte der ersten Hälfte des XX. Jahrhunderts" veranstaltet. Dort wurden eng begrenzte Fragen - "Österreicher, Tschechen und Sudetendeutsche in den Dreißiger- und Vierzigerjahren" und "Restitution/Entschädigung für Enteignung und Zwangsarbeit" - zwischen Wissenschaftlern, auch der jüngeren Generation, und ohne Teilnahme von Politikern behandelt, jedoch wie bei den zwei davor veranstalteten Dialogkonferenzen öffentlich zugänglich und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft.(FN32)

Beiträge der Zivilgesellschaft

In enger zeitlicher Verbindung zum Brünner Symposium hat sich auch die Zivilgesellschaft in beiden Staaten deutlich zu Wort gemeldet, um die Diskussion nicht nur Politikern und ausgewählten Wissenschaftlern zu überlassen.

Am 25.6.2002 haben im Amt befindliche und ehemalige führende Politiker sowie Intellektuelle und Kirchenvertreter Mitteleuropas(FN33) einen Aufruf erlassen, "gegen eine so genannte ‚nationale Rhetorik‘ und billigen Populismus aufzustehen". Die Unterzeichner wollen nicht zulassen, dass - in ihren Worten - "Hitler und Stalin in das vereinte Europa eintreten." Das gemeinsame Europa stelle einen Schutz gegen die "Versuchung (dar), aus den Lagerstätten der alten Verbrechen Gewinn zu ziehen. (...) Das verheißungsvoll begonnene Bündnis, das auf ein vereintes und daher friedliches Europa abzielt, wird von dunklen nationalen Mythen und der Manipulation mit alten Rivalitäten untergraben. Ein Echo alter Verbrechen ist jedoch das Gedenken an noch ältere Wunden und Verbrechen. Welchem Volk der europäischen Mitte ist nichts angetan worden, welches Volk der europäischen Mitte hat nicht auch selbst Verbrechen begangen?" (FN34) Am 8.7.2002 haben über 100 österreichische und tschechische Politiker, Wissenschaftler und Journalisten gleichzeitig in Wien und Prag das "österreichischtschechische Dialogforum" vorgestellt. In der Gründungserklärung wird hervorgehoben, dass zwar Österreich und die Tschechische Republik "wie wenige Länder historisch und kulturell sowie durch viele verwandtschaftliche Beziehungen ihrer Bürgerinnen und Bürger eng miteinander verbunden" sind, "beide Seiten (jedoch) kein auf Gleichheit beruhendes nachbarschaftliches Verhältnis zueinander gefunden (haben). Es bleiben viele Fragen ungeklärt und sorgen für Konfliktstoff. ... Die Konflikte um Temelín und die so genannten Benes-Dekrete sind nur der sichtbare Ausdruck dieser latenten Spannung. Ihre Verknüpfung mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union ist die denkbar kontraproduktivste Art ihrer Lösung. Probleme zwischen Österreich und der Tschechischen Republik müssen in allererster Linie in einer offenen Diskussion gelöst werden. Gerade die Integration Europas bietet dafür einen günstigen Rahmen." Das österreichischtschechische Dialogforum forderte die beiden Regierungen auf, den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union als historische Chance zu begreifen, die Störungen im nachbarschaftlichen Verhältnis aufzuarbeiten und die österreichischtschechischen Beziehungen auf eine neue Grundlage zu stellen, und plante eine Reihe von Veranstaltungen in beiden Ländern.

In Österreich und Tschechien wurden in der Folge von verschiedenen Institutionen öffentliche Diskussionsveranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Zielrichtungen organisiert, deren Inhalt z.T. auch veröffentlicht ist.(FN35) Auch die katholischen Bischofskonferenzen Österreichs und Tschechiens - unter der Leitung der auch persönlich zum Thema engagierten Vorsitzenden Kardinal Christoph Schönborn (Wien)und Erzbischof Jan Graubner (Olmütz) - haben nach intensiven Vorbereitungen am 24.3.2003 zu bilateralen Fragen Stellung genommen. Die gemeinsame Erklärung beider Bischofskonferenzen geht schon von der Form her über ähnliche Bemühungen zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei hinaus.(FN36) Die Erklärung begrüßt ein geeintes Europa auf der Basis von Demokratie und Menschenrechten und spricht sich gegen eine Gefährdung des Beitrittsprozesses der Tschechischen Republik zur EU aus. Bei der europäischen Einigung soll es aber zu keiner "Einebnung der bunten nationalen Vielfalt in Europa" kommen. Europa wird als ein Kontinent der Werteorientierung begriffen, dessen Entwicklung wesentliche Impulse aus dem Christentum, dem Judentum und dem Islam erhalten hat.

