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Vom Wesen und Wert der militärischen Landesverteidigung im Herzen Europas

von Christian Stadler

Kurzfassung

◄ Wenn man die Geschichte des 20. Jahrhunderts betrachtet, so ist in geradezu beängstigender Weise Österreich dem europäischen Schicksal vorausgeeilt. Während die europäischen Mächte Russland, Großbritannien, Frankreich und Deutschland erst langsam und unter sehr unterschiedlichen Bedingungen von der Weltbühne als Hauptdarsteller zurückgetreten sind, so ist Österreich - als die 5. Großmacht des 19. Jahrhunderts - seinen Schicksalsgenossen gleichsam im freien Fall bereits 1918 vorausgeeilt und hat sich von der Weltgeschichte in die kleinstaatliche Bedeutungslosigkeit verabschiedet.

Ohne Übertreibung kann man sagen, dass Österreich aus den Trümmern des 2. Dreißigjährigen Krieges (1914-1945) wiedererstanden ist. Es galt nicht nur, die Kontinuität zu wahren, sondern auch die republikanischen Einrichtungen neu zu schaffen. Bundesheer wie Neutralität stehen gleichermaßen an der Wiege der österreichischen Freiheit und Unabhängigkeit. Doch da beide Faktoren können nicht direkt und unmittelbar für die Sicherheit Österreichs gerade stehen konnten, wählte Österreich eine passive militärische Nischen-Neutralität im Kalten Krieg.

Diese bis etwa 1975 andauernde Phase wurde in den Jahren bis 1995 durch eine aktive politische Interventions-Neutralität der Entspannungszeit abgelöst. Österreich reagierte sehr sensibel auf das sicherheitspolitische Umfeld, das durch Entspannung, die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die jetzige OSZE, oder auch die Charta 77 gekennzeichnet war In dieser 2. Phase des Betrachtungszeitraums reagierte Österreich, indem sich das Bundesheer von einer neutralitätsrechtlich erforderlichen Schollenarmee hin zu einer strukturell zumindest interventionstauglichen Streitkraft ("Blauhelmeinsätze") wandelte. Auch in dieser Phase eilte Österreich Europa voraus; für das Bundesheer stellt Petersberg strukturell und auch mentalitätsmäßig nur eine Fortsetzung der 70er- und 80er-Jahre mit anderen Mitteln dar, während andere Armeen Mitteleuropas da ganz andere Umstellungsschwierigkeiten haben.

Die sich daran anschließende Phase 3 ist durch die Bündnisfreiheit in der Europäischen Politischen Integration gekennzeichnet, die sich seit dem EU-Beitritt 1995 ergeben hat. Hier wurden die Weichen weg von nationalstaatlicher Neutralität (Modell 20. Jahrhundert) hin zur europäischen Solidarität (Modell 21. Jahrhundert) gestellt. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die jüngste Bundesheerreformkonzeption (Bundesheer 2010) zu sehen - vielleicht die letzte nationalstaatlich zu setzende Reform eines Österreichischen Bundesheeres Wenn man in der derzeitigen Umbruchsphase den ÖBH-Reformkommissionsbericht als Orientierungsrahmen für die zukünftige Positionierung Österreichs im Rahmen der europäischen Sicherheitsarchitektur heranziehen darf, so fällt auf, dass Österreich - wie auch schon mit der Neutralität 1955 und der Umfassenden Landesverteidigung 1975 - seiner Zeit einen halben Schritt voraus war, - ein Luxus, den man sich vielleicht ab einer gewissen machtpolitischen Marginalität erlauben darf. ►


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Vom Wesen und Wert der militärischen Landesverteidigung im Herzen Europas

Unzeitgemäße Betrachtungen zum 50-jährigen Bestehen des Österreichischen Bundesheeres

Si vis pacem, para bellum … Dieses sehr europäische Prinzip scheint seit dem Ende des Kalten Kriegs in Europa seine Bedeutung langsam zu verlieren. Unter dem Druck allgemeiner Budgetknappheit und in der trügerischen Vorstellung behaftet, die Geschichte sei vielleicht doch zu ihrem Ende gekommen (Fukuyama), werden Jahr für Jahr europaweite Militärreduktionen als zukunftsweisende Reformen angepriesen und an das staunende europäische Wahlvolk verkauft. Doch es steht zu befürchten, dass diese allgemeine Friedfertigkeit (zumindest im klassisch kriegerischen Feldschlachtsinn) nur ein trügerischer Schein ist, der erst dann wirklich gefährlich wird, wenn die politischen Eliten ihren eigenen Wunschvorstellungen selbst erliegen sollten.

