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"Pickerl" für Heereskraftfahrzeuge im Kosovo

11. November 2015 - 

Auch bei Heereskraftfahrzeugen wird seit 2006 das sogenannte "Pickerl" gemacht, wie die Fahrzeug-Begutachtung gemäß §57a des Kraftfahrgesetzes (KFG) umgangssprachlich auch genannt wird. Zu diesem Zweck entsandte das Amt für Rüstung und Wehrtechnik von 24. Oktober bis 14. November ein fünfköpfiges Prüfteam in den Einstazraum; 85 Heereskraftfahrzeuge wurden unter die Lupe genommen.

Verkehrs- und Betriebssicherheit

Die §57a-Begutachtung überprüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltbelastungen der Fahrzeuge nach dem aktuellen Stand der Technik. Dies dient nicht nur zur eigenen Sicherheit der Soldaten, sondern auch zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer.

Der mobile Prüfstand

2006 wurde der mobile Prüfstand erstmalig in Kosovo eingesetzt, um die im Einsatzraum verwendeten Heereskraftfahrzeuge zu prüfen. Seither werden die Überprüfungen unter Federführung des Amts für Rüstung und Wehrtechnik an jeweils zwei Terminen pro Jahr im Einsatzraum durchgeführt.

So wurden bisher rund 1.000 Gutachten im Sinne des Kraftfahrgesetzes im Kontingent ausgestellt. Bei der Überprüfung werden 130 Punkte pro Fahrzeug kontrolliert. Aufgrund dieser Maßnahmen konnte über die Jahre hinweg der technische Zustand der im Einsatzraum eingesetzten Fahrzeuge verbessert werden.

Überprüfung der "Pandur"-Radpanzer

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen §57a-Überprüfung werden einmal jährlich die im Kosovo eingesetzten Mannschaftstransportpanzer "Pandur" einer Zustandskontrolle unterzogen. Diese Prüfung erfolgt in Anlehnung an das KFG und stellt somit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung beziehungsweise zur Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit dieser Radpanzer dar.

Sorgfältige Überprüfung steht an oberster Stelle. (Bild öffnet sich in einem neuen Fenster)

Sorgfältige Überprüfung steht an oberster Stelle.

Der mobile Prüfstand im Einsatz. (Bild öffnet sich in einem neuen Fenster)

Der mobile Prüfstand im Einsatz.

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