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Kaderpräsenzeinheiten

Eine neue Herausforderung für das Personalmanagement des Bundesheeres

Wer rasch hilft, hilft doppelt. Das gilt sinngemäß auch für Friedenseinsätze der Europäischen Union. Deshalb müssen für deren Internationale Operationen auch präsente, gleichsam aus dem Stand einsetzbare Kräfte - eingespielte Einheiten und Teileinheiten - verfügbar sein. Ab heuer gibt es solche Kräfte auch in Österreich.

Die dafür erforderliche Personalgewinnung unterscheidet sich allerdings deutlich von den bislang in Österreich üblichen Verfahren. Sie ähnelt der eines Freiwilligenheeres, das am Arbeitsmarkt in direkter Konkurrenz mit allen anderen Mitbewerbern steht und de facto nur mit finanziell "attraktiven" Arbeitsplätzen die erforderliche Stärke sicherstellen kann.

"Um die Aufstellung von Organisationseinheiten des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen unter Beachtung des verfassungsrechtlich verankerten Freiwilligenprinzips zu ermöglichen, sind daher eigens dafür nominierte, rasch verfügbare und entsprechend ausgebildete, besonders vorbereitete und "hochprofessionelle", d. h. "stehende Truppen" am "Friedensstandort" notwendig. Für diese Einheiten ist ein wesentlich höherer Bereitschaftsgrad ("Readiness") erforderlich, als dies mit Truppen, die im Bundesheer nach dem VOREIN-Prinzip (Vorbereitete Einheiten; Anm.) formiert werden, zu erreichen wäre." Das besagt der Erlass (BMLV GZ S92220/2-MGP/2003), mit dem die Aufstellung von Kaderpräsenzeinheiten (KPE) angeordnet wurde. Diese zählen zu den Kräften für Internationale Operationen (KIOP).

Ab Ende 2005 soll eine kompaniestarke Einheit als österreichischer Beitrag für Civil Military Operations/Peace Support Operations (CMO/PSO) innerhalb von 5 bis 30 Tagen am gesamten Spektrum der "Petersberg-Aufgaben" (Friedenssicherung, Friedenserzwingung usw.) teilnehmen können. Dazu werden seit dem 1. Dezember 2003 - drei Kompanien/Infanterie, - eine Kompanie/Panzergrenadiere, - eine Kompanie/Aufklärung sowie - eine Kompanie/ABC-Abwehr mit einem personellen Gesamtrahmen von ca. 830 Soldaten vorbereitet. Die Aufstellung der KPE als vorläufiger Abschluss eines ungefähr drei Jahre laufenden Projektes ist jedenfalls ein Schritt zu einer auslandseinsatzbezogenen Professionalisierung - und damit eine neue Herausforderung für das Personalmanagement im Österreichischen Bundesheer.

Der Weg zur Aufstellung

Den Anlass zur Aufstellung bildete ein Beschluss des Europäischen Rates. Am 11. Dezember 1999 legte der Europäische Rat in Helsinki ein gemeinsames europäisches Planungsziel ("headline goal") und kollektive Fähigkeitsziele ("capability goals") fest. Ab dem Jahre 2003 sollen bis zu 60 000 Soldaten aus der EU - rasch verlegbar und einsatzfähig für zumindest ein Jahr - für die im Amsterdamer Vertrag genannten "Petersberg-Aufgaben" bereitstehen, dazu zählt u. a. auch die Friedenserzwingung. Auch Österreich erklärte seine Teilnahme an dieser Entwicklung militärischer Fähigkeiten zur Krisenbewältigung im Rahmen der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) der EU.

Bei der "Capability Commitment Conference" der EU im November 2000 gab die Bundesregierung Österreichs Teilnahme mit den "Kräften für Internationale Operationen" (KIOP) im Gesamtumfang von rund 3 500 Personen und einer Entsendestärke von maximal 2 000 Personen bekannt, bestehend aus - einem gepanzerten Infanterieverband in Bataillonsstärke, - einem leichten Infanterieverband in Bataillonsstärke, - einer ABC-Abwehr-Einheit, - einer Einheit für humanitäre Hilfeleistung sowie - Unterstützungselementen und Stabsanteilen.