Es ist das - wenn man so sagen kann - "Unangenehme" an Prinzipien, dass ihnen eine zeitlose Gültigkeit zukommt… Die Zeiten mögen kommen und gehen, derartige Prinzipien bleiben bestehen. Je weniger man sich daher auf den Krieg vorbereitet, desto eher findet man sich letztlich mit ihm ab oder hofft darauf, dass dieser Kelch, sprich die Geschichte, an einem vorübergehen möge, - eine Hoffnung, die im Wechsel von nationalstaatlicher Marginalität hin zur europäischen Geschichtlichkeit durchaus als kognitive Unschärfe im politischen Raum stehen mag. Wenn man dieses Prinzip als "martialisch" oder gar "militaristisch" abtun möchte, so sollte man sich im Klaren sein, dass die Intention dahinter Frieden, allerdings ein täglich zu erringender, ist (Goethe).

Was den entscheidenden Unterschied ausmacht, ist die polemologische Grundlage der Beantwortung der Frage, welcher Art wohl der Frieden - und damit mittelbar -, auch welcher Art denn der Krieg sei, der im Raume steht. Diese Frage gilt es zunächst zu klären, bevor man in den verhängnisvollen Irrtum verfällt, die eigenen Erwartungshaltungen schon für bare Münze nehmend, an der Wirklichkeit vorbei wirken zu wollen, was regelmäßig vor dem Weltgericht der Geschichte zur Verurteilung, d.h. zum Verschwinden der eigenen politischen Existenz, führen muss.

Es gilt daher, die Begriffe zu klären, nach Möglichkeit auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage, d.h. in philosophischer Weise. Das bedeutet gerade nicht, dass im Bereich der kurzschlüssig-oberflächlichen Phänomenempirie stehen geblieben werden kann, sondern es gilt, dem Wesen der Dinge auf die Spur zu kommen und in der Folge auf den Grund zu gehen. Diese Aufgabe kommt der Polemologie zu, einer Wissenschaft, die sowohl den militaristischen als auch den pazifistischen Ideologien diametral zuwiderläuft, da für beide Positionen unangenehme, da strukturelle Einsichten über das Wesen des Krieges, ja umfassender, des Konflikts, erschlossen bzw. freigelegt werden. Bekanntlich lässt sich aber mit solchen Wahrheiten nicht allzu gut polemisieren, weshalb ihr öffentlicher Gebrauch eher unbeliebt und daher im politischen Diskurs von nur peripherer Bedeutung ist.

Es lässt sich diese Frage nach dem eigentlichen Wesen von Krieg und Frieden durchaus auch am Beispiel der österreichischen Landesverteidigung festmachen. Diese ist bekanntlich für das Land in eigentümlich konstitutiver Weise bedeutsam, wie ein kurzer Blick in die Verfassung Österreichs klar macht. Hat man ein souveränes Land, so kann man dieses nicht denken, ohne notwendig seine Verteidigung als wesentlich mit zu denken, solange sich die "internationalen Beziehungen" im Großen und Ganzen nicht als rechtlich geordnet, sondern gleichsam als "Naturzustand" darstellen. Dies ist allein schon begrifflich bedingt, denn eine internationale Rechtsordnung, die Sicherheit gewährleisten könnte, stünde dem staatlichen Prädikat, "souverän zu sein", bereits diametral entgegen. Dies mag einem gefallen oder auch nicht, es bleibt als Ausgangspunkt einer jeden relevanten Überlegung zum Thema "Staat" und seine Verteidigung unbestreitbar - bzw. verfällt man im Falle der ernsthaften Bestreitung einer radikalen Fehleinschätzung der politischen Realitäten.

In dieser Hinsicht - der Naturhaftigkeit der internationalen Beziehungen - sind wir noch nicht wesentlich über die realpolitischen Macht- und Konflikteinsichten eines Thukydides hinausgekommen.(Fußnote 1/FN1) Das ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn man der nicht sehr optimistischen Überzeugung anhängt, dass sich die (abendländische) Menschheit in den letzten 2000 Jahren anthropologisch nur geringfügig - und wer wagt ernsthaft angesichts des Blutzolles des 20. Jahrhunderts zu behaupten: zum Besseren - gewandelt hat. Mögen sich die technischen Mittel unserer Zivilisation auch atemberaubend verändert haben, die damit intendierten Zwecke sind doch noch recht archaischer Natur. Und daher ist auch das Phänomen der Verteidigung eines souveränen Staates allen utopischen Ideologien der allgemeinen Friedfertigkeit zum Trotz noch auf der Agenda eben dieser Staatlichkeit auszubuchstabieren. Und aus diesem Grund ist dieser Konfliktcharakter des menschlichen Zusammenlebens auch einer - letztlich polemologischen - Betrachtung zu unterziehen.