Es wird klar anerkannt, dass "viele Menschen in unseren (beiden) Ländern einander in der Vergangenheit immer wieder Unrecht und Böses zugefügt haben." Die Zukunft in Frieden, ein "neues Miteinander", basiere einerseits auf dem Verständnis unterschiedlicher Sichtweisen und einem offenen Dialog - einer ehrlichen Auseinandersetzung mit der eigenen und der gemeinsamen Vergangenheit und Geschichte - sowie andererseits auf der Bitte um Verzeihung für zugefügtes Unrecht und Böses und auf der Bereitschaft zur gegenseitigen Vergebung. Die Erklärung begrüßt die bereits existierenden Projekte und Initiativen dieses Versöhnungswerkes und ruft die gesellschaftlichen und politischen Verantwortlichen wie auch die Kirche zu deren Ausbau auf. Abschließend werden alle Gläubigen und alle Menschen guten Willens in Tschechien und Österreich gebeten, den Weg der Versöhnung und des neuen Miteinanders mitzugehen.(FN37) Bereits ein paar Monate davor, am 15.10.2002, war ein "gemeinsames Wort des Ökumenischen Rates der Kirchen in der Tschechischen Republik und des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich" ergangen, welche elf bzw. 14 Kirchen vertreten. Darin wird die begangene Schuld der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft über die tschechische Bevölkerung und der Vertreibung der deutschsprachigen Bevölkerung "als Folge davon" angesprochen. Es wird zutiefst bedauert, dass diese Geschichte bis heute die "Quelle von Hass, Angst und Unversöhntheit" ist. Gemäß dem Text des gemeinsamen Wortes können nur ein Erkennen und Benennen der jeweiligen Schuld die Kette der Schuldverflochtenheit lösen und einen Weg zur Versöhnung öffnen.

Wenige Tage davor veröffentlichten die Kirchen der Leuenberger Gemeinschaft in Österreich - die evangelischen Kirchen A.B. und H.B. und die Methodistenkirche - ihren mehrseitigen "Beitrag zur Verständigung zwischen Tschechien und Österreich". Er ist mit 23.10.2002 an die Schwesterkirchen in Tschechien adressiert(FN38) und sollte auch einen konstruktiven Beitrag zur innerösterreichischen Diskussion liefern. Die Geschichte der beiden Nachbarländer sei geprägt von einer Fülle gemeinsamer Leistungen, aber auch von Unterdrückung und Gewalt. Die aktuelle Diskussion um die "Benes-Dekrete" fuße auf einem Paradigmenwechsel im Völkerrecht vom Zwischenstaatenrecht zur Konzentration auf die Rechte des Einzelnen. Daher bestehen zu einzelnen "Benes-Dekreten" heute unterschiedliche Rechtsmeinungen und können diese Fragen nur im Rahmen des Rechtssystems der EU gelöst werden, meinen die Autoren. Die Kirchen der Reformation leisten einen Beitrag zum Friedenskonzept der EU und verpflichten sich auch zu Projekten für konkrete Aktionen der Begegnung und Zusammenarbeit zwischen Österreich und Tschechien.

Abschließend sollen hier auch klare Versöhnungsgesten der Sudentendeutschen erwähnt werden. Bereits in der "Charta der Deutschen Heimatvertriebenen" vom 5.8.1950, die die Unterschrift sämtlicher Landesverbandsvorsitzenden der vertriebenen Deutschen trägt, wurde feierlich auf Rache und Vergeltung verzichtet und die Unterstützung für die "Schaffung eines geeinten Europas" klar ausgedrückt. Der Bundesvorsitzende der Sudetendeutschen Landmannschaft, der deutsche Europaabgeordnete Bernt Posselt, hat sich im tschechischen Fernsehen im März 2002 für den "Anteil der Sudetendeutschen" an den "Schandtaten" des NS-Regimes im ehemaligen Protektorat Böhmen und Mähren entschuldigt. Und die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) hat in einer Aussendung vom 19.4.2002 die Beteiligung der Sudetendeutschen am "verbrecherischen System des NS-Regimes" anerkannt, "unter dessen schändlichen Taten das tschechische Volk schwer gelitten hat", sowie "das Leid und Unrecht, welches durch die NS-Okkupation zugefügt wurde ... zutiefst bedauert." Weiters wurde dazu aufgerufen, dass die "spätgeborenen Sudetendeutschen und Tschechen und Slowaken ... (das) Unrecht der Vergangenheit verurteilen und ... wieder gutmachen ... mögen." (FN39)