Ein Jahr später - im Zuge der "Capability Improvement Conference" im November 2001 - wurden diese bei der EU eingemeldeten österreichischen Kräfte um ein "Hauptquartierselement für eine multinationale Brigade" verstärkt, die maximale Entsendestärke sollte jedoch unverändert bei 2 000 Personen liegen. Dies zeigte, dass die Aufstellung der eingemeldeten Kräfte von den rechtlichen Rahmenbedingungen und ausreichenden budgetären Mitteln abhängig ist.

Beides war Anfang 2003 nicht gesichert, deshalb wurde die österreichische Entsendestärke modifiziert: für Operationen im Ausland (Stichwort VOREIN) wurden nunmehr 1 500 Soldaten als Maximalstärke angegeben und darüber hinaus die Fähigkeit zur Entsendung einer verminderten Infanteriebrigade als "nationales Projekt ohne verbindliche zeitliche Angaben" definiert.

Im Zuge der Vorarbeiten zum Stellenplan für die Budgetjahre 2003 und 2004 ergab sich jedoch die Möglichkeit, für einige Kaderpräsenzeinheiten (als "ersten Schritt") die erforderlichen Planstellen zu bekommen.

Auch über ein "Anreizsystem" zur Gewinnung der erforderlichen Freiwilligen wurde mit dem Bundeskanzleramt verhandelt, und der Planungsstab im Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) bereitete die Grundlagen für die Entscheidung auf, in welchen (bestehenden) Organisationseinheiten des Bundesheeres die ersten KPE aufgestellt werden sollten. Für die Aufstellung gab es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder einheitsweise möglichst geschlossen an einem Ort oder in Teileinheiten unter Einbeziehung möglichst aller großen Verbände und Bundesländer. Der Bundesminister für Landesverteidigung gab der zweiten Möglichkeit den Vorzug.

Das "Anreizsystem" (Details siehe nächstes Kapitel) ist nun u. a. in den BGBl I Nr. 130/2003 sowie BGBl I Nr. 137/2003 vom 30. Dezember 2003 geregelt, und seit 1. März 2004 werden die ersten KPE mit Soldaten in der Auslandseinsatzbereitschaft auf allfällige Einsätze vorbereitet.

Die Auslandseinsatzbereitschaft

Das größte Hemmnis für die rasche Verfügbarkeit der KPE war die Tatsache, dass Auslandseinsätze österreichischer Soldaten aufgrund der Verfassung lediglich auf Basis einer Freiwilligenmeldung erfolgen können. Nachdem sich keine qualifizierte parlamentarische Mehrheit zur Abschaffung dieses Freiwilligkeitsprinzips abzeichnete, wurde das Freiwilligkeitsprinzip einfachgesetzlich durch ein "Anreizsystem" ergänzt. Dieses sieht zusätzliche Geldleistungen für die Bereitschaft des (weiblichen oder männlichen) Soldaten vor, während eines Zeitraumes von drei Jahren für Auslandseinsätze in der Dauer von zumindest sechs Monaten zur Verfügung zu stehen. Die sechs Monate stellen dabei eine Mindestforderung dar, grundsätzlich sind weder Anzahl noch Dauer der Auslandseinsätze während der dreijährigen Auslandseinsatzbereitschaft begrenzt. Das "Anreizsystem" besteht konkret aus - der Vergütung nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes (KIOP-Zulage) und - der Prämie gemäß den Bestimmungen des Auslandszulagen- und Hilfeleistungsgesetzes (AZHG-Bereitstellungsprämie).

Die KIOP-Zulage gebührt Soldaten in der Auslandseinsatzbereitschaft in Organisationseinheiten mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (KPE). Sie beträgt 200 Euro brutto monatlich für Militärpersonen auf Zeit bzw. VB-S (siehe unten) und 100 Euro brutto für Berufsmilitärpersonen. Ausbezahlt wird sie am Ende der dreijährigen Auslandseinsatzbereitschaft nach Erfüllung der Verpflichtung.