Spätestens seit Clausewitz liegt die Natur des kriegerischen Konflikts offen auf der Hand - es ist diesem Kant-geprägten Philosophen-Offizier die Einsicht zu verdanken, dass die menschliche Konfliktualität nicht ohne die menschliche Freiheit angemessen gedacht zu werden vermag - damit geht Clausewitz über den Urvater der Polemologie, Heraklit, den entscheidenden neuzeitlichen Schritt hinaus. Damit aber erledigen sich in gleicher Weise die Gerüchte um das "Handwerkliche" wie das "Künstlerische" des kriegerischen Tuns. Es geht in Wahrheit um den freien Willen, der allein nach Kant rein "gut" genannt werden kann - was im Umkehrschluss bedeutet, dass der Wille als einziger auch wahrhaft "böse" zu sein vermag, worin die seit Hobbes gleichsam neuzeitbegründend-bekannte "Gefährlichkeit" des Menschen besteht.(FN2) Vor diesem Hintergrund ist die zentrale Einsicht Clausewitz’ zu sehen, der davon spricht, dass das Wesen des Krieges (wie auch des Handelns) strukturell darin besteht, einem anderen den je eigenen Willen aufzuzwingen, den anderen zu einem Handeln zu nötigen, das im je eigenen Interesse gelegen ist. Das muss an sich noch keine Tragödie sein, oftmals wird man zu durchaus angenehmem Gehorsam gedrängt, wie es sich im Falle der europäischen Nationalstaaten auf ihrem Marsch aus der Geschichte (1945-1995) ereignet hat im Lichte der unbestrittenen und in gewisser Weise unwiderstehlichen(FN3) Freundlichkeit des Hegemons USA, die allerdings kalkülbasiert war und daher in dieser Form mangels Geschäftsgrundlage auch nicht mehr gegeben ist im weltgeschichtsfernen Europa von heute. Europa (seit 1995 als politische Entität ansprechbar) ist - wie vor 1492 - im Wesentlichen wieder Objekt der Geschichte und nicht seine bestimmende Kraft. Es mag eine Tragik der Weltgeschichte sein, dass Europa durch seine eigene neuweltliche Schöpfung marginalisiert wurde, doch offensichtlich frisst eine Revolution nicht nur ihre Kinder, sondern fallweise auch ihre Schöpfer.

Wenn man die Geschichte des 20. Jahrhunderts betrachtet, so ist in geradezu beängstigender Weise Österreich dem europäischen Schicksal vorausgeeilt. Sind die europäischen Mächte - Russland, Großbritannien, Frankreich, Deutschland - erst langsam und unter sehr unterschiedlichen Bedingungen von der Weltbühne als Hauptdarsteller zurückgetreten und haben sich mit der Charge zu bescheiden, so ist Österreich - als die fünfte Großmacht des 19. Jahrhunderts - seinen Schicksalsgenossen gleichsam im freien Fall bereits 1918 vorausgeeilt und hat sich von der Weltgeschichte in die kleinstaatliche Bedeutungslosigkeit verabschiedet. Dieser Abschied hat sich - durchaus schmerzhaft - an den tektonischen Bruchlinien des 20. Jahrhunderts, "Anschluss" 1938 und 40-jährige unmittelbare Grenzlage zum Sowjetblock, ereignet. Was Österreich in den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts widerfahren ist, war gleichsam paradigmatisch-wegweisend für die anderen Großmächte des 19. Jahrhunderts, die sich allesamt mehr oder weniger weit von der Geschichte entfernt haben und nunmehr die Dividende der Geschichtslosigkeit ("Friedensdividende") lukrieren möchten. Vor diesem Hintergrund ist auch die Neutralität Österreichs aus 1955 für ganz Europa im weltpolitischen Machtkonzert (NATO-Mitgliedschaft hin oder her) das geschichtliche Verdikt, zu dem Österreich sich dem Schein nach zumindest noch freiwillig bekannt hat, gleichsam um das unveränderliche Schicksal doch noch selbst gestaltet zu haben vor der Geschichte.

Auch auf diesem Weg ist Österreich in bestechender Weise vorangeschritten: Wenn eine alte europäische Großmacht nur mehr auf ihre zivile Selbsterhaltung zurückgestuft wird, so gelingt ihr das - nach anfänglicher Orientierungslosigkeit - doch recht beeindruckend, wenn man sich überlegt, welchen Stellenwert in Sachen Lebensqualität Österreich mittlerweile einnimmt: Unser kleines Land ist stets unter den europaweit besten Fünf und weltweit unter den besten Zehn zu finden - selbst in einem kürzlich veröffentlichten weltweiten Globalisierungsindex ist Österreich ganz weit vorne positioniert. Wie ist das zu erklären?