Slowakei

Nur ein paar Bemerkungen zur Slowakei: Vieles ist ähnlich wie in Tschechien, einiges nicht. Auf der einen Seite stehen die Handvoll Dekrete - bzw. deren spiegelbildliche slowakische Verfügungen - sowie das Straffreistellungsgesetz in der Slowakei ebenso weiterhin in Kraft(FN40) wie in Tschechien. Ebenso gilt das (tschechoslowakische) Verfassungsgesetz Nr. 23/1991, wonach alle der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten widersprechenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften mit 31.12.1991 ihre Wirksamkeit verloren haben. Es wurden - ebenso wie in der Tschechischen Republik - auch keine Restitutionsmaßnahmen für zwischen 1945 und 1948 enteignete Personen an heutige Ausländer unternommen.

Auf der anderen Seite waren rund zwei Drittel der Karpatendeutschen vor Kriegsende außer Landes gebracht worden; die Zahl der betroffenen - nunmehrigen - österreichischen Staatsbürger ist daher wesentlich geringer, das Verhältnis des Landes zu diesen sowie zur deutschsprachigen Minderheit besser. Zudem hat das slowakische Parlament im Jahre 1991 eine beachtliche einseitige Versöhnungserklärung abgegeben. Darin wird die Rolle der Deutschen in der Geschichte auf dem Territorium der Slowakei umfassend und ausgiebig gewürdigt, von der "Tragödie der slowakischen Deutschen, der Verlust ihrer Heimat" gesprochen, das Prinzip kollektiver Schuld abgelehnt - egal mit welchen Argumenten begründet -, die "Hand der Freundschaft allen: den Zeugen alten Haders, den Vertriebenen und deren Nachfolgern gereicht".(FN41)

Andere Länder

Die meisten anderen Staaten der Umgebung Österreichs haben bereits ein Restitutions- oder Entschädigungsgesetz - oder bereiten ein solches vor -, das (heutige) Ausländer mit einbezieht, also nicht diskriminiert. Nicht nur in Slowenien, sondern auch in Kroatien sind solche Gesetze in Kraft,(FN42) in Serbien sowie in Bosnien und Herzegowina in Vorbereitung. Ungarn hat die Entschädigungsfrage bereits lange gelöst, indem frühere Minderheitenmitglieder, heutige Ausländer, in die Privatisierung Anfang der 90er-Jahre - gleichberechtigt - mit einbezogen wurden. Und in Polen, wo die meisten Deutschen vor Kriegsende vor der Sowjetarmee geflüchtet sind, sind viele der Nachkriegsgesetze, die die Entrechtung der Deutschsprachigen verfügt hatten, mittels Gesetzen aus den Jahren 1949 bis 1985 formell aufgehoben worden.(FN43) Schon im Jahre 1965 haben die polnischen Bischöfe an ihre deutschen Amtsbrüder für die Kriegsereignisse Vergebung gewährt und um Vergebung gebeten.

Ausblick

Die Diskussion um die relevanten Präsidentialdekrete und andere damit zusammenhängende tschechoslowakische und tschechische Rechtsakte besitzt nicht nur eine historische und eine juristische - innerstaatliche, völker- und menschenrechtliche - Komponente, sondern auch eine politische und moralische. Dies ist allgemein anerkannt und wird von Österreich regelmäßig betont. Die zwischen Österreich und der Tschechischen Republik offenen bilateralen Fragen, die auch multilaterale Dimensionen entwickelt haben, werden daher auch nicht (nur) juristisch gelöst werden können.

Die Monate der intensiven öffentlichen Debatte über mögliche Lösungen zu anhaltenden Folgen der Nachkriegsvertreibungen aus der Tschechoslowakei sowie zur Behandlung noch in Kraft stehender relevanter "Benes-Dekrete" und anderer tschech(oslowak)ischer Gesetze haben gezeigt, dass es weder Historikern noch Juristen noch internationalen Gremien gelang, die Fragen mit allseitiger Akzeptanz zu beantworten und zu lösen. Solches haben - so bald wie möglich - die betreffenden Staaten zu unternehmen.