Die Bereitstellungsprämie von vier Werteinheiten gemäß AZHG (ca. 340 Euro brutto) wird monatlich ausbezahlt.

Die KIOP-Zulage ist ausschließlich für Angehörige von KPE vorgesehen, die Bereitstellungsprämie hingegen könnten in weiteren Aufbauschritten auch Angehörige von formierten Einheiten erhalten. Die Angehörigen von KPE haben also Anspruch auf beide Zulagen. Während des Bezuges einer Auslandszulage - also während eines Auslandseinsatzes - ruhen diese beiden Zulagen.

Personalgewinnung

Eine weitere große Herausforderung ist die Personalgewinnung für die KPE. Denn dafür müssen erstmals "Mannschaften" in nennenswerter Anzahl gewonnen werden, hauptsächlich aus dem Präsenzstand, vor allem der Grundwehrdienst Leistenden, aber auch aus dem Miliz- und Reservestand. Bei dieser Personengruppe ist das Bundesheer aber nur einer von vielen "Nachfragern" am Arbeitsmarkt und hat sich dort dem Wettkampf mit allen Konkurrenten zu stellen. Ist das Bundesheer dabei nicht "konkurrenzfähig", wird es zuwenig Soldaten geben - und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen "wackeln". Schon das zeigt die große Bedeutung eines professionellen Personalmarketings mit dem Ziel "konkurrenzfähiger" Arbeitsplätze.

Die Personalgewinnung für die KPE bedeutet auch in anderer Hinsicht einen "Paradigmenwechsel". War bisher das primäre Verpflichtungsmotiv von Soldaten oft ein lebenslanges Dienstverhältnis, so geht es nunmehr - vor allem bei den Mannschaften - um eine zeitlich befristete Tätigkeit. Nach dieser wird diese Personengruppe wieder freigesetzt, also in das zivile Erwerbsleben entlassen. Ob die KPE-Arbeitsplätze unter diesen Bedingungen attraktiv genug sind, hängt auch von der Bezahlung ab (z. B. Bereitstellungsprämie, Auslandszulage) sowie von einer Berufsförderung für das Erwerbsleben nach der Dienstzeit.

Aber auch für Unteroffiziere und Offiziere ist die Verwendung in einer KPE zeitlich befristet (Altersobergrenze 50 Jahre). In der Regel scheiden Kaderangehörige nach ihrer Tätigkeit in einer KPE nicht aus dem Bundesheer aus. Sie sind daher adäquaten Folgeverwendungen zuzuführen, und diese gilt es durch Personalplanung rechtzeitig festzulegen.

Zur erfolgreichen Personalgewinnung für die KPE müssen viele Teilbereiche zusammenspielen, unter Umständen auch unter Zurückstellung eigener Interessen. So wird beispielsweise die Masse der Mannschaften aus den Grundwehrdienern der Verbände des gesamten Bundesheeres zu gewinnen sein. Ein Verband muss also (gerade) "gute Leute" ziehen lassen! Deshalb, aber auch um die Ausbildung optimal gestalten zu können, sollten schon bei der Stellung mögliche Interessenten den Verbänden mit KPE "zielgerichtet" zugeordnet werden.

Kaderangehörige wären ebenfalls bundesweit zu bewerben, und zwar in einem "Gesamtwerbekonzept", abgestimmt, abgesprochen und koordiniert mit den aufstellungsverantwortlichen Kommanden. Auch Personal aus dem Miliz- und Reservestand, vor allem Personen mit Auslandseinsatzerfahrung, könnte in die KPE wertvolle Erfahrung einbringen.

Personalauswahl

Die zuständige Behörde für die Annahme der Freiwilligenmeldung für die Auslandseinsatzbereitschaft ist das Heerespersonalamt (HPA). Die Annahme erfolgt bescheidmäßig nach einer Eignungsfeststellung (siehe unten).