Es gibt dafür einen durchaus sympathischen Erklärungsansatz und einen weniger sympathischen: Der sympathische wäre, dass Österreich seine imperiale Machtenergie in zivile Wohlstandsenergie transformiert haben könnte - also im wahrsten Sinne des Wortes aus Schwertern Pflugscharen machend… Aber man könnte auch auf den profanen Gedanken kommen, dass Österreich sich durch seine weltgeschichtliche Randlage seit 1918 eine gemütliche Nische eingerichtet hat, in der es sich - unter Vermeidung der ortsüblichen Aufwendungen für die aktive Gewährleistung der eigenen Sicherheit - durchaus gut leben lässt. Wie auch immer der Zusammenhang zwischen Wohlstand und Verteidigung in Österreich sein mag: Dass es einen Zusammenhang gibt, ist wohl unbestreitbar. Man betrachte allerdings die Schweiz und Schweden, zwei sehr wohlhabende Staaten Europas, die durchaus die Kombination Wohlfahrtsstaat und starke Verteidigung - zumindest in den Zeiten des Kalten Krieges - in beeindruckender Weise zuwege gebracht haben.

Phase 1: 1955-1975: Die passive militärische Nischen-Neutralität im Kalten Krieg

Ohne Übertreibung kann man sagen, dass Österreich aus den Trümmern des zweiten Dreißigjährigen Krieges (1914-1945) wiedererstanden ist. Es galt nicht nur, die Kontinuität zur Zwischenkriegszeit (d.h. zur Republik von 1920) zu wahren, sondern auch eine neue Zivilgesellschaft, eine neue soziale Infrastruktur und auch neue Staatsstrukturen zu errichten bzw. wiederzubeleben. Im Zuge dieser allgemeinen Wiedererrichtung der republikanischen Einrichtungen wurde auch das Österreichische Bundesheer in der Verfassung, im Art 79 ff B-VG, sowie im WehrG 1955 rechtlich verankert (als eine Art Vorläufer dazu ist die in den westlichen Besatzungszonen seit Beginn der 50er-Jahre errichtete so genannte "B-Gendarmerie" anzusehen). Zusätzlich dazu erfolgte im Oktober 1955 das BVG über die österreichische Neutralität.

Die Situation in Österreich ist seit diesem Zeitpunkt zwiespältig - das Bundesheer wie die Neutralität stehen gleichermaßen an der Wiege der österreichischen Freiheit und Unabhängigkeit. Doch beide Faktoren können nicht direkt und unmittelbar für die Sicherheit Österreichs gerade stehen. Rechtlich ist die Neutralität auf ein relevantes Bundesheer angewiesen, da sie ansonsten keine rechtlichen Schutzwirkungen entfaltet - Schutzwirkungen, die natürlich die Rechtstreue aller internationaler Akteure - mehr fiktiv denn realistisch - voraussetzt. Doch da es in der Politik oftmals mehr um Bilder und Vorstellungen denn um harte Fakten geht, hat die Neutralität in Österreich eine enorm beruhigende Wirkung in der kollektiven Psyche entfaltet.

Will man von diesem etwas beunruhigenden Befund der Frage der Sicherheit in Österreich ein wenig genauer auf den Grund gehen, so ist die Dialektik des Begriffes "Landesverteidigung" in den Blick zu nehmen: Die erste Phase des Betrachtungszeitraums von 1955-1975 (20 Jahre) war geprägt vom Bewusstsein, durch die neutrale Frontlage im tiefsten Kalten Krieg völlig auf sich allein gestellt dem internationalen Neutralitätsrecht gehorchend eine ernst zu nehmende Landesverteidigung nach Schweizer Vorbild zu gewährleisten. Das war insofern eine prekäre Konstellation, als Österreich geopolitisch im Verhältnis zur Schweiz wesentlich bedrohter und gleichzeitig geostrategisch de facto nicht zu verteidigen war. Mit einer Hauptstadt Wien, keine 100 km flaches Land von der Grenze des Warschauer Paktes entfernt gelegen, für die feindliche Luftwaffe keine zehn Flugminuten von deren Horsten entfernt, war es von vornherein im Wesentlichen eine Frage des gesunden Menschenverstandes einzusehen, dass eine klassische militärische Verteidigung des gesamten österreichischen Territoriums nicht denkbar erschien. Österreichs Sicherheit beruhte damals auf der hermetischen Spannung, die weltweit herrschte, einer Spannung, die dafür Sorge trug, dass eine Seite der jeweils anderen Seite nicht einen Millimeter Raum- bzw. Einflussgewinn gönnte. Solcherart war Österreich zwischen zwei monolithische Blöcke eingefügt, die zu einer geradezu schraubstockartigen "Sicherheit" Österreichs geführt haben, letztlich eine inverse Sicherheitslage im Vergleich zur Lage Österreichs 1938 bewirkend: Damals war das Verschwinden Österreichs von auffallender internationaler Irrelevanz (Ausnahme Mexiko), diesmal wäre die Welt Zeuge des Untergangs unserer Heimat gewesen; ein immerhin erstklassiges "Objekt" der Weltgeschichte war Österreich geworden - Sicherheit auch durch globale Publizität und totale Versteinerung der Frontlage. Österreich hat in der damaligen Situation den maximalen Nutzen für seine nationale Sicherheit lukriert, die Weltlage zum Garanten für die eigene Sicherheit gemacht, und dies mit vergleichsweise schwachen Kräften einer zu einem Bundesheer ausgebauten B-Gendarmerie. Österreich hat damals eindeutig eine hochgradig taktische Sicherheitspolitik mit den juristisch notwendigen minimalen Referenzstreitkräften gemacht.