Gleichzeitig bleibt noch über Jahre hinweg viel Arbeit zwischen und unter den Zivilgesellschaften zu leisten, bis Geschichte einschließlich ihrer dunklen und tragischen Seiten aufgearbeitet und verarbeitet sein wird. Václav Havel sah es schon in seiner Rede an der Wiener Universität am 15.3.1993 als eine Aufgabe der Intellektuellen, der Historiker, der Philosophen und der Schriftsteller an, die bewussten und unbewussten Barrieren, die die Geschichte zwischen Tschechien und Österreich aufgebaut hatte, beim Namen zu nennen, zu analysieren und bei deren Zerstörung zu helfen.(FN44) Die Reihe der Berufe oder Interessengebiete könnte um viele verlängert werden und u.a. auch Journalisten, Religionsvertreter und Vereinsfunktionäre einbeziehen.

Weder einseitige Schuldzuweisungen oder das Verkennen komplexer historischer Zusammenhänge noch ein Festhalten an fixen Vorstellungen oder überholten Positionen können zu einem von allen Seiten akzeptablen Ziel führen, sondern nur ein zukunftsorientiertes, vorurteilsfreies Aufeinander-Zugehen, damit es nicht nur eine "Gegenwart der Vergangenheit", sondern auch eine - gemeinsame - "Zukunft der Vergangenheit"(FN45) gibt.

ANMERKUNGEN:

(Fußnote1/FN1) Deutsche Übersetzung in Österreichische Osthefte 3/1993, S.371-376.

(FN2) Interview mit der Wochenzeitung Respekt, Nr.9/92, 2.-8.3.1992, S.6.

(FN3) APA Nr.0180, 20.5.2002, 12:38. Zwölf Jahre später erregte derselbe Politiker als tschechischer Premierminister ob seiner markigen Aussagen zum selben Thema - z.B. dass "man nicht vergessen (darf), dass die Sudetendeutschen die fünfte Kolonne Hitlers waren" sowie mit einem Vergleich der endgültigen Lösung für die Palästinenserfrage mit der Vertreibung der Sudetendeutschen - sogar internationales Aufsehen.

(FN4) Erst als dieser Dekan der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Prager Karls-Universität im Februar 2003 als parteiloser Kandidat für das Amt des tschechischen Staatspräsidenten aufgestellt wurde, erinnerten sich manche Abgeordnete seiner Haltung, was - trotz seiner Unterstützung durch die Regierungsparteien - dazu beigetragen haben könnte, das er am 28.2.2003 nicht zum Präsidenten gewählt wurde (sondern mit 142 gegen 124 Stimmen und somit mit nur einer Stimme über der notwendigen absoluten Mehrheit Václav Klaus, der im Wahlkampf 2002 mit Positionen wie der formellen Verankerung der "Benes-Dekrete" im tschechischen EU-Beitrittsvertrag und einer offizielle EU-Garantieerklärung zu diesen Dekreten aufgetreten ist). Andere Unterzeichner waren der nunmehrige Senatspräsident Petr Pithart und der katholische Prager Weihbischof Václav Malý.

(FN5) Tatsächlich unterliegen auch tschechische Gesetze internationalen Menschenrechtsinstanzen, so z.B. jenen der Vereinten Nationen und des Europarates.

(FN6) Urteil Nr. 55/1995, sog. "Dreithaler-Urteil".

(FN7) Differenzierungsidee von Jiri Gru¹a - in tschechisch: vina - dluh -, vertreten z.B. in Heimat und die Hürden, in derselbe: Glücklich heimatlos, Einblicke und Rückblicke eines tschechischen Nachbarn. Hohenheim Verlag, Stuttgart-Leipzig 2002, S.131-154.