Auch für die KPE gilt: keine Einsatzbereitschaft ohne geeignetes Personal. Die sehr kurzen Vorwarnzeiten machen eine langwierige Überprüfung der Auslandseinsatztauglichkeit unmittelbar vor der Entsendung de facto unmöglich. Entscheidend ist deshalb eine umfassende, genaue Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung vor der Einteilung in die KPE. Die Überprüfung der persönlichen Eignung für Auslandseinsätze fällt unter die (behördliche) Verantwortung des Heerespersonalamtes (HPA), die Überprüfung der fachlichen Eignung in die Zuständigkeit der jeweiligen Dienstbehörde bzw. Personalstelle (z. B. des Kommandos Landstreitkräfte). Entschieden wird über die Annahme der Freiwilligenmeldung sowie die (dienstrechtliche) Einteilung auf einen Arbeitsplatz in einer KPE im Zusammenspiel dieser beiden Behörden: Zuerst erfolgt die Feststellung der persönlichen Eignung (gesundheitliche, körperliche und psychologische Eignung).

Bei positivem Ergebnis überprüft danach die Dienstbehörde/Personalstelle die fachliche Eignung für die jeweils angestrebte konkrete Verwendung. Ist auch diese gegeben, teilt die Dienstbehörde/Personalstelle den Bewerber auf einen konkreten Arbeitsplatz ein und informiert darüber das HPA. Dieses nimmt (mit Bescheid) die Freiwilligenmeldung für die Auslandseinsatzbereitschaft an.

Die dienstrechtliche Stellung

Die erste Periode der Auslandseinsatzbereitschaft dauert generell drei Jahre. Angehörige des Berufskaders (Offiziere und Unteroffiziere) werden dabei auf Arbeitsplätze in den KPE versetzt. Soldaten der Mannschaftsebene werden hingegen als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag (VB-S) aufgenommen. Dies wurde vom Bundeskanzleramt, das für die dienstrechtliche Umsetzung zuständig ist, ultimativ gefordert, gleichsam als Vorgriff auf ein zukünftiges "Bundesmitarbeitergesetz". Entlohnt werden sie in der ersten Verpflichtungsperiode gleich wie Militärpersonen auf Zeit, Verwendungsgruppe MZCh, Gehaltsstufe 8 mit ca. 1 273 Euro monatlich, einschließlich Aufwandsentschädigung, Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan sowie der Truppendienstzulage. KIOP-Zulage und Bereitstellungsprämie erhalten sie zusätzlich.

Um ständig eine Infanterieeinheit der geforderten hohen Bereitschaft für eine Auslandsentsendung verfügbar zu haben, werden in der ersten Aufstellungsphase vier Einheiten als KPE aufgestellt. Im Wechsel hat eine davon stets die hohe Bereitschaftsstufe (Fünf-Tage-Abmarschbereitschaft, "Stand by"), die anderen haben eine etwas geringere.

Während der dreijährigen Auslandseinsatzbereitschaft soll jeder Angehörige der KPE zumindest einen sechsmonatigen (vorgeplanten) Auslandseinsatz absolvieren (z. B. KFOR). Dies soll die Einsatzbereitschaft zusätzlich erhöhen, ist aber auch für die Motivation/Moral der jeweiligen Einheit von entscheidender Bedeutung. Damit der Soldat bereit ist, die Belastungen einer dreijährigen Auslandseinsatzbereitschaft auf sich zu nehmen, hat ihm die militärische Führung den zeitlichen Ablauf seiner Dienstverwendung in der KPE klar aufzuzeigen. Fehlt eine gewisse Planbarkeit für die Einzelperson, wird der Erfolg der Personalgewinnung mittelfristig ausbleiben.

Wie bereits erwähnt, ist aufgrund des Zeitdruckes im Alarmierungsfall keine zeitaufwändige Eignungsüberprüfung unmittelbar vor dem Auslandseinsatz möglich. Daher wird die persönliche Eignung einmal jährlich überprüft. Bei einem positiven Ergebnis ist eine sofortige Auslandsentsendung des Soldaten möglich. Ist die Eignung allerdings (trotz Nachfrist) nicht gegeben, werden Berufsmilitärpersonen sowie Militärpersonen auf Zeit versetzt und Mannschaften (VB-S) entlassen, um möglichst schnell geeignete Ersatzkräfte aufnehmen zu können.