Phase 2: 1975-1995: Die aktive politische Interventions-Neutralität der Entspannungszeit

In dieser zweiten Phase des Betrachtungszeitraums (1975-1995) wandelte sich die Weltlage grundlegend. Es setzte das sozialdemokratische Zeitalter ein, die Phase der Entspannung nahm ihren Anfang. Stichworte wie Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die jetzige OSZE, sowie Charta 77 seien nur erwähnt. Und wieder hat Österreich sehr sensibel auf das sicherheitspolitische Umfeld reagiert, indem die Sicherheitsagenda nicht nur in einer sehr fortschrittlich "umfassenden" Weise betrachtet, sondern auch gleichsam "vergesellschaftet" wurde durch die "Umfassende Landesverteidigung", die alle Bereiche der Gesellschaft betroffen hat - von der Wirtschaft bis hin zu den Schulen. Man kann darin einen konzeptiven Aufbruch in eine wahrhaft republikanische Zeit oder: zurück zu den antiken Wurzeln partizipativer politischer Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl sehen. Wahre Landesverteidigung - das ganze Land ist eingebunden in seine eigen(verantwortlich)e Sicherheit - wird zu einem Bestandteil der Bundesverfassung (Art 9a B-VG).

Es war dies ein Paradigmenwechsel weg von einer militärischen Monokompetenz hin zu einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Landesverteidigung. Dieser Wechsel erschließt sich in seiner Vernünftigkeit erst langsam dem Betrachter, und es sollte dabei natürlich auch nicht übersehen werden, dass sich so manche Komponenten der ULV als reiner Verfassungspapiertiger erwiesen haben. Das tut aber der Vernünftigkeit des Konzepts keinen Abbruch - es mag die Zeit dafür noch nicht reif gewesen sein. Es ist dies auch die Zeit der so genannten "aktiven Neutralitätspolitik", welche nicht nur in passiver Weise im weltpolitischen Stillhalten bestand, sondern in Form von - in der Regel - UNO-basiertem Friedensinterventionismus (so genannten "Blauhelmeinsätzen") abgewickelt wurde. Das Österreichische Bundesheer wandelte sich von einer neutralitätsrechtlich erforderlichen Schollenarmee hin zu einer strukturell zumindest interventionstauglichen Streitkraft.

Auch in dieser Phase ist Österreich Europa wiederum vorausgeeilt. Für das Österreichische Bundesheer stellt "Petersberg" strukturell und auch mentalitätsmäßig nur eine Fortsetzung der 70er- und 80er-Jahre mit anderen Mitteln, in anderem Umfang und mit anderen Intentionen dar. Andere Armeen Mitteleuropas haben da ganz andere Umstellungsschwierigkeiten, da sie zwar eine tiefe Friedenssicherungsstruktur aufweisen, ihnen aber der Ferninterventionismus wesensfremd ist. Aber auch in Westeuropa, wo der postkoloniale Ferninterventionismus (Expeditionskorpswesen) noch lebendig war, musste man sich erst daran gewöhnen, Kampftruppen für Friedenseinsätze zu stellen. Für Österreich gehörten Zypern oder Golan jahrzehntelang zur militärischen Selbstverständlichkeit - es gab sogar eigene Heeres-Rundfunksender, um unsere Soldaten im Ausland mit Nachrichten und Kontakten zur Heimat zu versorgen. Das Militär wurde zur präventiven Sicherheitspolitik eingesetzt, um solcherart die internationale Weltlage mit stabilisieren zu helfen, eine Weltlage, von deren ruhigem Verlauf auch die österreichische Heimatsicherheit wesentlich abhing. Es galt für Österreich also schon vor 30 Jahren, dass die Heimat am Golan verteidigt wird. Gleichzeitig wurde durch die ULV eine gesamtgesellschaftliche Verantwortlichkeit für die Landesverteidigung gestiftet, diediesen Friedensinterventionismus innenpolitisch akzeptabel machte und das Gefühl für die klassische Landesverteidigung mit modernen Mitteln stärkte. Es sollte aber bei all dem nicht übersehen werden, dass das so genannte Raumverteidigungskonzept nur noch den Anspruch der indirekten Verzögerungsabschreckung erhob, nämlich die Durchmarschkosten für einen möglichen Aggressor so hoch wie möglich zu machen. Einen möglichen Aggressor in klassisch offener Feldschlacht zu stoppen, war nicht einmal mehr militärdoktrinal intendiert. Also auch in dieser zweiten Phase der Geschichte des Österreichischen Bundesheeres hatte Österreich aus einer Position der geostrategischen Schwäche heraus, allerdings unter Setzung geopolitischer Akzente (vor allem Nahostpolitik), versucht, eine aktive, zumindest international wahrnehmbare konstruktive Rolle zu spielen, die weit über diejenige eines bloß potenziellen Schlachtfeldes des Dritten Weltkrieges hinausging.