(FN8) Beim Brünner Symposium vom 1./2.7.2002 hat der Vertreter der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ) in deren Namen Folgendes erklärt: "Die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich ist bereit, auf die Anteile des Staatsvermögens, auf das Kommunalvermögen und teilweise sogar auf das Vereinsvermögen zu verzichten. ... Es besteht jedoch keine Pauschalsummen-Forderung zur Wiedergutmachung. Die Forderungssumme der Sudetendeutschen ist nicht annährend so hoch wie die Schadenssumme. - Kein tschechischer Bürger muss befürchten, dass ihm Besitz entzogen wird. Durch eine Restitution darf kein neues Unrecht geschehen, dass Tschechen Wohnungen und Häuser verlassen müssen - wie dies den Sudetendeutschen widerfahren war." (FN9) "Die Bundesregierung strebt in der Frage jener Gesetze und Dekrete aus dem Jahre 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen, im Sinne der Beschlüsse des Europäischen Parlaments bis zur Ratifikation des EU-Beitrittsvertrages eine Lösung an, die einem modernen Menschenrechtsverständnis und den gemeinsamen europäischen Werten entspricht und sich in verantwortungsvoller Weise mit dem Unrecht der Vergangenheit auseinandersetzt." (FN10) Der neue Vizekanzler (und FPÖ-Obmann) Herbert Haupt stellte klar, dass von der FPÖ früher prononciert verfolgte Themen wie Temelín und "Benes-Dekrete" den Österreichern zwar populär und wichtig gewesen seien, der FPÖ aber offensichtlich keine Stimmen gebracht haben.

(FN11) Dies sollte man sich in Tschechien und Deutschland heute sagen können. Das Gefühl des Unrechts dauere in den Köpfen zahlreicher Menschen bis heute. Die Vergangenheit könne heute nicht mehr geändert werden (Klaus). - Die offizielle Eröffnung des bereits seit Monaten davor bestehenden Büros der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Prag am 24.3.2003 hat jedoch die Wogen wieder hoch gehen lassen.

(FN12) Gemäß einer Meinungsumfrage der Prager Meinungsforschungsagentur SC&C für "Mlada fronta Dnes", 5.6.2002.

(FN13) Am 28.10.1945 trat die Provisorische Nationalversammlung zusammen.

(FN14) Offizielle tschechische Publikationen im Jahr 2002 verwenden beide Zahlen.

(FN15) Mehr dazu u.a. in Slapnitzka, Helmut: Die rechtlichen Grundlagen für die Behandlung der Deutschen und der Magyaren in der Tschechoslowakei 1945-1948. In: Plaschka, Richard G., Haselsteiner, Horst, Suppan, Arnold und Drabek, Anna M. (Hg.): Nationale Frage und Vertreibung in der Tschechoslowakei und Ungarn 1938-1948. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1997.

(FN16) Punkt 13; beides wurde nicht durchgeführt; weiters wurde darin "(d)ie tschechoslowakische Regierung ... ersucht ..., inzwischen weitere Ausweisungen der deutschen Bevölkerung einzustellen, bis die betroffenen Regierungen die Berichte ihrer Vertreter an den Kontrollausschuss geprüft haben." (FN17) Die Konfiskation des Vermögens der vertriebenen Sudetendeutschen lässt sich auch nicht durch das Pariser Reparationsabkommen von 1946 rechtfertigen, da das Vermögen der Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die zum Zeitpunkt der Annexion der Tschechoslowakei durch Deutschland tschechoslowakische Staatsbürger waren, nicht unter das reparationspflichtige deutsche Auslandsvermögen fiel.

(FN18) Tomuschat, Christian: Die Benes-Dekrete - ein Hindernis für die Aufnahme der tschechischen Republik in die Europäische Union? S.210/Dekrety - prekázka prijetí Ceské republiky do Evropské unie? Und: Ist das tschechische Rechtssystem bereits EU-konform?/Je jiz ceský právní Yád v souladu s právem EU?, S.178-210/70-96, Friedrich Ebert Stiftung (Hg.)Prag/Praha 2002.

(FN19) Der deutsche Völkerrechtler Christian Tomuschat besteht auch 2001 - nach Kenntnis einer Studie zum Thema durch Jiri Sitler - auf der Feststellung, dass "nicht ein einziger (derartiger) Fall bekannt" sei.

(FN20) Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist am 23.3.1976 für die CSSR in Kraft getreten, dessen Fakultativprotokoll, BGBl. Nr.105/1988, trat am 12.6.1991 für die CFR in Kraft. 1993 hat die Tschechische Republik als Nachfolgestaat der CSFR erklärt, sie übernehme die vertraglichen Verpflichtungen der CSFR mit Wirksamkeit vom 1.1.1993.