Für eine effektive Personalplanung und um den Soldaten eine persönliche Lebens- und Karriereplanung zu ermöglichen, muss zeitgerecht Klarheit über eine allfällige Weiterverwendung in der KPE oder eine Anschlussverwendung bestehen. Grundsätzlich kann der Soldat die Auslandseinsatzbereitschaft nach den ersten drei Jahren um ein oder mehrere Jahre verlängern. Diese Willenserklärung des Soldaten muss aber durch die Behörde angenommen werden, entscheidend dafür sind Eignung und Bedarf. Mannschaften können bis zu einem Höchstausmaß von sechs Jahren in der Auslandseinsatzbereitschaft verbleiben.

Eine Berufsförderung soll den Soldaten, die ja nach dem Ende ihrer Dienstzeit bei den KPE generell freigesetzt werden, die Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben erleichtern. Sie soll möglichst allen einen zivilen beruflichen Aufstieg ermöglichen und verhindern, dass freigesetzte ehemalige "KIOP-Soldaten" zum "Sozialproletariat" werden. Nur wenn das gelingt, wird die Personalgewinnung auch mittel- und längerfristig erfolgreich sein. Erste Maßnahmen zur Berufsförderung (wie z. B. Potentialfeststellung, "Schnuppertage" bei Partnerfirmen usw.) müssen deshalb bereits während des Dienstverhältnisses erfolgen.

Nach der Auslandseinsatzbereitschaft

Offiziere und Unteroffiziere werden nach ihrer Auslandseinsatzbereitschaft (im Zuge einer institutionalisierten "Laufbahnplanung") in eine andere Organisationseinheit versetzt. Die neue Funktion sollte grundsätzlich den Wünschen des Betroffenen, dem Karriereverlauf und dem Anforderungsprofil entsprechen. Ein "Rückkehrrecht" auf den bisherigen Arbeitsplatz wird zugesichert, sollte aber die Ausnahme darstellen.

Bei Mannschaften endet mit der Auslandseinsatzbereitschaft auch das Dienstverhältnis als VB-S, nicht aber die Maßnahmen zur Berufsförderung. Nach dem Militärberufsförderungsgesetz 2004 (MilBFG 2004) stehen dem Soldaten nach einer dreijährigen Dienstzeit 12 Monate Berufsförderung zu. Dieser zeitliche Anspruch erhöht sich pro zusätzlichem Verpflichtungsjahr um vier Monate. Das ergibt z. B. bei einer Verpflichtung auf sechs Jahre einen Gesamtanspruch auf 24 Monate Berufsförderung. In dieser Zeit ist der ehemalige Soldat nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Die ehemaligen Soldaten (MZ und VB-S) haben zwar einen Rechtsanspruch auf die Berufsförderung, nicht aber auf die Vermittlung eines Arbeitsplatzes ("Job-Vermittlung"). Derzeit wird allerdings an Kooperationen mit Firmen gearbeitet, um ehemalige Soldaten auch auf konkrete Arbeitsplätze zu vermitteln. Das Bundesheer sollte auf jeden Fall danach trachten, ehemalige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bestmöglich in das zivile Erwerbsleben (wieder) einzugliedern. Denn jede Investition in diesem Bereich ist nicht nur ein volkswirtschaftlicher Gewinn, sondern macht sich auch mittelfristig bei der Personalgewinnung bezahlt.

Ausblick

Die Aufstellung von KPE ist nur ein erster Schritt, mittel- bis langfristig ein Brigadeäquivalent für Internationale Einsätze zu schaffen (siehe unten bei KIOP). Weitere Schritte sind u. a. von den Ergebnissen der Bundesheer-Reformkommission abhängig.

Die derzeitigen KPE-Standorte wurden zwar im Hinblick auf die Personalgewinnung umfassend beurteilt, letztlich wird aber erst die Praxis zeigen, ob die erforderliche Soldatenanzahl erreicht wird. Unter Umständen werden nach der ersten Aufstellungsphase eine Evaluierung und Änderungen erfolgen müssen.