Phase 3: 1995-2005: Die Bündnisfreiheit in der Europäischen Politischen Integration

Die dritte Phase des Beobachtungszeitraums (1995-2005) umfasst die jüngsten zehn Jahre, die im Zeichen des EU-Beitritts Österreichs zu sehen sind und, wenn man der Beobachtungsrhythmik folgen darf, nur eine erste Etappe im Lichte der Entwicklung bis 2015 sein dürfte. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die jüngste Bundesheerreformkonzeption (Bundesheer 2010) zu sehen - vielleicht die letzte nationalstaatlich zu setzende Reform eines Österreichischen Bundesheeres. Die letzten zehn Jahre haben jedenfalls in Europa zu einer substanziell neuen Entwicklung geführt - die Summe der geschichtlich marginalisierten, nunmehr nur noch peripheren Nationalstaaten schickt sich an, unter dem Dach der EU zu einer neuen geschichtlichen Bedeutung zu gelangen, d.h. Einfluss auf das eigene Geschick auszuüben, dieses gar wieder einmal selbst in europäische Hände zu nehmen - zur Zeit allerdings ist das noch eine (immerhin) programmatische Utopie. Wenn man bedenkt, dass am Anfang des europäischen Integrationsprozesses die supranational konzipierte EVG (Europäische Verteidigungs-Gemeinschaft; 1952-1954) steht, dann erkennt man, wie sehr es in der Integrationslogik Europas begründet liegt, nunmehr (endlich wieder) auch eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ins Auge zu fassen.

In der österreichischen Verfassungsordnung kommt diese europäische Dimension der Außen- und Sicherheitspolitik im Art 23 f B-VG zum unmittelbar rechtsverbindlichen Ausdruck. Diese Bestimmung (und ihre regelmäßige Novellierung im Takt der europäischen Integrationsvertiefung) sind der deutlichste Indikator der verfassungsrechtlichen Dimension der österreichischen Sicherheitspolitik. In Art 23 f B-VG kommt auch der strukturelle Anachronismus der EU-Integration zur Neutralität indirekt zum Ausdruck. Klarerweise ist diese sehr komplexe Derogationskonzeption noch nicht ausjudiziert, aber jedenfalls ist darauf zu achten, wie sich in diesen Bestimmungen oftmals nur wenige Halbsätze ändern, die radikale Kehrtwendungen für die österreichische Sicherheits- bzw. Neutralitätspolitik bedeuten können.

Dass somit die Weichen weg von nationalstaatlicher Neutralität (Modell 20. Jahrhundert) hin zur europäischen Solidarität (Modell 21. Jahrhundert) gestellt sind, lässt sich - der durchaus uneinheitlichen öffentlichen Debatte zum Trotz - kaum ernsthaft leugnen. Solidarität und Vertrauen innerhalb der EU setzen aber auch eine entsprechende Identität voraus. Und dieser Begriff hat durchaus auch mit Fragen der Außenverteidigung einer politischen Entität zu tun.