(FN21) Insbesondere auf Grund des Staatsangehörigkeits-Optionsrechts des Staatsvertrags von Saint-Germainen-Laye vom 10.9.1919 sowie des österreichischtschechoslowakischen "Brünner Vertrags" von 1920.

(FN22) Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen, BGBl. Nr.451/1975.

(FN23) Wert am 8.5.1945 unter 1 Mio. tschechoslowakische Kronen; Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen, BGBl. Nr.451/1975 i.d.F. BGBl. III Nr. 123/1997, und Bundesgesetz vom 3.7.1975 über die Gewährung von Entschädigungen auf Grund des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung bestimmter finanzieller und vermögensrechtlicher Fragen (Entschädigungsgesetz CSSR), BGBl. Nr.452/1975.

(FN24) Bundesgesetz vom 14.12.1961 über die Anmeldung von Sachschäden, die durch Umsiedlung oder Vertreibung entstanden sind (Anmeldegesetz), BGBl. Nr.12/1962.

(FN25) Bundesgesetz vom 13.6.1962 über die Entschädigung von Umsiedlern und Vertriebenen (Umsiedler- und Vertriebenen-Entschädigungsgesetz/UVEG), BGBl. Nr.177/1962 idgF.

(FN26) Ebenso wenig, dass sich nach dem Krieg von der Tschechoslowakei durchgeführte Maßnahmen mit z.T. durchgeführten, z.T. geplant gewesenen Maßnahmen des Nazi-Regimes inhaltlich ähneln (z.B. Kollektivmaßnahmen zur Staatsbürgerschaft auf ethnischer Basis, Amnestieregelungen, Enteignungen und Vertreibungen auf ethnischer Basis).

(FN27) Pkt. 58, Fortschritte der Bewerberländer auf dem Weg zum Beitritt, Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Fortschritten jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt, (KOM(2002) 700.

(FN28) Auszugsweise Textübersicht in Pfeil, Beate Sibylle: Die Benes-Dekrete und die Europäische Union, Auszugsweise Gegenüberstellung der Gutachterergebnisse nach Themenbereichen. In: Europa Ethnica, 59. Jg., Sonderheft 2002, Braumüller, Wien 2002, S.2-5.

(FN29) Mit 458 gegen 68 Stimmen und bei 41 Enthaltungen.

(FN30) Mit 489 gegen 39 Stimmen bei 37 Enthaltungen (bei allen anderen Ländern bewegte sich die Zustimmung zwischen 507 und 522 Ja-Stimmen). Mehrere Abgeordnete übten heftige Kritik an der Weigerung Prags, die umstrittenen Benes-Dekrete zur Vertreibung der Sudetendeutschen aufzuheben und diese somit straffrei zu lassen. Die Beibehaltung dieser Dekrete führe zu einer Diskriminierung von EU-Bürgern, begründete der CSU-Abgeordnete Bernd Posselt sein Nein. Nein-Stimmen kamen von den zehn CSU-Abgeordneten und dem FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Ilgenfritz (APA 0416 und 0635 vom 9.4.2003). Die ÖVP-Delegation, die SPÖ-Mitglieder und die freiheitliche EU-Delegationsleiterin Daniela Raschhofer stimmten zu (OTS 0178, 0161, 0171 vom 9.4.2003).

(FN31) Presseaussendung von MEP Ursula Stenzel, ÖVP-Delegationsleiterin im EP, vom 19.3.2003.

(FN32) Publikationen der Beiträge bzw. Hinweise auf Publikationen s. www.bmaa. gv.at/Service/Konsularfragen/Vermögensfragen/Tschechische Republik, bzw. www.bmaa.gv.at/auslandoe/service/Vermögensfragen/Tschechische Republik.

(FN33) U.a. Árpád Göncz, György Konrád, Péter Esterházy, Ján Figel, Erhard Busek, Kardinal Franz König, Heinz Fischer, Gerd Weissenkirchen, Günther Grass, Antje Vollmar, Wolfgang Thierse, Adam Michnik, Bronislav Geremek, Wladyslaw Bartoszewski, Jacek Kuron, Petr Pithart, Karl Schwarzenberg, Bischof Václav Malý, Daniel Cohn-Bendit.

(FN34) KAP 25.6.2002.