Das Bundesheer betritt bei der Gewinnung von zeitlich befristetem Personal dieser Größenordnung jedenfalls Neuland. Eigene Erfahrungen gibt es kaum, und es muss auf die Erfahrung anderer Armeen zurückgegriffen werden. Die Aufstellung von KPE ist demnach eine Herausforderung für das Personalmanagement vor allem auf den Gebieten der Personalgewinnung, der Personalerhaltung sowie der Personalfreisetzung. Insbesondere die Mannschaftsebene wird unter diesen Voraussetzungen völlig neu zu bewerben und für den Dienst in den KPE zu gewinnen sein. Ein rein zahlenmäßiges Erreichen der Sollstärke nützt allerdings wenig, wenn ein nennenswerter Anteil des Personals nach kurzer Zeit die KPE wieder verlässt bzw. verlassen muss. Die Wiedereingliederung der ehemaligen Soldaten in das zivile Erwerbsleben (Stichwort: Berufsförderung) sollte mit einem sozialen Aufstieg verbunden sein und die Dienstzeit beim Bundesheer im Rückblick als positiver Lebensabschnitt empfunden werden.

Die Aufstellung der KPE ähnelt in Teilbereichen der eines Freiwilligenheeres. Bisher erwiesen sich Streitkräfte als Mitbewerber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne massiven Mitteleinsatz zur Personalgewinnung als nicht erfolgreich. Dies zeigte sich bislang in allen Ländern, die ihre Armee zu einer Freiwilligenarmee umorganisiert haben. Die derzeitige, für Österreich relativ hohe Arbeitslosigkeit könnte den Aufbau der ersten KPE des Bundesheeres in den nächsten beiden Jahren begünstigen. Kommt es aber zu dem ab dem Jahre 2010 prognostizierten Arbeitskräftemangel, wird auch das Bundesheer als Mitbewerber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt attraktive Arbeitsplätze anbieten müssen, um bei der Personalgewinnung auch nur einigermaßen erfolgreich zu sein.

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KIOP - Österreichs "Kräfte für Internationale Operationen"

Ziel: Eine verminderte Infanteriebrigade ("nationales Projekt ohne verbindliche zeitliche Angaben"), Gesamtumfang rund 3 500 Personen, davon - ein gepanzerter Infanterieverband in Bataillonsstärke, - ein leichter Infanterieverband in Bataillonsstärke, - eine ABC-Abwehr-Einheit, - eine Einheit für humanitäre Hilfeleistung, - Unterstützungselemente und Stabsanteile sowie - ein "Hauptquartierselement für eine multinationale Brigade".

Davon sollen bis 2005 (als "erster Schritt") ca. 830 Soldaten aus Kaderpräsenzeinheiten (KPE) verfügbar sein:

- drei Kompanien/Infanterie; - eine Kompanie/Panzergrenadiere; - eine Kompanie/Aufklärung; - eine Kompanie/ABC-Abwehr.

Bezahlung in Kaderpräsenzeinheiten (KPE) (Beispiel)

Soldat der Mannschaftsebene (VB-S): brutto ca. 1 613 Euro/Monat (Gehalt ca. 1 273 Euro, Bereitstellungsprämie ca. 340 Euro). Nach Beendigung der Verpflichtung 200 Euro/Monat KIOP-Zulage. Überstunden und Reisegebühren zusätzlich.

Hotline für Fragen zur Auslandseinsatzbereitschaft: 0810 810 161

___________________________________ ___________________________________ Autor: Oberstleutnant dIntD Mag. jur. Andreas Bayer; Jahrgang 1966; 1984 Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung in Innsbruck; ab 1985 Offiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie (Waffengattung Wirtschaftsdienst). Nach der Ausmusterung 1988 Verwendungen beim Panzerstabsbataillon 3 sowie beim Heeresaufklärungsbataillon (Aufklärungsbataillon 3); Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften 1997, danach Referatsleiter in der Personalabteilung B im BMLV; 1998 - 1999 Teilnahme am 13. Intendanzlehrgang; seit 2002 stellvertretender Leiter der Abteilung für Personalmarketing (PersC) (seit Februar 2004 Abteilung Marketing) im BMLV.

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