Es ist nämlich gerade der identitätsdidaktische Aspekt der GASP besonders zu berücksichtigen: Es war in der Geschichte des Abendlandes stets so, dass sich Identitäten immer über das Fremde definiert haben - das mag einem gefallen oder auch nicht, es lässt sich nicht leugnen. Und wenn man die Verfassungsstruktur der USA betrachtet, so erkennt man unschwer, dass dort die Streitkräfte eine wesentliche integrative Rolle spielen, sowohl innenpolitisch als auch als Instrument, das als ein gemeinsames der USA wahrgenommen wird. Dieses Phänomen sollte man analog auch für Europa überlegen. Einem solchen EU-Außenpolitik-Instrument muss auch eine entsprechende EU-Kompetenz folgen, die umfassende Sicherheitskompetenz. Das würde auch den berühmten Nutzen der EU für die Bürgerschaft klar ersichtlich machen - Sicherheit nach innen wie nach außen, als Kernfunktion der EU - eine durchaus klassisch liberale Konzeption, wenn daran erinnert werden darf. Es ist damit ein "Souveränitätsverlust" von Staaten, aber offensichtlich nicht ein Freiheitsverlust verbunden, vielmehr gewinnt man strukturell mehr, als man zuvor aufgegeben hatte.

Es wäre dies auch das Gebot einer sinnvoll verstandenen Subsidiarität im europäischen Kompetenzbereich: Wenn eine nationalstaatliche Kompetenz gerade und wesentlich, weil "nationalstaatlich" konzipiert, ihren Sinn und ihre Wirksamkeit und damit Wirklichkeit einbüßt und diese sachlich nämliche Kompetenz allein durch den Umstand, dass sie nunmehr auf Unionsebene angesiedelt wird, wesentlich an Substanz dazu gewinnt, dann ist im Lichte der Subsidiarität klargestellt, dass eine solche Kompetenz auf europäischer Ebene wahrgenommen werden soll, dann sollte man in der Tat von Unionszwang sprechen. Genauso verhält es sich nunmehr mit der Landesverteidigung. Dieser Begriff weist in seiner dialektischen Spannung im EU-Europa bereits über sich hinaus: Mangels "Land" macht es auf die Dauer keinen Sinn, eine politisch nicht mehr zukunftsträchtige Entität zu verteidigen - was in der politischen Debatte stets mit dem Hinweis auf den Umstand zum Ausdruck gebracht wird, dass Österreich keine Feinde (mehr) aufweise, weshalb sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer fortgesetzten Landesverteidigung stelle.

Die gegenständliche Frage ist so berechtigt wie falsch gestellt - es geht nicht darum, den gesamten Begriff der "Landesverteidigung" in die Geiselhaft alten geopolitischen Denkens zu nehmen, sondern die eigentlichen Zukunftsfragen richtig anzusprechen - obwohl Österreich zu verteidigen ist, ist es im klassischen Sinne nicht mehr ein vollsouveränes "Land". Und die EU hätte großen globalen militärischen Handlungs- und Verteidigungsbedarf, aber ihr fehlt das "Substanz-Merkmal", ihrerseits schon ein "Land" zu sein, das sich verteidigen will oder das man verteidigen kann. Es stockt zur Zeit, um es in der klassischen EU-Terminologie auszudrücken, im Bereich der Vertiefung, die in Form des neuen Verfassungsvertrags ein zumindest systemisches Lebenszeichen von sich geben muss, um das Projekt "Europa" nicht scheitern zu lassen. Wie dem aber integrationspolitisch zur Zeit auch sein sollte, es geht letztlich darum, das Verteidigungserfordernis mangels "Landes" nicht überhaupt für obsolet zu erklären. Was es in Europa zur Zeit am dringendsten braucht, ist ein radikaler Identitätsaufbau, damit europäische Solidarität nicht nur denk-, sondern auch fühlbar wird, vom Bereich des abstrakten Systems zur konkreten Lebenswelt hinunter - und meines Erachtens ist gerade die Sicherheit ein solches lebensweltlich fühlbares Moment der Europäischen Integration bzw. sollte und könnte dies sein.

Wenn man in der derzeitigen Umbruchsphase den ÖBH-Reformkommissionsbericht als Orientierung für die zukünftige Positionierung Österreichs im Rahmen der europäischen Sicherheitsarchitektur heranziehen darf, so fällt auf, dass Österreich - wie auch schon mit der Neutralität 1955 und der Umfassenden Landesverteidigung 1975 - seiner Zeit einen halben Schritt voraus ist - ein Luxus, den man sich vielleicht ab einer gewissen machtpolitischen Marginalität erlauben darf. Jedenfalls ist der Reformkommissionsbericht von einer Europaorientierung geprägt, die einem EU-Skeptiker fast schon als "gefährlich" erscheinen mag: Österreich vollzieht hiermit einen erneuten Paradigmenwechsel, setzt vollständig auf die "europäische Karte" und plant seine Streitkräfte bereits heute als integralen Bestandteil einer (bis dato noch nicht konkret absehbaren) europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Es ist - bei aller Planungsunsicherheit im Detail - jedenfalls klar, dass Österreich sein Verständnis von "Landesverteidigung" hinsichtlich des Faktors "Land" wesentlich neu definiert hat und gleichzeitig seine Verantwortung nunmehr über den rein neutralitätsrechtlich-protokollarischen Militäraspekt seiner Verteidigung hinaus wahrnimmt und einen berechenbaren, wenn auch quantitativ nur kleinen Beitrag(FN4) zu leisten beabsichtigt. Denn der Umstand, dass Österreich in der Zukunft seine Sicherheit europäisch organisiert, bedeutet nicht nur, dass es damit wieder in die hobelnde Geschichte zurückkehrt, sondern auch, dass wiederum "Späne" fallen können und werden, dass wieder Blut fließen kann, wie dies die z.T. massiven Petersberg-Aufgaben in den verschiedenen Lesarten vermuten lassen.