(FN35) Siehe z.B. Coudenhove-Kalergi, Barbara, Rathkolb, Oliver (Hg.): Die Benes-Dekrete. Czernin-Verlag, Wien 2002, sowie das Symposium zu österreichischtschechischen Beziehungen, veranstaltet vom Arbeitskreis Volksgruppen des Dr. Karl Kummer-Instituts für Sozialreform, Sozial- und Wirtschaftspolitik, gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Bürgerkunde der Pädagogischen Fakultät der Palacky Universität Olomouc/Olmütz und der Österreichischtschechischen Gesellschaft Wien, in Dolní Dunajovice/Untertannowitz (bei Mikulov/Nikolsburg), 4./5.10. 2002.

(FN36) Die katholischen Bischöfe Deutschlands und jene der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik hatten am 8.3.1990 bzw. 5.9.1990 einseitige Erklärungen an die jeweils andere Seite adressiert.

(FN37) "Versöhnte Nachbarschaft im Herzen Europas", Erklärung der Bischofskonferenzen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich. In: Die österreichischen Bischöfe, Heft 3, Wien 2003.

(FN38) Dieser "Beitrag" stellt eine Antwort auf die Erklärung der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder vom 18.11.1995 dar, in der die "kollektive Aussiedlung ... als moralisch verfehlter Schritt" bezeichnet, "die Verbrechen, die viele Tschechen an den Deutschen vor und während des "Transfers" begingen, ... gänzlich zu verurteilen sind", das Straffreistellungsgesetz als "schändlich" betrachtet und die "Art, wie mit dem Eigentum der ehemaligen deutschen Mitbürger umgegangen wurde" zutiefst bedauert wurde.

(FN39) Erklärung zur Vergangenheit der Tschechen und Sudetendeutschen, Sudetendeutscher Pressedienst (SdP), Wien, 19.4.2002.

(FN40) Auf Grund einer umfassenden Überleitungsbestimmung in Art.152 der slowakischen Verfassung vom 1.9.1992.

(FN41) Erklärung des slowakischen Parlaments vom 18.2.1991 zur "Abschiebung der slowakischen Deutschen".

(FN42) In Kroatien jedoch hinsichtlich österreichischer (und vieler anderer nichtkroatischer) Staatsbürger noch nicht effektiv (Stand: Frühjahr 2003).

(FN43) Amnestiegesetz vom 30.12.1949, Staatsbürgerschaftsgesetz vom 19.1.1951 und Raumwirtschaftsgesetz vom 29.4.1985; FAZ, 26. und 28.6.2002.

(FN44) Deutsche Übersetzung in Österreichische Osthefte 3/1993, S.371-376.

(FN45) Pauer, Jan: Schwierigkeiten der deutschtschechischen Vergangenheitspolitik. S.153/48/Obtíze ceskonemecké politiky vztahující se ke spolecné minulosti. In: Friedrich Ebert Stiftung (Hg.): Ist das tschechische Rechtssystem bereits EU-konform?/Je ji¾ ceský právní Yád v souladu s právem EU?, S.151-174 / 47-66, Prag/Praha 2002.

Dr. M.Phil.(Cantab.) Thomas M. Buchsbaum

Geb. 1957; 1975-1979 Studien: Rechtswissenschaften, Universität Wien, Völkerrecht und int. Beziehungen, Cambridge, UK (1979/1980) und Paris-I (1980/81); Stage/Europarat, pol. Direktion, Straßburg (1981); LVAk/Institut für strategische Studien (1982); Stage/Europäische Kommission, Brüssel (1982/83); seit 1983 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten: Westeuropaabteilung, Völkerrechtsbüro, öst. Botschaft Damaskus, Afrika-/Nahost-Abteilung, öst. Botschaft Budapest und Algier (stv. Missionschef), KSZE-Abteilung - 1992-1994: Sonderberater der Generalsekretärin des Europarates für OSZE-Angelegenheiten (Straßburg) - öst. Botschaften New Delhi und Tokio (jeweils stv. Missionschef); OSZE-Abteilung (stv. Delegationsleiter, während öst. OSZE-Vorsitzes); öst. Nationalkoordinator für den Stabilitätspakt für Südost-Europa; seit Herbst 2001: Leiter der Abteilung für Vermögens-, Arbeits-, Gesundheits- und Sozialangelegenheiten sowie für Auslandsösterreicher; int. Publikationen zu OSZE-, Menschenrechts- und Restitutions-Fragen.



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