Diese neue Lage hat Folgen für das Verständnis von "Landesverteidigung" im Herzen des neuen Europa, eines neuen Europa, das sich anschickt, in die Geschichte zurückzukehren, in der Hoffnung, vielleicht doch wieder in absehbarer Zeit sein Schicksal in die eigenen Hände und damit auch in die eigene Verantwortung zu nehmen. Es wird die Aufgabe der österreichischen (Sicherheits-)Politik der Zukunft sein, ähnlich wie es schon in der Vergangenheit geschehen ist, die Chancen Österreichs mit weiser Voraussicht zu nutzen. In diesem Sinne ist die Sicherheitspolitik Österreichs - so wie im Bundesheer 2010-Prozess angelegt - massiv zu europäisieren, doch dabei ist die österreichische Verantwortung für das Gelingen des zu Grunde liegenden politischen europäischen Integrationsprozesses voll wahrzunehmen. Denn das Militär, wie es schon Clausewitz festgehalten hat, weist seinem Wesen nach einen instrumentell-dienenden Charakter auf - gegenüber der Politik. Erst wenn die Politik versagt, ist das Militär aufgerufen, tätig zu werden. Daher trifft die "zivile" Politik eine existenzielle Verantwortung für den Frieden in Europa, der durch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU auch zu einem Frieden für Europa in der Welt gewandelt werden und somit Europa als EU wieder auf die Bühne der Weltgeschichte zurückführen muss. Die nächste Etappe auf dem Weg einer gelingenden EU-Vertiefung ist die Verarbeitung der wahrhaft historischen Wiedervereinigung Europas vom Mai 2004 (inkl. Rumänen, Bulgarien und Kroatien in nächster Zukunft) und der Ratifizierung der EU-Verfassung von 2004. Es sollte auch im Bereich der Sicherheitspolitik nicht unterschätzt werden, dass erst eine gelingende politische vertiefende Integration EU-Europas die stabile Basis für das Reformwerk Bundesheer 2010 darstellt.

Es bleibt zu wünschen, dass diese skizzenhaften Betrachtungen aus Anlass des Jubiläums "50 Jahre Bundesheer" manch schicksalhaften Zusammenhang im Lichte der Landesverteidigung im vereinten Europa von heute in den Blick zu rücken vermochten.

ANMERKUNGEN:

(Fußnote 1/FN1) Dass der europäische Verfassungsvertragsentwurf, der dieser Monate zur europaweiten Ratifikation ansteht, gerade mit einem Thukydides-Zitat eingeleitet wird, sei an dieser Stelle nur erwähnt, aber nicht weiter vertieft.

(FN2) Es ist ebenso ideologisch, d.h. inadäquat einseitig verkürzt, den Menschen taxfrei für "gut" zu erklären, wie seine a-limine-Verdammung als umfassend "böse".

(FN3) Man bedenke nur die zivilisatorische Durchdringung der Frontgesellschaften Deutschland und Österreich mit Amerikanismen, die sich in vielen anderen europäischen Kulturen übrigens so nicht findet - am ehesten noch in den postkommunistischen Gesellschaften Mitteleuropas als durchaus verständliches Kompensationsphänomen.

(FN4) Wie es einem 8-Mio.-Volk im Rahmen der 450 Mio. EU-Bürger geziemt.

Ao. Univ.-Prof. Dr. iur. Dr. phil. Christian Stadler

Geb. 1966; 1984-1990 Studium der Rechtswissenschaften in Wien; 1990-1996 Studium der Philosophie und Germanistik in Wien, 1997 Promotion zum Dr. phil. sub auspiciis praesidentis; 1992 Universitätsassistent am Institut für Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Juridischen Fakultät der Universität Wien; 1998 Mitglied der Wissenschaftskommission des BMLV; seit April 2000 Universitätsdozent, seit Oktober 2000 außerordentlicher Universitätsprofessor.



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